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Darf man ALU und Stahlfelgen zusammen fahren?

Themenstarteram 27. April 2009 um 6:39

Hallo,

wollte mal fragen ob es erlaubt ist ALU und Stahl in Kombination zu fahren?

Beispiel: Golf 3 Variant vorne Sommerbereifung auf Alufelge und hinten Winterreifen auf Stahlgelge

Nen Bekannter von mir meinte das wäre verboten.

Wisst ihr was genaueres darüber? Bei google konnt ich nix darüber finden.

Danke für eure Antworten im Vorraus!

Gruß

Sascha

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Da dürfte dein Bekannter wohl Recht haben ...

... aber nicht wegen dem Felgen-Mix, sondern weil eine Mischbereifung Sommer+Winter nicht mehr erlaubt ist (im Gegensatz zu früher!).

Grüsse,    motorina.

Sehr interessante Ansicht. Wenn du mir dann bitte noch eine Quelle dazu zeigen würdest, wäre ich dir sehr verbunden.

Viel Spaß beim Suchen - dazu gibt es keine gesetzliche Regelung, weil es nicht verboten ist.

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Mischbereifung ist erstmal: Diagonal- und Radialreifen auf einem Fz., man darf gesetzlich Winter, Sommer, Allwetterreifen mischen und alle untereinander auf einer Achse oder an einem Wagen fahren!

zu dem Felgen Mix, wenn Reifengröße, Felgenbreite, Felgendurchmesser und ET identisch sind kein Ding, aber warum macht man sowas? Wenn alleine eine ET auf einer Achse abweicht, kann sich dadurch die Fahrdynamik stark ändern, da unterschiedliche Drehmomente auf das Auto wirken, also theoretisch!

Ihr müsst auch bedenken, dass er nen Golf Fährt und keinen Mercedes, wo unterschiedliche Felgengrößen normal sind!

zu der Mischbereifung

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

zu dem Felgen Mix, wenn Reifengröße, Felgenbreite, Felgendurchmesser und ET identisch sind kein Ding, aber warum macht man sowas? Wenn alleine eine ET auf einer Achse abweicht, kann sich dadurch die Fahrdynamik stark ändern, da unterschiedliche Drehmomente auf das Auto wirken, also theoretisch!

Rein theoretisch, und praktisch kann man das in einem Fahrversuch auch überprüfen. Vor zwei Jahren hab ich einen Stabilisator vorne nachgerüstet "zur Verbesserung des Fahrverhaltens" - dass der Wagen in Wirklichkeit langsamer um die Kurven kommt, weil er stärker untersteuert, hab ich damals nicht gewusst. Aber nach ein paar Fahrten bei Regen hatte ich Gewissheit und inzwischen auch das nötige Hintergrundwissen, um von solchem Irrsinn abzuraten (in diesem Fall wurde der Wagen ja gutmütiger).

Mal ein anderes Beispiel:

Reifengröße 165/50 R15 - vom Hersteller freigegeben von 4,5 bis 6 Zoll Felgenbreite, 5 Zoll Standard.

Bei einem anderen Forumsmitglied hat der TÜV-Prüfer diese Reifen auf 7 Zoll breiten Felgen eingetragen... ist ja noch nie was passiert...

Also bloß weil es der TÜV einträgt und es deshalb erlaubt ist, muss es noch längst nicht gut oder legal sein...

Zitat:

Original geschrieben von 25plus

Zitat:

 

Dürfte ich jetzt hingehen und auf der hinteren Achse die breiteren Felgen fahren, damit es sportlicher aussieht ?

 

Ich denke doch eher nicht, dass sowas grundsätlich erlaubt wäre, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, sondern genau andersherum - grundsätzlich verboten und höchstens per Einzelabnahme erlaubt.

Wird sogar von Daimler angeboten, Porsche hat das glaub ich auch. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, es muß allerdings Teil der ABE des Fahrzeuges sein. Womit es denn doch wieder eine Regelung gibt. ;)

 

am 28. April 2009 um 7:53

Sind denn beide Felgengrößen in den Papieren eingetragen?

Wenn JA, kein Problem mit der "Mischbereifung".

Denn jede Achse hat im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung ihren eigenen Eintrag bzw. im Zusatz weiter unten weitere Eintragungen zu den Achsen. Somit stehen eventuell auch beim Golf des TE unterschiedliche Dimensionen der Felgen in den Papieren.

Und der Gesetzgeber verbietet nunmal nicht expl. die Verwendung von Felgen unterschiedlicher Bauart (Alu / Stahl).

Aber um nochmal die Frage aufzugreifen:

WIESO fährst der TE denn Sommer- und Winterreifen gemeinsam im Sommer / Frühjahr?

Kein Geld für ein Paar neue Sommerreifen?

Ja, taucht alles in der offziellen Freigabeseite von Daimler auf, da bei den neuen EU- Kartons ja so gut wie nichts mehr drinsteht :rolleyes:. Ich weiß bloß eins, ich würde die unterschiedlichen Profile nicht fahren. Vor allem bei Nässe wünsche ich viel Freude bei einer Vollbremsung.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Sind denn beide Felgengrößen in den Papieren eingetragen?

Wenn JA, kein Problem mit der "Mischbereifung".

meinst du jetzt wenn eingetragen ist 195/65R15 auf 6Jx15 ET43 und 205/55R16 auf 6,5Jx16 ET42

das man dies mischen kann??? Hallo, ganz bestimmt nicht außer das eine ist vorne und das andere hinten wie z.B. der SLK das oft hat oder andere Fz. ala SL und BMW

man darf nicht die Reifengrößen untereinander mischen!

Da der TE eh nicht sagt wie die Reifen und vorallem Felgendaten sind, ist das eh nicht so sinnvoll weiter darüber zu sprechen, er kann aber die identischen Reifen auf identischen Felgengrößen fahren, egal ob es nun Stahl oder Alu sind, solange die Daten identisch sind!

Ein Golf 3 hat serie keine unterschiedlichen Reifengrößen auf Achse 1 und Achse 2, was soll dies auch bei nem Frontantriebkonzept!

am 28. April 2009 um 19:27

@ Schyschka:

wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Les doch mal meinen von dir im Zitat verendeten Post weiter:

unterschiedliche Felgengrößen auf den Achsen ist möglich! Du musst nur auf einer Achse eine Größe fahren!

erläutere mal an Hand eines Beispiels, stehe irgendwie auf dem Schlauch!

meinst du eingetragen vorne und hinten 205/55R16

oder vorne und hinten 195/65R15

nun fährt jemand vorne: 195/65 R15 und hinten 205/55R16 auf den passenden Felgen, das ist deiner Meinung nach korrekt und Vorschriftmäßig?

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

erläutere mal an Hand eines Beispiels, stehe irgendwie auf dem Schlauch!

meinst du eingetragen vorne und hinten 205/55R16

oder vorne und hinten 195/65R15

nun fährt jemand vorne: 195/65 R15 und hinten 205/55R16 auf den passenden Felgen, das ist deiner Meinung nach korrekt und Vorschriftmäßig?

Ist schon wie du sagstest: Wenn das eine zulässig ist und das andere auch, darfst du NICHT mischen. Mischbereifung muss extra ausgewiesen sein. Dort steht dann extra "v." für vorne und "h." für hinten drin. Die Kombination aus Vorder- und Hinterachse muss eingetragen sein.

am 28. April 2009 um 21:25

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Sind denn beide Felgengrößen in den Papieren eingetragen?

Wenn JA, kein Problem mit der "Mischbereifung".

JAIN!

Wenn in der ABE / dem Gutachten eine entsprewchende Ausnahme steht, gehts eben nicht.

am 29. April 2009 um 18:20

Ich habe eben mal solch eine Einschränkung gefunden:

http://www.plw.eu/plwdaten/gutachten/00076997.pdf

siehe V17

V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen,

sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

Vorderachse Hinterachse

Nr. 1 205/40R17 225/35R17

Nr. 2 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17

Nr. 3 215/40R17 245/35R17

Nr. 4 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17

Nr. 5 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17

Nr. 6 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder

Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten

achsweise.

Bei den werksseitig eingetragenen Reifen gibt es diese Alternativen aber nicht, es sei denn sie sind explizit aufgeführt.

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