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Eintragung von einem Wabengrill

Audi A3 8VA Sportback
Themenstarteram 3. März 2017 um 11:32

Kennt jemand einen Wabengrill für den S3 welcher eine ACC "Öffnung" aufweist?

Leider habe ich bisher nur welche ohne ACC Kompatibilität gefunden.

Gruss

fipu89

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wabengrill für S3 - MIT ACC!' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen Grill eintragen muss. Die Polizei macht immer auf allwissend, obwohl nur wenige wirklich Ahnung haben. Ich würde mal beim TÜV nachfragen und mich dann bei der Polizeidienststelle beschweren, wenn du einen Beleg hast.

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am 31. März 2020 um 9:47

Ja genau er ist genau Baugleich. Die Herren meinten auch nachdem ich den Grill eingebaut habe sei mein Versicherungsschutz erloschen. Man hat auch während der gesamten Kontrolle gemerkt das die beiden irgendwas suchen aber leider haben Sie nichts gefunden, da ich alles eingetragen habe.

Zitat:

@RASKO_275 schrieb am 31. März 2020 um 11:43:56 Uhr:

... Maximal beim Passantenschutz muss es den Vorschriften entsprechend ....

Dadurch wiedersprichst du dir aber selbst, weil es ja dann dadurch doch wieder ein Sicherheitsrelevantes Teil ist.

Und genau ob es diesen Vorschriften entspricht würde dir eine Hersteller ABE oder Eintragung bestätigen.

@Fbass

Auch wenn ich es selbst für unbedenklich halte einfach einen baugleichen Grill umzurüsten, aber denke da wirst du schlechte Karten haben. Nur weil es beim TÜV nicht bemerkt wurde, ist es noch lange nicht (l)egal.

Da du ja sicher eine Mängelkarte bekommen hast, wirst du ihn entweder ausbauen oder beim TÜV vorfahren müssen, halte uns auf dem laufenden was dabei raus kommt falls du zum TÜV fährst.

am 31. März 2020 um 10:37

@VAGCruiser werde jetzt mal Abwarten was der TÜV sagt und euch dann auf dem laufenden halten.

Zitat:

@RASKO_275 schrieb am 31. März 2020 um 11:31:18 Uhr:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen Grill eintragen muss.

und genau das ist die falsche Vorstellung. Und ganz so dumm, wie viele die Polizei halten sind diese auch nicht ;)

so ziemlich alles außen am Auto muss eine ABE oder Abnahme haben. Mal abgesehen vom Passantenschutz oder Sicherheitsrelevanz oder sonst was. Denn die Teile müssen auch entsprechende Windgeschwindigkeiten Aushalten, ohne dass sie wegfliegen, und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können.

Natürlich braucht alles eine ABE. Wenn bei einem Frontunfall mit einem Fußgänger der Chinaböller Frontgrill den Fußgänger verletzt, weil er durch das billig Plastik splittert, hast Du als Autofahrer ohne ABE eine große Arschkarte gezogen.

Nur weil man es kaufen und einbauen kann, heißt es noch lange nicht, dass es legal ist ;)

Auch wenn wir alle meckern, ich finde es schon i.O. dass man nicht jeden Mist ans Auto bauen kann.

Heißt das wenn man sich einen originalen RS3 Grill beim A3 einbaut, wollen die Polizisten eine ABE sehen. Dafür wird es doch keine ABE geben, da Originalteil. Oder bin ich jetzt falsch? Ich meine kein Nachbau aus Fernost.

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 31. März 2020 um 13:07:57 Uhr:

Auch wenn wir alle meckern, ich finde es schon i.O. dass man nicht jeden Mist ans Auto bauen kann.

da sagst du was! :) genau meine Meinung, sonst würden hier auch so Kisten wie teilweise in den USA rumfahren :D

Jeden Mist nicht, es sollte schon alles sicher sein. Nur gibt es zig Umbauten, welche hochwertiger sind als Originalteile, nur haben die keine Zulassung weil dem Hersteller das Gutachten zu teuer ist, da der Hauptmarkt beispielweise in GB ist, wo es nichts vergleichbares mit unserem TÜV gibt. Aber so ist es nunmal.

am 31. März 2020 um 11:27

Der Wabengrill ist als Ersatzteil anerkannt und ist somit Eintragungsfrei.

Diese Aussage habe ich vom Hersteller direkt bekommen aber das werden die mir ja nicht glauben und einen Nachweis darüber bekomme ich vom Hersteller auch nicht.

Zitat:

@Fbass schrieb am 31. März 2020 um 13:27:02 Uhr:

Diese Aussage habe ich vom Hersteller direkt bekommen ... einen Nachweis darüber bekomme ich vom Hersteller auch nicht.

Dann würde ich dem Hersteller mal auf die Füße treten, wie er denn zu seiner Aussage kommt!

Ersatzteil an einem RS3, aber auch an einem normalen A3? ;)

Der A3 hat Standardmäßig KEINEN Wabengrill, somit ist es ja auch kein Ersatzteil für den A3 :)

Der Hersteller kann viel erzählen, hat er dafür auch Gutachten & Dokumente? Wenn ja, soll er Dir diese schicken, dann bist Du ja safe.

toller hersteller^^ ich würde zusehen, dass ich mein geld von dem wieder bekomme.

am 31. März 2020 um 13:23

Also der nette Herr von der DEKRA hat mir gerade am Telefon erklärt: Wenn der Grill ohne Umbaumaßnahmen an der Frontstoßstange und mit dem Fußgängerschutz eingebaut wurde ist der eintragungsfrei.

@Fbass

Es wäre ja mal interessant von dir zu erfahren, wer denn der Hersteller deines Wabengrill-Nachbaus ist, und wo der zu Hause ist. Ich vermute mal "China".

am 31. März 2020 um 13:52

Gekauft habe ich denn Grill auf dieser Seite : https://www.dejavucars.eu/de/

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