Ersatzfahrzeug bei Garantie-Reparaturen
Heute habe ich was "supertolles" gehört - habe meinen XC60 zum "Kupplungspedal-Entknacken" abgeben, da wurde mir gesagt, dass Volvo den Händlern nun auferlegt hat, den Kunden kein Ersatzfahrzeug zu gewähren, dem Kunden seien bei Garantiereparaturen (oder war's Gewährleistung?) Wartezeiten im Autohaus bis zu 4 Stunden zuzumuten.
Natürlich habe ich trotzdem einen Ersatzwagen bekommen, möglicherweise muss den der Händler auf seine eigene Kappe nehmen.....
Aber das ist ja eigentlich der Hammer - klar stehen alle Automobilhersteller massiv unter Druck und müssen Kosten sparen, aber am Kunden zu sparen, das ist sicherlich die falsche Maßnahme, gerade für eine Marke mit treuen Wiederkäufern.
Es scheint so, dass sich doch zu viel Ford bei Volvo durchsetzt. Zu dem von Volvo angepeilten Premium Anspruch passt ein solches Verhalten überhaupt nicht - bei einem Fahrzeug in dieser Preisklasse erwartet man auch einen angemessenen Kundeservice.
Habt Ihr da auch schon was davon gehört?
Gruß
elch1964
P.S.: was mich übrigens bei meinem Ersatzwagen erstaunt hat (ich konnte einen XC90 Sport D5 GT geniessen): Erstaunlich, wie knurrig und wieviel lauter der D5 im XC90 (noch) ist. Im XC60 hat Volvo dem D5 ja richtig Manieren beigebracht, das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.....
Beste Antwort im Thema
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung und an Bedingungen geknüpft. Diese hast Du nicht eingehalten, da kann Volvo nichts dafür. Wir reden ja auch nicht von wenigen Tagen sondern von 11 Wochen, das ist nicht eben wenig m.E.
Das Auto gibt Dir doch auch einen Hinweis auf die fällige Inspektion, also hast Du mit voller Absicht so gehandelt. Kann man so machen, muss dann aber auch mit den Konsequenzen leben.
Gruß
Hagelschaden
26 Antworten
Soviel zu Premium:
Bei Audi bekommst Du nur einen kostenlosen Ersatzwagen bei Grantiereparaturen, wenn für die Reparatur min. zwei Tage dauert. Vieleicht gibts kulantere Freundliche, meiner gehöhrt nicht dazu.
Gruß
Christian
Zitat:
Original geschrieben von elch1964
Heute habe ich was "supertolles" gehört - habe meinen XC60 zum "Kupplungspedal-Entknacken" abgeben, da wurde mir gesagt, dass Volvo den Händlern nun auferlegt hat, den Kunden kein Ersatzfahrzeug zu gewährenHabt Ihr da auch schon was davon gehört?
Gruß
elch1964
Mein Freundlicher hat davon nix gehört. Er hat mit gerade anlässlich Inspektion und Reifensatzwechsel wieder einen kostenfreien Ersatzwagen angeboten (kann wählen zwschen V50, XC60 und Range Rover Sport - werde den XC60 nehmen, den RR Sport hatte ich schon mal) - übrigens hat mein XC90 jetzt 6 Jahre auf dem Tacho, nie was ernsthaftes passiert, sieht aus und fährt wie neu, quasie unkaputtbar - mal abgesehen von dem Parkhaus-Kratzer den meine Holde erzeugt hat (und der schon lackiert ist) ...so`n großes Auto kriegen wir nicht mehr", sagt meine Holde. Das wäre eine Chance für den XC60 - wenn der XC90 nicht so (Loblied...usw...)
rolo
Zitat:
Original geschrieben von tollhaus1
Soviel zu Premium:
Bei Audi bekommst Du nur einen kostenlosen Ersatzwagen bei Grantiereparaturen, wenn für die Reparatur min. zwei Tage dauert. Vieleicht gibts kulantere Freundliche, meiner gehöhrt nicht dazu.Gruß
Christian
Vielleicht bekommen nur Premium-Kunden einen Ersatzwagen...die auch fehlerfrei schreiben können?😁
Audi kommt vom lateinischem "höre, horch"...aber darum wird "höhre"...längst nicht mit h im Mittelfeld geschrieben.🙂
Und wenn für Reparatur 2 Tage dauert...wüsste ich nicht, wen ich dafür zur Rechenschaft ziehen soll.🙁
Audi ist eine Premium-Marke???
Wäre mir ganz neu.🙁
Denn ich bin von Audi auf SAAB gewechselt...😁
Servus,
ich hatte unseren V70 (drei Wochen nach Zulassung) in der Werkstatt um einen Softwarekonflikt zwischen Navi und IPod Adapter beheben zu lassen. Den Ersatzwagen sollte ich dann auch bezahlen mit der Begründung Volvo übernehme nur die Kosten wenn die reine Reparaturdauer 2 Stunden überschreite (was bei mir mit eineinhalb Stunden nicht der Fall war). Letztendlich habe ich den Wagen bezahlt, weil er nur 20 Euro für den einen Tag kosten sollte und ich ihn nicht wieder auftanken musste. Aber den nächsten Test werde ich am nächsten Donnerstag haben, da dann die erste Inspektion ansteht. Ich werde berichten...
Gruß
Toemmermaend
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😕🙁😠
hier spart der händler nicht am kunden. bei ga arbeiten sind 2 stunden wartezeit nunmal vertretbar. ,
ein ersatzwagen kostet dem händler geld 🙁 (auch wenn da genügend autos stehen)
LG
Vidaman
Zitat:
Original geschrieben von vidaman
😕🙁😠hier spart der händler nicht am kunden. bei ga arbeiten sind 2 stunden wartezeit nunmal vertretbar. ,
ein ersatzwagen kostet dem händler geld 🙁 (auch wenn da genügend autos stehen)LG
Vidaman
Es geht ja nicht um den Händler, eigentlich doch darum, dass der Hersteller die Kosten für das übernimmt. Volvo spart am Kunden. Dass der Händler das nicht tragen sollte, ist ja eigentlich klar.
Zu meinem Händler sind es 60km, 30Minuten - das sind schon Hin und Zurück 120km; Kosten, die ich trage; wenn ich dann die Spritkosten für den Ersatzwagen für die 120km nochmal rechne, aber dann das Ersatzfahrzeug auch noch bezahlen soll, obwohl ja Volvo hier etwas nachzubessern hat, was in seiner Verantwortung liegt - da würde ich mich schon etwas verarscht fühlen, wenn ich jedesemal, wenn ich von meinem Recht der Nachbesserung Gebrauch machen möchte, 60€ oder mehr in die Hand nehmen muss (zusätzlich zum Zeitaufwand, den ich habe).
Ist doch auch verständlich, oder ?
Sofern es sich um Privatkunden haldelt:
Bei Gewährleistungsfällen muss der Händler Deine Kosten zum Händler und zurück - sogar übernehmen oder das Auto bei Dir abholen und wieder zurück bringen. Eine Verpflichtung, ein kostenloses Fahrzeug während der Rep.dauer bereit zustellen gibt es nicht.
Bei Garantiefällen ist der Garantieumfang ausschlaggebend. Hier kann VCG selber bestimmen, welche Leistungen (kostenl. Leihwagen, etc,) gewährt werden. Also immer die Garantiebedingungen gut lesen.
Gerade bei VCG sollte man peinlichst auf die pünktlichen Inspektionen achten. Eine Woche über der Zeit bedeutet für VCG = Verlust der Garantie. So steht es in den Garantiebedingungen.
Hallo zusammen,
bei meinem Händler gibt es den kostenlosen Leihwagen immer noch dazu. Wurde sogar im Kaufvertrag schriftlich festgehalten und dies ohne mein Zutun.
Gruß
alpa71
Wenn Du es im Kaufvertrag nieder schreiben lässt, ist es natürlich absolut perfekt.
Jederzeit einklagbar...
Altes Thema neu aufgemacht:
Hallo zusammen,
ich möchte kurz meine Erfahrung mit Volvo bzw. dem Händler schildern und euch fragen ob das bei Volvo so üblich ist bzw. hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht!
Ich hatte im Juli den erstjährigen KD durchführen lassen, OK er war genau 11 Wochen und/oder 2500km Überzogen. Warum... egal...
Bei dem KD sollte das quitschgeräusch beim anklappen der Aussenspiegel entfernt werden, Garantie......Fehlanzeige die sei, da KD überzogen, vorerst erloschen und geht nur mit Anfrage an das Werk! Wie Bitte? Was hat der Spiegel mit einem KD zu tun?
Nun ja, die Garantie wurde gewährleistet und alles war wieder gut.
Denkste....
Ich war gestern wieder beim Händler und reklamierte das Summen/Surren der Klimaanlage sowie das altbekannte Knarzen im vorderen Bereich das beim einschlagen und gleichzeitig Bremsen auftritt.
Beides (Klima und Knarzen) war auch deutlich bei der Probefahrt zu hören. Also rein an den Schreibtisch und einen Termin ausgemacht.
Jetzt kam der Hammer, mein Auto (EZ 04/2011) hat überhaupt keine Garantie mehr! Da der KD beim letzten mal überzogen war ist die Garantie generell erloschen!!!
Es gibt für meinen XC60 jetzt und bei allen zukünftigen Garantiefällen (die ja keine mehr sind) bis zum ende der 2 jährigen Garantiezeit nur die Möglichkeit einer Anfrage vom Händler an das Werk!
Da schaust dann Blöd aus der Wäsche...
Schon ärgerlich das man bei Volvo gezwungen ist jedes Jahr zum KD zu gehen, dann kriegt man eine Absage weil der KD 2 Monate überzogen war! Und was hat die Klimaanlagen und die Vorderachse oder was auch immer für das Knarzen verantwortlich ist mit einem regulären KD zu tun?
Ich hatte als Neuwagen bisher Audi, BMW und Volkswagen und bei allen gab es keine Probleme mit der Garantie! Lag aber vielleicht an den flexiblen Wartungsintervallen die teilweise nur alle 2 Jahre nötig waren.
Der nette MA beim Händler meinte zwar das es kein Problem sein dürfte ein Garantiezusage (oder ist es dann Gewährleistung) zu erhalten aber es ärgert mich trotzdem.
Hattet Ihr diesen Fall auch schon?
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung und an Bedingungen geknüpft. Diese hast Du nicht eingehalten, da kann Volvo nichts dafür. Wir reden ja auch nicht von wenigen Tagen sondern von 11 Wochen, das ist nicht eben wenig m.E.
Das Auto gibt Dir doch auch einen Hinweis auf die fällige Inspektion, also hast Du mit voller Absicht so gehandelt. Kann man so machen, muss dann aber auch mit den Konsequenzen leben.
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
Original geschrieben von pomfridel
Jetzt kam der Hammer, mein Auto (EZ 04/2011) hat überhaupt keine Garantie mehr! Da der KD beim letzten mal überzogen war ist die Garantie generell erloschen!!!
Das wundert mich nicht wirklich. Die Garantie ist bei allen Herstellern an Bedingungen geknüpft und dazu gehört grundsätzlich die Wartung nach Herstellervorschrift und -bedingungen. Wenn der Meister Deiner Werkstatt meint, dass es trotzdem kein Problem ist eine Garantiezusage zu erhalten, hast Du ja noch Glück gehabt. Eine Inspektion um 11 Wochen und 2500 km zu überziehen ist ja nicht ganz ohne. Ich finde es auch nicht mehr ganz zeitgemäß, ein aktuelles Auto 1x jährlich zur Inspektion zu beordern (unser 12 Jahre alter Golf bis zu 2 Jahren oder 30.000 km), aber das habe ich vor dem Kauf gewußt und ich werde mich alleine schon aus Gründen der Garantie und eventueller späterer Kulanz dran halten.
Bei meinem vorigen Opel und den Saab wäre die Garantie erloschen, wenn die Inspektionen um 2500 km oder 2 Monate überzogen worden wären.
Zum Ausgangsthema: Bei meiner Opel-Werkstatt bekam ich immer einen Gratis-Ersatzwagen bei Inspektionen und (Garantie)reparaturen, auch wenn das mehrere Tage waren. Bei Saab auch. Da meine beiden Saab 9-5 sehr defektanfällig waren, kam ich in den Genuß, im Laufe der Zeit die Saab-Modellpalette in allen Motorisierungen kennenzulernen. 😁 Die kostenlose Herausgabe von Fahrzeugen war aber immer Sache des Händlers. Seitens Opel und Saab war das nicht vorgesehen. Mal sehen wie mein Volvo-Dealer das hält.
Ich melde mich auch mal zum Ausgangsthema: Mein 🙂 gibt mir bei Garantie-Werkstattaufenthalten auch einen Leihwagen (dazu gab es gerade noch einen Thread). 15 Tage am Stück durfte ich somit V70 fahren. Klar, dass man tanken muss, wenn man den Wagen wieder zurück gibt.
Für überzogene Wartungen gibt es eine gewisse Toleranz ins + aber auch ins - i.d.R. 15% Sowohl auf Kilometer als auch auf Tage.
Das ist bei allen Herstellern so. Zum Thema Ersatzwagen bleibt zu sagen, kostenlos kenne ich das bis dato nur von Mercedes.
In meinen Augen eine Frechheit. Ich kaufe ein Auto im Wert von 40.000€ oder mehr und bekomme wenn überhaupt einen lumpigen Smart/A-Klasse.
Angenommen ich bin Beruflich oder Familiär darauf angewiesen einen Kombi zu fahren - nehmen wir eine C-Klasse. Was in aller Welt soll ich dann mit einem Smart? Meinen Kunden sagen "Ich komm nich, weil is nich!"
Naja... Überall dasselbe, bis das Geld auf dem Tisch liegt ist alles in Butter, danach ist man ungern gesehener Gast. Vor allem in der Garantiezeit.