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Fahrverbot umwandeln in ein Höheres Bußgeld

Themenstarteram 6. Februar 2021 um 19:02

Guten Abend Zusammen,

 

Ich denke mal es gibt dazu schon viele Beiträge aber dennoch habe ich Fragen oder vielleicht gibt es jemanden der in der selben Situation war wie ich...

 

Folgende Sache ist passiert,

Ich bin vom Beruf Außendienst Mitarbeiter in einer Region wo Mann so gut wie nicht mit dem öffentlichen Verkhersmitteln zu den Kunden kommt (Landwirtschaft)

 

Vor knapp 14 Tagen bin ich Geblitzt worden und heute kam der Brief nachhause mit der Anhörung...

 

Ich bin innerorts mit 85 km/h geblitzt worden, das sind nach Abzug der Toleranz 32 km/h zu viel...

 

Das war natürlich keine Glanzleistung, es ist mein erstes Vergehen in dieser Richtung nach 10 Jahren Auto fahren...

 

Ich bin von einen Berg runter gerollt und zu spät einfach gebremst.... habe aber niemanden gefährdet und die Straße war übersichtlich

 

 

Meint ihr die Chancen stehen gut das vielleicht anstehende Fahrverbot umzuwandeln ?

 

In meinem Arbeitsvertrag ist auch festgehalten „fristlose Kündigung bei Führerschein Verlust“

 

Hat jemand von euch schon mal Erfahrung damit gemacht, wenn ja was sind eure Tipps ?

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus...

 

Der Bußgeldbescheid ist noch nicht eingegangen

 

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59 Antworten

Mein Rat, verschwende hier keine Zeit mit allen möglichen und unmöglichen Hobbyjuristen, hole dir Rat bei einem Fachanwalt.

Immerhin hängt dein Job am Lappen.

Fahrverbot ist ja kein Führerscheinverlust. Das sind 4 Wochen Innendienst oder Urlaub.

 

Führerscheinverlust wären 6 Monate oder mehr...

Themenstarteram 6. Februar 2021 um 19:31

Das stimmt allerdings, Innendienst ist leider nicht möglich...

 

Grade in diesen Zeiten,...

 

Habe den Ahörungsbogen gleich online beantwortet...

 

Es ist genau 1 km/h drüber wegen dem Fahrverbot...

 

Das ist das ärgerliche

Schön, wenn so ein Brief am Wochenende kommt, und man nicht sofort reagieren kann.

Als allererstes am Montag mit dem Chef reden, dass man einen Monat (eventuell auch unbezahlten) Urlaub bekommt. Dieses Gespräch wird man später eventuell doch führen müssen, also warum nicht direkt zu Beginn. Dann das Fahrverbot so legen, wie es mit dem Job am besten passt. Vieleicht einen Chauffeur beauftragen, der einen fährt. (Dank Chorona haben im Moment viele Zeit, vieleicht auch welche im Freundeskreis.)

-> Problem sofort gelöst.

Wenn man keine Einigung findet, ab zum Anwalt. Ob man den Zeitraum anpassen kann, damit es vom Job besser passt. Oder ob man das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe ändern kann.

-> Problem nicht gelöst, Ergebnis offen.

Ich kenne Fälle (Abstandsverstöße), wo ein Fahrverbot von 3 Monaten auf ein Monat verkürzt wurde, und man dann Urlaub genommen hat.

Themenstarteram 6. Februar 2021 um 19:53

Danke für die Antwort, also mit dem Chef reden sehe ich als letzte Option bin noch in der Probezeit bis Ende des Monat /:

 

Das dachte ich mir auch, so sitze ich 2 Tage wie auf heißen Kohlen bis Mann Anwalt oder ähnliches kontaktieren kann....

 

Ich hoffe das eine Chance besteht dieses Fahrverbot umzuwandeln...

Zitat:

@robert091 schrieb am 6. Februar 2021 um 20:53:58 Uhr:

Danke für die Antwort, also mit dem Chef reden sehe ich als letzte Option bin noch in der Probezeit bis Ende des Monat /:

Das dachte ich mir auch, so sitze ich 2 Tage wie auf heißen Kohlen bis Mann Anwalt oder ähnliches kontaktieren kann....

Ich hoffe das eine Chance besteht dieses Fahrverbot umzuwandeln...

Die Chance besteht wenn du bis jetzt ein unbeschriebenes Blatt bist und dein Rechtsanwalt den Richter davon überzeugen kann das so etwas nicht wieder vor kommt.

Themenstarteram 6. Februar 2021 um 20:01

Ich denke mal Widerspruch einlegen könnte sich wohl lohnen ?

 

Bin ja auch mal gespannt wie lange es jetzt dauert bis der Bescheid kommt erstmal...

 

Bin ja schon drauf und drann direkt bei der Bußgeld stelle anzurufen (war der Tipp vom Fahrzeug Fahrer wo der Blitzer drin war)

Fragebogen schon online beantwortet ---> schränkt die Strategie ein und ist ziemlich unklug .

Um das Fahrverbot umzuwandeln braucht es noch einiges mehr. Geh zum Anwalt und lass den seinen Job machen. Das Ziel ist erreichbar, wird aber nicht ganz billig.

Hallo, Robert091,

wenn Du gegenüber der Bußgeldstelle argumentierst, dass Du ja "nur 1 km/h über dem Fahrverbot" bist, wird der Sachbearbeiter vermutlich kontern, dass Du 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gewesen bist und nicht mit sich reden lassen.

Mit sehr viel Glück und vermutlich nur mit Hilfe eines kompetenten Anwalts kommst Du vielleicht trotzdem um das Fahrverbot herum, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass selbst ein Fahrverbot für Deinen Beruf das Aus bedeuten würde.

Es gibt allerdings vielleicht noch eine andere Möglichkeit: Da wir noch am Anfang des Jahres sind und Du noch in der Probezeit bist, ist es gut möglich, dass Du noch keinen Urlaub genommen hast; richtig?

Wenn dem so ist, kannst Du, selbst ohne Anwalt, mit Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bußgeldstelle und ggf. auch noch durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid den Zeitraum des Fahrverbots in Deinen Urlaub legen.

Viele Grüße,

Uhu110

Üblicherweise entsteht Urlaubsanspruch erst nach einer gewissen Beschäftigungsdauer und nicht bereits in der Probezeit.

Warum beantwortest Du vor dem Anwalt den Anhörungsbogen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sehr wohl vom Fahrverbot abgesehen werden. Lektüre dazu gibts reichlich im Netz.

Für den Antritt des Fahrverbots hast Du als Ersttäter 4 Monate Zeit ab Rechtskraft. Diese lässt sich durch taktischen Einspruch hinauszögern.

Zitat:

@8848 schrieb am 6. Februar 2021 um 22:56:09 Uhr:

Üblicherweise entsteht Urlaubsanspruch erst nach einer gewissen Beschäftigungsdauer und nicht bereits in der Probezeit.

Das ist bereits nächsten Monat.

Zitat:

@MvM schrieb am 6. Februar 2021 um 23:17:11 Uhr:

Zitat:

@8848 schrieb am 6. Februar 2021 um 22:56:09 Uhr:

Üblicherweise entsteht Urlaubsanspruch erst nach einer gewissen Beschäftigungsdauer und nicht bereits in der Probezeit.

Das ist bereits nächsten Monat.

Die Probezeit endet dann. Ab wann Urlaubsanspruch besteht, wissen wir nicht.

Zitat:

@8848 schrieb am 7. Februar 2021 um 01:05:46 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 6. Februar 2021 um 23:17:11 Uhr:

 

Das ist bereits nächsten Monat.

Die Probezeit endet dann. Ab wann Urlaubsanspruch besteht, wissen wir nicht.

Direkt nach der Probezeit. Ein Arbeitgeber hat kein Interesse daran, dass alle zur gleichen Zeit (Z.B, zum Jahresende) Urlaub nehmen. Der Urlaub soll schön aufs ganze Jahr verteilt werden, solange der Betrieb nicht ganzjährig geöffnet ist.

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