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Endlich ein Urteil gegen Schleicher

Themenstarteram 29. März 2010 um 17:41

gesehen bei t-online:http://auto.t-online.de/.../index

 

Ordnet sich ein Kraftfahrer mit einer zu niedrigen Geschwindigkeit nach dem Verlassen des Beschleunigungsstreifens auf der rechten Fahrspur einer Autobahn ein und weicht ein nachfolgender Fahrer deshalb aus und fährt dabei auf ein anderes Fahrzeug, haftet der zu langsam fahrende Kraftfahrer allein für diesen Unfall. Das hat nun das Landgericht München entschieden.

In dem verhandelten Fall hat der klägerische Fahrer ein Ausweichmanöver vorgenommen und einen Unfall verursacht. Dieser wäre zwar vermeidbar gewesen, wenn der Kläger mit einer mittelstarken bis starken Bremsung auf das auf die Autobahn einfahrende Fahrzeug rechtzeitig reagiert hätte. Doch diese falsche Reaktion kann dem Fahrer des klägerischen Fahrzeugs nicht zur Last gelegt werden, da der Beklagte selbst zu langsam auf die Autobahn aufgefahren war (Landgericht München, Aktenzeichen.: 19 S 5841/08).

Wie oft habe ich mich geärgert, wenn so ein Schleicher (oder schleichende Mutti) vor mir auf die Autobahn wollte. Am Besten noch bei Ende der Beschleunigungsspur abgebremst., statt auf dem Standstreifen Gas zu geben.

Kenn ihr das auch ?

Beste Antwort im Thema

hatte ich auch mit meiner frau damals auf dem weg nach dk....oben auf dem mondeo 2 fahrräder und ein rentner mit hund auf de schoß meinte mit 60 sei es eine gute idee auf die BAB rüber zu ziehen (die dich war mit autos die über 80 km/h fuhren). meine frau saß zu diesem zeitpunkt am steuer und riß einfach im schreck den mondeo nach linkswomit sie einer corsafahrerin voll vors auto fuhr....die musste dann schlingernd ne vollbremsung hinlegen....

kein blechschaden usw. aber meine frau wure von der frau im corsa verklagt/ angezeigt...

meine frau musste zur polizei und aussagen und und und...leider hatten wir das kennzeichen de rentners nicht als ich mich jedoch als zeuge anbot und die geschichte meiner frau bekräftigte lenkte die corsafahrerin ein und die anzeige wurde zurückgezogen.

 

schlimm finde ich leute die OHNE grund auf geraden landstraßen 65-70 fahren wo 100 erlaubt wäre und bei einem ort dann nicht langsamer werden sondern stumpf bei 65-70 bleiben..egal wo wie wann...die regen mich auf..

und leute die beim abbiegen einschlafen usw...könnt noch viele aufzählen

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wie gesagt auch nen 1,6l 16v dacia kann das....man muss sich nur mal bewusst machen dass man auch mal runterschalten kann...auch 2 gänge und dann hat man im dritten auf der landstraße auch saft genug nen lkw zu überholen....nur keine angst vor den roten zahlen haben :D

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg

...Wie auf der Landstraße 1 Lkw, dahinter 2-3 Kleinwagen und keiner kommt vorbei oder traut sich, dann nimmt man etwas Anlauf und überholt den ganzen Tross mit einmal, genau deshalb würde ich nie ein Auto unter 150Ps kaufen, Reserven sind immer gut.

Bei dir möchte ich aber auch wirklich nicht auf dem Beifahrersitz hocken...Schnell beschleunigt - schnell tot

Du scheinst ja genau das andere Extrem darzustellen.

Solche Gespenster sind mit schon entgegen gekommen, mit GTI und Co. - 5 Wagen überholen, ooooh, das wird knapp, noch geschafft (weil ich voll gebremst habe). Nee du, dann lieber die gemächlichen. Wie heist es so schön: wir kommen noch früh genug zu spät...

naja also generell keinem der auf die AB auffahren will platz zu machen finde ich nicht so toll...

wenn es wirklich möglich ist und von hinten wirklich niemand mit 200+ kommt dann fahre ich nach links...

komme ich in die situation dass der beschleunigungsstreifen, warum auch immer, nicht ausreichen sollte und niemand platz macht fahre ich weiter... nutze also den standstreifen weiter. Selbstverständlich nur wenn er 100pro frei ist. Mit dem blick nur in den rückspiegel sollte man ihn nicht gedankenlos nutzen... denke das ist das geringere übel auch wenn nicht erlaubt...bremse ich aber auf null ab ist es ne dumme sache aus dem stand raus auf die AB zu fahren...

 

80kmh sollte man schon drauf haben wenn man auf die AB auffährt... ist das nicht eigentlich genau so geregelt? jedenfalls meinte früher mein fahrlehrer dass man nicht unter 80 drauffahren sollte...

 

wenn ein 200+ fahrer von hinten kommt, ohne licht, und ich zum ausweichen von rechts nach links wechsle um wen reinzulassen wird der 200+ fahrer die schuld tragen...

wer schneller als richtgeschwindigkeit fährt wird gefährdet nach dem gesetzt sich selbst und andere auf eigene verantwortung hin... wenn er also meint so schnell fahren zu müssen muss er auch schnell bremsen können...

auch ich fahre durchaus mal 180 200... ich rechne immer damit dass mir von rechts jemand rausfährt da er einfach meine geschwindigkeit im rückspiegel falsch einschätzt...

das kann auch mir mal passieren obwohl man sich 2 3 mal vergewissert.

Man muss mit fehlern anderer rechnen, jederzeit.

 

am 8. April 2010 um 10:11

Ich lasse beim Auffahren auf den Beschleunigungsstreifen immer viel Platz zum Vorderman.

Sobald man dann den fliessenden Verkehr duchgängig sieht schaut man nach ner ausreichenden Lücke und hat noch fast den kompletten Beschleunigungsstreifen vor sich um die Geschwindigkeit zu erhöhen sodas man sich zügig einfädeln kann.

P.S.: Das klappt auch mit Fahrzeugen weit unter 100PS sehr gut.

am 8. April 2010 um 14:57

hiho,

also allgemein hatte ich irgendwie noch nie probleme mit dem einfädeln/beschleunigen.

wieso auch, bereits beim befahren des streifens wird sich umgeschaut und eine lücke ausgemacht, in die man sich dann mit angepasster geschwindigkeit (ohne andere zu behindern, auszubremsen) einfädelt.

um andere nicht zum abbemsen "zwingen" zu müssen, ordne ich mich lieber erstmal dahinter ein, was ja auch garkein problem darstellen sollte, ich kann ja danach überholen, wenn ich länger brauche oder wenn ich schneller fahren möchte als der vordermann....

leute, die plötzlich auf dem beschleunigungsstreifen stehenbleiben oder bis ganz nach vorne fahren um dann den blinker zu setzen und zu warten, nerven nicht nur auf der autobahn.

es sind dieselben, die auch auf umgehundsstraßen oder seitenstraßen-einleitungen nicht klarkommen und den verkehr behindern/aufhalten.

meist sieht man auch schon warum, schlicht und einfach überfordert, schauen hektisch hin und her, fahren kurz an um dann doch wieder stark abzubremsen und können sich nicht in den fließenden verkehr einreihen. dann wird lieber gewartet, bis kein auto mehr kommt.

wenigstens werden mittlerweile auch die leute haftbar gemacht, die auf der autobahn mit 85km/h auf die linke spur ziehen um einen lkw, der 80km/h fährt, zu überholen und sich dabei nicht ausreichend nach hinten absichern (kommt jemand mit höherer geschwindigkeit von hinten?) und sich und was noch schlimmer ist, andere verkehrsteilnehmer gefährden!

 

grüße

 

ps: würde der fred nicht besser ins forum "sicherheit" passen?

am 8. April 2010 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von Mark_323Ci

wenn ein 200+ fahrer von hinten kommt, ohne licht, und ich zum ausweichen von rechts nach links wechsle um wen reinzulassen wird der 200+ fahrer die schuld tragen...

wer schneller als richtgeschwindigkeit fährt wird gefährdet nach dem gesetzt sich selbst und andere auf eigene verantwortung hin...

wenn er also meint so schnell fahren zu müssen muss er auch schnell bremsen können...

und genau das ist falsch, gott sei dank.

(trotz des urteiles kommt es natürlich immer auf die einzelsitutation an, jedoch ist der geschilderte fall meiner meinung auch nicht selten anzutreffen).

wer auf die linke spur zieht, muss sich vergewissern, dass er keine anderen verkehrsteilnehmer behindert, und wer nunmal nicht über 120 oder was auch immer kommt,

muss eben noch mehr aufpassen, das hat nichts mit den anderen fahrern zu tun, die evtl. schneller fahren.

(sol jetzt keine belehrung sein, so ist es doch angenehmer+sicherer für uns alle, wenn man nicht dauernd sone schnecke vor der nase hat, außer vielleicht sie ist noch hübsch dazu...)

Zitat:

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena (Az.: 5 U 797/08) hervor:

In dem Fall war die Klägerin mit ihrem Wagen auf eine Autobahn aufgefahren.

Trotz geringer Geschwindigkeit wechselte sie kurze Zeit später auf die Überholspur.

Ein auf der linken Spur mit etwa 170 km/h herankommender Autofahrer konnte nicht mehr bremsen

und kollidierte mit dem Wagen der Frau.

Sie war der Ansicht, wegen des hohen Tempos treffe den Auffahrenden die Schuld an dem Unfall.

Die Oberlandesrichter sahen die Sache allerdings anders: Die Klägerin habe durch ihr Verhalten den herannahenden Verkehr gefährdet - daher hafte sie allein. Allein wegen der nicht eingehaltenen Richtgeschwindigkeit habe der Mann keinen Verkehrsverstoß begangen.

grüße

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