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Dauerparken mit nicht fahrbereitem Auto

Themenstarteram 16. Mai 2021 um 9:27

Bei uns im Wohnviertel parkt seit rund einem Jahr ein Fahrzeug am Straßenrand. Es steht da mit 4 Platten Reifen, von Vögeln hat es mittlerweile eine Teillackierung bekommen.

Nummernschilder sind dran, HU hat es noch bis Juli.

 

Mal von der Optik abgesehen, blockiert es die extrem knappen Parkplätze für Anwohner.

 

Wie ist da eigentlich die Rechtslage?

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143 Antworten

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 18. Mai 2021 um 17:32:38 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. Mai 2021 um 16:47:21 Uhr:

 

Ein angebrachtes Nummernschild bedeutet jedoch noch lange nicht, daß auch alles ordnungsgemäß sein muß.

Es vermittelt nur den Eindruck.

Nach der Logik müsste dann jedes Fahrzeug das irgendwo länger steht, genau überprüft werden, denn ordnungsgemäße Nummernschilder sind kein Garant dafür, dass auch wirklich alles stimmt. Wird immer kindischer und lächerlicher hier.

Wenn sie es rein formaljuristisch betrachten. Ja das müsste so sein. Dies wurde auch schon vielfach so von den Gerichten aufgezeigt. Hier greift, wie schon mehrmals erwähnt, dann das Opportunitätsprinzip in Deutschland und der geringe Personalstand bei den zuständigen Behörden.

Man sollte tunlichst unterscheiden zwischen dem was der rechtliche Rahmen fordert und dem was in der Praxis umgesetzt wird.

Mir scheint, dass einige hier der Meinung sind, dass das was in der Praxis umgesetzt wird auch die Gesetzeslage widerspiegelt. Dem ist jedoch nicht so.

Wenn man nach der Devise geht, ist Gewalt in der Familie erlaubt und keine Straftat.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 18. Mai 2021 um 13:20:04 Uhr:

Zitat:

Gleiches dürfte auch dann anzunehmen sein, wenn etwa Innenscheiben eines Fahrzeugs in einer die erforderliche freie Sicht beeinträchtigenden Weise mit Verkaufsschildern zugeklebt sind, es deshalb objektiv an der Möglichkeit der sofortigen Inbetriebnahme fehlt, ...

Interessant, wirklich. Demnach wäre z.B. ein Parken mit Sonnenschutz-Abdeckung über der Windschutzscheibe bereits Grauzone, und alle Überlegungen in https://www.motor-talk.de/.../...-batterie-trennschalter-t7101507.html definitiv nicht zulässig. Wie auch das von mir gern praktizierte Parken mit abgeklemmter Batterie bei längerer Standzeit. Zum Glück muss man...

Zitat:

@ktown schrieb am 19. Mai 2021 um 08:27:09 Uhr:

[...] tunlichst unterscheiden zwischen dem was der rechtliche Rahmen fordert und dem was in der Praxis umgesetzt wird.

Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 19. Mai 2021 um 14:05:53 Uhr:

 

Interessant, wirklich. Demnach wäre z.B. ein Parken mit Sonnenschutz-Abdeckung über der Windschutzscheibe bereits Grauzone, und alle Überlegungen in https://www.motor-talk.de/.../...-batterie-trennschalter-t7101507.html definitiv nicht zulässig. Wie auch das von mir gern praktizierte Parken mit abgeklemmter Batterie bei längerer Standzeit. Zum Glück muss man...

Was verblüfft Dich hier bitte daran genau ?!

Die Sonnenschutzabdeckung nimmst Du ja ab, bevor ins Auto eingestiegen wird und man losfährt.

In dem Fall machst Du ja nichts anderes als Dein Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen.

Mit Sonnenschutz-Abdeckung habe ich nicht die Möglichkeit der

Zitat:

sofortigen Inbetriebnahme

, da ich zuerst zur Beifahrertür muss, um sie abzunehmen. Also ist es nicht zulässig damit zu parken, wenn man dem o.g. Zitat folgen will. Schneller als zwei-drei "zu verkaufen"-Schilder von den Scheiben zu nehmen geht das nämlich nicht. Das erstaunt mich durchaus, denn ich lese auf der Packung meiner Scheibenabdeckung nichts a la "nicht erlaubt im Bereich der StVO".

Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 19. Mai 2021 um 15:38:11 Uhr:

Mit Sonnenschutz-Abdeckung habe ich nicht die Möglichkeit der

Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 19. Mai 2021 um 15:38:11 Uhr:

Zitat:

sofortigen Inbetriebnahme

, da ich zuerst zur Beifahrertür muss, um sie abzunehmen. Also ist es nicht zulässig damit zu parken, wenn man dem o.g. Zitat folgen will. Schneller als zwei-drei "zu verkaufen"-Schilder von den Scheiben zu nehmen geht das nämlich nicht. Das erstaunt mich durchaus, denn ich lese auf der Packung meiner Scheibenabdeckung nichts a la "nicht erlaubt im Bereich der StVO".

Blödsinn.

Die "zu verkaufen"-Schilder sind aus anderem Grund zweckfremd, denn dann wird die Straße als Verkaufsfläche genutzt, nicht mehr zum Parken. Deine Scheibenabdeckung hindert Dich nicht an der zweckorientierten Nutzung der Straße (=fahren), da sie schnell entfernt ist.

Das wäre auch völlig verständlich, die Begründung in dem o.g. Zitat war aber eben genau die sofortige Inbetriebnahme. Bitte bei Ostelch im Original nachlesen.

Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 19. Mai 2021 um 15:45:04 Uhr:

Das wäre auch völlig verständlich, die Begründung in dem o.g. Zitat war aber eben genau die sofortige Inbetriebnahme. Bitte bei Ostelch im Original nachlesen.

Ich gehe mal schwer davon aus, daß einem die Zeit hier gegönnt wird, die Sonnenschutzabdeckung abzunehmen.

Anders sieht es aus, wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Parkraum völlig verdreckt und mit 4 komplett platten Reifen abgestellt ist.

Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 19. Mai 2021 um 14:05:53 Uhr:

 

Interessant, wirklich. Demnach wäre z.B. ein Parken mit Sonnenschutz-Abdeckung über der Windschutzscheibe bereits Grauzone, und alle Überlegungen in https://www.motor-talk.de/.../...-batterie-trennschalter-t7101507.html definitiv nicht zulässig. Wie auch das von mir gern praktizierte Parken mit abgeklemmter Batterie bei längerer Standzeit. Zum Glück muss man...

Interessant ist daran bestenfalls dein aktives Missverstehen, damit sich die Diskussion hier mit steigender Drehzahl weiter im Kreis drehen kann.

Grüße vom Ostelch

Eher nicht.

 

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