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DIY Reifenreparatur legal?

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 12:16

Hallo!

 

Ich beziehe mich auf Punkt 3.1 dieses verlinkten Dokumentes:

https://www.unfall-berlin.de/.../StVZO_36_Reifenschaeden_Reparatur.pdf

 

Ist es nun generell legal, Schäden durch in die Lauffläche eingefahrene Nägel / Schrauben bis 6mm Durchmesser von außen zu reparieren?

 

Z.B. mit:

https://www.amazon.de/.../ref=sr_1_1_sspa?...

 

Es geht mir um handelsübliche PKW-Reifen, schlauchlos.

 

Wie sieht es mit Run-Flat-Reifen aus?

 

Rein technisch sehe ich persönlich keinen Unterschied zwischen der Reparatur von innen mittels "Pilz" oder von außen mittels "Wurst".

 

Der Knackpunkt dürfte die Begutachtung des Schadens von innen sein, welcher für DIY-Reparateure nicht möglich ist.

 

Hat hier jemand noch mehr faktenunterlegtes Futter für mich?

Gerne auch Urteile, andere gesetzliche Regelungen, technische Empfehlungen unabhängiger Organisationen.

 

Herzlichen Dank und Gruß,

HC

 

Beste Antwort im Thema
am 3. Januar 2019 um 12:22

KOMBIREPARATURKÖRPER ist das entscheidende Wort.

Dazu muss man abziehen, denn der wird von innen durchgesteckt.

 

Der TE weiß nun aber eigentlich alles zur Reparatur an sich.

Was er noch wissen möchten, kann er ja nochmal deutlich machen.

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Hallo,

deine Links funktionieren nicht hier mal der erste: https://www.unfall-berlin.de/.../StVZO_36_Reifenschaeden_Reparatur.pdf

Gruß Baotian

am 2. Januar 2019 um 17:08

Die Reparatur allein von außen ist in D nicht zulässig.

Legal oder nicht: Auf jeden Fall ist es nur eine Notdürftige Methode und von Sicherheit kann wohl kaum die Rede sein. Punkt 3.1 sagt doch alles: ohne Demontage des Reifens ist keine Fachgerechte Reparatur möglich: FERTIG!

Ich habe ein Flickset im Kofferraum liegen, weil mein Gaser kein Ersatzrad an Bord hat. Probieren kann man es ja mal. Aber hoffentlich brauche ich es nicht.

am 2. Januar 2019 um 19:12

@Taxidiesel

Wenn man dann noch nen Kompressor hat, um danach wieder aufzupumpen...

Themenstarteram 2. Januar 2019 um 19:34

Hi!

Ist die Aussage, die Reparatur von außen sei illegal, belegbar?

Ich benötige eine rechtlich sichere Aussage.

Danke und Gruß,

HC

am 2. Januar 2019 um 19:57

Wofür brauchst du die?

 

https://www.motor-talk.de/.../reifen-flicken-t1529107.html?...

 

https://www.google.com/url?...

 

Gibt X-tausend Threads dazu...

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 4:01

Hi gromi,

danke für Deine Links.

Meine Frage wird jedoch nicht beantwortet: darf man von außen reparieren?

Siehe Punkt 3.1 in Deinem 2. Link: wann liegt nur "eine rein äußerliche Verletzung" des Reifens vor?

Bei einem Durchstich durch eine Schraube? Nur wenn nicht durchgestochen ist?

Hierfür benötige ich Details.

Danke und Gruß,

HC

am 3. Januar 2019 um 8:44

Wozu brauchst du das denn?

Und brauchst du ein “Gesetz“ um wissen, wann ein Reifen verletzt ist?

Ich würde sagen, dass äußere Verletzungen solche sind, die die Struktur des Reifens nicht geschädigt haben und daher aus technischer Sicht nicht der Reparatur bedürfen. Z.B. das “ankleben“ eines abgescherten Teils der Felgenschutzleiste. Ist ein Reifen “angepiekst“ und verliert keine Luft, wird da schon ganz durchstochen und dann repariert, denn du weißt nie, ob da vielleicht nur noch ein halber Millimeter gefehlt hat und zudem ist die Karkasse nicht mehr vor Feuchtigkeit geschützt. Die fachgerechte Reparatur wird dies beheben.

 

PS: Nicht geizig sein, Danke-Button drücken... ;-)

Ich denke zur Werkstatt darf man damit fahren. Was ist an dem flüssigen Zeugs das statt dem Ersatzreifen beiliegt besser? Das ist doch auch keine richtige Reifenreparatur. Ich habe diese Streifen auch zusätzlich im Auto liegen. Aber bisher noch nie gebraucht.

https://www.goodwheel.de/.../

Ist es zulässig, einen Autoreifen selber zu flicken? Was sagt die StVZO?

Grundsätzlich ist es nach StVZO nicht verboten, mit einem geflickten Reifen unterwegs zu sein. Allerdings sind hierbei klar formulierte Auflagen zu erfüllen, die sich aus § 36, Richtlinie 6 der StVZO herleiten. Nach dieser dürfen ausschließlich Einfahrschäden wie Stichverletzungen eigenständig beseitigen werden, die maximal eine Länge bzw. Ausdehnung von sechs Millimetern aufweisen. Zur Reparatur muss ein sogenannter Kombireparaturkörper eingesetzt werden. In der Praxis handelt es sich am häufigsten um erhitztes Rohgummi. In einzelnen Fällen ist das Flicken untersagt, beispielsweise für Reifen mit zulässiger Geschwindigkeit von 240 km/h und mehr.

Im Fachhandel erhalten Sie Reparatur-Sets im Bereich zwischen 15 und 20 Euro. Die StVZO sieht allerdings eine selbst durchgeführte Reparatur des Reifens als nicht zulässig an. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt wird, da Laien den Reifen für das Flicken nicht von der Felge ziehen können. Um kein rechtliches Risiko einzugehen, sollten Sie sich deshalb an eine Fachwerkstatt wenden. Für die selbst durchgeführte Reparatur tragen Sie alleine das Risiko, beispielsweise falls diese bei der nächsten Hauptuntersuchung oder Polizeikontrolle auffallen sollte!

am 3. Januar 2019 um 12:22

KOMBIREPARATURKÖRPER ist das entscheidende Wort.

Dazu muss man abziehen, denn der wird von innen durchgesteckt.

 

Der TE weiß nun aber eigentlich alles zur Reparatur an sich.

Was er noch wissen möchten, kann er ja nochmal deutlich machen.

Themenstarteram 3. Januar 2019 um 15:08

Hi gromi,

 

"KOMBIREPARATURKÖRPER ist das entscheidende Wort.

Dazu muss man abziehen, denn der wird von innen durchgesteckt." (Zitat Ende)

Genau das wollte ich wissen.

Danke Dir und Gruß,

HC

Zitat:

@gromi schrieb am 2. Januar 2019 um 20:12:00 Uhr:

@Taxidiesel

Wenn man dann noch nen Kompressor hat, um danach wieder aufzupumpen...

Nö, habe ich nicht ;)

Bisher haben Stichverletzungen bei meinen Reifen aber selten zu unmittelbarem Luftverlust geführt, meist konnte man noch mit dem Fremdkörper im Reifen zur nächsten Werkstatt fahren. Insoweit könnte ich dann auch wahrscheinlich noch zu nächsten Tanke fahren, den Reifen dort reparieren und ggf. aufpumpen.

Denn so eine Tanke ist gerade nachts und am Wochenende einfacher zu finden als ein Reifenhändler.

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