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Fahrverbot umwandeln in ein Höheres Bußgeld

Themenstarteram 6. Februar 2021 um 19:02

Guten Abend Zusammen,

 

Ich denke mal es gibt dazu schon viele Beiträge aber dennoch habe ich Fragen oder vielleicht gibt es jemanden der in der selben Situation war wie ich...

 

Folgende Sache ist passiert,

Ich bin vom Beruf Außendienst Mitarbeiter in einer Region wo Mann so gut wie nicht mit dem öffentlichen Verkhersmitteln zu den Kunden kommt (Landwirtschaft)

 

Vor knapp 14 Tagen bin ich Geblitzt worden und heute kam der Brief nachhause mit der Anhörung...

 

Ich bin innerorts mit 85 km/h geblitzt worden, das sind nach Abzug der Toleranz 32 km/h zu viel...

 

Das war natürlich keine Glanzleistung, es ist mein erstes Vergehen in dieser Richtung nach 10 Jahren Auto fahren...

 

Ich bin von einen Berg runter gerollt und zu spät einfach gebremst.... habe aber niemanden gefährdet und die Straße war übersichtlich

 

 

Meint ihr die Chancen stehen gut das vielleicht anstehende Fahrverbot umzuwandeln ?

 

In meinem Arbeitsvertrag ist auch festgehalten „fristlose Kündigung bei Führerschein Verlust“

 

Hat jemand von euch schon mal Erfahrung damit gemacht, wenn ja was sind eure Tipps ?

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus...

 

Der Bußgeldbescheid ist noch nicht eingegangen

 

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59 Antworten
Themenstarteram 8. Februar 2021 um 20:29

Sie meinte das war es schon und ich bekomme den Bußgeld Bescheid

Zitat:

@robert091 schrieb am 8. Februar 2021 um 21:29:15 Uhr:

Sie meinte das war es schon und ich bekomme den Bußgeld Bescheid

Das kenne ich anders, das letzte Wort wurde mit Rechtsanwalt vor Gericht gesprochen.

Das war vor ca. 5 Jahren.

Ich kenne es vom Hören auch nur anders. Das entscheidet nicht die Bußgeldstelle, sondern ein Richter. Und dann auch nur zugunsten des Beschuldigten, wenn gewichtige Gründe vorliegen und keine Wiederholungstat.

So wie es hier laufen würde, könnte das ja jeder machen beim Erstverstoß und das wäre dann nicht im Sinne des Gesetzes.

Die Bußgeldstelle hat sehr wohl einen Ermessensspielraum. Das Absehen vom Fahrverbot gehört auch dazu.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 8. Februar 2021 um 21:54:18 Uhr:

Ich kenne es vom Hören auch nur anders. Das entscheidet nicht die Bußgeldstelle, sondern ein Richter. Und dann auch nur zugunsten des Beschuldigten, wenn gewichtige Gründe vorliegen und keine Wiederholungstat.

So wie es hier laufen würde, könnte das ja jeder machen beim Erstverstoß und das wäre dann nicht im Sinne des Gesetzes.

Wozu kompliziert wenn es auch einfach geht?

Das hat nichts mit kompliziert zu tun. Von dieser Regelung soll im absoluten Ausnahmefall Gebrauch gemacht werden. Drohender Arbeitsplatzverlust durch Fahrverbot, usw.

Ein einfacher Anruf und schon geht das so ohne jede Prüfung und Nachweis ist nicht Sinn der Sache.

Damit kann sich dann jeder, der genug Geld hat, freikaufen und das soll eben nicht so sein.

Also bevor man ein Fahrverbot umwandeln kann muss man ersteinmal dazu verurteilt werden. Liegt das beim TE vor ? Konnte ich nicht herauslesen. Wurde das Fahrverbot ausgesprochen ist es alles andere als einfach es mal eben so umzuwandeln. Von einem einfachen Anruf bei der Behörde konnte ich nichts finden. Weitestgehend läuft alles was ich gefunden habe auf das folgende Zitat hinaus.

Zitat:

Zunächst einmal gilt, dass es leider keinen Rechtsanspruch auf solch einen Deal gibt. Es liegt im Ermessen des zuständigen Gerichts, ob das zeitlich begrenzte Verbot doch nicht in Kraft tritt. Der Antrag auf Umwandlung eines Fahrverbots muss dann gut begründet sein und rechtzeitig eingereicht werden. In der Regel sollten Betroffene einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit dem Einspruch gegen das Verbot betrauen. Das steigert die Chancen auf den Erfolg und der Anwalt kann bei einem aussichtlosen Fall seinen Mandanten direkt im Vorfeld von einem teuren Verfahren abraten. Denn die wenigsten Fahrverbote werden in Geldbußen umgewandelt. Bei Alkoholfahrten oder Wiederholungstätern ist ein erfolgreicher Einspruch gegen das Verbot nahezu ausgeschlossen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Februar 2021 um 08:29:03 Uhr:

Also bevor man ein Fahrverbot umwandeln kann muss man ersteinmal dazu verurteilt werden.

Nö. Bußgeldbescheide kann die Bußgeldstelle selbst erlassen. Dazu braucht es kein Urteil.

Von Fahrverbot absehen kann die Bußgeldstelle auch vor dem Erlass des Bescheides. Es ist deren Ermessensspielraum.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 9. Februar 2021 um 08:33:18 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Februar 2021 um 08:29:03 Uhr:

Also bevor man ein Fahrverbot umwandeln kann muss man ersteinmal dazu verurteilt werden.

Nö. Bußgeldbescheide kann die Bußgeldstelle selbst erlassen. Dazu braucht es kein Urteil.

Von Fahrverbot absehen kann die Bußgeldstelle auch vor dem Erlass des Bescheides. Es ist deren Ermessensspielraum.

So konnte ich das nirgends finden, wo liest man es nach ?

Wenn es wirklich so ist, muss man ja kein Fahrverbot umwandeln da noch gar keins verhängt wurde.

Von der Sache her ist mein Zitat schon richtig, denn wurde es bereits ausgesprochen hilft nur noch der Gang zum RA.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 9. Februar 2021 um 08:33:18 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Februar 2021 um 08:29:03 Uhr:

Also bevor man ein Fahrverbot umwandeln kann muss man ersteinmal dazu verurteilt werden.

Nö. Bußgeldbescheide kann die Bußgeldstelle selbst erlassen. Dazu braucht es kein Urteil.

Von Fahrverbot absehen kann die Bußgeldstelle auch vor dem Erlass des Bescheides. Es ist deren Ermessensspielraum.

So war es bei mir auch.

Die angerissenen 50km/h zuviel ergeben ja automatisch ein Fahrverbot. Ergo, braucht man dazu nicht extra verurteilt werden. Es wird schlichtweg verhängt.

Bei einem Erstvergehen kann aber davon abgesehen werden und es braucht auch nicht zwingend einen Anwalt dazu.

Ich hatte einfach mal angerufen, erklärt, wie es offenbar dazu kommen konnte, das ich die Reduzierung von 130 auf 80 übersehen habe und erwähnt, dass das nicht meine Art ist, so viel zu schnell zu fahren, hier und da mal in die 20km/h zuviel hinein, sprich 11 bis 12km/ zuviel, aber niemals nie so extrem. Ich allgemein nicht der Typ Schnellfahrer bin.

Daraufhin bekam ich Post für einen Umwandlungsantrag. Mir und meinem Chef war aber klar, das da keine der möglichen Bedingungen zutrifft.

Darauf hin hat dann mein Chef noch mal nen Brief geschrieben, ich hatte ihm gesagt, das er da aber keinen unsinnigen Blödsinn reinschreiben soll, sondern halt so wie es ist.

Er hat dann halt geschrieben, wie lange ich da schon arbeite und beruflich fahre, er mich also sehr gut kennt und weiß das soetwas nicht meinem Wesen entspricht und letztendlich darum gebeten, wenn es denn möglich ist, von einem Fahrverbot abzusehen.

Und im nächsten Brief, der bei mir einflatterte, war dann so entschieden, das von einem Fahtverbot abgesehen wird.

Hier ist es gut erklärt.

Und die Verwaltungsbehörde ist dann die Bußgeldstelle.

Rechtskräftig ist es dann, wenn du den entgültigen Bescheid über das Strafmaß erhälts. Ob darin ein Fahrverbot verhängt wird, oder nicht, kann im Vorfeld geklärt werden.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Februar 2021 um 08:52:01 Uhr:

Wenn es wirklich so ist, muss man ja kein Fahrverbot umwandeln da noch gar keins verhängt wurde.

Von der Sache her ist mein Zitat schon richtig, denn wurde es bereits ausgesprochen hilft nur noch der Gang zum RA.

das ist falsch. Es gibt mehrere Wege.

Weg 1: bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Entscheidung durch die Bußgeldstelle, wenn man Ersttäter ist und besondere Umstände nachgewiesen werden, die ein Absehen vom Fahrverbot als verhältnismäßig ansehbar machen.

So ist es offensichtlich beim TE dieses Threads gelaufen.

Weg 2: nachdem ein Bußgeldbescheid erlassen wird im Einspruchsverfahren. Begründung muss wie oben mitgeliefert werden. Die Bußgeldstelle entscheidet, ob ein erlassener Bescheid abgeändert wird oder ob die Sache an ein Gericht abgegeben wird.

Weg 3: Entscheidung durch ein Gericht. Wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird, geht es vor Gericht. Dann muss mit den oben angegebenen Argumenten ein Richter überzeugt werden.

Alle drei Wege gehen auch ohne Hinzuziehen eines Anwalts! Da die Entscheidung sowieso im Ermessensbereich stattfindet, kommt es mehr darauf an, die Bußgeldstelle oder den Richter zu überzeugen, als durch geschliffene juristische Formulierungskunst zu glänzen. Wer nicht so eloquent ist, kommt natürlich um einen Anwalt nicht herum.

Zitat:

@robert091 schrieb am 8. Februar 2021 um 10:53:07 Uhr:

Hallo zusammen,

Kurzes Update:

Nach einem Telefonat mit der Bußgeldstelle kann ich das Fahrverbot umwandeln lassen in eine höhere Geldbuße...

Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare hier...

 

Also aus dieser Sache habe ich gelernt definitiv

So viel zum Thema wahrheitsgemäßes Ausfüllen des Bogens bringt nichts. Der Sachbearbeiter auf der anderen Seite wird sich vermutlich eher kulant zeigen, als wenn man "weisen sie mir das erst mal nach" äußert.

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