ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Meldet der TÜV Sachverständige Überziehung der Frist an Behörde?

Meldet der TÜV Sachverständige Überziehung der Frist an Behörde?

Themenstarteram 11. Juli 2013 um 13:44

Ein Freund -wer sonst- steht vor folgendem kniffeligem Problem:

Er hat den PKW seiner Mutter geerbt im September letzten Jahres.

Der Kfz Brief ist unauffindbar, es muss also ein neuer beantragt werden.

Der Tüv war fällig in 01/13

Nunmehr haben wir 07/13 und sind damit im Bereich, wo es 1 Punkt gibt für die Überziehung.

Das soll natürlich vermieden werden.

Der PKW stand in einer abgeschlossenen Garage und war ungenutzt.

Trotzdem bestand ja eine Vorführungspflicht. Und als Alleinerbe wird man wohl auch von

einer Haltereigenschaft ausgehen können. Dass es den Punkt gibt, wenn eine Politesse auf

den Wagen aufmerksam wird, selbst wenn er auf dem privaten Grundstück steht, ist klar.

Die eigentliche Frage lautet:

Wenn er jetzt einen VW Händler bittet, den Wagen auf dem Hänger abzuholen und fit für den TÜV

zu machen und dort auf dem Betriebsgelände prüfen lässt, entgeht er dann dem 1 Punkt?

Oder meldet der TÜV Sachbearbeiter die Überziehung an die Behörden?

Spieler

PS. Der Versicherungsvertrag soll in Kürze umgeschrieben werden auf ihn, das ist aber noch nicht erfolgt.

Ähnliche Themen
14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Spieler0815

Oder meldet der TÜV Sachbearbeiter die Überziehung an die Behörden?

Nein das juckt den Prüfer nicht, es kommt aber ein 20% Zuschlag für eine erweiterte Prüfung auf dich zu.

a) was hat der fehlende brief mit dem tüv zu tun? ich hab noch nie für den tüv einen brief gebraucht wen der eimer angemeldet war.

b) den tüv juckt das nicht die bohne. der kassiert ne höhere gebühr und gut is.

Auf einem Privatgrundstück bzw. in einer geschlossenen Garage kann ich abstellen, was ich will. Nicht zugelassene Fahrzeuge, Fahrzeuge ohne TÜV, nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge. Da hat die Politesse gar nix zu melden.

Das einzige, was ich nicht darf, ist dieses Fahrzeug im öffentlichen Raum zu führen oder zu parken.

Wenn Du das Fahrzeug von deinem Freundlichen per Hänger von Deinem Privatgrunstück abholen lässt und er ihn bei sich auf dem Hof (ist ja auch ein Privatgrundstück) ablädt, dann bist Du auf der sicheren Seite. Aber sowas von.

am 11. Juli 2013 um 14:54

Zitat:

Original geschrieben von JNiederm

Auf einem Privatgrundstück bzw. in einer geschlossenen Garage kann ich abstellen, was ich will. Nicht zugelassene Fahrzeuge, Fahrzeuge ohne TÜV, nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge. Da hat die Politesse gar nix zu melden.

Das einzige, was ich nicht darf, ist dieses Fahrzeug im öffentlichen Raum zu führen oder zu parken.

Wenn Du das Fahrzeug von deinem Freundlichen per Hänger von Deinem Privatgrunstück abholen lässt und er ihn bei sich auf dem Hof (ist ja auch ein Privatgrundstück) ablädt, dann bist Du auf der sicheren Seite. Aber sowas von.

Auf dem Privatgelände darf der zwar stehen, aber so geschützt, daß das Erdreich nicht durch Schmierstoffe verunreinigt werden kann.

Auch ist es ratsam, die Kennzeichen nicht dran zu lassen. Könnte doch sein, daß zufällig jemand vom Ordnungsamt das sieht, daß die HU so lange fällig war und das an die Zulassung meldet.

Die könnten dann den Halter, so das KFZ zugelassen ist, auffordern, die HU machen zu lassen, oder das KFZ abzumelden.

Wenn das KFZ auf nem Hänger transportiert wird, sollten die Kennzeichen auch IM KFZ unsichtbar sein. Könnte doch sein, daß ein übereifriger Polizist das Gespann dann anhält, alles kontrolliert und dann dem ungültigen TÜV etwas Nachdruck verhilft, in dem er einen Mängelbericht ausfertigt.

ich habe einen Pkw im Ausland stehen bei dem die HU seit 4 Jahren abgelaufen ist, aber immer noch in D. angemeldet und versichert ist. Nun möchte ich das Fahrzeug holen und die HU erneuern. Daraufhin habe ich den TÜV Süd letzte Woche angeschrieben und folgende Antwort bekommen:

Guten Abend Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Verordnungsgeber hat den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen untersagt, die Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) im Ausland durchzuführen.

In der Regel gilt allerdings:

Wird das Fahrzeug nur vorübergehend ins Ausland gebracht und läuft in dieser Zeit die Frist für die nächste Untersuchung (§ 29 StVZO) ab, so unterliegt es im Ausland nicht den Pflichten gemäß § 29 StVZO. Erst bei der Wiedereinreise kann der Ablauf der Frist Bedeutung erlangen. Um den Pflichten nach § 29 StVZO dann zu genügen, reicht aber die unverzügliche, also ohne schuldhaftes Zögern durchgeführte Vorstellung des Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht erwachsen dem Halter nicht, wenn er dies beachtet, es sei denn, sein Fahrzeug befindet sich in einem Zustand (z.B. verkehrsgefährdende Mängel), der die sofortige Stilllegung notwendig machen und rechtfertigen würde.

Eine evtl. Fälligkeitsdatierung (Zurückdatieren auf die ursprüngliche Fälligkeit beim „Überziehen“) bleibt hiervon unberührt.

Es ist noch zu erwähnen, dass Verkehrsbehörden im Ausland sehr wohl zwischenzeitlich unsere HU-Plakette "lesen" können und bei Überziehung, entsprechend der dortigen Landesvorschrift, Maßnahmen ergreifen können. Beispielhaft ist hierfür zu erwähnen, dass davon auszugehen ist, dass bei längerfristiger Überziehung auch ein dauerhafter Aufenthalt im jeweiligen Land vorliegt und somit eine Anmeldung der Person und des Fahrzeugs in dem jeweiligen Land erfolgen muss.

Sie können bei der Wiedereinreise bei jeder amtlich anerkannten Überwachungsorganisation im Bundesgebiet zur Prüfung vorfahren. Die Untersuchungen sind nicht an den Zulassungsbezirk gebunden.

Vereinzelte Kfz-Versicherungsgesellschaften haben den Versicherungsschutz an die gültige Hauptuntersuchung gebunden. Damit Ihnen hier keine Nachteile entstehen, sollten Sie sich mit Ihrem Kfz-Versicherer in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards

Hallo, Spieler0815,

Du bist im Moment noch im Verwarnungsbereich (25.- €); in den Punktebereich kommst Du erst, wenn mehr als 8 Monate überfällig sind.

Abgesehen davon: Wenn Du das Fahrzeug geerbt hast und es danach unverzüglich zur HU bringst, kann man Dir m. E. keinen Tatvorwurf für die Fristüberziehung machen.

Hallo, JNierdem,

Zitat:

Original geschrieben von JNiederm

Auf einem Privatgrundstück bzw. in einer geschlossenen Garage kann ich abstellen, was ich will. Nicht zugelassene Fahrzeuge, Fahrzeuge ohne TÜV, nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge. Da hat die Politesse gar nix zu melden.

das stimmt so nicht.

Die Politesse und auch die Polizei kann zwar nicht einfach so aus lauter Jux und Dollerei auf Dein Grundstück gehen oder in Deine Garage schauen, um zu überprüfen, ob Dein Auto eine gültige HU hat, das ist richtig.

Sollte sie dieses allerdings im Rahmen anderer, berechtigter, Ermittlungen feststellen, weil Du z. B. einen Einbruch in Deine Garage meldest und dabei sehen die Beamten, dass Dein Auto schon seit einem Jahr keine HU mehr hat, können sie problemlos eine Anzeige und einen Mängelbericht schreiben.

Das gleiche gilt, wenn sie mal einen Blick über den Gartenzaun werfen, um Deine Rosen zu bewundern, und wenn sie dabei die abgelaufene HU feststellen.

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 11. Juli 2013 um 17:01

Dieses Forum ist wirklich TOP

 

DANKE HERZLICHST ALLEN MITGLIEDERN

 

für die so schnelle Hilfe!

 

Spieler

Zur Ergänzung von uhu110:

Denn es handelt sich um einen Verstoß gegen die StV Z O - nicht die StVO.

Ein feiner Unterschied.

Und ein zugelassenes Fahrzeug muß zur HU.

 

Und leider melden Zulassungstellen und HU Organisationen Überschreitungen (noch) nicht an die Bußgeldstelle.

Wobei es so einfach wäre. :)

Und absolut gerechtfertigt.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Zur Ergänzung von uhu110:

Denn es handelt sich um einen Verstoß gegen die StV Z O - nicht die StVO.

Ein feiner Unterschied.

Und ein zugelassenes Fahrzeug muß zur HU.

 

Und leider melden Zulassungstellen und HU Organisationen Überschreitungen (noch) nicht an die Bußgeldstelle.

Wobei es so einfach wäre. :)

Und absolut gerechtfertigt.

Es ist doch nicht deren Aufgabe Anzeigen zu machen, außerdem würde keine Kfz-Werkstatt einen solchen Mitarbeiter der DEKRA anfordern.

das könnte man ganz einfach gesetzlich fixieren. :D

Statistiken gibts eh genug...

Abends meldet die Prüfstelle alle Fahrzeuge mit überzogener HU einfach an die Bußgeldstelle.

Da es ein Verstoß gegen die StV Z O und ein Halterverstoß ist braucht es nicht mehr Daten als Kennzeichen und Zeitraum der Überziehung. Datenschutz also kein Problem.

Bei der Zulassungsstelle und Abmeldung eines Fahrzeugs mit überzogener HU das gleiche.

 

Und wenn das gesetzlich ist und JEDE Prüfstelle und jede Zulassungsstelle das so macht - was will man tun?

 

Das ist pures Geld das auf der Straße liegt.

Und es ist noch nichtmal Abzocke. :D

Zitat:

Das ist pures Geld das auf der Straße liegt.

Und es ist noch nichtmal Abzocke. :D

Bestimmt kann mas das durch Selbstanzeige und sofortige Anmeldung zur HU umgehen.

Naja das sind ungelegte Eier.

Aber wenn hoffe ich, daß so ein Schlupfloch nicht erlaubt wird.

Sowas soll ein Richter entscheiden. :D

Zitat:

Original geschrieben von pitu

Es ist doch nicht deren Aufgabe Anzeigen zu machen, außerdem würde keine Kfz-Werkstatt einen solchen Mitarbeiter der DEKRA anfordern.

Warum sollte er überhaupt einen Mitarbeiter ausgerechnet vom DEKRA anfordern? :confused:

 

am 16. Juli 2013 um 15:23

Zitat:

Original geschrieben von Spieler0815

 

Nunmehr haben wir 07/13 und sind damit im Bereich, wo es 1 Punkt gibt für die Überziehung.

Das soll natürlich vermieden werden.

Wenn du nur zum Prüfidioten gehst, bekomst du auch keine Punkte. Du zahls deinen "Zschlag", egal wie lange du überzogen hast.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Meldet der TÜV Sachverständige Überziehung der Frist an Behörde?