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Bußgeldbescheid rechts überholen - Widerspruch einlegen?

BMW R 1200
Themenstarteram 22. Mai 2019 um 14:01

Heyho,

heute flatterte ein Bußgeldbescheid ein. Ein Beamter habe mich rechts überholen sehen. Das war wohl mitten auf der Stadtautobahn in Berlin zur Hauptverkehrszeit. Höchstwahrscheinlich stimmt das sogar. Wie die meisten stelle ich mich hier auch nicht mitten in den Stau sondern fahre in der Mitte an den Autos vorbei.

Meine Frage ist nur, mir wird ja nicht vorgeworfen quasi auf keiner Spur gefahren zu sein, sondern nur das rechts überholen. Zu 16 Uhr ist es Richtung Kaiserdamm am Donnerstag auf der A100 aber unmöglich, dass kein Stau war. Laut § 7 Absätze 2, 2a StVO ist aber im Stau durchaus erlaubt rechts zu überholen. Lohnt also ein Widerspruch oder wird das nur eine noch teurere Angelegenheit?

Meine Argumentation wäre mit Verweis auf den oben genannten Paragrafen, dass ich lediglich in einer Stausituation rechts etwas schneller war als die linke Spur. Was sich aber bei Kolonnenfahrt gar nicht verhindern lässt im Stau, ohne selbst zum Hindernis zu werden.

Meine Angst ist jedoch, dass nach einem Widerspruch die Kosten explodieren, weil der Vorgang ans Gericht geht.

Also was sind eure Meinungen/Erfahrungen?

Mfg Steve

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dang3r schrieb am 23. Mai 2019 um 14:38:46 Uhr:

 

Werde ich als Halter aufgrund der Kennzeichenfeststellung nach einer OWig oä. angeschrieben, muß ich auf jeden Fall dazu Stellung nehmen wenn ich nicht bezahle und wenn ich das Krad in diesem Fall wirklich nicht gefahren habe, muß ich den Täter benennen. Verweigere ich das (aus welchen Gründen auch immer), ist der Bußgeldbescheid vollstreckbar, außer Du hast einen guten Anwalt der bei der speziellen Begründung hilft - im Fall der Fälle und das Fahrzeug nicht schon längst als gestohlen gemeldet wurde.

Beamten werden vor Gericht i.d.R. meist größere Vertrauensvorschüsse gewährt und daher steht bei Wort gegen Wort das des anzeigenden Beamten höher im Kurs. Kannst Du das Gegenteil nicht beweisen, wird es immer auf eine anteilige Bestrafung/Schuldzuteilung/... hinaus laufen.

Das ist juristischer Unfug. Ich bestreite, gefahren zu sein und fertig. Ich muss keinen Fahrer benennen. Die Bußgeldstelle muss mir nachweisen, dass ich gefahren bin.

Wie soll das hier wohl funktionieren? Mit Helm auf und ohne jedes Foto, anhand dessen ein Fahrer vielleicht identifiziert werden könnte.

Was soll hier ein Polizist aussagen? Ein Fahrer mit schwarzer Kombi und grünem Helm z.B.. Das reicht für eine Verurteilung sicher nicht aus.

Nochmal, ich würde mir den Aufwand für 30,- € auch nicht machen, aber wenn man keine Ahnung hat, wie ein OWi-Verfahren abläuft, sollte man hier nicht so viel dazu schreiben. So etwas wie "anteilige Schuld" oder "anteilige Bestrafung" gibt es schon gleich gar nicht in Bußgeldsachen.

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am 22. Mai 2019 um 14:05

Wie hoch sind denn die Kosten?

Vllt lohnt sich auch ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht (bei Rechtschutz vllt eine gute Lösung) aber wie gesagt es muss sich lohnen.

Bei nem Punkt zb seh ich hier dann schon mal einen Versuch wert.

Themenstarteram 22. Mai 2019 um 14:07

Bei dem Delikt handelt es sich um ein 30€ Bußgeld ohne Punkte. Also auch keine riesen Sache in dem Sinne.

Rechtschutz Anwalt fertig

am 22. Mai 2019 um 14:20

Lohnt nicht bei 30 €. Es sei denn, Du hast Spaß an ewigen Gerichtsverfahren etc. Und ich bin mir noch nicht mal sicher, ob das nicht die billigere Variante ist - verglichen mit riskantem Überholen auf nicht vorhandener Spur. Nachher bist Du das Rechtsüberholen los und darfst wg. Verkehrsgefärdung einen Monat laufen.....

Ich hatte einmal einen Widerspruch eingelegt, die Antwort war das zu den 30 € jetzt noch Bearbeitungsgebühren drauf gekommen sind und der Vermerk, das die Kosten sich bei einem weiteren Wiederspruch nochmals erhöhen, was zur Folge gehabt hätte das ich einen Punkt in Flensburg bekommen würde, der nicht mehr gelöscht wird selbst für den Fall das ich Recht bekomme.

Ich bin ja Fan von som Scheiß und würde Einspruch einlegen:) wenn der Fall tatsächlich so war das Kolonnenfahrt angesagt war.

Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle dann lege ich auch Einspruch ein. Meist habe ich es auch immer hingekriegt.

 

Aber das soll kein Rat oder Tipp für dich sein denn ich kann deinen Fall nicht objektiv beurteilen.

BTW: Ich bin kein Streithansel, hole mir nur mein Recht. Ums lohnen geht mir es dabei selten.

Zitat:

@Omega_y22xe schrieb am 22. Mai 2019 um 17:32:32 Uhr:

Ich hatte einmal einen Widerspruch eingelegt, die Antwort war das zu den 30 € jetzt noch Bearbeitungsgebühren drauf gekommen sind und der Vermerk, das die Kosten sich bei einem weiteren Wiederspruch nochmals erhöhen, was zur Folge gehabt hätte das ich einen Punkt in Flensburg bekommen würde, der nicht mehr gelöscht wird selbst für den Fall das ich Recht bekomme.

Das ist in nahezu jeder Hinsicht Unsinn.

Zum TE: die Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird, liegen wohl nahe 100 %, schon weil der Nachweis, wer gefahren ist, nicht geführt werden kann. Ob einem das bei 30,- € den Aufwand wert ist, ist allerdings eine andere Frage.

Zeuge nur ein Beamter? Das wäre zu wenig in meinen augen.

Die Verkehrslage sollte nachvollziehbar sein, zum ort und zeit der angeblichen tat. Erst recht auf der stadtautobahn...!

Interessante punkte!

"Mehrere Fahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften (§ 7 Absatz 3 StVO)

Wenn in einer Ortschaft mehrere Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorhanden und auch als solche markiert sind, dürfen Autos mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch auf der rechten Spur schneller fahren und damit innerorts rechts überholen. Fehlt die Markierung, ist dies hingegen nicht gestattet. Und in jedem Fall muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h im Stadtgebiet auch dann eingehalten werden."

"Bei Stau und zähfließendem Verkehr (§ 7 Absätze 2, 2a StVO)

Bildet sich ein Stau auf einer mehrspurigen Fahrbahn – etwa auf der Autobahn – oder ist der Verkehr zumindest zähfließend, kann das Rechtsüberholverbot ebenfalls aufgehoben sein. Dies gilt jedoch in einem vergleichsweise engem Rahmen: In der Rechtsprechung hat sich herauskristallisiert, dass das Überholen rechts nur dann zulässig ich, wenn die linke Spur höchstens 60 km/h fährt und die überholenden Fahrzeuge nicht mehr als 20 km/h schneller fahren."

7 abs 3

"(3) 1Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden."

Heißt, pauschal würde ich von überholen weggehen und verkehrsbedingt vorbeifahren zugeben. Im gleichen zug, hat dich der beamte strafbar gemacht, da er links gefahren ist, obwohl rechts frei war...?!

Themenstarteram 22. Mai 2019 um 17:37

Mir geht es in dem Fall eigentlich weniger ums Geld. Aber wenn ich mich in Berlin zur Hauptverkehrszeit nicht mehr durchschlängeln kann ohne Angst haben zu müssen wieder 30€ los zu sein, ist der Vorteil mit dem Motorrad zur Arbeit eigentlich passé. Wenn ich mich einreihen "muss" wie jedes Auto, kann ich auch genauso gut eben jenes nehmen.

Ansonsten ist mir bewusst, dass es immer grenzwertig ist mitten im Stau an allen vorbei zu fahren. Aber von 14:30 - 18:00 ist in der Stadt nur Stop and Go.

Motorrad-Fahrer/innen die sich das antun, und wirklich im Stau stehen bleiben sieht man nur in Einzelfällen.

Die eigentliche Situation bildlich vor Augen zu haben, bei einem Tatbestand von 04.04., ist ja eigentlich utopisch.

Zitat von Hoinzi

Zum TE: die Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird, liegen wohl nahe 100 %, schon weil der Nachweis, wer gefahren ist, nicht geführt werden kann.

 

Daran hatte ich grad nicht mal gedacht.

Stimmt aber auffällig:)

am 22. Mai 2019 um 18:19

HB ich heute grad gemacht. Vom Spandauer Damm bis Alboinstraße. Runde 10 km durch die nicht vorhandene Rettungsgasse. Ich war auch nicht alleine. Spaß macht das nicht, aber hinten anstellen kostet 45 bis 60 Minuten. 30 Euro ohne Punkte finde ich akzeptabel.

am 22. Mai 2019 um 18:42

ich wollte es eben sagen - DANKE K2...

30 Euro - da mach ich kein Fass auf!

Nennt man Lebenserfahrung (und trotzdem wieder machen!)

jetzt Widerspruch und dann 2-3 Monate rumgeeiere? Respekt da ist wohl einer Vergnügungssüchtig!

Heisst aber im Gegenzug auch, dass jeder schuPo im stau bei Langeweile alles auf der rechten spur aufschreiben kann... Ob zu recht oder unrecht...

am 22. Mai 2019 um 18:56

da hast du Recht Papstpower....- aber aus Langeweile - hm....

Andererseits wenn er das oft genug gemacht hat, werden auch irgendwann die Widersprüche sich häufen und die Gerichtstermine, und irgendwann.... - wird es ihm zu blöd bzw. dem Richter!

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