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Dieselklage - zwischenzeitlicher Verkauf

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 21. März 2022 um 19:18

Hallo zusammen,

meine Eltern haben im Jahr 2018 Klage gegen VW erhoben (Diesel).

Mittlerweise ist das Verfahren immer noch nicht abgeschlossen, das betreffende Fahrzeug ist nun fast neun Jahre alt und es häufen sich Probleme und alterst- bzw. laufleistungsypische Wartungskosten.

Spricht was dagegen, das Fahrzeug während des laufenden Verfahren zu verkaufen? Mittlerweile sind Reparatur und Wartungskosten unwirtschaftlich und es ist dadurch praktisch unzumutbar, das Auto weiterhin zu halten. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke und VG!

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27 Antworten
am 21. März 2022 um 20:00

Wenn ich sowas lese, könnte ich die Krise bekommen. Wenn deine Eltern klagen, dann haben sie doch einen Anwalt. Der ist der richtige und einzig sinnvolle Ansprechpartner für die Frage. Warum zum Teufel besprechen sie das nicht dem? Und die werden sich hoffentlich nicht nach dem richten, was in irgendeinem Forum verzapft wird.

Und in der Sache: Die klagen doch sicher darauf, dass VW oder der Händler das Auto zurücknehmen muss. Wie sollen sie das dann bewerkstelligen, wenn das Auto am Ende des Prozesses weg ist? Eigentlich wäre es sogar geboten gewesen, seit Klageerhebung keinen km mehr mit dem Auto zu fahren. Jeder gefahrene km mindert die Ansprüche. Über solche Prozessgegner freut sich VW. Und als Anwalt würde ich an solchen Mandanten verzweifeln.

Wobei auch nicht ganz verständlich ist, warum das Verfahren schon seit 2018 andauert. Das geht eigentlich nur, wenn man das als Kläger selbst nicht aktiv betreibt. Und wenn man es eilig hat, muss man eben sehen, dass es voran geht und sich nicht jahrelang hinzieht.

Nach 10 Jahren ist die Kiste schon nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben? Schade, hört man nicht gern.

Themenstarteram 21. März 2022 um 20:35

Danke rsepsilon für die lebensnahe Antwort und den guten Vorschlag, das Auto nicht zu bewegen. Vielleicht magst du deine Vorschläge mit uns allen teilen, wie man ein Gericht dazu bewegt, mal "schneller" zu arbeiten. Jede gerichtliche Entscheidung, die zwischen den Instanzen hin und her geschoben wird, dauert ja bekanntlich nur wenige Tagen bis maximal zwei Wochen, völlig richtig. Personalmangel an den Gerichten und Coronakrise scheinen dich ja nicht zu betreffen.

Darüber hinaus ist uns sicher nur uns entgangen, dass alle VW Kläger ihr Auto nicht mehr bewegt haben und in der Zwischenzeit auf Fahrräder umgestiegen sind. Wahlrechte des Käufers bei Sachmängeln gibt es in Deutschland leider nicht, sehr ärgerlich.

Es ging mir darum, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und wie es dann abgelaufen ist.

Den Hinweis den eigenen Anwalt zu fragen, leite ich aber selbstverständlich weiter.

Ganz so unrecht hat ja Rse ja nicht. Aber wogegen klagen denn deine Eltern, was ist das Ziel?

Welcher Schaden ist entstanden? Es klingt in der Tat schon sehr seltsam, ein Auto zu kaufen, nach

Jahren während eines Rechtsstreits zu verkaufen und

dann noch einen Schaden nachzuweisen. Zumal der G7 kein Schummeldiesel ist, alle Diesel sind EA288 Motoren.

Ich würde sagen: Verkaufen geht immer, VW freut sich.

Trotzdem ist nach meiner Meinung einiges "im Dunkeln".

Zuerst möchte ich @rsepsilon 100%ig Recht geben, wenn ich mich um einen Gegenstand juristisch streite, kann ich den Zustand nicht weiter verändern, sonst hat der Gegner (hier VW) ein leichtes Spiel.

Ist bei einem Fahrzeug sicher oft nicht realisierbar, aber wenn man Erfolg haben will, darf man sich nicht angreifbar machen.

Weiterhin fehlen hier wichtige Informationen zum Gegenstand des Rechtsstreits, wenn der TE hier Meinungen des Forums haben möchte.

Auch ist für mich das Fahrzeugalter von 9 Jahren in Verbindung mit unwirtschaftlichem Betrieb schon ein wenig befremdlich, auch bezogen auf die Klage.

Was ist denn nun genau der Inhalt der Klage?

Kilometerstand,.......?

Abgesehen davon würde ich mich nicht 4 Jahre wegen eines Golf Diesel streiten, wäre mir den Aufwand und Ärger nicht wert, aber muss jeder selbst entscheiden.

Wenn sich der Wagen nicht mehr wirtschaftlich betreiben läßt würde mich

zunächst einmal interessieren, was Deine Eltern mit dem Auto anstellen,

daß sie dermaßen hohe / außergewöhnliche Verschleiß- Kosten erreichen.

Zur Zeit wird es auch schwer einen möglichen Wertverlust beim Verkauf zu belegen, da die Gebrauchtwagenpreise momentan sehr hoch sind. In meinen Augen hat die Klage auch keine Aussicht auf Erfolg nur die schmierigen Anwälte, die den Leuten irgendwelche Versprechen abgeben , machen sich die Taschen voll.

Zitat:

@zameck schrieb am 22. März 2022 um 08:48:34 Uhr:

In meinen Augen hat die Klage auch keine Aussicht auf Erfolg nur die schmierigen Anwälte, die den Leuten irgendwelche Versprechen abgeben , machen sich die Taschen voll.

Danke!!

Und in einigen Jahren wird uns wegen der ganzen Streitereien der Beitrag der Rechtsschutzversicherung ordentlich erhöht...

Zitat:

@postit2013 schrieb am 21. März 2022 um 20:18:47 Uhr:

Mittlerweile sind Reparatur und Wartungskosten unwirtschaftlich und es ist dadurch praktisch unzumutbar, das Auto weiterhin zu halten.

Eine Auto war (und ist) für einen Privatmann (-frau) nie 'wirtschaftlich'.

Ich wüsste nicht, welche Rendite (Zinsen und Zinseszinsen) ich (als Privatmann) mit einem Auto 'erwirtschafte'.

Anders ist es allerdings, wenn man es als Unternehmer/n als Teil eines Betriebsvermögens zum Broterwerb nutzt (mit entsprechenden steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten).

Unabhängig von der 'Wirtschaftlichkeit': Je älter eine Kiste wird, desto geringer wird sein zeitlicher (monatlich/jährlich) Wertverlust (für den Privatmann).

Meinen letzten Diesel (1.9 TDI) habe ich 19 Jahre gefahren (als Neuwagen erworben; die ersten 4 Jahre als Firmenwagen). So günstig wie die letzten 5 Jahre seines Autolebens (insg. 345.000km) bin ich nie gefahren (trotz Reparaturen).

Ein Diesel mit 9 Jahren ist in der Mitte seines Lebens (außer er ist schon >500.000km gelaufen).

Allerdings sind derzeit die Gebrauchtwagenpreise auf Rekordniveau - also könnte es sich wieder lohnen.

Ich könnte meinen, vor zwei Jahren erworbenen Jahreswagen (Golf VII) heute zum gleichen Preis wieder losschlagen (was ich nicht tue).

Zitat:

@MichaelN schrieb am 22. März 2022 um 17:26:13 Uhr:

Siehe https://www.tagesschau.de/.../...-weiterverkauf-schadenersatz-101.html

Den Artikel kannste in die Tonne kloppen, warum? Weil es da um den EA189 geht.

Genau. Und ich frage mich noch immer, aufgrund wem oder wie oder was sie beim EA288 klagen......

Die rechtliche Beurteilung wird ja die gleiche bleiben. Zwischenzeitlicher Verkauf ist unschädlich, den Gewinn muss man sich aber anrechnen lassen. Eigentlich ganz einfach.

am 22. März 2022 um 19:22

Nein, bei der oben genannten BGH-Rechtsprechung geht es nur um Schadensersatzansprüche gegen VW (wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung) und das betrifft nur den "Betrugsmotor" EA189. In den Fällen, in denen es um Rückabwicklung wegen (objektiver) Nichteinhaltung der Abgasbestimmungen geht, spielt das keine Rolle.

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