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Bußgeldbescheid rechts überholen - Widerspruch einlegen?

BMW R 1200
Themenstarteram 22. Mai 2019 um 14:01

Heyho,

heute flatterte ein Bußgeldbescheid ein. Ein Beamter habe mich rechts überholen sehen. Das war wohl mitten auf der Stadtautobahn in Berlin zur Hauptverkehrszeit. Höchstwahrscheinlich stimmt das sogar. Wie die meisten stelle ich mich hier auch nicht mitten in den Stau sondern fahre in der Mitte an den Autos vorbei.

Meine Frage ist nur, mir wird ja nicht vorgeworfen quasi auf keiner Spur gefahren zu sein, sondern nur das rechts überholen. Zu 16 Uhr ist es Richtung Kaiserdamm am Donnerstag auf der A100 aber unmöglich, dass kein Stau war. Laut § 7 Absätze 2, 2a StVO ist aber im Stau durchaus erlaubt rechts zu überholen. Lohnt also ein Widerspruch oder wird das nur eine noch teurere Angelegenheit?

Meine Argumentation wäre mit Verweis auf den oben genannten Paragrafen, dass ich lediglich in einer Stausituation rechts etwas schneller war als die linke Spur. Was sich aber bei Kolonnenfahrt gar nicht verhindern lässt im Stau, ohne selbst zum Hindernis zu werden.

Meine Angst ist jedoch, dass nach einem Widerspruch die Kosten explodieren, weil der Vorgang ans Gericht geht.

Also was sind eure Meinungen/Erfahrungen?

Mfg Steve

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dang3r schrieb am 23. Mai 2019 um 14:38:46 Uhr:

 

Werde ich als Halter aufgrund der Kennzeichenfeststellung nach einer OWig oä. angeschrieben, muß ich auf jeden Fall dazu Stellung nehmen wenn ich nicht bezahle und wenn ich das Krad in diesem Fall wirklich nicht gefahren habe, muß ich den Täter benennen. Verweigere ich das (aus welchen Gründen auch immer), ist der Bußgeldbescheid vollstreckbar, außer Du hast einen guten Anwalt der bei der speziellen Begründung hilft - im Fall der Fälle und das Fahrzeug nicht schon längst als gestohlen gemeldet wurde.

Beamten werden vor Gericht i.d.R. meist größere Vertrauensvorschüsse gewährt und daher steht bei Wort gegen Wort das des anzeigenden Beamten höher im Kurs. Kannst Du das Gegenteil nicht beweisen, wird es immer auf eine anteilige Bestrafung/Schuldzuteilung/... hinaus laufen.

Das ist juristischer Unfug. Ich bestreite, gefahren zu sein und fertig. Ich muss keinen Fahrer benennen. Die Bußgeldstelle muss mir nachweisen, dass ich gefahren bin.

Wie soll das hier wohl funktionieren? Mit Helm auf und ohne jedes Foto, anhand dessen ein Fahrer vielleicht identifiziert werden könnte.

Was soll hier ein Polizist aussagen? Ein Fahrer mit schwarzer Kombi und grünem Helm z.B.. Das reicht für eine Verurteilung sicher nicht aus.

Nochmal, ich würde mir den Aufwand für 30,- € auch nicht machen, aber wenn man keine Ahnung hat, wie ein OWi-Verfahren abläuft, sollte man hier nicht so viel dazu schreiben. So etwas wie "anteilige Schuld" oder "anteilige Bestrafung" gibt es schon gleich gar nicht in Bußgeldsachen.

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Das kostet mich von der Zeit her nur ein Arschrunzeln.

Son Einspruch ist schnell erledigt. Und meist mit den richtigen Argumenten dann auch komplett.

Selten habe ich 2,3 oder 4 Anschreiben bekommen und nur einmal musste ich vor Gericht was ich auch gewonnen hatte.

Außerdem geht es mir eher darum ob die Beschuldigung zu recht erhoben wurde. Mal eben was aufschreiben weil sie gerade Langeweile haben geht gar nicht und darf man auch nicht durchlassen.

Ja ja, auf hoher See und vor Gericht liegen wir in Gottes Hand. Das kennen wir schon, zählt aber nicht.

am 22. Mai 2019 um 19:31

Ich hab's ja gemacht. Mit einem Widerspruch würde ich lügen.

Rechts vorbei fahren in einer eigenen Spur ist kein rechts überholen.

Wenn du dich allerdings durchmogelst zwischen den Autos ist das was anders und kannst auch nicht widersprechen.

Hier ging es aber darum nicht.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 22. Mai 2019 um 20:56:08 Uhr:

da hast du Recht Papstpower....- aber aus Langeweile - hm....

Andererseits wenn er das oft genug gemacht hat, werden auch irgendwann die Widersprüche sich häufen und die Gerichtstermine, und irgendwann.... - wird es ihm zu blöd bzw. dem Richter!

Das merkt die lahme justiz in berlin dann erst nach 4-5 jahren...!

Themenstarteram 23. Mai 2019 um 4:58

Es ist jetzt auch der erste Brief innerhalb von 2 Jahren bei, je nach Wetter, bald täglichen Fahrtweg zur Arbeit. Denke nicht, dass sich meine Widersprüche häufen würden.

 

Aber ein Beamter, der Zeit hat Überholende aufzuschreiben, scheint mir wirklich etwas Langeweile im Stau gehabt zu haben.

 

Der Aufwand für Widerspruch ist in der Tat gering. Das ganze könnte man sogar Online ausfüllen. Kann aber sein, dass danach noch mehr Papiere ins Haus flattern.

Wenn du rechts überholt hast, muss ja verkehrfluss dagewesen sein. Zu der uhrzeit ist aber alles dicht, sodass man wohl eher von vorbeifahren reden sollte... Oder aber?! Ja, ich bin der Halter, der fahrer ist mir jedoch nicht bekannt...

Ersteres wäre wohl die elegante version...

War vielleicht ein Beamter aus der Mimimimi Fraktion der ist eher am Ziel wie ich minimieren,den kack ich an .

Grinsen und zahlen . Wenn du so fährst das du keinen gefährdest ist es Ok.

Bin im Stau auch mal in der Mitte durchgefahren,hat mich die Polizei angehalten,sie dürfen nicht hier durchfahren bin auf die standspur gewechselt und abgestellt. Polizist fragte was das soll, habe ihm dann gesagt das Motorrad ist Luftgekühlt,entweder fahren oder hier warten bis der Stau sich aufgelöst hat . Dann fahren sie halt langsam in der Mitte durch.

Bist du denn absolut sicher, dass du gefahren bist, oder verleihst du das Motorrad öfter mal? Bestraft werden darf nämlich natürlich nur der Täter, "Kostentragung" gibt es nur bei Parkverstößen.

Es ist schon interessant, wie unterschiedlich Polizisten bei diesem Thema reagieren. Ich selber fahre ungerne zwischen den Autos vorbei, mache es bei Stau aber eben auch. Einmal fuhr ich auch wegen Stau zwischen den Autos durch als ich dann in der Kolonne einen Polizeiwagen sah und ich hinter ihnen stand. Natürlich fühlte ich mich nun auf frischer Tat ertappt und dachte mir dass sie mich jetzt in die Mangel nehmen, aber nein sie machten mir Platz?!

Ich zögerte erst, bis mir der Beifahrer im Polizeiwagen per Handzeichen klarmachte, dass ich weiterfahren kann.

Also fuhr ich vorsichtig weiter an den Autos vorbei und bedankte mich auch per Handzeichen. Begeistert sahen sie im Rückspiegel aber auch nicht aus :D eigentlich aber blöd wenn man dann jedes Mal nicht weiß ob sie das jetzt dulden, ob sie einen rausziehen oder ob kurz darauf Post kommt...

Zitat:

@IncOtto schrieb am 23. Mai 2019 um 11:41:08 Uhr:

Bist du denn absolut sicher, dass du gefahren bist, oder verleihst du das Motorrad öfter mal? Bestraft werden darf nämlich natürlich nur der Täter, "Kostentragung" gibt es nur bei Parkverstößen.

Diese Einwürfe sind totaler Mumpitz und haben nicht viel mit der Realität zu tun, eher mit Hörensagen; hier legst Du dem TE grad den Versuch nahe, sich durch eine vermeintliche Lücke aus der Affäre zu ziehen.

Werde ich als Halter aufgrund der Kennzeichenfeststellung nach einer OWig oä. angeschrieben, muß ich auf jeden Fall dazu Stellung nehmen wenn ich nicht bezahle und wenn ich das Krad in diesem Fall wirklich nicht gefahren habe, muß ich den Täter benennen. Verweigere ich das (aus welchen Gründen auch immer), ist der Bußgeldbescheid vollstreckbar, außer Du hast einen guten Anwalt der bei der speziellen Begründung hilft - im Fall der Fälle und das Fahrzeug nicht schon längst als gestohlen gemeldet wurde.

Beamten werden vor Gericht i.d.R. meist größere Vertrauensvorschüsse gewährt und daher steht bei Wort gegen Wort das des anzeigenden Beamten höher im Kurs. Kannst Du das Gegenteil nicht beweisen, wird es immer auf eine anteilige Bestrafung/Schuldzuteilung/... hinaus laufen.

An Stelle des TE würde ich bezahlen und aus, für 30,- ist das den Punk nicht wert und wenn man einen besonders verbissenen Verwaltungsangestellten erwischt, kann sich das durch die Verwaltungsgebühren und Instanzverschiebung noch erhöhen. Wofür? Die "Schuldfrage" ist für mich hier klar geklärt.

Zitat:

@Silesia schrieb am 23. Mai 2019 um 12:14:21 Uhr:

Also fuhr ich vorsichtig weiter an den Autos vorbei und bedankte mich auch per Handzeichen. Begeistert sahen sie im Rückspiegel aber auch nicht aus :D eigentlich aber blöd wenn man dann jedes Mal nicht weiß ob sie das jetzt dulden, ob sie einen rausziehen oder ob kurz darauf Post kommt...

Du tätest gut daran, nicht ab jetzt eine pauschale Duldung anheim zu stellen. Der selbe Beamte könnte Dir sonst das nächste Mal ein Ticket ausstellen (lassen), weil er es kann. Durchschlängeln wird zwar meist großzügig ausgelegt, aber ein Freifahrtschein ist das nicht ;)

am 23. Mai 2019 um 12:43

wer wohl den Unsinn Aussage gegen Aussage (oder Wort gegen Wort!) je erfunden hat!

ein Beschuldigter darf vom ersten bis zum leztten Wort lügen - Straffrei!

ein Zeuge ist zur Wahrheit verpflichtet und kann auch mit Gefängnis für Falschaussagen "belohnt" werden!

Bei einem Beamten noch viel besser da dann seine Pensionsansprüche futsch sein könnten....

Also Warum sollte er "Hr. Hinz oder Fr. KunZ" einfach wegen eines Vergehens zu unrecht anzeigen!??

Wegen 'nem 30€-Ticket so ein Alarm.

Zahlen und fertig.

Zitat:

@Dang3r schrieb am 23. Mai 2019 um 14:38:46 Uhr:

 

Werde ich als Halter aufgrund der Kennzeichenfeststellung nach einer OWig oä. angeschrieben, muß ich auf jeden Fall dazu Stellung nehmen wenn ich nicht bezahle und wenn ich das Krad in diesem Fall wirklich nicht gefahren habe, muß ich den Täter benennen. Verweigere ich das (aus welchen Gründen auch immer), ist der Bußgeldbescheid vollstreckbar, außer Du hast einen guten Anwalt der bei der speziellen Begründung hilft - im Fall der Fälle und das Fahrzeug nicht schon längst als gestohlen gemeldet wurde.

Beamten werden vor Gericht i.d.R. meist größere Vertrauensvorschüsse gewährt und daher steht bei Wort gegen Wort das des anzeigenden Beamten höher im Kurs. Kannst Du das Gegenteil nicht beweisen, wird es immer auf eine anteilige Bestrafung/Schuldzuteilung/... hinaus laufen.

Das ist juristischer Unfug. Ich bestreite, gefahren zu sein und fertig. Ich muss keinen Fahrer benennen. Die Bußgeldstelle muss mir nachweisen, dass ich gefahren bin.

Wie soll das hier wohl funktionieren? Mit Helm auf und ohne jedes Foto, anhand dessen ein Fahrer vielleicht identifiziert werden könnte.

Was soll hier ein Polizist aussagen? Ein Fahrer mit schwarzer Kombi und grünem Helm z.B.. Das reicht für eine Verurteilung sicher nicht aus.

Nochmal, ich würde mir den Aufwand für 30,- € auch nicht machen, aber wenn man keine Ahnung hat, wie ein OWi-Verfahren abläuft, sollte man hier nicht so viel dazu schreiben. So etwas wie "anteilige Schuld" oder "anteilige Bestrafung" gibt es schon gleich gar nicht in Bußgeldsachen.

Muss jeder selbst wissen, ob es sich lohnt. Bin auch mal wegen einer Owi vor Gericht gewesen, da war die Fahrerfrage aber klar (leider Fahrereigenschaft vor Ort zugegeben, wären eigentlich 2 Personen möglich gewesen, beide 1. Grades verwandt und Aussageverweigerungsrecht).

Der Polizist hat sich in dem Fall auch was aus der Nase gezogen, was halt am besten zu der Situation gepasst hat, weil er mein Verhalten falsch fand (Konkret: Auf einem Autobahnparkplatz gewendet um Starthilfe zu geben, Vorwurf "Sie wendeten auf einer Nebenstraße der Autobahn"). Letztendlich war die ganze Situation vor Gericht als Laie doch sehr anstrengend, glücklicherweise folgte der Richter mehr oder weniger meinen Argumentation, u.a. dass der Vorwurf nicht passt, und dass die Fahrbahn eines Autobahnparkplatzes eher nicht eine "Nebenfahrbahn" der Autobahn ist. Dann kam noch die Frage an der Polizisten, wie er denn auf den Vorwurf kam, ob ihm nicht klar war, dass das ganze für meinen Fall wohl nicht zutrifft und fragte noch genervt, ob man es nicht hätte bei einer mündl. Verwarnung belassen können - und stellte das Verfahren dann ("dreckig") ein.

Aber gut, da ging es insgesamt um ca. 500€ (Aufbauseminar) statt 30.

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