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E36 316i Zylinderkopfdichtung defekt?

BMW 3er E36
Themenstarteram 25. Februar 2012 um 1:57

Schönen Abend allerseits,

Ich habe ein riesen Problem und zwar habe ich mein ausbildungsgehalt zusammengekratzt und mir einen e36 316i touring gekauft, hab das Auto jetzt 3 Tage und plötzlich habe ich beim Kaltstart ne dicke weiße Rauchwolke hinter mir. Laut internetrecherche ist die Zylinderkopfdichtung kaputt. Ein herber Rückschlag für mich, da ich Azubi im ersten Lehrjahr bin und nicht sonderlich viel verdiene und lange für ein Auto gespart habe. Naja genug geweint. Meine frage ist, ob jemand aus dem Saarland hier im forum ist, der mir die Zylinderkopfdichtung kostengünstig zum neuen Monat hin wechseln kann? Traue mich ehrlich gesagt nicht mehr mit dem Auto zu fahren, da ich nicht unbedingt einen schlimmeren Schaden provozieren will.

Wenn sich jemand finden würde, der das kostengünstig machen kann wäre ich überaus dankbar.

Gruß Hannes

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51 Antworten

Ähm.. er läuft rund und wird nicht heiß, du willst aber trotzdem die ZKD tauschen? :confused:

Warum????

Themenstarteram 28. Februar 2012 um 17:26

Leute, ich wurde richtig verarscht.

Habe die Vorbesitzerin ausfindig gemacht

Das Auto hat laut Vorbesitzerin 260 TKM bei Abgabe im August 2011 gehabt.

Ich habe es mit 158TKM gekauft...

Der Typ hat mich von vorne bis hinten verarscht. Aber man merkt dem Auto die KM echt nicht an, mein Mechaniker (hab einen gefunden) meinte auch, dass man es dem Auto nicht ansieht (Abnutzung, Zustand etc.) er hat auch eine Probefahrt gemacht und meinte vom Fahrgefühl echt top.

am 28. Februar 2012 um 17:30

Mein Beileid!

Hast du das Fahrzeug vom Händler gekauft?

Grüße

Trotzdem Anwalt einschalten, hattest ja oben schon mal geschrieben, das wolltest du tun...;)

Zitat:

Original geschrieben von cooors

Das Auto hat laut Vorbesitzerin 260 TKM bei Abgabe im August 2011 gehabt.

Ich habe es mit 158TKM gekauft...

Dann weißt ja jetzt,wen du morgen früh gleich als erstes anrufst....deinen Anwalt.... ;)

 

Greetz

Cap

Themenstarteram 28. Februar 2012 um 17:49

Nein, habe es von einer Privatperson gekauft. Ich dachte das wäre etwas seriöser aber dem ist allem Anschein auch nicht so.

Ich war heute Mittag bei einer Anwältin, sie meinte ich habe nicht so eine große Chance, da die Vorletzte Besitzerin das Auto in einem Autohaus in Anzahlung gegeben hat, das Autohaus das Auto dann anscheinend an meinen Verkäufer verkauft hat. Jetzt kann ich ja nicht beweisen, dass er es war und nicht das Autohaus! Ich bin aber so dumm.. naja mit 19 Jahren lernt man noch..

Anscheinend hat der auch das Zündschloss getauscht?? Kann das sein? Ich habe gelesen bei BMW wird der KM-Stand auch im Schlüssel gespeichert. Aufjedenfall hat der ZV nachgerüstet und ich hab das auto in der Woche in der ich es habe nur mit der FFB aufgemacht. Gestern als mein Mechaniker das Auto mechanisch schließen wollte, mussten wir feststellen, dass der Schlüssel nur für das Zündschloss ist. Zudem hab ich beim Kauf nur einen Schlüssel bekommen. Also da ist gaaaaaaaaaanz viel schief gelaufen!

Das Autohaus wird die Karre ja ned ohne Vertrag abgegeben haben und da wird sicher auch der Kilometerstand drinstehen...aber das hat dann ein Anwalt zu behandeln.

Man kann dem Kerl durchaus Beschiss nachweisen....

 

Greetz

Cap

Themenstarteram 28. Februar 2012 um 18:09

Da habt ihr mal Bilder von dem Ding, er steht echt gut da :( ich hatte mich so gefreut

Sieht schon noch gut aus, und wenn das auch die Werkstatt gesagt hat, dann wurde er wohl gepflegt... nichtsdestotrotz würde ich`n Anwalt einschalten, um Kaufpreisminderung zu erreichen und/oder die ZKD-Reparatur bezahlt zu bekommen; Wie Cap geschrieben hat, Wege wird`s da geben, auch wenn er inzwischen durch 2 Hände (Händler und Vorbesitzer) gegangen ist...

Und auch wenn`s dauert, `n Versuch ist`s allemal wert;

Wenn er sonst fit ist (was ja bestätigt wurde) würde ich die ZKD machen lassen und ihn weiterfahren- die in Echt höhere Laufleistung ändert ja den Zustand nicht...;)

Was hast denn Du für ne Anwältin dass sie so ne Aussage macht ohne zu recherchieren? Das Autohaus hat das Fahrzeug von dem Vor-Vorbesitzer in Zahlung genommen, da wird ja wohl der Kilometerstand erfasst worden sein in dem Ankaufvertrag!?

Das Autohaus hat das Fahrzeug dann an Deinen Verkäufer verkauft wohl auch mit Kilometerstand. Danach wäre das doch ganz leicht festzustellen wer da betrogen hat.

Wenns natürlich dumm gelaufen ist, dann steht in den Verträgen sowas: Kilometerstand laut Tacho oder sowas ähnliches. Dann wirds natürlich schwer.

Themenstarteram 28. Februar 2012 um 19:26

Mhm. Die Anwältin erwartet irgendwie von mir, dass ich Recherchiere.. ich dachte auch es wäre eigentlich Ihre Arbeit.

Als erstes probieren wir halt, dass er das Auto zurücknimmt und mir dadurch alle entstanden Kosten zu erstatten.

Wenn das nicht funktioniert werden wir es wohl mit einer Teilrückerstattung versuchen und dass er die Kosten für die Reparatur übernimmt. Ich werde sehen, was sich die Tage tut, nur weiß ich nicht ob ich das Auto jetzt reparieren lassen soll oder nicht..

am 28. Februar 2012 um 19:39

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

Das neue Regelungsregime hingegen hat diese Eigenschaft nicht mehr. Das Mängelrecht beim Kaufvertrag ist jetzt im Wesentlichen durch das allgemeine Schuldrecht bestimmt; dessen Regelungen werden nur in bestimmten Rahmen durch das Kaufvertragsrecht modifiziert, sind aber ansonsten anwendbar.

Da der Verkäufer nun prinzipiell nach den ganz normalen Regeln für Mängel, also auf seiner Seite eine Nichterfüllung seiner Pflichten, haften muss, solle jetzt besser von Mängelhaftung gesprochen werden. Das BGB verwendet den Begriff „Gewährleistung“ selbst nur am Rande (vgl. § 358, § 365 BGB) und spricht sonst von einzelnen Mängelansprüchen.

m Kaufrecht in § 437 BGB und im Werkvertragssrecht in § 634 BGB werden die Rechte genannt, die dem Käufer beziehungsweise dem Besteller im Werkvertragsrecht bei Vorliegen eines Mangels zustehen. Die nähere Ausgestaltung der einzelnen Mängelansprüche ergibt sich aus den in § 437, § 634 BGB genannten einzelnen Vorschriften des Kauf- und Werkvertragsrechts, wobei zum Teil auf Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts verwiesen wird. Die Regelungstechnik des Gesetzes mit mehrfachen Verweisungen ist kompliziert und für Nichtjuristen daher nicht immer verständlich.

Hier der link des oben genannten Textes:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Daraus ergeben sich die Pflichten des Verkäufers gemäß geltendem Deutschen Recht, dem BGB.

Mangel (Kaufrecht) [Bearbeiten]

Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§ 476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

Sachmangel [Bearbeiten]

Ein Sachmangel liegt bei den folgenden Voraussetzungen vor:

Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, § 434 Abs. 1 BGB. Liegt eine Vereinbarung über die Beschaffenheit vor, dann liegt kein Sachmangel vor, wenn die Sache bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ohne eine solche Vereinbarung liegt dann ein Sachmangel vor, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die nicht der üblichen Beschaffenheit von Gütern der gleichen Art entspricht, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.

Zur Beschaffenheit gehören gem. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers (insbesondere aus der Werbung) erwarten kann. Beispiel: Ein Auto wird in der Werbung mit einem Verbrauch von drei Liter angepriesen, während der tatsächliche Verbrauch fünf Liter beträgt.

Falschlieferung, es wird eine andere, als die verkaufte Sache geliefert (sogenanntes Aliud) oder Lieferung einer zu geringen Menge, § 434 Abs. 3 BGB. Beispiel: Der Verkäufer liefert anstelle einer Waschmaschine einen Trockner. Kein Sachmangel liegt dagegen vor, wenn der Verkäufer bei Lieferung klar macht, dass es sich bloß um eine Teilleistung handelt und der Rest später nachgeliefert wird. In diesem Fall fehlt es an der Übergabe der gesamten Kaufsache.

Fehlerhafte Montageanleitung (sog. IKEA-Klausel) oder unsachgemäße Montage durch den Verkäufer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen, § 434 Abs. 2 BGB. Wobei zu beachten ist, dass die fehlerhafte Montageanleitung dann keinen Sachmangel darstellt, wenn es gelungen ist die Sache fehlerfrei zu montieren. In diesem Fall hat der Käufer auch keinen materiellen Schaden. Das hat das Oberlandesgericht München bestätigt.[1]

Ich hoffe das hilft ein wenig.Einfach lesen.Ich denke das es Dir hilft.

Gruß

Hitman...

@cooors

Such dir n anderen Anwalt!

 

Greetz

Cap

am 29. Februar 2012 um 10:39

Der Verkäufer ist in der Pflicht zu beweisen das der Schaden nicht schon da war.

Und nicht vergessen es gibt zwei Paar Schuhe.

Der Zivilrechtliche Aspekt.

Denn Du beschreiten kannst und eigentlich mußt da das eindeutig arglistige Täuschung und somit Betrug ist.

Und da wären wir schon beim strafrechtlichen Aspekt.

Du hast 3 Monate Zeit für einen Strafantrag nach Kenntnis der strafbaren Sache.

Und damit man nicht 2 Verfahren machen muß gibt es das Ädisionsverfahren.

Vorteile: Kosten werden gespart, ein Prozeß.

Nachteil: Strafrichter haben nicht die Ahnung von Schadensersatz da es nicht ihr Fachgebiet ist und umgekehrt ist es bei Zivilgerichten die Richter.Die haben mehr Ahnung von Schäden und so weiter als von Strafgesetzen.

Also ich würde n neuen Anwalt suchen wie Cap schon sagte.

Das sind die Wege die Dir offenstehen

Der Verkäufer muss gar nix, wenn es ein Privatverkauf war, bei dem die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Bitte schmeiß nicht mit laienhaftem Wissen um Dich, das hilft hier keinem.

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