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steinschlag im "sichtbereich" des fahrers?!

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 11:11

moin moin

da hier ja der eine oder andere tüv prüfer mitliest mal die frage in die runde:

gibt es VERBINDLICHE zeichnungen WAS zum sichtbereich des fahrers an der frontscheibe zählt? bzw wo ein steinschlag zum durchfallen bei der hu führt?

ich finde z.b. nur sowas: http://www.fahrzeugglas-sassnitz.com/...turbedingungen_steinschlag.pdf

bedeutet das automatisch das z.b. ein steinschlag auf der beifahrerseite "ok" ist bei einer hu? ok ein mangel der beseitigt werden muss ist klar. es geht nur um das bestehen.

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17 Antworten
am 8. Mai 2012 um 11:20

Bis 5mm Durchmesser und Risse bis 5cm die nicht im Scheibenrand enden sind außerhalb des Fernsichtfeldes kein erheblicher Mangel.

Fernsichtfeld ist wie in deinem Link steht definiert mit 29cm Breite und oben/unten durch das Wischfeld begrenzt.

am 8. Mai 2012 um 11:49

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

bedeutet das automatisch das z.b. ein steinschlag auf der beifahrerseite "ok" ist bei einer hu? ok ein mangel der beseitigt werden muss ist klar. es geht nur um das bestehen.

Vor wenigen Wochen bei der Dekra HU:

Steinschlag in der Frontscheibe auf der Beifahrerseite. Laut Prüfer kein Problem, nichtmal als "geringer Mangel" aufgeführt, aber wenn es spiegelverkehrt wäre hätte die Scheibe getauscht werden müssen.

vG

am 8. Mai 2012 um 11:49

Mein Vorschreiber hat bereits alles beschrieben und in deinem LINK steht es auch ganz klar. Wenn du zu lange wartest, geht nur noch der Austausch der Scheibe.

Wenn du den Verursacher kennst, bezahlt seine Versicherung! Wenn nicht, zahlt deine Teilkasko (MIT Selbstbeteiligung)!

Ob der Prüfer die Scheibe beanstandet hängt vom Schaden selbst ab und ob der Prüfer schlechte Laune hat.

Lässt du das Loch NICHT reparieren, kann der Schaden größer werden (RISS) und die Scheibe instabil. bei einem Aufprallunfall wäre das "ungünstig" für dich.

Ansonsten kannst du mit der Scheibe so lange fahren bis entweder ein Riss entsteht oder ein vorausfahrender eine Stein hochwirbelt, Kennzeichen merken, eventuell denjenigen anhalten und nach der Versicherung fragen. Habsch so gemacht ... Versicherung zahlt!

Ansonsten, wie oben beschrieben.

5mm ist allerdings schon bedenklich und die Gefahr, dass die Scheibe einen Riss bekommt, groß! Habsch schon mehrfach erlebt!

vielen Dank für den Tipp, einen Altschaden mal einfach auf einen anderen abzuwälzen.

Habe mal die Klingel gedrückt dafür, lohnt sich also nicht mehr für dich, das zu editieren.

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

vielen Dank für den Tipp, einen Altschaden mal einfach auf einen anderen abzuwälzen.

Habe mal die Klingel gedrückt dafür, lohnt sich also nicht mehr für dich, das zu editieren.

um was gehts bitte?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ansonsten kannst du mit der Scheibe so lange fahren bis entweder ein Riss entsteht oder ein vorausfahrender eine Stein hochwirbelt, Kennzeichen merken, eventuell denjenigen anhalten und nach der Versicherung fragen. Habsch so gemacht ... Versicherung zahlt!

Das ist vollkommener Blödsinn, da keine Versicherung ohne Beweis einen Schaden durch einen "angeblich" aufgewirbelten Stein übernimmt :rolleyes:

Sorry, aber diese Behauptung ist glatt gelogen.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ansonsten kannst du mit der Scheibe so lange fahren bis entweder ein Riss entsteht oder ein vorausfahrender eine Stein hochwirbelt, Kennzeichen merken, eventuell denjenigen anhalten und nach der Versicherung fragen. Habsch so gemacht ... Versicherung zahlt!

Das ist vollkommener Blödsinn, da keine Versicherung ohne Beweis einen Schaden durch einen "angeblich" aufgewirbelten Stein übernimmt :rolleyes:

Sorry, aber diese Behauptung ist glatt gelogen.

Und das Verhalten unter aller Sau! ;)

Zum Thema:

Bin im Februar mit nem Steinschlag im Sichtbereich des Fahrers durch den TÜV gekommen... Hat er glaub nicht mal gesehen! :)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

vielen Dank für den Tipp, einen Altschaden mal einfach auf einen anderen abzuwälzen.

Habe mal die Klingel gedrückt dafür, lohnt sich also nicht mehr für dich, das zu editieren.

um was gehts bitte?

galt nicht dir sondern dem Feldwebelderivat, der den Tipp gegeben hat.

am 8. Mai 2012 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

vielen Dank für den Tipp, einen Altschaden mal einfach auf einen anderen abzuwälzen.

Habe mal die Klingel gedrückt dafür, lohnt sich also nicht mehr für dich, das zu editieren.

Man, man, man, was ist dir den in den letzuten 20 Jahren passiert? Wegen so einem Tipp in der durchaus legalen Grauzone trommelst du gleich auf der Klingel rum? Was bist du denn für ne Petze?

Wenn der Vorrausfahrende einen Stein hochwirbelt und damit einen Schaden anrichtet, ist doch alles Legitim. Er hat dann was angerichtet und der "Altschaden" wird dann zwangsläufig mit beseitigt.

Wo ist da jetzt das Problem?

@ TE

Davon mal abgesehen, eine Steinschlagreparatur trägt deine Teilkaskoversicherung . Ist eine Reparatur nicht mehr möglich und es muss die Scheibe erneuert werden, zahlst du max. die Höhe der vertraglich vereinbarten SB. Da so ein Scheibenwechsel schon mal mit 800 Euro zu Buche schlagen kann, lohnt es sich für dich auch bei 300 Euro SB.

Vorrausgesetzt natürlich, du hast eine Teilkasko abgeschlossen.

MFG Thomas

am 8. Mai 2012 um 17:47

Danke! Deine Vorredner sind wohl alles Experten ... :D

In meinem Falle war es ein entgegenkommender LKW mit KIESLADUNG der einen Schaden an der Scheibe verursachte. Gewendet, LKW angehalten und auf die Beschädigung hingewiesen. Gar kein Problem. Nachdem die Versicherung geprüft hatte, das der LKW tatsächlich Kies geladen hatte ... war die Schadensregulierung auch kein Thema mehr. Wäre der LKW LEER gewesen ... nun, dann hätten wir den Schaden selbst zahlen dürfen. Und, wenn ich nach über 45 Jahren Auto fahren noch Schmarrn erzähle ... nun denn! Nur gegen EXPERTEN kann ICH damit nicht anstinken ... ganz klar ... ;) Helden unter sich ... Heute schon die Windel gewechselt???? Und sowas ist unsere Zukunft ... ich könnte übeln. Vergiss die KLINGEL nicht, Junge!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ansonsten kannst du mit der Scheibe so lange fahren bis entweder ein Riss entsteht oder ein vorausfahrender eine Stein hochwirbelt, Kennzeichen merken, eventuell denjenigen anhalten und nach der Versicherung fragen. Habsch so gemacht ... Versicherung zahlt!

Ansonsten, wie oben beschrieben.

Ein Vorausfahrender wirbelt einen Stein auf und seine Versicherung soll zahlen? Träum weiter!

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Danke! Deine Vorredner sind wohl alles Experten ... :D

In meinem Falle war es ein entgegenkommender LKW mit KIESLADUNG der einen Schaden an der Scheibe verursachte. Gewendet, LKW angehalten und auf die Beschädigung hingewiesen. Gar kein Problem. Nachdem die Versicherung geprüft hatte, das der LKW tatsächlich Kies geladen hatte ... war die Schadensregulierung auch kein Thema mehr. Wäre der LKW LEER gewesen ... nun, dann hätten wir den Schaden selbst zahlen dürfen. Und, wenn ich nach über 45 Jahren Auto fahren noch Schmarrn erzähle ... nun denn! Nur gegen EXPERTEN kann ICH damit nicht anstinken ... ganz klar ... ;) Helden unter sich ... Heute schon die Windel gewechselt???? Und sowas ist unsere Zukunft ... ich könnte übeln. Vergiss die KLINGEL nicht, Junge!

Tja, das lieber Bootsmann, ist allerdings ein komplett anderer Sachverhalt! ;) Also mal schön den Ball flachhalten...

Vorher war nicht die Rede von einem tatsächlich verursachtem Schaden, sondern vom andrehen eines Altschadens an einen Unschuldigen, falls man irgendwo mal ein Steinchen rumfliegen sieht! Und das sollte man, wenn man so erfahren ist, nicht vorleben...

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