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Darf ich ohne DB-Killer fahren?

Themenstarteram 5. September 2012 um 18:40

Hallo miteinander!

Wie im Titel erwähnt würde ich gerne wissen ob ich bei uns (Bayern) ohne DB-Killer fahren darf. Damit meine ich natürlich wenn die Lautstärke auch ohne DB-Killer eingehalten wird.

Hab den neulich mal testhalber rausgebaut (Yoshimura Evo III, ist nur ein ganz kurzer killer und die Anlage so oder so nicht laut) und die Lautstärke unterscheidet sich praktisch NULL.

Er klingt nur minimalst kerniger und wer weiß, evtl hat die Maschine ja dann 0,0000000000001 PS mehr... ;-P

Darum die Frage: Ist bei einem Aftermarket-Auspuff der DB-Killer generell PFLICHT, oder ist nur wichtig, dass die im Schein eingetragene Lautstärke bei der Nenndrehzahl nicht überschritten wird?

Danke im Voraus für eure konstruktiven Antworten!

PS: Gesucht hab ich natürlich vorher, hab aber nichts wirklich handfestes gefunden.

PPS: Bitte keine blöden Raser/Brülltüten usw. Kommentare. Mein Moped ist in meinem kompletten Bekanntenkreis mit Abstand das leiseste und es hat sich noch NIE jemand über die Lautstärke beschwert. Wer sich mit Gixxen bissl auskennt weiß auch, das nach dem recht lauten K6/K7 Modell (kurzer Auspuff), das sehr leise K8 Modell folgte (meine/langer Auspuff).

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von McBrite

 

Mein Freund hat ne R6 mit Laserauspuff (ganz legal und mit Killer), das Ding ist so abartig laut (helles kreischen), dass es sogar MIR schon auf den Sack geht, wenn ich ihm länger als 15 min. hinterher fahre. Die is gefühlt 3 bis 4 mal lauter...

Dann kauf dir ein gescheites Motorrad,

dann musst du nicht hinter dem hinterher fahren! :D

 

Viktor

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Nachtrag:

*ich bin übrigens geneigt, das ganze mal auszudrucken ( Din-A5) um es immer dabei zu haben. In der Hoffnung, es einmal aktuell und natürlich hilfsbereit, mit einem kontrollierendem Beamten auszudiskutieren.

am 7. September 2012 um 7:57

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

Wie ist den da die Rechtslage? Die im Brief vermerkten Werte ...........

und nu?

Tja Dessie,

zumindest bei mir, bei meiner alten K (Bj.85) ist eh alles klar, orginal-Kamin.

Bei meiner XV (US-Model DunkelGrauImport) ist in Richtung db nichts vermerkt, nirgends.

Rechtlich wäre eine db-Berechnung möglich, dazu gibt es doch tatsächlich regelrechte "Schlüssel-werte" aber, das wäre dann im Zweifel erst nach einer Mängelrüge der "Rennleitung" mein Problem,

natürlich mit allen eventuellen Konsequenzen.

das ist schon so seit ich sie habe, dieses Rest-Risiko ertrage ich umso leichter je länger mir meine XV vergönnt ist,

lG aus Bayern Frank

Dessie, genau das ist der Punkt: Vorschriftenmüll ! Den braucht weder der Planet noch wir. Fakt ist, wer mit einer Orginalanlage oder mit einer geprüften Nachrüsttüte incl. DP-Killer herum fährt, hat keine Probs. mit der Rennleitung.

Alle anderen haben sich in ihr Schiksal zu ergeben und sind bei einer Kontrolle mit 35 Euro sowie einer Mängelkarte dabei und wenn man richtig lieb ist, sogar mit einer Anzeige.

am 7. September 2012 um 8:47

Zitat:

Original geschrieben von -six-

Dessie, genau das ist der Punkt: Vorschriftenmüll !

Jep

Nicht ganz unwichtig wäre noch:

Zulassung nach STVO oder EU-recht.

durchs EU-recht darf meine XV etwas mehr veränderungen LEGAL mit sich führen als ihre nach STVO zugelassenen Schwesternmodele ;)

lG aus Bayern Frank

Die 35€ sind Geschichte. Wie schon erwähnt, fahren ohne BE, 4 (hab gerade noch mal nachgeguckt) Punkte und 135€.

Wem es das Wert ist...

Das nützt Dir aber alles nicht, lieber Frank, wenn der prüfende Beamte am Straßenrand subjektif feststellt, daß Dein Bike zu laut ist. Der kann dich ohne weiteres mit einer Anzeige und einer Mängelkarte behaften. Wenn Du dann beim TÜV zu einer Phonmessung aufschlagen mußt, könnte Dir noch richtig schlecht werden........;)

am 7. September 2012 um 9:29

Zitat:

Original geschrieben von -six-

Das nützt Dir aber alles nicht, lieber Frank, wenn der prüfende Beamte am Straßenrand subjektif feststellt, daß Dein Bike zu laut ist.............

Das stimmt leider,

wenn ich (oder mein Möpie) dem unsymphatisch ist muß ich durchaus mit seinem Ermessensspielraum klar kommen.

das kann auch heißen (was ich nicht hoffen will) bei ner Anzeige kommen 3Punkte.....................

Dazu geht das "bayrische Damoklesschwert" der Sicherstellung immer noch um.

Hat im Mai 2 K.ollegen meiner 6er Gruppe am Kesselberg erwischt........

meiner ging damals glatt durch deren wohlwollende "Sichtprüfung"

(nur die 15,-€ wegen WE-fahrverbot nicht)

lG Frank

Ich vermeide ja seit fast 2 Jahren eine Tour am Kesselberg mit der Elli.

Der sonst entstehende neue Rundenrekord hätte sicherlich eine negative Wirkung auf den Sportsgeist der restlichen Biker...

am 7. September 2012 um 10:45

Zitat:

Original geschrieben von McBrite

Hallo miteinander!

Wie im Titel erwähnt würde ich gerne wissen ob ich bei uns (Bayern) ohne DB-Killer fahren darf. Damit meine ich natürlich wenn die Lautstärke auch ohne DB-Killer eingehalten wird.

Hab den neulich mal testhalber rausgebaut (Yoshimura Evo III, ist nur ein ganz kurzer killer und die Anlage so oder so nicht laut) und die Lautstärke unterscheidet sich praktisch NULL.

Er klingt nur minimalst kerniger und wer weiß, evtl hat die Maschine ja dann 0,0000000000001 PS mehr... ;-P

Darum die Frage: Ist bei einem Aftermarket-Auspuff der DB-Killer generell PFLICHT, oder ist nur wichtig, dass die im Schein eingetragene Lautstärke bei der Nenndrehzahl nicht überschritten wird?

Danke im Voraus für eure konstruktiven Antworten!

PS: Gesucht hab ich natürlich vorher, hab aber nichts wirklich handfestes gefunden.

PPS: Bitte keine blöden Raser/Brülltüten usw. Kommentare. Mein Moped ist in meinem kompletten Bekanntenkreis mit Abstand das leiseste und es hat sich noch NIE jemand über die Lautstärke beschwert. Wer sich mit Gixxen bissl auskennt weiß auch, das nach dem recht lauten K6/K7 Modell (kurzer Auspuff), das sehr leise K8 Modell folgte (meine/langer Auspuff).

Wieso "bei uns in Bayern"? Sind die Zulassungsvorschriften nicht bundeseinheitlich geregelt?

Und wo ist Witz, wenn eine Änderung nichts bringt, ausser Punkte und einer Geldbusse? Ist fast so clever wie ein Aufkleber mit der Aufschrift "Alle Polizisten sind doof!". Einfach nur um mal ausprobieren wie lange es dauert, bis es Ärger gibt.

Boah ey...

 

Bei Euch in Bayern..

ist es vermutlich so, dass die vor Ort beim TÜV, der Verkehrskontrolle oder Mutti vorgezeigten Fahrzeuge nur zulässig sind, wenn sie

 

g e n a u

dem Zustand entsprechen, den das ursprüngliche Muster, das zur Zulassung aller identischen Fahrzeuge einer Bauserie hatte. Für nachträglich geändertes hast du entweder eine ABE dabei oder einen E-Prüfstembel auffe Teile.

Ist es nicht so: keine ABE, keine Zulassung, keine Versicherung, kein Kuchen von Mutti.

 

Möchtest du, dass alles schön und richtig ist, musst du zum Ingenieur, der Prüft und misst bis einem übel ist und haut dir gegen Gage einen "Alles Paletti-Stempel" in den Brief oder eben nicht.

Dann schiebste halt künftig. Besonders bei der in deiner Gegend vorherrschenden Bergluft ist das gut für die Bronchien und im Nebeneffekt auch für die Ohren der hiesigen Bevölkerung.

Also, bei uns ist alles anders! Wer schneller als die Polizei ist, darf sich alles erlauben......:D:D:D

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