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Bußgeldbescheid für überzogen TÜV wärend Nachprüfungsfrist

Themenstarteram 20. April 2022 um 21:03

Hallo,

ich hatte versäumt meinem Wagen zum TÜV zu bringen und postalisch eine Mängelkarte sowie ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro erhalten, welches ich direkt beglichen habe. Daurfhin habe ich den Wagen umgehend zum TÜV gebracht, der bei der ersten Untersuchung zunächst durchfiel.

Während der 4 wöchigen Nachprüfungfrist wurde erneut eine Ordnungswidrigkeit wegen abgelaufenem TÜV festgestellt und ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro verhängt.

Ist ein erneutes Bußgeld wärend der Nachprüfungsfrist überhaupt zulässig? Der Wagen hat bei der Nachprüfumg den TÜV ohne Mängel bestanden. Reicht es Einspruch zu erheben und die TÜV Berichte in Kopie mitzusenden?

Eine direkte Anfrage per Email bei der Behörde hat bisher keine Antwort ergeben.

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Zitat:

@Florian48 schrieb am 30. April 2022 um 16:59:44 Uhr:

Danke für die Info – da war meine Einschätzung ja völlig richtig, auch wenn das ein paar Schreihälsen hier, die gern alles besser gewusst hätten, nicht gefallen hat.

Wo gab es denn in diesem Thread "Schreihälse"? Unabhängig davon beweist die Einstellung des Verfahrens gar nichts bezüglich der Rechtslage. Eine andere Bußgeldstelle kann in einem ähnlich gelagerten Fall das Verfahren nicht einstellen.

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