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DRINGEND: Hilfe wegen Reifenfrage (rechtliche Sache) erbeten!

BMW 3er E90
Themenstarteram 31. März 2011 um 13:44

Hallo zusammen,

ich brauche mal dringende eure Hilfe für folgenden Sachverhalt:

Ich habe heute Vormittag meine 330d Limo (LCI) bei einem BMW Händler abgeholt. Es handelt sich hier bei um einen Gebrauchtwagen mit dem Erstzulassungsdatum 02.03.2010. Das Fahrzeug wurde mir heute mit Winterreifen (auf Serienfelge Nr. 285) übergeben!!!

Weder in der Gebrauchtwagenanzeige, weder im schriftlichen Angebot, weder in der schriftlichen Bestellung noch im Leasingvertrag (ist ein Privatleasing über BMW) ist irgendwo die Rede, dass das Fahrzeug Winterreifen hat. Auch hat der Verkäufer zu keinem Zeitpunkt (noch nicht einmal direkt bei der Übergabe!!!) auch nur eine Silbe davon verlauten lassen. Ich habe es erst auf einem Autobahnparkplatz ca. 30 km "hinter" dem Autohaus bemerkt.

Der Händler ist jetzt der Auffassung, dass es nicht geregelt werden muss, wenn das Fahrzeug mit Winterreifen geliefert wird. Auch braucht der Kunde (also ich) nicht explizit darauf hingewiesen zu werden. Der Händler argumentiert weiterhin, dass ich ja sowieso einen Satz Winterreifen benötige. Was an sich zwar richtig ist, nur hadelt es sich hier um "H-Reifen". Ich würde mir niemals H-Reifen an einen 330d schrauben.

Ich bin natürlich komplett anderer Auffassung. Ich bin nicht eine einzige Sekunde auf die Idee gekommen, dass ich ein Fahrzeug mit Winterreifen bekomme. Deshalb habe ich auch nie nachgefragt.

Weiß hier jemand aus dem Forum Bescheid, wie es sich hier rechtlich verhält???

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24 Antworten

die H - Reifen sind nicht für die Höchstgeschwindigkeit ausgelegt - da würde ich auf jeden Fall nochmal nachhaken

oder hat er dir einen Aufkleber aufs Armaturenbrett geklebt?

Gruß

odi

am 31. März 2011 um 13:51

Hallo,

also ich persönlich sehe das so, dass dich der Händler hätte informieren müssen. Selbst wenn du ein Fahrzeug mitten im Winter kaufst sind - ohne seperate Absprache - Sommerreifen drauf.

Ich denke die haben das gewußt und absichtlich verschwiegen. Evtl ein Fall für die Schiedsstelle, wenn du nicht gleich mit Anwalt drohen willst.

Zitat:

Original geschrieben von fred8

Hallo zusammen,

ich brauche mal dringende eure Hilfe für folgenden Sachverhalt:

Ich habe heute Vormittag meine 330d Limo (LCI) bei einem BMW Händler abgeholt. Es handelt sich hier bei um einen Gebrauchtwagen mit dem Erstzulassungsdatum 02.03.2010. Das Fahrzeug wurde mir heute mit Winterreifen (auf Serienfelge Nr. 285) übergeben!!!

Weder in der Gebrauchtwagenanzeige, weder im schriftlichen Angebot, weder in der schriftlichen Bestellung noch im Leasingvertrag (ist ein Privatleasing über BMW) ist irgendwo die Rede, dass das Fahrzeug Winterreifen hat. Auch hat der Verkäufer zu keinem Zeitpunkt (noch nicht einmal direkt bei der Übergabe!!!) auch nur eine Silbe davon verlauten lassen. Ich habe es erst auf einem Autobahnparkplatz ca. 30 km "hinter" dem Autohaus bemerkt.

Der Händler ist jetzt der Auffassung, dass es nicht geregelt werden muss, wenn das Fahrzeug mit Winterreifen geliefert wird. Auch braucht der Kunde (also ich) nicht explizit darauf hingewiesen zu werden. Der Händler argumentiert weiterhin, dass ich ja sowieso einen Satz Winterreifen benötige. Was an sich zwar richtig ist, nur hadelt es sich hier um "H-Reifen". Ich würde mir niemals H-Reifen an einen 330d schrauben.

Ich bin natürlich komplett anderer Auffassung. Ich bin nicht eine einzige Sekunde auf die Idee gekommen, dass ich ein Fahrzeug mit Winterreifen bekomme. Deshalb habe ich auch nie nachgefragt.

Weiß hier jemand aus dem Forum Bescheid, wie es sich hier rechtlich verhält???

ich glaube nicht, dass der händler juristisch verpflichtet ist, auf winterräder explizit hinzuweisen - besonders nicht im März - vielleicht im Juli??

ich bin kein jurist - aber ich glaube das ist marke "lehrgeld wegen selber schuld". warum ist dir das eigentlich nicht beim händler auf dem hof aufgefallen? winterräder erkennt man doch sofort ... ?

Themenstarteram 31. März 2011 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von mr.papparazi

warum ist dir das eigentlich nicht beim händler auf dem hof aufgefallen? winterräder erkennt man doch sofort ... ?

1. Stand das Fahrzeug auf den Serienfelgen auf dem Hof. Normalerweise gehe ich (zumindest bei einem BMW Händler) davon aus, dass es extra WinterRÄDER zu einem 1 Jahr "alten" Fahrzeug der über 57.000 EUR Klasse gibt.

2. Habe ich überhaupt nicht damit gerechnet und deswegen auch nicht darauf geachtet.

am 31. März 2011 um 14:06

Ansich finde ich den Sachverhalt auch etwas komisch, sowohl von Seiten des TE. als auch von Seiten des Autohauses..

Ich meine wenn das Geschäft sonst korrekt abgewickelt wurde, kann es doch an den Schluffen nicht scheitern oder..??

Wie es rechtlich ist, weiß ich nicht, kann mir aber vorstellen, das es keine rechtliche handhabe gibt, denn es ist ja in dem Sinne keine Täuschung, sondern ein Versäumnis deinerseits. Auch wenn der Verkäufer dieses hätte in der Tat nochmals deutlich machen sollen..

Aber der Winter ist ja nun echt mal gerade vorbei.

Ich würde mit dem Verkäufer nochmal reden und ihm sagen das Du das so nicht möchtest..!!

1. Weil du im Winter andere Reifen fahren möchtest..

2. weil Du jetzt Sommerreifen brauchst und fest damit gerechnet hast..

3. ein entgegenkommen ja nicht so schwer sein kann, sie sollen die Winterpellen behalten und du möchtest dafür ein konkretes und gutes Angebot für Sommerreifen, in welcher Größe auch immer, evtl auch in der Größe die die Winterreifen haben und dann auch gerne gebraucht in gleicher Qualität, jedoch kostenlos..

Kann doch eigentlich nicht so schwer sein.. jedenfalls für mein Empfinden..

Grüße Matze

am 31. März 2011 um 14:12

Zitat:

Original geschrieben von fred8

Zitat:

Original geschrieben von mr.papparazi

warum ist dir das eigentlich nicht beim händler auf dem hof aufgefallen? winterräder erkennt man doch sofort ... ?

1. Stand das Fahrzeug auf den Serienfelgen auf dem Hof. Normalerweise gehe ich (zumindest bei einem BMW Händler) davon aus, dass es extra WinterRÄDER zu einem 1 Jahr "alten" Fahrzeug der über 57.000 EUR Klasse gibt.

2. Habe ich überhaupt nicht damit gerechnet und deswegen auch nicht darauf geachtet.

Das verstehe ich jetzt wiederum nicht, Du kaufst ein Auto in der . . . Klasse, und an den Reifen scheitert es jetzt?? Scheiß drauf, kauf Dir nen Satz schöne Räder, kannst dir die Felgen und Reifen so aussuchen wie Du sie haben willst und Abfahrt..:D;)

Du mußt bei Ende des Vertrags, sprich bei der Rückgabe sowieso die Reifen mit 4mm Profil zurückgeben, dann legst Du dir die Reifen die jetzt drauf sind weg und machst sie bei der Rückgabe wieder drauf.. und deine behälste.. für den nächsten BMW, oder verkaufst sie weiter..

grüße

es geht dem TE ja anscheinend ums prinzip.

natürlich ist das von dem Händler kein feiner zug - aber harte juristische fakten sind (so denke ich) nicht gegeben.

am 31. März 2011 um 14:41

Ja, verstehe ich ja auch, ansich gehört das auch dazu, das man die Reifenfrage bespricht.. aber er kann sich auch über sich selbst ärgern, denn er hat ja auch gepennt, womit ich ihm nichts anlasten will..!!!

Von mir aus auf jeden Fall alles Gute und viel Spass mit dem neuen Wagen..

Matze

Hallo fred8,

warum beantwortest du eigentlich nicht die an dich gestellten Fragen?

So ist z.B. die Frage entscheidend, ob ein Geschwindigkeitsaufkleber bei der Fahrzeugsbesichtigung/Probefahrt und ob einer bei der Abholung des Fahrzeugs vorhanden war.

Gruß

Uwe

Könnten die bei der Abgabe nicht behaupten das auf die Felgen Sommerreifen gehören? Steht in der Ausstattungsliste/Vertrag nichts von Sommerreifen?

 

Kenne mich mit dem Thema Leasing nicht wirklich aus.

am 3. April 2011 um 9:17

Mit Winterreifen ist nur eine eingeschränkte Nutzung des Fahrzeugs möglich, offenbarungspflichtig.

Ich würde mir ausserdem den Load-Index der Reifen ansehen, ob sie für dieses Fahrzeug zugelassen sind.

Wenn kein Aufkleber "210 km/h" vorhanden war, würde ich das Vorgehen des Händlers als Unterschiebung ansehen.

Man stelle sich nur vor, der TE brettert los und der Protektor fliegt ab.

Warum unterrichtet der TE BMW nicht davon ?

nafob

Also wenn ich mir ein gebrauchtes Auto kaufe, dann schau ich auch nach dem Profil.

Dabei stelle ich dann auch fest, wei alt die Reifen sind, und in dem Fall, dass es WR sind.

Zweitesn würde ich mir keinen Brei jetzt darum machen, den Satz für den Winter behalten, und für den Sommer mir schöne andere Felgen holen.

Warum der Händler das verschwiegen, oder nicht darauf hingewiesen hat, ists ne komischwe Sache, aber wenn man normal mit den Leuten redet, geht sicher auch nachträglich ein Tausch, noch etwas Nachlass, oder auch günstig nen Satz Sommerräder. Gleich mit Anwalt kommen?....Naja..

Und ob nen Kleber vorhanden war, weiss immer noch keiner..

Hallo,

Der Wagen hatte die Winterreifen doch sicher drauf, als du ihn besichtigt und gekauft hast. Die Frage nach dem Verbleib der Sommerräder ist bei einem so jungen Fahrzeug natürlich erlaubt; vermutlich liegen sie bei dem Händler im Reifenlager und werden/wurden separat verkauft. Das ist aber nicht zu beanstanden, musst halt vorher danach fragen.

Bei einem Gebrauchtwagen gilt bei so was ziemlich sicher "gekauft wie besehen", die Reifenart war ja ganz offen ersichtlich und nicht versteckt. Immerhin war es auch noch März, also Winterreifenzeit - da hättest du doch sicher keine Sommerreifen auf dem Wagen erwartet?

Kauf dir dann eben einen Satz Sommerräder statt Winterräder, kommt unterm Strich doch aufs gleiche raus. Und nächstes Mal vorher hinschauen.

Handelt es sich bei dem gekauften Fahrzeug um einen Werksdienstwagen der BMW AG, z.B. Fuhrparkfahrzeug? Dann wäre es nicht verwunderlich, wenn da WR drauf sind. Die Wägen werden so wie sie sind an die Händler verkauft. Allerdings hat der Händler dich drauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug winterbereift ist. Er kann nicht damit gehört werden, dass du sehen musst, dass WR montiert sind.

Wenn ein Fahrzeug mit WR verkauft wird, wird das auf der Rechnung als Code (weiß jetzt nicht welcher, da der nicht in den allgemeinen Prospekten steht) vermerkt. War denn ein Geschwindigkeitsaufkleber 210km/h im Fahrzeug angebracht?

Da du die WR aber ohnehin brauchen wirst, würde ich mit dem Verkäufer einen guten Preis für einen SR-Satz aushandeln. Vielleicht hat er den zu dem Fahrzeug zugehörigen gar eingelagert bzw. kann dir einen vom Vorführfahrzeug günstig überlassen.

Ob es sinnvoll ist wegen der Angelegenheit gleich mit einem RA zu drohen ist so eine Sache - man kann es vielleicht ins Gespräch einfließen lassen, allerdings kostet der auch ein paar € und die Atmosphäre wird nur unnötig vergiftet (guter Preis für SR). Hinsichtlich des Preises kannste ich ja an den I-Net Angeboten anderer BMW Händler orientieren.

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