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Fahrerflucht

Themenstarteram 27. März 2017 um 12:37

Hallo ab wann ist Fahrerflucht.

 

Ich hatte einen Unfall mit einer Fahrradfahrern, die ist mir rein gefahren.

 

Ich habe mich natürlich um die gekümmert das es ihr gut ging. Ein Sanitäter war auch da also privat, er hat mitgeschaut.

 

Ihr ging es gut die wollte keinen Arzt haben, sie saß ungefähr 30 Minuten ich war dabei. Die hat mindestens 5 kippen geraucht.

 

Nach der halben Stunde meinte sie das ihre Mutter ihr geraden hat einen Krankenwagen zu rufen. Davor wollte sie unbedingt mit dem Fahrrad weiter fahren. Hatte ihr mit kabelbindern auch ihr Fahrradkorb wieder dran gemacht.

 

Ich habe ihr den Krankenwagen über die 112 angerufen, meinem Telefon. Die 112 hat auch die Polizei verständigt. Also die Polizei kam war ich im Supermarkt neben der Unfallstelle und ohne Auto natürlich mit ihrem Einverständnis Wasser zu kaufen.

 

Die Polizei will mir ans Bein pinkeln und behauptet Fahrerflucht.

Beste Antwort im Thema
am 28. März 2017 um 12:22

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 28. März 2017 um 13:28:50 Uhr:

 

Was die Sterne sind ist für mich jetzt uninteressant. Ich habe den Eignungstest bestanden aber habs doch dann nicht gemacht damals. Weil ich zur Wasserschutzpolizei gehen wollte.


Mit deiner mangelhaften Zeichensetzung und Rechtschreibung kann ich mir das nur schwer vorstellen. Auch nicht bei den erhöhten Einstellungszahlen seit ein paar Jahren.

Ausländer Geleier, Denke er hatte so eine Ader gehabt zweitens weist du garnicht woher ich komme oder wer ich bin.

Und wir sind in Deutschland zum Glück sonst würde sowas wie du keinen Leben mehr haben. Hinter dem Klavier protzen und auf der Straßen sich verstecken hinter ne foz

Du hast gemerkt, dass du mit deiner abstrusen Geschichte nicht weiterkommst und versuchst jetzt zu drohen? :D
Die Drohung jetzt mal beiseite: es trifft sich gut, dass du in FFM wohnhaft bist. Ich arbeite dort seit einiger Zeit, deswegen biete ich dir an, dir das ganze auf dem Revier nochmals in kurzen, verständlichen Sätzen in entspannter Atmosphäre zu erklären. Vielleicht hole ich auch unseren Unfallsachbearbeiter dazu, der ist in diesen Dingen noch fitter. Und wenn du mir dann die Vorgangsnummer nennst, unter der das ganze aufgenommen worden sein soll, schaue ich in den Vorgang und sage dir, was da Sache ist. Ich bin ab morgen früh 06:00 Uhr wieder im Dienst. Wenn du mir eine PN schreibst, sage ich dir, auf welches Revier du für diese Information kommen kannst. Das Ganze läuft dann unter dem Stichwort "Bürgerfreundlichkeit".

Ach ja, hatte ich eben vergessen: wenn du den persönlichen Kontakt scheust, kannst du mit der Vorgangsnummer auch auf jeder Dienststelle anrufen, dir die Telefonnummer des Sachbearbeiters geben lassen und den anrufen/mit dem sprechen. Der hat den Vorgang ja im Original vorliegen.

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91 Antworten

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 16:02:19 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. März 2017 um 15:56:38 Uhr:

 

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 16:02:19 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. März 2017 um 15:56:38 Uhr:

 

Der § 142 zielt nicht darauf ab, dass der Verursacher bei der Polizei bekannt sein muß, sondern in erster Linie darauf, dass der Geschädigte am Unfallort die Personalien erhält, um seine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können.

Wenn Doppel-Y doch mit seinem Handy die Leitstelle angerufen hat, sind dann seine Daten nicht automatisch hinterlegt?

Von daher wäre der Vorwurf doch absurd.

Erstens: 112 != 110 ;)

Zweitens: soweit sind wir noch nicht, dass aus der Handynummer alle Daten des Anrufers direkt bekannt sind (und der Anrufer könnte ja auch jemand anderes sein als der Inhaber der Nummer, aber das nur nebenbei). Im Regelfall wird auch nur der Name abgefragt, mehr persönliche Daten nur in bestimmten Fällen.

am 27. März 2017 um 14:12

Pffff....blöder Datenschutz. Sollte man abschaffen.

Trotzdem ist der Vorwurf absurd. Vor allem wegen der Zeugen und dem Auto, was ja immer noch da stand. Er wird ja nicht im DriveIn gewesen sein.

Na der Vorwurf dürfte ja relativ einfach aus der Welt zu schaffen sein, wenn alle hier zur Verfügung gestellten Infos korrekt sind.

am 27. März 2017 um 14:15

Ich vermute wie so oft hier werden wir das nie erfahren :)

Themenstarteram 27. März 2017 um 15:04

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2017 um 15:40:16 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 15:38:53 Uhr:

Wie kann jemand, der schon persönlich bei der Polizei bekannt ist, noch Fahrerflucht begehen?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2017 um 15:40:16 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 15:38:53 Uhr:

 

:D:D

Muss ja nicht im gleichen Revier passiert sein.

Danke!

 

Schlaumeier gibt es anscheinend genug. Zweitens der Unfall ist nicht neben einer Polizei Revier passiert.

Themenstarteram 27. März 2017 um 15:07

Zitat:

@azrazr schrieb am 27. März 2017 um 16:00:44 Uhr:

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 15:20:17 Uhr:

Was ich wissen will ist, wie es ausschaut da ich noch keine Antwort vom Anwalt bekommen habe. Dich die Behauptung Fahrerflucht wurde auch mein Führerschein beschlagnahmt. Wie lange könnte das ganze dauern und hat jemand Erfahrung?

Autsch.... Wieder mal ein Grund, den Führerschein niemals vorzuzeigen....

Warum?!?

Themenstarteram 27. März 2017 um 15:08

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 16:15:41 Uhr:

Ich vermute wie so oft hier werden wir das nie erfahren :)

Könnte euch anschließend die erhaltenen Dokument und schreiben hochladen

Themenstarteram 27. März 2017 um 15:09

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 15:38:53 Uhr:

Wie kann jemand, der schon persönlich bei der Polizei bekannt ist, noch Fahrerflucht begehen?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 15:38:53 Uhr:

Zitat:

So da ich neben einer Polizei Revier arbeite sieht mich ein Polizist permanent und hat selbst festgestellt das ich das Auto vorwiegend in Bonn bewege. Wochenende fahre ich meistens mit dem Zug nach Frankfurt falls ich mal fahre.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?!?

 

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2017 um 15:27:41 Uhr:

Wie lange warst du denn Wasser holen?

Wenn der Supermarkt gleich neben der Unfallstelle war, wirst du doch kaum mehr als 10-15min weg gewesen sein.

Was sagen den die Zeugen, die Anwesend waren, als die Polizei kam.

Was bedeutet denn ans Bein pinkeln? Hast du was schriftliches von den Beamten und wenn ja, was steht drauf?

Und wer hat nun den Krankenwagen gerufen? Du oder die Mama?

Für mich ist da noch einiges unklar.

Gruß,

der_Nordmann

10 min hin und Zurück

Noch keine Zeugenaussagen in der Akte

Ich habe den Krankenwagen angerufen, hatte ich auch geschrieben gehabt.

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 17:07:11 Uhr:

Zitat:

@azrazr schrieb am 27. März 2017 um 16:00:44 Uhr:

 

Autsch.... Wieder mal ein Grund, den Führerschein niemals vorzuzeigen....

Warum?!?

Wenn Du den Führerschein zeigst, kann er Dir abgenommen werden, und Du rennst ihm hinterher. Wenn Du ihn nicht vorzeigst, kostet das einige Euro, kann Dir nicht abgenommen werden. Wenn ein Gericht beschließt, dass Du ihn abgeben musst, muss die Behörde dem Führerschein hinterherrennen.

Es ist eine saublöde Umkehr der Rechtslage, wenn ein Polizist den Führerschein einfach mal so einsteckt.

Themenstarteram 27. März 2017 um 16:10

Zitat:

@azrazr schrieb am 27. März 2017 um 17:14:06 Uhr:

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 17:07:11 Uhr:

 

Warum?!?

Wenn Du den Führerschein zeigst, kann er Dir abgenommen werden, und Du rennst ihm hinterher. Wenn Du ihn nicht vorzeigst, kostet das einige Euro, kann Dir nicht abgenommen werden. Wenn ein Gericht beschließt, dass Du ihn abgeben musst, muss die Behörde dem Führerschein hinterherrennen.

Es ist eine saublöde Umkehr der Rechtslage, wenn ein Polizist den Führerschein einfach mal so einsteckt.

Danke für den Tipp

 

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 17:09:36 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 15:38:53 Uhr:

Wie kann jemand, der schon persönlich bei der Polizei bekannt ist, noch Fahrerflucht begehen?

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 17:09:36 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. März 2017 um 15:38:53 Uhr:

 

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?!?

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 17:09:36 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2017 um 15:27:41 Uhr:

Wie lange warst du denn Wasser holen?

Wenn der Supermarkt gleich neben der Unfallstelle war, wirst du doch kaum mehr als 10-15min weg gewesen sein.

Was sagen den die Zeugen, die Anwesend waren, als die Polizei kam.

Was bedeutet denn ans Bein pinkeln? Hast du was schriftliches von den Beamten und wenn ja, was steht drauf?

Und wer hat nun den Krankenwagen gerufen? Du oder die Mama?

Für mich ist da noch einiges unklar.

Gruß,

der_Nordmann

10 min hin und Zurück

Noch keine Zeugenaussagen in der Akte

Ich habe den Krankenwagen angerufen, hatte ich auch geschrieben gehabt.

Meine Frage, wer den Krankenwagen gerufen hat, beruht auf deiner Aussage, dass die Mutter der Fahrradfahrerin und du den Notruf gewählt habt.

Und wenn du nur 10 min weg warst um Wasser für die Verunfallte zu holen und anschließend wieder zurückgekommen bist, kann man wohl kaum von Fahrerflucht reden. Wohl eher von Erste Hilfe. Hast du das so den Beamten erklärt? Oder wie muss ich mirt das Vorstellen. Waren die Beamten denn schon vor Ort als du losgegangen bist, oder sind sie in der Zwischenzeit gekommen? Und wenn Zweites der Fall sein sollte, wie hast du den Beamten dein kurzzeitiges Fehlen erklärt?

Tut mir leid, aber so richtig Blicke ich da nicht durch.

Gruß,

der_Nordmann

Themenstarteram 27. März 2017 um 17:48

Die sind in der Zwischenzeit gekommen. Haben mich dann mit Wasser Flaschen gesehen. Ich habe dann geschwiegen und den Anwalt angerufen.

 

Ich habe den Krankenwagen angerufen aus meinem Handy. Vertrag kein prepaid

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 19:48:36 Uhr:

........

Ich habe dann geschwiegen und den Anwalt angerufen.

........

Warum hast du den Beamte die Situation nicht erklärt?

Gruß,

der_Nordmann

am 27. März 2017 um 19:24

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 27. März 2017 um 20:50:23 Uhr:

Zitat:

@Yassin-Yassin schrieb am 27. März 2017 um 19:48:36 Uhr:

........

Ich habe dann geschwiegen und den Anwalt angerufen.

........

Warum hast du den Beamte die Situation nicht erklärt?

Gruß,

der_Nordmann

Liegt wahrscheinlich daran, dass die Geschichte so nie passiert ist und hier - wie so oft - durch den TE scheisse erzählt wird. Niemals ist er nur zehn Minuten weg gewesen, um Wasser zu kaufen - vielmehr dürfte er versucht haben, sich der ganzen Situation durch Flucht zu entziehen. Dann ist nämlich der strafrechtliche Tatvorwurf ebenso wie die Sicherstellung des FS nachvollziehbar.

Themenstarteram 27. März 2017 um 19:26

Der war nen Sternchen nur. Hat mit dich nicht reden lassen, Kommissar war eigentlich entspannt aber hat zuletzt die Entscheidung seines Kollegen vertreten um den nicht in den Rücken zu fallen. Er hat ihn auch gesagt nicht beschlagnahmen

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