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Darf man ALU und Stahlfelgen zusammen fahren?

Themenstarteram 27. April 2009 um 6:39

Hallo,

wollte mal fragen ob es erlaubt ist ALU und Stahl in Kombination zu fahren?

Beispiel: Golf 3 Variant vorne Sommerbereifung auf Alufelge und hinten Winterreifen auf Stahlgelge

Nen Bekannter von mir meinte das wäre verboten.

Wisst ihr was genaueres darüber? Bei google konnt ich nix darüber finden.

Danke für eure Antworten im Vorraus!

Gruß

Sascha

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Da dürfte dein Bekannter wohl Recht haben ...

... aber nicht wegen dem Felgen-Mix, sondern weil eine Mischbereifung Sommer+Winter nicht mehr erlaubt ist (im Gegensatz zu früher!).

Grüsse,    motorina.

Sehr interessante Ansicht. Wenn du mir dann bitte noch eine Quelle dazu zeigen würdest, wäre ich dir sehr verbunden.

Viel Spaß beim Suchen - dazu gibt es keine gesetzliche Regelung, weil es nicht verboten ist.

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am 27. April 2009 um 7:07

kannste machen

achte nur drauf, das pro Achse eine gleiche bereifung ist

aber warum sollte man das machen wollen?

Ich denke schon dass das geht.

Viele Autos haben doch Ersatz-/Reserveräder mit Stahlfelge, haben aber serienmäßig Alufelgen.

Also sollte das schon passen.

Wobei die unterschiedlichen Radschrauben zu beachten wären. Aber solange die Größe übereinstimmt, juckt das keinen. Ansonsten wären ja auch Noträder verboten.Sieht nur etwas merkwürdig aus....:D

Also Stahl- und Alufelgen mit exakt den gleichen Maßen und einer Reifensorte (Winter- oder Sommerreifen) könnte ich mir ja gerade noch so vorstellen, aber bei unterschiedlichen Rädern (andere ET) oder Reifen halte ich das schon für sehr bedenklich. Ich würde mir zumindest die Reifen mit der besseren Haftung auf die Hinterachse montieren, damit der Wagen nicht zur unberechenbaren Heckschleuder wird.

Zitat:

Original geschrieben von e30TouringFreak

...  Golf 3 Variant vorne Sommerbereifung auf Alufelge und hinten Winterreifen auf Stahlgelge

Nen Bekannter von mir meinte das wäre verboten.

Da dürfte dein Bekannter wohl Recht haben ...

... aber nicht wegen dem Felgen-Mix, sondern weil eine Mischbereifung Sommer+Winter nicht mehr erlaubt ist (im Gegensatz zu früher!).

 

Grüsse,    motorina.

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Da dürfte dein Bekannter wohl Recht haben ...

... aber nicht wegen dem Felgen-Mix, sondern weil eine Mischbereifung Sommer+Winter nicht mehr erlaubt ist (im Gegensatz zu früher!).

Grüsse,    motorina.

Sehr interessante Ansicht. Wenn du mir dann bitte noch eine Quelle dazu zeigen würdest, wäre ich dir sehr verbunden.

Viel Spaß beim Suchen - dazu gibt es keine gesetzliche Regelung, weil es nicht verboten ist.

am 27. April 2009 um 18:13

Ein Halbwissender halt.:D

Auch die Bedenken von 25plus sind unberechtigt. Es gibt etliche Hersteller, die eine Mischbereifung mit unterschiedlichen ET's und Reifenbreiten anbieten. Es stelt sich auch die Frage, welche Reifen denn nun wieder die besseren sind. Man kann im Sommer davon ausgehen, dass die besseren Reifen die Sommerreifen sind.

Einen Einwand gibts aber doch: Ein Blick in die ABE oder das Gutachten zu einer der Felgen kann evtl Auflagen enthalten, die diese Kombi ausschließen.

Moin,

verboten ist es nicht.....aber - nur mal so ein Gedanke: Wie verhalten sich Versicherungen, wenn es bei einm Unfall um Schadensregulierungen geht? Kann das bereits Einfluss auf den Kaskoschutz haben????

Andrew

Sommerreifen im Winter - da gibt es bei den entsprechenden Witterungen sicherlich Probleme. Aber Winterreifen im Sommer - ich habe da kein Urteil im Kopf, kann es mir aber nur schwer vorstellen. Gibt ja auch Allwetterreifen und die sind im Sommer auch kein Problem, was Versicherungen angeht. Oder irgendwelchen Chinamüll...

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Ein Halbwissender halt.:D

Auch die Bedenken von 25plus sind unberechtigt. Es gibt etliche Hersteller, die eine Mischbereifung mit unterschiedlichen ET's und Reifenbreiten anbieten. Es stelt sich auch die Frage, welche Reifen denn nun wieder die besseren sind. Man kann im Sommer davon ausgehen, dass die besseren Reifen die Sommerreifen sind.

Einen Einwand gibts aber doch: Ein Blick in die ABE oder das Gutachten zu einer der Felgen kann evtl Auflagen enthalten, die diese Kombi ausschließen.

Ich hab Alufelgen der Größe 5x15 Zoll, ET40 und Alufelgen der Größe 4,5x15 Zoll, ET 45 - jeweils mit Reifen der Größe 165/50 R15. Beide Größen stehen in den Papieren, wurden mit Teilegutachten abgenommen.

Dürfte ich jetzt hingehen und auf der hinteren Achse die breiteren Felgen fahren, damit es sportlicher aussieht ?

Wie ist die Rechtslage dazu ?

Ich denke doch eher nicht, dass sowas grundsätlich erlaubt wäre, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, sondern genau andersherum - grundsätzlich verboten und höchstens per Einzelabnahme erlaubt.

So sind die von dir genannten Fälle ja extra vom Hersteller freigegeben bzw. per Einzelabnahme abgenommen.

Da die ET die Spurweite beeinflusst, ändert sich bei Verwendung anderer Räder auch das Eigenlenkverhalten des Wagens vor allem im Grenzbereich. Die Verwendung verschiedener Räder an beiden Achsen, die in dieser Kombination nicht überprüft wurden oder vom Hersteller freigegeben, verstärken diesen Effekt noch.

Also eine tickende Zeitbombe, wenn es mal in den Grenzbereich geht (dann noch ein paar Leute auf der Rücksitzbank, der Standard-Diskounfall - überhöhte Geschwindigkeit, Kontrolle verloren... meist reicht dafür ja schon das ungewohnte Fahrverhalten bei Beladung).

Wenn die Rad/Reifenkombination nicht eingetragen ist, wird sie nachgetragen - wie in dem von dir genannten Beispiel auf der VA und HA unterschiedliche Felgen. Wenn das von der Freigängigkeite her passt, ist die Einzelabnahme überhaupt kein Thema. Kostet 50€ und fertig. Wieso wird hier so getan, als wäre das ne riesengroße Sache?

Ich denke das ist der springende Punkt: Die Eintragung

Daran denkt doch keiner, wenn er noch alte Winterreifen hat, womöglich schmäler, mit anderem Querschnitt und auf anderen Felgen mit anderer Einpresstiefe.

Kleiner Tipp noch:

Falls du ein Allrad Fahrzeug fährst und die hinteren Räder auch nur einen minimal anderen Umfang haben als die vorderen Räder würde ich die Kombination auf keinen Fall draufmachen, da du dir somit den Allradantrieb zerstörst! Aber wie gesagt, nur bei Allrad Fahrzeugen!

Zitat:

Original geschrieben von Salamipizza

Kleiner Tipp noch:

Falls du ein Allrad Fahrzeug fährst und die hinteren Räder auch nur einen minimal anderen Umfang haben als die vorderen Räder würde ich die Kombination auf keinen Fall draufmachen, da du dir somit den Allradantrieb zerstörst! Aber wie gesagt, nur bei Allrad Fahrzeugen!

So allgemein kannst du das auch nicht sagen. Kommt immer auf das verbaute System an. Bei BMW kann das z.B. überhaupt kein Problem sein, sonst würden die keine Mischbereifung für die Allradler anbieten. Da ist der Abrollumfang vorne/hinten nämlich nicht 100%ig gleich.

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