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Doch einen Unfallwagen gekauft?

Themenstarteram 26. November 2007 um 19:15

Hallo

Ich habe meinen Phaeton im Juli gekauft, ich habe den Wagen als unfallfrei gekauft. War ein Geschäftswagen von VW.

Letzte Woche war der Wagen bei der Inspektion. Ich habe grad in der Reparaturhistorie geschaut und dann traff mich der Schock, der Wagen hatte laut der Reparaturhistorie bei einem KM stand von 8xxx einen Unfallschaden vorne.

Wie soll ich jetzt vorgehen?

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12 Antworten

Zitat:

"Frontschaden, bei dem Windschutzscheibe, Motorhaube und Kotflügel betroffen waren" - so beschrieb ein Schlitzohr von Verkäufer einen Unfallwagen, als sich ein Kunde des Gebrauchtwagenhändlers nach dem Auto erkundigte. Es sei nur ein leichter Unfallschaden gewesen, beruhigte der Verkäufer den Interessenten, nur Plastikteile seien ausgetauscht worden. Tatsächlich hatte das Auto, aus nahe liegenden Gründen verheimlicht, bei einem schweren Unfall auch noch einen Rahmenschaden erlitten. Als der Kunde nach dem Kauf davon erfuhr, verlangte er vom Händler Schadenersatz - mit Erfolg.

Das Oberlandesgericht München bewertete das Verhalten des Verkäufers als arglistige Täuschung des Kunden (21 U 1608/01). Wenn ein Verkäufer bei den Vertragsverhandlungen die Auskunft gebe, am Fahrzeug seien durch einen Unfall bestimmte (im einzelnen beschriebene) Schäden entstanden, so liege darin zugleich die Zusicherung, dass es durch den Unfall keine weiteren wesentlichen Schäden gegeben habe. Wesentliche Unfallschäden zu bagatellisieren oder ganz zu verschweigen, um den Kunden zum Kauf zu bewegen, komme einer arglistigen Täuschung gleich. Der Verkäufer sei außerdem erfahren genug, um zu wissen, dass beim Verkauf eines Unfallwagens dieser Punkt - der Unterschied zwischen einem bloßen Blechschaden und einem Schaden an tragenden Teilen - für die Entscheidung des Kunden wesentlich sei.

--------------------------------------------------------------------------------

Urteil des Oberlandesgerichts München vom 1. Juni 2001 - 21 U 1608/01

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/arv0564.htm

 

Ist jetzt halt die Frage, was die Historie als "Unfallschaden" definiert.

Ich überlasse die Beurteilung mal anderen.

Dir steht da alles offen von einer wandlung bis zu Wertminderung denn wenn im

Kaufvertrag unfallfrei steht ist das eine arglistige Täuschung also ein Strafbestand

 

 

 

Gruss Andreas

 

 

 

 

V6  3,2  4Sitzer  LPG

Wenn das arglistige Täuschung war und das eindeutig ein Unfallwagen hast Du auch noch lange nach dem Kauf Anrecht auf Rückabwicklung. Also tritt das Auto noch so lange bis Du keinen Spass mehr dran hast und gib ihn dann zurück. Verstecke aber irgendwo eine Kopie der Unfallunterlagen damit der Nachbesitzer das gleiche Vergnügen hat.

Zitat:

Original geschrieben von desireless

Wenn das arglistige Täuschung war und das eindeutig ein Unfallwagen hast Du auch noch lange nach dem Kauf Anrecht auf Rückabwicklung. Also tritt das Auto noch so lange bis Du keinen Spass mehr dran hast und gib ihn dann zurück. Verstecke aber irgendwo eine Kopie der Unfallunterlagen damit der Nachbesitzer das gleiche Vergnügen hat.

desireless, das ist doch nicht ernst gemeint? Ironie wegen der hilflosen Frage von gs2828?

@ gs2828 }}> Rechtsanwalt, pronto!!!

Gruß Max

Zitat:

desireless, das ist doch nicht ernst gemeint? Ironie wegen der hilflosen Frage von gs2828?

Ganz und gar nicht. Ich habe aus erster Hand erfahren, wie das bei einem Unfall-S8 bestens funktioniert hat. Trotzdem kann ich leider keine Garantie darauf oder irgendeine Rechtsberatung geben, das kann nur der RA.

Zitat:

Original geschrieben von desireless

Zitat:

desireless, das ist doch nicht ernst gemeint? Ironie wegen der hilflosen Frage von gs2828?

Ganz und gar nicht. Ich habe aus erster Hand erfahren, wie das bei einem Unfall-S8 bestens funktioniert hat. Trotzdem kann ich leider keine Garantie darauf oder irgendeine Rechtsberatung geben, das kann nur der RA.

Hallo,

die arglistige Täuschung muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme angefochten werden. Ansonsten Pech gehabt.

ABER: Fährt man das Auto munter weiter, nachdem man Kenntnis erlangt hat, könnte die Gegenseite mit "Festhalten am Rechtgeschäft trotz Kenntnisnahme" argumentieren. Und zwar durchaus schon lange vor Ablauf des ersten Jahres.

@gs2828: Der Gang sollte sofort zum RA gehen. Und der RA sollte auch nicht lange fackeln und zuerst Beweismaterial für einen Prozess sammeln. Das musst Du möglicherweise so verlangen. Manche Anwälte habe die Angewohnheit zuerst ewig lange "freundliche" Briefe hin- und herzuschicken. Genug Zeit für die Gegenseite etwaiges Beweismaterial zu verlieren.

Viele Grüße

Themenstarteram 27. November 2007 um 14:34

Hallo

Ich habe gerade nochmal die Liste gelesen.

In der Historie steht folgendes:

Kundenbeanstandung: Unfallschaden Vorne

Es wurde die Stoßstange und die Türe lackiert. Ob was gewechselt wurde kann ich nicht sagen.

Aber laut der Historie wurden viele Teile Lackiert.

Als wir unseren Dicken probefuhren entdeckte ich hinten rechts am

Schweller eine Beule, als ich den Verkäufer darauf hinwies sagte er die

Beule wird beseitigt.

Im kaufervertrag stand dann auch das das Fahrzeug einen Unfall hatte und was

repariert wurde.

Was ich damit sagen will, selbst so eine kleine Beule wurde in den Kaufvertrag

aufgenommen dann kann es nicht sein das man Dir so große Reperaturen verschweigt

 

 

 

 

 

V6  3,2  4Sitzer    LPG

am 3. Dezember 2007 um 23:34

Hallo,

worüber ich letztens nachgedacht habe war, ob es auch angefochten werden kann, wenn im Kaufvertrag weder Unfallfrei noch Unfallfahrzeug stehen würde.

Oder hätte in dem Fall der Verkäufer ohne Nachfrage zumindest mündlich sagen sollen, dass es ein Unfallfahrzeug ist?

Bye

Zitat:

Original geschrieben von pastoors

Als wir unseren Dicken probefuhren entdeckte ich hinten rechts am

Schweller eine Beule, als ich den Verkäufer darauf hinwies sagte er die

Beule wird beseitigt.

Im kaufervertrag stand dann auch das das Fahrzeug einen Unfall hatte und was

repariert wurde.

Was ich damit sagen will, selbst so eine kleine Beule wurde in den Kaufvertrag

aufgenommen dann kann es nicht sein das man Dir so große Reperaturen verschweigt

 

 

Interressant! Bei der Besichtigung unseres Phaetons zusammen mit dem Kundenbetreuer wurden gleich mehrere Beulen entdeckt. Bis heute beharrt der gute Mann, der Wagen sei gebraucht und dies seien eben Gebrauchtspuren. Die Beulen sind nichts weltbewegendes, Parkdellen etc. Irgendwelche Kosten übernehmen wegen der Ausbesserung will das Autohaus nicht übernehmen. Sogar nach mehrfacher Nachfrage. Nunja wird dann wohl (mit viel Zähne fletschen) stimmen, oder?

 

PS.: Die Steinschlagschäden wurden uns erst nach Kaufvertrag mitgelteilt... toll ne. Zu dumm das der Wagen bei Regen und schlechten Wetter getestet werden musste und bei der Besichtigung teilweise mit Baumharz leicht verunreinigt war. Die Reparaturen würden schon so an die 1000 bis 2000 Euro gehen, naja

der Preis des Wagens war allerdings, so scheint es mir, und muss man auch zugeben, dem angepasst, vorallem nach weiteren 800 Euro Nachlass auf einen bereits nachgelassenen Preis. 

 

PS die 2te: Reperaturhistorie, kann man die kostenloß ordern beim Autohaus. Geht das schon auch bei jedem X-beliebigem VW-Vertrags Händler? Immerhin wurde mir mein Phaeton als Unfallfrei verkauft.

Naja sonst hätte ich den Dicken nicht gekauft, aber Steinschlag hat meiner auch

was ich bei einem Gebrauchten auch nicht schlimm finde und da meine Frau jeden

Tag die A45 hochjukeln muß hab ich mich damit abgefunden das nächstes Jahr

Haube Stoßfänger und Spiegel halt lackiert werden müssen denn trotz aller Liebe

zun Dicken ist es nunmal ein Gebrauchsgegenstand.

Wenn ich das nicht so sehen würde müsste ich mich zusehr aufregen.

 

Gruss Andreas

am 6. Dezember 2007 um 15:17

Genau das Auto treten und dann später vom Gericht gesagt bekommen der Schaden war nur unwesentlich und es ist nichts mit Rückabwicklung ein guter Rat - dann hat man ein ausgelutschtes Fahrzeug :-)

Erst einmal muss ja der Umfang der Reparaturarbeiten festgestellt werden - es gibt tatsächlich auch "Unfälle" die man noch dem täglichen Gebrauch zuordnen kann - z.B. das Umkippen eines Fahrrads in der Garage, hier können Streif und Lackschäden entstehen ohne dass dies eine Grundlage für eine Rückabwicklung wäre.

Normale kleine Steinschlagschäden im Lack sind ja tatsächlich unvermeidbar und somit sicher normale Gebrauchsspuren, die man im typischen Umfang sicher hinnehmen muss.

Die Reparaturhistorie ist meines Wissens offiziell nur für den internen Gebrauch bestimmt - es gibt aber Händler, die sie auch rausgeben - nur halt nicht offiziell.

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