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Chaos bei der Reservierung der UMP mit Vermittlungsauftrag

Themenstarteram 31. August 2009 um 17:59

Hallo,

möchte mir ein Golf VI kaufen.

Nun habe ich auf der BAFA Seite gelesen, dass die Umweltprämie mit einem Vermittlungsvertrag reserviert werden kann. Was genau der Vermittlungsauftrag enthalten muss, steht nicht dort (Ausser Beschreibung und Preis, ect.)

Ich habe am Wochenende die Reservierung mit einem Vermittlungsauftrag beantragt, da mir ein Kaufvertrag noch nicht vorliegt.

 

Aus dem Vermittlungsauftrag geht mein Name und Anschrift ,was ich für ein Fahrzeug kaufen möchte, der Preis, meine Unterschrift und das ich den Vermittler beauftrage, mir einen Kaufvertrag vom Händler zuzusenden.

Der Vermittler sagte mir heute, dass dieser zum reservieren nicht ausreicht, da es sich nicht um ein"unverbindlichen" handelt. In dem Vermittlungsauftrag steht, dass dies ein freibleibendes und unverbindliches Angebot ist, ich aber mit meiner Unterschrift die Vermittlung eines Kaufvertrages zustimme.

Zwei Anrufe bei der BAFA brachten auch kein Erfolg. Der erste Sachbearbeiter machte ein sehr inkompetenten Eindruck und musste bei jeder Frage Rücksprache halten und war sehr unsicher. Er teilte mir mit, dass es Egal ist, wie der Vermittlungsauftrag aussieht, er muss nur daraus hervorgehen das ich ein Auto kaufen möchte, Preis, Typ.

Der zweite Sachbearbeiter sagte, da in dem Vermittlungsauftrag der Preis erstmal unverbindlich und freibleibend ist, ist dies kein verbindlicher Vermittlungsvertrag und es sein kann das der zuständige Sachbearbeiter den Antrag ablehnt. Weiterhin müsste der Vertrag die Unterschrift von mir u

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14 Antworten
am 31. August 2009 um 18:04

...ähm...Du bist ziemlich früh dran mit Deinem Vorhaben...

Grundsätzlich reicht ein Vermittlungsvertrag.

http://www.bafa.de/.../index.html#sm2690734-anker

Allgemeine Fragen

 

Zitat:

Was ist mit dem Online-Antrag einzureichen, wenn das Neufahrzeug über einen Autovermittler bestellt wird?

In diesem Fall wird der mit dem Vermittler abgeschlossene und vom Käufer unterschriebene Vermittlungsvertrag mit dem konkretisierten Neufahrzeug (Beschreibung, Preis etc.) akzeptiert.

@Barti Simpson05,

wo hast du vermitteln lassen. Gerne auch per PM.

Zum Thema: Die Formulierung in der FAQ, aber auch bei Übermittlung des Vermittlungsauftrags ist sehr schwammig. Daher würde ich sagen, der Vermittlungsauftrag reicht, da steht VW Golf und der Preis.

Aber auch ich freue mich schon auf kompetente Antworten, die sagen, ob man die VW-Konfiguration nachsenden muss oder dies nachträglich nicht geht, oder man es nicht braucht?

 

am 31. August 2009 um 21:25

News: 31.08.2009 16.41 Uhr

Abwrackprämie: 15.000 weitere Autokäufer bekommen Chance

ESCHBORN (dpa-AFX) - Nach dem Auslaufen der Abwrackprämie für Altautos werden

noch 15.000 weitere Autokäufer eine Chance auf die Prämie bekommen. Das

zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wird eine

Warteliste für Autokäufer einrichten, die zunächst leer ausgegangen sind und

nachträglich noch Geld erhalten könnten. Die freiwerdenden Mittel werden in der

Reihenfolge der gestellten Anträge ausgezahlt, teilte das Amt am Montag in

Eschborn mit. Diese Autokäufer kommen dann zum Zug, wenn das Amt Anträge anderer

Autofahrer wegen formaler Mängel ablehnt. Laut Bafa wird der Fördertopf bald

leer sein. Mittlerweile seien mehr als 98 Prozent der vorgesehenen Gelder

vergeben./mt/DP/stw

Quelle: dpa-AFX

Themenstarteram 31. August 2009 um 21:51

Habe gesehen das nicht alles von meiner Frage angezeigt wird, daher noch mal:

Hallo,

möchte mir ein Golf VI kaufen.

Nun habe ich auf der BAFA Seite gelesen, dass die Umweltprämie mit einem Vermittlungsvertrag reserviert werden kann. Was genau der Vermittlungsauftrag enthalten muss, steht nicht dort (Ausser Beschreibung und Preis, ect.)

Ich habe am Wochenende die Reservierung mit einem Vermittlungsauftrag beantragt, da mir ein Kaufvertrag noch nicht vorliegt.

 

Aus dem Vermittlungsauftrag geht mein Name und Anschrift ,was ich für ein Fahrzeug kaufen möchte, der Preis, meine Unterschrift und das ich den Vermittler beauftrage, mir einen Kaufvertrag vom Händler zuzusenden.

Der Vermittler sagte mir heute, dass dieser zum reservieren nicht ausreicht, da es sich nicht um ein"unverbindlichen" handelt. In dem Vermittlungsauftrag steht, dass dies ein freibleibendes und unverbindliches Angebot ist, ich aber mit meiner Unterschrift die Vermittlung eines Kaufvertrages zustimme.

Zwei Anrufe bei der BAFA brachten auch kein Erfolg. Der erste Sachbearbeiter machte ein sehr inkompetenten Eindruck und musste bei jeder Frage Rücksprache halten und war sehr unsicher. Er teilte mir mit, dass es Egal ist, wie der Vermittlungsauftrag aussieht, er muss nur daraus hervorgehen das ich ein Auto kaufen möchte, Preis, Typ.

Der zweite Sachbearbeiter sagte, da in dem Vermittlungsauftrag der Preis erstmal unverbindlich und freibleibend ist, ist dies kein verbindlicher Vermittlungsvertrag und es sein kann das der zuständige Sachbearbeiter den Antrag ablehnt. Weiterhin müsste der Vertrag die Unterschrift von mir und des Vermittler tragen, aber nur ich habe diesen unterschrieben. Ich könnte aber versuchen ein Einspruch einzulegen und den mir dann vorliegenden Kaufvertrag beifügen. Eventuell bekomme ich dann doch die Prämie.

Die BAFA ist auch nicht bereit, meinen Vermittlungsvertrag aufzurufen und sich diesen anzuschauen um mir dann eine genaue Auskunft zu geben. Ich müsste mich gedulden bis, bis mein Antrag geprüft ist und ich eine Ablehnung oder Zusage erhalte.

Dies ist mir aber alles zu Riskant, da ich am Ende nicht da stehen möchte und 5.000€ mehr zahlen muss, da die UMP und VW Prämie wegfallen.

Hat jemand von Euch schon die Erfahrung gemacht mit der Reservierung der Prämie mit einem Vermittlungsauftrag?

Wie muss dieser beinhalten, damit er bei der BAFA anerkannt wird? Wann ist ein Vermittlungsauftrag "verbindlich" oder "unverbindlich"

Vielen Dank für Eure Antworten.

1) Falls die Reservierung abgelehnt wird, kannst Du ja Einspruch erheben und den Kaufvertrag nachreichen.

2) Dann würde ich versuchen, beim Kaufvertrag ein Stornierungsrecht im Falle die Reservierung geht nicht durch auszuhandeln.

3) Du hast Doch eh 14 Tage das Recht vom Kauf zurück zu treten. In der Zeit musst Du versuchen bei der BAFA eine klare Aussage zu erhalten, am besten schriftlich. Ansonsten vom Kauf zurücktreten und auf günstige Angebote warten, die da mit Sicherheit kommen werden. Die Ganze AbwPr ist eh für die Füsse.

4) Du hast noch ca. 2 Tage Zeit, mit dem Kaufvertrag eine Reservierung zu beantragen. Lasst Dir den Vertrag als PDF zukommen, unterschreibe, scann ein, druck auf einen PDF Printer und reich das ganze ein wenn es noch gelangt hat, stronierst Du die erste Reservierung. Könnte aber eventuell ein Problem mit der Altfahrzeug ID geben, die Du ja schon verwendet hast, falls die bei der Bafa Registriert ist.

Diese 4 Optionen sehe ich im Moment.

Vielleicht helfen ja diese Durchwahlnummern zu Sachbearbeitern des BAFA:

06196 908 824

06196 908 461

Die sollen kompetenter sein als viele Aushilfen in der Hotline.

Zitat:

Original geschrieben von louk

1) Falls die Reservierung abgelehnt wird, kannst Du ja Einspruch erheben und den Kaufvertrag nachreichen.

2) Dann würde ich versuchen, beim Kaufvertrag ein Stornierungsrecht im Falle die Reservierung geht nicht durch auszuhandeln.

3) Du hast Doch eh 14 Tage das Recht vom Kauf zurück zu treten. In der Zeit musst Du versuchen bei der BAFA eine klare Aussage zu erhalten, am besten schriftlich. Ansonsten vom Kauf zurücktreten und auf günstige Angebote warten, die da mit Sicherheit kommen werden. Die Ganze AbwPr ist eh für die Füsse.

4) Du hast noch ca. 2 Tage Zeit, mit dem Kaufvertrag eine Reservierung zu beantragen. Lasst Dir den Vertrag als PDF zukommen, unterschreibe, scann ein, druck auf einen PDF Printer und reich das ganze ein wenn es noch gelangt hat, stronierst Du die erste Reservierung. Könnte aber eventuell ein Problem mit der Altfahrzeug ID geben, die Du ja schon verwendet hast, falls die bei der Bafa Registriert ist.

Diese 4 Optionen sehe ich im Moment.

Laut Bafa kann man keine Reservierungen stornieren, bzw. keine neue Reservierung beantragen - wie Du ja auch als letztes geschrieben hast.

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen.

Grüße

YD

Warum machst du es dir so schwer? Auf der FAQ-Seite der BAFA steht klipp und klar :

"Was ist mit dem Online-Antrag einzureichen, wenn das Neufahrzeug über einen Autovermittler bestellt wird?

In diesem Fall wird der mit dem Vermittler abgeschlossene und vom Käufer unterschriebene Vermittlungsvertrag mit dem konkretisierten Neufahrzeug (Beschreibung, Preis etc.) akzeptiert."

Mehr können sie ja wohl dann schwerlich im Nachhinein verlangen. Auch ein Kaufvertrag ist i.d.R. nicht vom Verkaäufer unterschrieben, wozu auch. Acuh von den verbindlichsten Kaufverträgen kann man, zur Not gegen Zahlung einer Pönale, zurücktreten. Das ist aber doch der BAFA völlig egal. Die werden nicht einmal die Identität des im Vermittlungsvertrag aufgeführten zum letztlich gekauften Fahrzeug checken, denn davon bekommen sie ja nur die Briefkopie. Da steht aber nicht drin, daß du doch noch Leder und Navi genommen hast ...

Hendrik

am 1. September 2009 um 11:53

Hi

Wir wollten uns eigentlich einen Peugeot 107 holen und durch Zufall bin ich darauf gestoßen das es den Golf zu einem unschlagbaren Preis gibt, nur leider hab ich ein Problem.

Ich hab im Moment nur den Vermittler Vertrag für den 107 bei mir rumliegen weil der Neuauftrag für den Golf noch nicht da ist.

Da ich morgen früh Arbeiten bin und da bis wahrscheinlich 12 Uhr die Prämie zu Ende ist wollte ich euch fragen ob ich nicht erst die Prämie mit dem 107 vertrag beantragen kann und dann Später per Fax den neuen Vertrag nachreichen kann.

mfg

Ganz ehrlich bezweifel ich, dass das funktionieren wird.

Die Antwort wirst du allerdings auch nur von einem Mitarbeiter der BAFA bekommen.

Ich denke aber mal, dass das Problem sein wird, dass du bei einem neuen Vertrag auch einen neuen Antrag stellen müsstest. So sahs es zumindest bis jetzt immer aus wenn man irgendwo gelesen hat.

am 1. September 2009 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von Forghorn

Ganz ehrlich bezweifel ich, dass das funktionieren wird.

Die Antwort wirst du allerdings auch nur von einem Mitarbeiter der BAFA bekommen.

Ich denke aber mal, dass das Problem sein wird, dass du bei einem neuen Vertrag auch einen neuen Antrag stellen müsstest. So sahs es zumindest bis jetzt immer aus wenn man irgendwo gelesen hat.

wo haben sie das gelesen bitte um hilfe

Ist immer mal wieder in dem ein oder anderen Forum zu lesen.

Umbestellung von einem auf den anderen Golf ist an sich kein Problem. Wechselt man jedoch das Fahrzeug scheint eine neue Reservierung fällig zu sein.

Es handelt sich halt auch bei der BAFA um eine Behörde und da geht ja meistens nix so einfach auch wenn man das normal denkt.

Aber ganz ehrlich würde ich erstmal mit dem 107 reservieren und dringend bei der BAFA anrufen. Falsch machen kann man da nicht viel.

am 1. September 2009 um 12:39

Hi,

 

das Thema hat hier nichts zu suchen, da wir hier bei MT ein entsprechendes Finanzierungs Forum haben. Ich mache den Thred hier zu und bitte den TE, dass er seinen Thread dort entsprechend eröffnet.

 

MfG

globalwalker

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