Caddy als Zugmaschine für Wohnwagen (2 Erwachsene + 2 Kinder)

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hi zusammen,

als Alternative zum Kauf eines Wohnmobils erwäge ich nun aufgrund der unklaren Lage bzgl. der Abgasnormen den Erwerb eines Wohnwagens. Momentan habe ich den in meiner Signatur angeführten Caddy als Zugmaschine zur Verfügung.

Laut Fahrzeug-Papieren gilt:
Masse des fahrbereiten Fahrzeugs: 1522 kg
Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: 2264 kg
Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: 3650 kg
Technisch zulässige max. Anhängermasse (gebremst): 1500 kg
Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: 75 kg
Motornennleistung bei 4400/min: 75 kW

Wie finde ich jetzt konkret heraus, welche Wohnwagen erlaubt und auch geeignet sind? Oder ist die o.g. Zugmaschine generell eher ungeeignet für 2 Erwachse und 2 Kinder im Wohnwagen?

Vielen Dank für Eure Tipps!

Beste Antwort im Thema

Moin,

lieber Pidi, Du stänkerst! 🙁

Und das auch noch ohne eigene Erfahrung. 🙄

Zitat:

@pidi911 schrieb am 18. Apr. 2017 um 22:34:20 Uhr:


Eigene Erfahrung ist es nicht, aber es geht trotzdem nachweislich mit einem T5 mit <100PS. Also wird es Dein 75KW Caddy sicher noch besser machen..

Eben nicht, aber das kannst Du ja nicht wissen.
Der Tee ist 'ne ganz andere Hausnummer.
Die Motorleistung spielt für das Fahrverhalten des Gespannes keine wirkliche Rolle.
Ich habe mich vom Caddy über den Dodge Journey bis zum T5 rangetastet.
Und das Gespannverhalten wurde jedes Mal besser. Fahrzeuggewicht, Länge und Breite spielen die wesentlichere Rolle.

@A&O:
Logo, das GEHT mit Deinem Caddy, ist aber nicht entspannt.
WW so leicht wie möglich wählen und ausgewogen beladen, dann geht das.
Beim Caddy hat man den Unterschied immer deutlich gemerkt: wenn sich irgendwas komisch anfühlte, reichte es, den Campingtisch von der Achse etwas nach vorn zu legen.
Sehr fragil also.
Das ist jetzt beim Tee nicht mehr so.

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Haben nicht alle aktuellen (max. 2 Jahre alten) WWen Stoßdämpfer? ASKen gibt es ab Werk und zum Nachrüsten? Dann wohl lieber gleich mitbestellen bei einem Neuen, nehme ich an.

Bzgl. ASK und ESP sehe ich jetzt noch nicht, weshalb die Äußerungen des Bekannten Blödsinn seien. Aber gut, ich werde das noch an anderer Stelle nachlesen.

Verliere ich auf meinen Caddy die Gewährleistung meines VW-Verkäufers und die Garantie der VW AG, wenn ich die AHK etc. in einer freien Werkstatt montieren lasse? Ich habe eine Neuwagen-Garantieverlängerung, welche noch gültig ist, aber die würde nichts nützen, wenn mir die freie Werkstatt die Elektronik zerschießt. Oder mache ich mir zu viele Gedanken?

Siehe Zitat von folgender Seite:
http://www.aachener-zeitung.de/.../...upplung-nachruesten-1.758523?...

"Hat nicht der Markenbetrieb Hand angelegt, können Gewährleistungs- oder Garantieansprüche erlöschen.
...
Bei Volkswagen zum Beispiel gibt es die volle Schleuderschutz-Funktionalität nach Auskunft von Sprecher Christian Buhlmann nur bei der Werkslösung."

Auch der 2. Punkt klingt nicht so gut. Und ich frage mich weiterhin, was jetzt an der Sache dran ist, dass die Verkabelung (zumindest der oberen Leitungsnummern) WW-abhängig sei.

Garantie ist immer ein Thema, wenn irgendwo nicht die Vertragswerkstatt dran war.
Allerdings ist das Risiko für nen Fachmann relativ gering.
Zudem kann man auch nur schlecht jeglichen Fehler mit der AHK-Nachrüstung in Zusammenhang bringen. Das sollte sich schon belegen lassen.

Was die Werkslösung angeht, die gibt es -wie von mir bereits schonmal erwähnt- von Westfalia.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 29. April 2017 um 08:32:41 Uhr:


Haben nicht alle aktuellen (max. 2 Jahre alten) WWen Stoßdämpfer? ASKen gibt es ab Werk und zum Nachrüsten? Dann wohl lieber gleich mitbestellen bei einem Neuen, nehme ich an.

Bzgl. ASK und ESP sehe ich jetzt noch nicht, weshalb die Äußerungen des Bekannten Blödsinn seien. Aber gut, ich werde das noch an anderer Stelle nachlesen.

Kommt auf die Marke und das Modell an

Familien-WoWa's sind meistens in der Mittelklasse angesiedelt. Entweder haben diese sowas Serienmäßig (ASK, Stoßdämpfer, Highspeed Reifen) oder es im Konfigurator als Paket angeboten. Die 100er Zulassung erfolgt Individuell, weil da auch das Zugfahrzeug eine Rolle spielt.

WoWa's im Einsteiger-Segment (Weinsberg, Sterckemann/Caravelair) ist es nur als Paket oder als Nachrüstung durch den Händler verfügbar.

Das elektronische und sehr teure ATC System von ALKO hat fast niemand serienmäßig.

Ähnliche Themen

Für die 100er Zulassung gilt aktuell:
http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

Die 100-er Zulassung des WW ist heute nicht mehr an das Zugfahrzeug gekoppelt. Das ist schon lange Geschichte. Ob die Voraussetzungen im Gespannbetrieb erfüllt sind, muss der jeweilige Fahrer entscheiden.

ASK und ESP ist doppelte Absicherung, quasi Gürtel mit Hosenträger.

Autos ohne ESP benötigen die ASK am WW. Fahrzeuge mit ESP benötigen sie demnach nicht. Allerdings bringt die ASK schon bei normaler Fahrt deutlich mehr Ruhe in das Gefährt.

Ich werde die 100er Zulassung nicht mehr machen, das wären 500 Euro Kosten zu 1000 Euro Kaufpreis des WWs.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 29. April 2017 um 09:49:52 Uhr:


Garantie ist immer ein Thema, wenn irgendwo nicht die Vertragswerkstatt dran war.
Allerdings ist das Risiko für nen Fachmann relativ gering.
Zudem kann man auch nur schlecht jeglichen Fehler mit der AHK-Nachrüstung in Zusammenhang bringen. Das sollte sich schon belegen lassen.

Was die Werkslösung angeht, die gibt es -wie von mir bereits schonmal erwähnt- von Westfalia.

Aber was hat die AHK (zB von Westfalia oder Brink) mit der Garantie/Gewährleistung zu tun, wenn es um die Elektrik geht? Die käme bei mir wohl von Jäger.

Wie kann es von Vorteil sein, eine von VW ab Werk verfügbare Westfalia AHK nachrüsten zu lassen anstatt einer zB Brink AHK? Es kommt doch auf den E-Satz an?

Mein Caddy hat ESP. Ich habe verstanden, dass dann mein WW nicht unbedingt noch eine ASK benötigt. Aber gut das nur, wenn der WW dem ESP "bekannt" ist, es also eine korrekte Verdrahtung nach vorne gibt und die Steuerung des Caddy umprogrammiert wurde?

Zu dem Thema, hab ich meinen Schrauberkumpel befragt.

Zitat: "Westfalia ist Original-Ausrüster, das heißt: deren Kupplungen und E-Sätze passen immer wie angegossen und sind sehr leicht zu montieren, ohne ausserordentliche Anpassung."

Ob das nicht bei anderen Herstellern auch gilt kann ich nicht beurteilen, ich bin kein Werkstattmensch.

Bei nachgerüsteter AHK lässt sich aber die Gespannstabilisierung (ESP) nicht freischalten. Mit VCDS geht das nicht und der freundliche kann es nicht. Die Garantie bleibt auch nicht erhalten. Nur wenn du sie beim Freundlichen nachrüsten lässt.

Wenn es bei Opel gegangen wäre, wieso sollte das nicht auch bei Volkswagen gehen?! Ich habs damals nur nicht machen lassen, weil der FOH da 150 Euro für haben wollte.

@dk_1102:
Erst schreibst Du, dass man ESP bei einer nachgerüsteten AHK nicht freischalten kann - auch nicht der Freundliche (was ich als VW-Werkstätter verstehe) und dann schreibst Du, die Garantie werde nicht erhalten - außer bei Nachrüstung beim Freundlichen. Sorry, aber ich stehe auf dem Schlauch.

Was konkret kann denn nun eine freie Werkstatt - meinetwegen ein Bosch-Dienst?

Ich bezahle das Ganze ja auch, also die AHK, den E-Satz, die Montage und die Programmierung. Die betrifft nicht nur das ESP, sondern der Parkpilot hinten muss ja auch umprogrammiert werden, so dass er nur noch bei abgeklemmtem Stecker scharf ist.

Geh doch zum Bosch-Dienst und frag was die können, danach fragst du beim VW Händler konkret ob sie die AHK Elektrik gegebenenfalls freischalten können.

Mein Bekannter (s.o.) hatte die Info von Bosch, dass die Verkabelung einiger Leitungen beim E-Satz vom WW-Modell abhänge und man daher einige Leitungen frei lasse, bis man weiß, welcher WW es wird. Ich wollte halt gerne wissen, ob das andere Leute nachvollziehen können, und einer meinte ja schon, das sei Blödsinn.

Und zu VW will ich nicht, weil die mir die manipulierte Diesel-Steuerung dann zwangsweise umrüsten. Aber das soll hier nicht das Thema sein.

Letzten Endes bin ich gekniffen, wenn ich nicht zu VW will, die aber die Einzigen sind, welche das ESP für den WW freischalten können (egal, mit welcher AHK/E-Satz). Ich bin schlichtweg auch verunsichert.

Nochmal langsam: Wenn du die AHK selber nachrüstest oder auch eine freie Werkstatt das macht, kann die Gespannstabilisierung nicht freigeschaltet werden. Auch die Garantie/Kulanz kann von VW wenn etwas ist verwehrt werden. Schließlich hat eine fremde Werkstatt Hand angelegt. Lässt du die AHK beim Freundlichen montieren, kann VW die Gespannstabilisierung freischalten.
Das nachrüsten einer AHK beim Caddy ist aber relativ einfach. Ich habe es schon zwei mal selber gemacht.

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