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falscher Nachname Bußgeldbescheid. Gehen die Punkte auf den falschen Namen?

Themenstarteram 10. Dezember 2012 um 22:36

Hallo

Nehmen wir an ein Hr. Mayer wird mit einem Firmenwagen mit 34km/h zu schnell geblitzt. Die Firma gibt den Namen von Hr. Mayer an, schreibt den Namen aber undeutlich so das die zuständige Behörde den Namen als Hr. Meyer wahr nimmt. Die restlichen Daten stimmen alle.

Hr. Mayer geht zu seinem Verkehrsrechtsanwalt weil er der Meinung ist das er langsamer gefahren ist. Der Anwalt fordert die Papiere von der Behörde. Nach einiger Zeit bekommt Hr. Mayer einen Brief mit einem Überweisungsträger und wird aufgefordert die Summe zu zahlen. Zusätzlich bekommt der Herr 3 Punkte.

Der Anwalt rät Ihm die Strafe zu zahlen und sagt Ihm das die Punkte dann auf einen Hr. Meyer gehen da die Behörde das so aufgenommen hat. Sollte der Hr. MAyer jetzt ein Gutachten machen lassen würde der NAme auffallen. Diesen Hr. Meyer gibt es nicht also bekommt die Person die nicht existiert die Punkte. Stimmt das ?

Fällt so was bei Flensburg nicht auf wenn es einen Hr. Mayer mit dem gleichen Geburtsdatum und Wohnort gibt ?

 

 

Beste Antwort im Thema

Ähm....ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass in diesem bürokratischen land, wo alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, sich der fall so leicht abschließen lässt?

Die in Flensburg sind doch auch nicht bescheuert und ordnen die Punkte einem x-beliebigen fiktiven Namen zu.

Damit würden ja bei Umzug oder Heirat alle vorhergehenden Punkte im Nirwana verschwinden....

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Ich habe mit der Flensburger Punktesparkasse noch keine persönlichen Erfahrungen gemacht. Aber soweit mir bekannt ist, übernehmen die dort die Daten, ohne eigene Nachforschungen anzustellen. Von daher halte ich den Rat des Anwaltes für keine schlechte Idee.

Die Messung anzuzweifeln wird in aller Regel schwer. Wenn die Kosten, die der Überweisungsträger mit sich bringt, zu verschmerzen sind, würde ich den Weg wählen. Aber nicht vom Konto Mayer überweisen, sondern als Bareinzahlung begleichen.

Ähm....ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass in diesem bürokratischen land, wo alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, sich der fall so leicht abschließen lässt?

Die in Flensburg sind doch auch nicht bescheuert und ordnen die Punkte einem x-beliebigen fiktiven Namen zu.

Damit würden ja bei Umzug oder Heirat alle vorhergehenden Punkte im Nirwana verschwinden....

Wenn außer dem Namensfehler alle anderen Daten stimmen dann wird es schon den richtigen treffen. 

Wer glaubt denn heute noch an den Weihnachtsmann. :D

 

Och falsche Bußgeldbescheide gabs schon in der Familie und letztens im Kollegenkreis.

Fall1 ca. 10 Jahre her:

Mein Onkel bekommt Post, er sei mit seinem Fahrzeug in Heilbronn geblitzt worden. Mehr als 25km/h zu schnell im Ort. Offenbar hat einer auf der Behörde aber mal so richtig gepennt denn mein Onkel hatte ein Kennzeichen nach dem Muster HM-XX 123, das Kennzeichen auf dem Foto und auch im Anschreiben war aber HN-XX 123. Ging natürlich zurück. Aber ohne Anwalt hat das auf dem Amt keiner Begriffen das es sich um das falsche Auto mit dem falschen Kennzeichen handelt....

Fall 2, recht aktuell:

Kollege bekommt Post aus Italien er sei mit seiner Harley (fährt einen Roller) irgendwo in Südtirol geblitzt worden. Kennzeichen auf dem Foto XX-YY 123,

sein Kennzeichen am Roller ist aber XX-VY 123 und ein Roller ist keine Harley. Auch hier hat wer in Flensburg (denn über Flensburg ging die Halterabfrage aus Italien) gepennt.

Kommt also häufiger vor als man denkt.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

Auch hier hat wer in Flensburg (denn über Flensburg ging die Halterabfrage aus Italien) gepennt.

Ganz leicht erklärt:

Eintippfehler bei der Halterabfrage. Somit hat man dennoch die richtige Person ermittelt (richtig in Bezug auf das -falsch- eingetippte Kennzeichen). Hat aber mit dem hier beschriebenen Fall rein gar nix zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20

 

Kommt also häufiger vor als man denkt.

Schon, es besteht aber ein Unterschied, ob eine Anschuldigung aufgrund eines Zahlendrehers im Kennzeichen an einen völlig falschen Adressaten geschickt wird (das kommt tatsächlich SEHR oft vor),

oder ob ein Bescheid dem richtigen Adressaten zugestellt wird, aber

 

Alfons Schmitt

Musterstraße 4

12345 Beispieldorf

anstatt

Alfons Schmidt

Musterstraße 4

12345 Beispieldorf

angegeben ist.

Immer hin war die Post intelligent genug dies trotzdem richtig zuzustellen, warum sollte mans den Flensburgern also nicht zutrauen?

 

Andererseits: Zahlen muß man so oder so, warum sollte mans also nicht einfach mal versuchen? Wenn man die Punkte dann bekommt hat eben alles seine Richtigkeit, wenn nicht ists umso besser.

 

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Andererseits: Zahlen muß man so oder so, warum sollte mans also nicht einfach mal versuchen? Wenn man die Punkte dann bekommt hat eben alles seine Richtigkeit, wenn nicht ists umso besser.

Stimmt grundsätzlich. In diesem Fall hat der TE jedoch geschrieben, dass Hr. Mayer der Meinung ist, dass er langsamer gefahren ist.

Dann wären die Punkte also nicht richtig und der Bescheid an zu zweifeln.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ganz leicht erklärt:

Eintippfehler bei der Halterabfrage. Somit hat man dennoch die richtige Person ermittelt (richtig in Bezug auf das -falsch- eingetippte Kennzeichen). Hat aber mit dem hier beschriebenen Fall rein gar nix zu tun.

Es ist mir klar das die von mir genannten Fälle nur bedingt mit dem Ausgangsthema zu tun haben. Was ich aber deutlich machen wollte ist das Beamte auch nur Menschen sind und es leicht passieren kann, das eben doch ein "Wildfremder" Punkte bekommt. Übrigens kann man wirklich in "schwulitäten" kommen, wenn ein "Böser" Zwilling zufällig den gleichen Namen hat und auch noch im selben Ort wohnt. Kenne da auch noch so eine Story aus dem Bekanntenkreis. Aber das gehört hier nicht hin.

Hallo, Xplutier,

nach meiner Erfahrung ist die Idee Deines Anwalts nicht schlecht und es kann sehr gut sein, dass tatsächlich niemand merkt, dass es nun ein Konto für eine nicht existierende Person gibt.

Solltest Du unter Deinem richtigen Namen bereits Punkte gesammelt haben, wäre es vermutlich besser, den Fehler nicht zu korrigieren.

Viele Grüße,

Nachteule

Zitat:

Original geschrieben von bnutzinger

Stimmt grundsätzlich. In diesem Fall hat der TE jedoch geschrieben, dass Hr. Mayer der Meinung ist, dass er langsamer gefahren ist.

Dann wären die Punkte also nicht richtig und der Bescheid an zu zweifeln.

DANN sollte er aber auch das Bussgeld besser nicht zahlen und lieber die Rechtsmittel ausschöpfen.

Mit Zahlung wird der Verstoss nämlich zugegeben.

Warum also sollte er für ein Vergehen bezahlen, welches er offenbar nicht begangen hat?

am 11. Dezember 2012 um 18:44

Soll jetzt hier in einer Form von Rechtsberatung der Ratschlag des bereits konsultierten Rechtsanwalts mit Schwerpunkt Verkehrsrecht durch Laien verifiziert werden?

Nehmen wir mal an, wir würden allmögliche hypothetischen Eventualitäten durchdiskutieren wollen, so würde dies den Sinn des Forums sprengen. Wenn es konkrete Fragen und Probleme gibt, so dürfen diese zur Diskussion gestellt werden. Dieser Thread ist geschlossen.

 

twindance/MT-Moderation

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