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Bußgeldbescheid für überzogen TÜV wärend Nachprüfungsfrist

Themenstarteram 20. April 2022 um 21:03

Hallo,

ich hatte versäumt meinem Wagen zum TÜV zu bringen und postalisch eine Mängelkarte sowie ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro erhalten, welches ich direkt beglichen habe. Daurfhin habe ich den Wagen umgehend zum TÜV gebracht, der bei der ersten Untersuchung zunächst durchfiel.

Während der 4 wöchigen Nachprüfungfrist wurde erneut eine Ordnungswidrigkeit wegen abgelaufenem TÜV festgestellt und ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro verhängt.

Ist ein erneutes Bußgeld wärend der Nachprüfungsfrist überhaupt zulässig? Der Wagen hat bei der Nachprüfumg den TÜV ohne Mängel bestanden. Reicht es Einspruch zu erheben und die TÜV Berichte in Kopie mitzusenden?

Eine direkte Anfrage per Email bei der Behörde hat bisher keine Antwort ergeben.

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45 Antworten

Zitat:

@The-Brad schrieb am 20. April 2022 um 23:03:50 Uhr:

 

Ist ein erneutes Bußgeld wärend der Nachprüfungsfrist überhaupt zulässig?

Ja das ist es, denn die Plakette zeigt immer noch ein überzogenes Datum an.

Die Nachprüfungsfrist ist lediglich ein Zeitraum während dieser Zeit eine verbilligte Zweitprüfung stattfindet.

Sie verlängert nicht die überzogene alte TÜV Plakette.

am 20. April 2022 um 21:32

Ein Bußgeld ist während der Nachprüfungsfrist eigentlich nicht vorgesehen. Die Plakette ist ja nur ein erster Hinweis aufs Geschehen, kein rechtlicher Nachweis. Mit Nachweis der nicht bestandenen Prüfung und der dann bestandenen Nachprüfung sollte das zweite Bußgeld aus der Welt zu schaffen sein.

Themenstarteram 20. April 2022 um 21:36

@Siggi1803 Gibt es dazu irgend einen Gesetzestext?

Angenommen mal meine TÜV Plakette zeigt auf April 2022, ich fahre am 30.4.2022 hin falle wegen eines Mangels durch und führe denn Wagen dann am 27.5. wieder erneut vor und erhalte die Plakette.

Dann könnte man mir theoretisch 26 mal jeden Tag ein Bußgeld von 15 Euro aufbrummen was 390 Euro Strafe entspräche, obwohl ich den Wagen Fristgerecht erstmals im April vorgeführt hätte und mich auch an die 4 Wochenfrist zur Nachprüfung gehalten hätte.

Scheint mir etwas merkwürdig.

Das zweite Verwarnungsgeld ist nicht rechtens und wird wohl zurückgenommen werden müssen, da die ungültige Plakette bereits sanktioniert wurde. Schreibe in Deinen Anhörungsbogen, dass Du bereits ein Verwarngeld bezahlt hast und beim TÜV warst und durchgefallen bist. Das ist ausreichend.

Zitat:

@The-Brad schrieb am 20. April 2022 um 23:36:54 Uhr:

@Siggi1803 Gibt es dazu irgend einen Gesetzestext?

Angenommen mal meine TÜV Plakette zeigt auf April 2022, ich fahre am 30.4.2022 hin falle wegen eines Mangels durch und führe denn Wagen dann am 27.5. wieder erneut vor und erhalte die Plakette.

Dann könnte man mir theoretisch 26 mal jeden Tag ein Bußgeld von 15 Euro aufbrummen was 390 Euro Strafe entspräche, obwohl ich den Wagen Fristgerecht erstmals im April vorgeführt hätte und mich auch an die 4 Wochenfrist zur Nachprüfung gehalten hätte.

Scheint mir etwas merkwürdig.

Merkwürdig scheint, dass man nicht zur HU fährt,wenn diese fällig ist. Der Termin ist 24 Monate vorher bekannt.

Nicht mal angenommen!

Wann war denn die HU fällig.?

Fährt man in dem Monat der auf der Plakette steht zur HU und fallt durch, verlängert sich diese um einen Monat.

Stvzo 29 (7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind.

 

Zitat:

@Florian48 schrieb am 20. Apr. 2022 um 23:32:36 Uhr:

Ein Bußgeld ist während der Nachprüfungsfrist eigentlich nicht vorgesehen. Die Plakette ist ja nur ein erster Hinweis aufs Geschehen, kein rechtlicher Nachweis.

Das ist falsch.

 

@windelexpress hat die richtige Antwort gegeben.

 

Die Laufzeit der Plakette verlängert sich um einen Monat, wenn man fristgerecht vorfährt und Mängel festgestellt werden. (verlängert sich also z.B. nicht auf 6 Monate, wenn man 5 Monate zu spät kommt)

Danke für die Blumen.

Einen Monat überziehen "kostet" aber auch nichts. Insofern wird wohl niemand innerhalb dieser einmonatigen Verlängerung Post bekommen.

25€ bedeutet zwischen vier und acht Monaten überzogen.

am 21. April 2022 um 6:26

Zitat:

@nogel schrieb am 21. April 2022 um 07:03:45 Uhr:

Zitat:

@Florian48 schrieb am 20. Apr. 2022 um 23:32:36 Uhr:

Ein Bußgeld ist während der Nachprüfungsfrist eigentlich nicht vorgesehen. Die Plakette ist ja nur ein erster Hinweis aufs Geschehen, kein rechtlicher Nachweis.

Das ist falsch.

@windelexpress hat die richtige Antwort gegeben.

Die Laufzeit der Plakette verlängert sich um einen Monat, wenn man fristgerecht vorfährt und Mängel festgestellt werden. (verlängert sich also z.B. nicht auf 6 Monate, wenn man 5 Monate zu spät kommt)

Was ist deiner Meinung nach falsch – dass kein Bußgeld vorgesehen ist oder dass die Plakette kein rechtlicher Nachweis ist?

windelexpress hat zum Bußgeld gar nichts gesagt – womit hat er denn die richtige Antwort gegeben?

Öhm, was ist mit der Frist die auf der Mängelkarte steht?

Hallo zusammen.

Dann konstruiere ich mal einen Fall zum eigenen Verständnis. Der von Windelexpress ist logisch und nachvollziehbar.

Mein Fall:

Fahrzeug hat die HU um fünf Monate überschritten. Ich fahre zur HU und falle durch mit geringfügigen Mängeln. Ich erhalte hierdurch jedoch KEINE Legitimation mich für vier Wochen im Straßenverkehr zu bewegen. Ich darf lediglich zur erneuten Vorführung fahren. Selbst eine Probefahrt erscheint mir problematisch.

Könnt ihr dem zustimmen?

Gruß

Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. April 2022 um 09:27:17 Uhr:

Öhm, was ist mit der Frist die auf der Mängelkarte steht?

7 oder 10 Tage.

Dazu hat sich der TE nicht geäußert. Genauso wenig, wann die HU tatsächlich fällig war.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 21. April 2022 um 09:40:58 Uhr:

Hallo zusammen.

Dann konstruiere ich mal einen Fall zum eigenen Verständnis. Der von Windelexpress ist logisch und nachvollziehbar.

Mein Fall:

Fahrzeug hat die HU um fünf Monate überschritten. Ich fahre zur HU und falle durch mit geringfügigen Mängeln. Ich erhalte hierdurch jedoch KEINE Legitimation mich für vier Wochen im Straßenverkehr zu bewegen. Ich darf lediglich zur erneuten Vorführung fahren. Selbst eine Probefahrt erscheint mir problematisch.

Könnt ihr dem zustimmen?

Gruß

Dem würde ich so zustimmen.

Die 4 Wochen der Prüforgansation sind nur gedacht,dass innerhalb der 4 Wochen eine Nachprüfung ausreicht um die Plakette zu bekommen.

Mit der Vorführpflicht hat das nichts zu tun.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. April 2022 um 10:13:21 Uhr:

Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. April 2022 um 09:27:17 Uhr:

Öhm, was ist mit der Frist die auf der Mängelkarte steht?

7 oder 10 Tage.

Dazu hat sich der TE nicht geäußert. Genauso wenig, wann die HU tatsächlich fällig war.

Muss mindestens schon 4 Monate abgelaufen sein.... Unter 4 Monaten sind es weniger als 25€ Bußgeld.

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