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Extremer Blitzer Hotspot - 14 Festblitzer auf 23km

Na,

lesen, ärgern oder auch amüsieren.

Auf jeden Fall extrem.

http://www.faz.net/.../blitzer-zur-saeule-erstarrt-12274882.html

Zitat:

Nähert man sich der B 252 von Süden, ist dieser Abschnitt der B 3 - je zwei Messstellen in jeder Richtung - ein Vorgeschmack auf die Blitzerallee durch die Gemeinden Lahntal, Münchhausen, Burgwald und die Stadt Wetter. Seit rund anderthalb Jahren wurmt die Ballung der Blitzer Durchreisende. 37 Mal wechselt, wenn wir uns nicht verzählt haben, auf dem kurzen Stück das Tempolimit. Ein stetes Hinundher von 100 über 80, 70, 60, 50 bis 30 km/h verlangt nach hoher Konzentration. Mal gilt innerorts Tempo 30 nur in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr, mal für ein paar hundert Meter auch tagsüber. Im Ort Niederwetter ist das leicht zu übersehen - blitz!

Hoffe ich muss da nie langfahren. Da hilft nur noch Tempomat!

Beste Antwort im Thema
am 15. Juli 2013 um 5:43

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Wo ist das Problem.

Hab seit 40 J noch kein Knöllchen wegen zu hoher Geschwindikeit bekommen

Wenn man ewig durch die Gegend schleicht :o

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258 Antworten
am 23. Juli 2013 um 6:17

Zitat:

Original geschrieben von urspeter

....

Was wolltest du uns damit sagen? ;)

am 29. Juli 2013 um 18:51

.... = Vier Punkte bis zum Fahrerlaubnisentzug.....:D 

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Zitat:

Original geschrieben von urspeter

....

Was wolltest du uns damit sagen? ;)

Bin nachträglich zum Schluss gekommen, das der Beitrag meine eigenen Qualitätskriterien nicht erfüllen kann. Da man den eigenen Beitrag nicht mehr löschen kann, musste ich was andere reinsetzen ....

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

.... = Vier Punkte bis zum Fahrerlaubnisentzug.....:D

In der Schweiz hat man immer nur einen imginären Punkt bis zum Entzug, wobei den einfachen Entzug oder den kombinierten Entzug gibt.

Beim kombinierten Entzug muss man der Frau/Freund/etc. nicht mehr anrufen, um das Fahrzeug nach Hause zu fahren. Das Fahrzeug wird verkauft, wobei das Geld gratis entsorgt wird.

Zitat:

Original geschrieben von urspeter

Beim kombinierten Entzug muss man der Frau/Freund/etc. nicht mehr anrufen, um das Fahrzeug nach Hause zu fahren. Das Fahrzeug wird verkauft, wobei das Geld gratis entsorgt wird.

Das würde in D bei manchen wohl zur sofortigen Entleibung führen.

am 30. Juli 2013 um 9:49

Zitat:

Original geschrieben von urspeter

Beim kombinierten Entzug muss man der Frau/Freund/etc. nicht mehr anrufen, um das Fahrzeug nach Hause zu fahren. Das Fahrzeug wird verkauft, wobei das Geld gratis entsorgt wird.

Abgesehen davon, dass die Schweizer jegliches Augenmaß für eine verhältnismäßige Bestrafung verloren haben, gerecht ist das auch nicht. Was meinen denn die Gerechtigkeitsfetischisten, wie lange ein Hartz 4-Empfänger sparen muss, bis er sich wieder ein Auto, und sei es nur ein gammliger Corsa, leisten kann. Der "Reiche" geht einfach zum Händler und bestellt den nächsten Porsche...

Wir fahren schon ganz gut mit unserem Bußgeldsystem.

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi

Zitat:

Original geschrieben von urspeter

Beim kombinierten Entzug muss man der Frau/Freund/etc. nicht mehr anrufen, um das Fahrzeug nach Hause zu fahren. Das Fahrzeug wird verkauft, wobei das Geld gratis entsorgt wird.

Abgesehen davon, dass die Schweizer jegliches Augenmaß für eine verhältnismäßige Bestrafung verloren haben, gerecht ist das auch nicht. Was meinen denn die Gerechtigkeitsfetischisten, wie lange ein Hartz 4-Empfänger sparen muss, bis er sich wieder ein Auto, und sei es nur ein gammliger Corsa, leisten kann. Der "Reiche" geht einfach zum Händler und bestellt den nächsten Porsche...

Wir fahren schon ganz gut mit unserem Bußgeldsystem.

Das wurde in der Schweiz auf Druck der Bevölkerung eingeführt, weil einige Autofahrer über Jahre hinweg mit übersetzter Geschwindigkeit reihenweise Kinder totgefahren haben und mit geringfügigen Bussen davongekommen sind.

Nach dem Führerausweisentzug sind viele ohne Bewilligung weitergefahren.

Dem Fass den Boden ausgeschlagen hat, dass das Schweizer Fernseher ein Rasen in der Stadt Zürich mit massiv übersetzter Geschwindigkeit gefilmt hat (im Auto eines Täters, mit Tacho im Bild) und der Täter im Interview gesagt hat, um ein Autorennen in der Stadt zu gewinnen werde er jeden totfahren, der zufällig auf seiner Fahrspur im Weg sei.

Dieser Fahrer hat dann später tatsächlich Menschen so umgebracht.

Ich denke die Verhältnismässigkeit liegt auf der Seite des Staates (bzw. des Parlamentes). Die Täter haben dieses Gesetz über Jahre hinweg geradezu provoziert.

Jeder hat es in der Hand, korrekt zu fahren. Jammern ist beim Fahrzeugentzug bei groben Vergehen deplaziert.

Der Normalfahrer ist von solchen Gesetzen ohnehin nie betroffen.

am 30. Juli 2013 um 19:11

WTF? Habt ihr soviele Psychopathen in der Schweiz? Wie geht denn sowas? Hast du einen Link dazu?

Der Typ hat wohl zuviel Death Race geschaut?

Zitat:

Original geschrieben von wazzup

WTF? Habt ihr soviele Psychopathen in der Schweiz? ...

In der Schweiz? Ne, die fahren alle nach Ba-Wü über die Grenze, auf die unbeschränkten Autobahnen.

Zitat:

Original geschrieben von Bruder Tac

Das ist alles Verkehrssicherheit :D

dann müssen sie jetzt 37 Warnschilder aufstellen--> Klick ;)

mfg Andy

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

Zitat:

Original geschrieben von Bruder Tac

Das ist alles Verkehrssicherheit :D

dann müssen sie jetzt 37 Warnschilder aufstellen--> Klick ;)

mfg Andy

Na ist doch genau das Richtige für die hier ansässige Abzockerschreifangemeinde.

am 1. August 2013 um 10:25

Also wenn ich in der Schweiz mal richtig heizen will, leihe ich mir ein Auto und lasse es von den Blauen dann einziehen.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Also wenn ich in der Schweiz mal richtig heizen will, leihe ich mir ein Auto und lasse es von den Blauen dann einziehen.

Das würde mich auch mal interessieren, ob die den Hobel auch einziehen, wenn man das (z. B.) von Sixt oder einem in der Schweiz ähnlich bekannten/großen Autovermieter geliehen hat. (Regressforderungen des Verleihunternehmens gegenüber dem Raser mal außen vor gelassen ...)

Wenn die den NICHT einziehen mit dem Hinweis "sie sind ja nicht der Halter/Eigentümer/was auch immer" - dann würde ich mal fragen, warum - und wie die Grenze gezogen wird zu eingezogenen Fahrzeugen, die man sich "von privat" (z. B. vom Kumpel oder Opa wie auch immer) ausleiht.

am 2. August 2013 um 3:51

Tach!

Des Weiteren wäre im Falle des Einzuges eines Leihwagens, der durch einen deutschen Staatsbürger in der Schweiz angemietet wird, interessant, ob Regressanforderungen des Vermieters in Deutschland überhaupt durchsetzbar wären. Schließlich wäre diese Praxis in Deutschland unmöglich.

Da könnte man sich einen riesen Spass machen und die Schweiz als Standort für Autovermieter lahm legen... ;-)

Gruß,

M.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter

Also wenn ich in der Schweiz mal richtig heizen will, leihe ich mir ein Auto und lasse es von den Blauen dann einziehen.

Das würde mich auch mal interessieren, ob die den Hobel auch einziehen, wenn man das (z. B.) von Sixt oder einem in der Schweiz ähnlich bekannten/großen Autovermieter geliehen hat. (Regressforderungen des Verleihunternehmens gegenüber dem Raser mal außen vor gelassen ...)

Wenn die den NICHT einziehen mit dem Hinweis "sie sind ja nicht der Halter/Eigentümer/was auch immer" - dann würde ich mal fragen, warum - und wie die Grenze gezogen wird zu eingezogenen Fahrzeugen, die man sich "von privat" (z. B. vom Kumpel oder Opa wie auch immer) ausleiht.

Das kann man genau 1 Mal machen, weil anschliessend auch die deutsche Fahrerlaubnis weg ist. Zudem bittet Deutschland normalerweise die Schweiz, das Verfahren (nach den strengeren Schweizer Gesetzen) in der Schweiz abzuwickeln.

Firmen als Wagenbesitzer (Leasing) wurden in den letzen Monaten geschont, obwohl gemäss Gesetz auch was anderes möglich wäre. Der Leasing-Vertrag muss allerding per sofort mit allen finanziellen Vertragsauflösungskosten beendet werden.

Wer wirklich schnell fahren will, nimmt keine langsame Mietwagenkiste.

Verwandte, die ausleihen haben in der Praxis Pech gehabt. Der Wagen ist weg.

Zitat:

Original geschrieben von urspeter

Das kann man genau 1 Mal machen, weil anschliessend auch die deutsche Fahrerlaubnis weg ist.

Wie kommst Du auf dieses schmale Brett?

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