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Bußgeldbescheid für überzogen TÜV wärend Nachprüfungsfrist

Themenstarteram 20. April 2022 um 21:03

Hallo,

ich hatte versäumt meinem Wagen zum TÜV zu bringen und postalisch eine Mängelkarte sowie ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro erhalten, welches ich direkt beglichen habe. Daurfhin habe ich den Wagen umgehend zum TÜV gebracht, der bei der ersten Untersuchung zunächst durchfiel.

Während der 4 wöchigen Nachprüfungfrist wurde erneut eine Ordnungswidrigkeit wegen abgelaufenem TÜV festgestellt und ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro verhängt.

Ist ein erneutes Bußgeld wärend der Nachprüfungsfrist überhaupt zulässig? Der Wagen hat bei der Nachprüfumg den TÜV ohne Mängel bestanden. Reicht es Einspruch zu erheben und die TÜV Berichte in Kopie mitzusenden?

Eine direkte Anfrage per Email bei der Behörde hat bisher keine Antwort ergeben.

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45 Antworten

Und wenn die Aufforderung zur Mängelbeseitigung , sprich HU bestanden, nicht in der vorgegebenen Frist Folge geleistet wurde, dann ist der zweite Mangelschein korrekt.

Einige sollten sich die HU Plakette auf den Tacho kleben lassen. Aber selbst dann, würden noch Ausreden gesucht, weshalb man nicht rechtzeitig bei der HU war.

Jeder Scheiß wird sich als Erinnerung ins Smartphone eingepeichert, nur die HU ist mit mal ganz plötzlich um ein halbes Jahr abgelaufen.

Also ich finde die Verwarnung korrekt. Auf der Plakette ist nicht zu erkennen, dass eine Nachprüffrist existiert. Nun hat der Fahrzeughalter die Aufgabe einen Einspruch zu machen.

Man könnte jetzt diskutieren, ob die Ordnungswidrigkeit "Fahrzeug nicht fristgerecht zur HU vorgeführt" schon mit der ersten Vorführung beendet wurde oder erst mit der erfolgreichen Nachprüfung (ich tendiere hier klar zur ersten!}.

Für den TE sollte das aber keine Rolle spielen, denn entweder war bei der zweiten Feststellung die OWi schon beendet oder es war noch die selbe OWi die bereits bei der ersten Feststellung geahndet wurde. In beiden Fällen kann keine erneute Ahndung erfolgen, denn die nach der ersten Feststellung unverzüglich durchgeführte HU lässt wohl kaum einen erneuten "Tatentschluss" zu.

Die abgelaufene Plakette selbst ist ja keine OWi, auch nicht das Fahren damit. Die taugt nur als Grundlage für die Betriebsuntersagung durch die Zulassungsstelle.

(ob das Fahrzeug vor der Mängelbeseitigung aufgrund der Mängel möglicherweise nicht mehr hätte genutzt werden dürfen ist ein ganz anderes Thema. Die Frist von einem Monat (!) für die Nachkontrolle erlaubt ja zum Beispiel auch nicht einen Monat lang mit kaputten Bremsen herum zu fahren!)

Letztlich muss man also drei Dinge unterscheiden:

- Den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs (bei wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darf es nicht genutzt werden, ganz unabhängig von der Fälligkeit der HU!)

- Die abgelaufene Plakette (ist für sich keine OWi, kann aber zur Betriebsuntersagung führen)

- Das Vorliegen einer OWi

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. April 2022 um 11:32:17 Uhr:

Einige sollten sich die HU Plakette auf den Tacho kleben lassen. Aber selbst dann, würden noch Ausreden gesucht, weshalb man nicht rechtzeitig bei der HU war.

Jeder Scheiß wird sich als Erinnerung ins Smartphone eingepeichert, nur die HU ist mit mal ganz plötzlich um ein halbes Jahr abgelaufen.

Zumal man heutzutage von jeder Prüforganisation angeboten bekommt, das sie einen per Post oder E-Mail rechtzeitig dran erinnern!

am 21. April 2022 um 10:55

Zitat:

@hk_do schrieb am 21. April 2022 um 12:26:38 Uhr:

… Für den TE sollte das aber keine Rolle spielen, denn entweder war bei der zweiten Feststellung die OWi schon beendet oder es war noch die selbe OWi die bereits bei der ersten Feststellung geahndet wurde. In beiden Fällen kann keine erneute Ahndung erfolgen, denn die nach der ersten Feststellung unverzüglich durchgeführte HU lässt wohl kaum einen erneuten "Tatentschluss" zu.

Die abgelaufene Plakette selbst ist ja keine OWi, auch nicht das Fahren damit. Die taugt nur als Grundlage für die Betriebsuntersagung durch die Zulassungsstelle. …

Das ist auch meine Meinung, die ich weiter vorne auch kundgetan hab. nogel und windelexpress sehen das anders, haben es aber weder begründet noch belegt. Vielleicht kommt da ja noch was.

Also wenn hier jeder alle StVO-Regeln befolgen würde, nie etwas vergessen würde und keine Fehler machen würde, dann wärs aber ziemlich ruhig hier. Was bringt denn jetzt der Grund warum der TE nicht rechtzeitig dort war? Das Kind ist schon längst in den Brunnen gefallen.

Ach ja Bauchgefühlsmäßig würde ich auch eher zu sollte nicht doppel geahndet werden tendieren. Anschreiben würde ich die auf jeden Fall mal. Der Versuch ists wert.

... die vergünstigte HU-Nachprüfungsfrist hat ja nichts mit der Frist auf der Mängelkarte zu tun. Mein Bauchgefühl sagt mir das die Frist der Mängelkarte überschritten wurde ... und ja, da halte ich das 2. Ticket für mehr als vertretbar.

Hallo zusammen

Eines meiner Fahrzeuge muß im Januar diesen Jahres zur HU. Nächste Woche geht es in die Werkstatt. Werde melden ob ich sofort verhaftet werde.

Meine Intuition war beim letzten mal dem Auto bei Überziehung die Plakette in der „neuen „ Farbe zu vermachen. Nun. Will ich einfach aus dem Winterr kommen falls etwas gemacht werden muss.

Gruß

PS. Das ist nicht richtig. Habe trotzdem kein schlechtes Gewissen. Das Fahrzeug hat seit der letzten HU vielleicht 1000km mehr auf dem Zähler. Logischerweise auch keine Rechtfertigung

... die Intension ist nachvollziehbar ... nur sollte man dann nicht jammern wenn man ein Ticket und eine Mängelkarte bekommt ... und wenn man die Mängelkartenfrist dann auch nicht einhält sollte man auch nicht jammern.

Wenn ich, seltenerweise, mal ein Ticket bekommen ärgere ich mich .... über mich!

Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. April 2022 um 18:46:57 Uhr:

... die Intension ist nachvollziehbar ... nur sollte man dann nicht jammern wenn man ein Ticket und eine Mängelkarte bekommt ... und wenn man die Mängelkartenfrist dann auch nicht einhält sollte man auch nicht jammern.

Wenn ich, seltenerweise, mal ein Ticket bekommen ärgere ich mich .... über mich!

100pro, ich gebe keinem die Schuld und trage sie wie ein Mann.

Gruß

... und ich ziehe es dann meiner Frau vom Taschengeld ab ;)

Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. April 2022 um 18:55:55 Uhr:

... und ich ziehe es dann meiner Frau vom Taschengeld ab ;)

Super, sage mir die Kontonummer.

Spaß bei Seite, sämtliche Fahrzeuge sind auf meine Frau zugelassen. Also alles gut ( wenn sie nicht Zugriff auf mein Konto hätte).

Gruß

... wir kennen nur gemeiensame Kontenführung!

... und tatsächlich bin ich der ärmste Arsch der Welt ... ich bekomme 50€ Taschegeld im Monat, muß davon 2 Autos tanken, meinen Dampfstoff kaufen und bei den Kumpels das Bier schnorren ;) ;)

Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. April 2022 um 19:06:17 Uhr:

... wir kennen nur gemeiensame Kontenführung!

... und tatsächlich bin ich der ärmste Arsch der Welt ... ich bekomme 50€ Taschegeld im Monat, muß davon 2 Autos tanken, meinen Dampfstoff kaufen und bei den Kumpels das Bier schnorren ;) ;)

Privat Insolvenz?

So kommst du raus.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. April 2022 um 18:46:57 Uhr:

... die Intension ist nachvollziehbar ... nur sollte man dann nicht jammern wenn man ein Ticket und eine Mängelkarte bekommt ...

Eben.

Einfach als Betriebskosten verbuchen und gut ist's.

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