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Erwischt mit Moped ohne versicherrungsschutz

Themenstarteram 16. März 2021 um 12:45

Hallo zusammen ich wurde demletzt erwischt mit einen Moped ohne versicherungsschutz. Zwar hat die Polizei mich nicht beim Fahren erwischt. Sondern als das Moped stand sie können also nicht nachweisen das ich gefahren wäre. Ich kann das Moped ja auch dorthin geschoben haben.

Nun habe ich einen gerichtstermin . Meine Frage ist vielleicht kennt sich der eine oder andere damit aus sprich hat schon die gleiche Situation erlebt. Wie ich mich vor Gericht verhalten sollte, ist alles abstreiten besser oder reue zeigen. Mfg.

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25 Antworten

MT ist keine Rechtsberatungsplattform ... Rechtsberatung ist immer heikel, dürfen nur Fachleute ... Meinungen sind was anderes.

Wennn dann passt die Frage vermutlich am besten nach:

https://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.html

Und ich denke wenn die Polizei Anstoß genommen hat dann wird man zumindest drauf gesessen haben und evtl. lief der Motor dabei. Ansonsten ist natürlich klar das KFZ zumindest nicht unangemeldet im öffentlichen Raum zu stehen haben.

Ohne mitzuteilen was Dir in der Anklageschrift vorgeworfen wird, wird Dir auch keiner eine "Einschätzung" geben können.

Themenstarteram 16. März 2021 um 17:10

Hi bin nicht darauf gesessen weder lief der Motor. Vielen Dank für deine Meinung. Mfg

Es müssen ja Vorwürfe bekannt sein? Eine Vorladung vor Gericht kommt ja nicht "Unbegründet" ... und vor der Vorladung kommt vermutlich noch Post vom Amt.

Meiner Meinung nach ist es kein Problem ein Moped irgendwo zu kaufen und unangemeldet über den Gehweg nach Hause zu schieben.

Und wenn es an der Seite abgestellt ist wird auch keiner "Fahren ohne Versicherungsschutz" vorwerfen - denke ich.

Bei so dünnen Angaben kann man nur empfehlen: Reden ist Silber ...

Übe den Satz: „ich möchte mich nicht äußern“. Verbesserung durch Quatschen ist nicht zu erwarten.

Die beiden letzten Beiträge sind durch nichts zu ergänzen. Genau so ist es.

Haben die denn den Motor gefühlt ob er noch warm war oder was genau ist der Vorwurf? Schreib doch mal bitte genau, was sie nun gesagt haben.

wieso geht so eine lapalie gleich und so schnell vor gericht??

kommt nicht zumindest vorher ein anhörungsbogen?

und dann ein bußgeld?

am 16. März 2021 um 19:17

...weil Fahren ohne Versicherungsschutz keine Ordnungswidrigkeit mehr ist, sondern eine Straftat?

Zitat:

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) § 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Zitat:

@gast356 schrieb am 16. März 2021 um 20:17:09 Uhr:

...weil Fahren ohne Versicherungsschutz keine Ordnungswidrigkeit mehr ist, sondern eine Straftat?

Zitat:

@gast356 schrieb am 16. März 2021 um 20:17:09 Uhr:

Zitat:

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) § 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Aber sie haben ihn doch gar nicht fahren gesehen (Zitat: "Zwar hat die Polizei mich nicht beim Fahren erwischt.") .... wie will man ihm dann Fahren ohne Versicherungsschutz zur Last legen?

Wie schon andere vor mir, bin auch ich der Meinung, das hier wieder mal nur die Hälfte erzählt wurde.

Hallo, Gunny-Highway,

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 16. März 2021 um 20:11:31 Uhr:

wieso geht so eine lapalie gleich und so schnell vor gericht??

kommt nicht zumindest vorher ein anhörungsbogen?

und dann ein bußgeld?

ein Verstoß gegen das PflVersG ist keine Lappalie, sondern eine Straftat.

Sollte der TE ein Jugendlicher sein, ist es gut möglich, dass hier nicht mit Strafbefehl durch einen Staatsanwalt, sondern durch das Jugendgericht geurteilt werden soll.

Dazu kommt: Die Polizeibeamten werden ihn wohl kaum angezeigt haben, wenn sie keinen Nachweis oder mindestens einen begründeten Verdacht hatten, dass der TE vorher gefahren ist.

Sie müssen es gar nicht mal selber gesehen haben, denn es reicht schon, wenn ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer den TE gemeldet hat, weil ihm die Farbe des Kennzeichens aufgefallen ist.

Viele Grüße,

Uhu110

ah ok, sorry,

da ich mich mit sowas nicht auskenne, da ich mit versicherung fahre

dachte ich das geht erstmal seinen normale verwaltungsgang

auch ein warmer Motor beweist keine Fahrt!.

man muss doch wohl prüfen dürfen, ob der Motor nach so langer Standzeit noch funktioniert...

Wir wissen nicht, welche Aussagen oder sonstige Beweise der Anklage zugrunde liegen. Aber wegen blauem Dunst wird keine Verhandlung angesetzt.

@Andreut: Falls du wirklich gefahren bist, was wir hier gar nicht wissen wollen, solltest du dir bewusst sein, dass das keine Lappalie ist und dass es mir damit nicht darauf ankommt, ob und wie du bestraft wirst. Du riskierst damit deine wirtschaftliche Zukunft! Stell dir vor, du baust einen Unfall mit teuren Folgeschäden und bleibst darauf sitzen! Darum geht es!

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