Bmw Autohaus unfallschaden/Lackierung verschwiegen... Wie weiter vorgehen ?

BMW 5er F10

Hallo...
Mein Dad hat ein Auto bei BMW Becker Tiemann gekauft, handelt sich um einen 525d bj 2011 mit 35.000km gelaufen. Laut BMW war/ ist das Auto Unfall frei und keine stellen wurden nachlackiert. Jetzt haben wir an der rechten Seite, Fahrer und Beifahrer Tür an den einstiegsleisten eine Fette farbschicht gesehen. Sieht so aus Als ob man mit einer Spritzpistole zu lange auf die Stelle gesprüht hat. ( keine Ahnung wie wir das bei der Besichtigung übersehen konnten). Habe sofort das Autohaus mit dem Problem kontaktiert. Laut Autohaus ist wie besprochen nix bekannt von einem Unfall/nachlackierung. Bin also zu einem ausenstehenden bmw Händler gefahren und denen die Stelle gezeigt und die Situation erklärt. Als ich die Tür geöffnet habe, haben die mir sofort gesagt klarer Fall von nachlackierung!! Können mir das aber nicht schriftlich geben ( für den Anwalt). Habe also einen Termin bei Dekra machen lassen, um das Fahrzeug auf Unfall und nachlackierung zu checken. Jetzt meine Frage: sollte der Dekra Bericht sagen es wurde nachlackiert, habe ich die Befürchtung das die vom Autohaus sagen: ihr habt das Auto schon 4 Wochen, konntet ihr ja selber gewesen sein. Kann man rausfinden wie frisch der Lack ist? Das er àlter als 4 Wochen ist? Wie wurdet ihr jetzt vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Golliath schrieb am 22. Oktober 2014 um 14:00:02 Uhr:



Zitat:

@Vitali-740d schrieb am 22. Oktober 2014 um 13:52:30 Uhr:


Seine Aussage war: darf ich rechtlich nicht, mache mich strafbar

Gelogen! Dein Auto deine Historie. Ich habe das ähnlich durch. Auto Unfallfrei gekauft und als es um die Lackgarantie ging (4 Jahre später) wurde diese abgelehnt wegen Unfallschaden. Der Service Berater hat mir dann im PC die Historie gezeigt. Ausdrucken durfte er allerdings nicht. Auf Klage habe ich dennoch verzichten da die Kosten und Nerven die paar Euro nicht wert waren. Seit dem nie mehr freie Händler.
Wurde das Auto eigentlich mit Premium Selection gekauft?

Na Golliath, du wiedersprichts dich ja selbst, erst " Gelogen! Dein Auto deine Historie" dann aber "Der Service Berater hat mir dann im PC die Historie gezeigt. Ausdrucken durfte er allerdings nicht"

Was glaubst du warum ? ="darf ich rechtlich nicht, mache mich strafbar "

Schliesslich gehören zur Historie die Vorbesitzer = Datenschutz !

Gruß
Disk4711

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Mir ist vor Jahren was ähnliches passiert. Bei mir ist das Fahrzeug (Neufahrzeug) wohl vom Laster gefallen, jedenfalls war 2/3 neu lackiert bzw, Teile wie Kotflügel waren getauscht.
Ich habe es auch erst wenige Wochen nach Übernahme gemerkt, bin ja nur Kunde und kein Fachmann.
Jedenfalls habe ich leider auf das Wort meines Betreuers bei der Leasingfirma vertraut und am Ende der Leasingslaufzeit die Axxxxkarte gezogen.
Daher, wenn möglich gleich zum Anwalt, hört sich vielleicht spiessig an, aber die Erfahrung zeigt es.

Alles gute für dich

Mal in den Fahrzeugbrief schaue und den Vorbesitzer versuchen zu kontaktieren. Wer freundlich fragt, bekommt oft auch eine ehrliche Antwort.

Darüber hinaus die Historie zeigen lassen.

Gruß
Benny

Zitat:

@Vitali-740d schrieb am 21. Oktober 2014 um 20:35:38 Uhr:


Danke... Was ist mit dem Lack? Kann man prüften wie lang die Lackierung her ist? Sprich wie frisch der Lack ist?

Meiner Meinung nach wird das nicht *dein* Problem sein.

Wenn dein Vater den Wagen als "Privatmensch" gekauft hat (also weder als Gewerbetreibender noch als Freiberufler), dann war das ganze ein "Verbrauchsgüterkauf" ..... und hier genügt es, den Mangel innerhalb der ersten 6 Monate dem Händler zu melden.

*Dieser* muß sich dann um einen Beweis kümmern:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast

Frage könnte dann nur noch sein: war der Mangel bereits beim Kauf so offensichtlich, daß er von deinem (vielleicht farbenblinden, schlecht sehenden) Vater hätte bemerkt werden müssen? (Was DU als junger Bursche mit guten Adleraugen hättest sehen müssen, spielt dabei keine Rolle - es sei denn, du stehst im Kaufvertrag mit drin...)

Hier könnte der Händler behaupten: ja, das hätte dein Vater sehen müssen .... aber dann hätte er (der Händler) es als "Profi" erst recht sehen müssen und hätte den Wagen nicht als "nicht nachlackiert" verkaufen dürfen!

--> Zwickmühle für den Händler: entweder war der Mangel erkennbar und dann hat er eine arglistische Täuschung begangen ... oder er war nicht für deinen Vater erkennbar .... und dann ist es ein normaler Gewährleistungsfall (und evtl. auch eine arglistige Täuschung - wenn der *Händler* es als Profi hätte erkennen müssen)

Dein Vater hat sich "nicht nachlackiert" hoffentlich schriftlich zusichern lassen!

Schwieriger wird's, wenn dein Vater kein "Verbraucher", sondern z.B. Selbständig ist....

Das alles ist nur meine persönliche Meinung und kann keine Rechtsberatung bei einem Experten ersetzen.

--> Ich würde aber erstmal dem verkaufenden Händler eine schriftliche Frist zur Nachbesserung setzen. Am besten, OHNE gleich mit dem Anwalt zu drohen. Am besten Einschreiben mit Rückschein (wobei Einwurf-Einschreiben manchmal besser ist - denn bei einem ES mit RS kann der Händler theoretisch die Annahme verweigern!)

Nachbesserung ist aber theoretisch gar nicht möglich, denn gekauft wurde ja der Zustand "nicht nachlackiert" ... und nicht "so nachlackiert, daß es perfekt aussieht und man es nicht sieht".

Dann könnte man wohl über Preisminderung oder gar Rücktritt reden. Das muß aber dien Vater wissen, was er da anstreben will.... und er sollte das auch gleich ins Schreiben rein packen.

Ich würde mir dabei die Frage stellen: wurde vielleicht wegen eines Unfalls nachlackiert? Wenn ja, könnte es sein, daß ich das Fahrzeug nicht mehr wollte....

---> Aber zuallererst würde ich mal den Dekra Bericht abwarten...

6502

Ist es nicht Ratsam, als erstes den Händler damit zu konfrontieren, denn auch der kann ja beim Ankauf schon betrogen worden sein.
Zumindest wäre das mein erster Schritt, merke ich dann das er anfängt rum zu eiern, kann ich immer noch ein Externes Gutachten in Auftrag geben.

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Zitat:

@6502 schrieb am 21. Oktober 2014 um 23:40:45 Uhr:



Zitat:

@Vitali-740d schrieb am 21. Oktober 2014 um 20:35:38 Uhr:


Danke... Was ist mit dem Lack? Kann man prüften wie lang die Lackierung her ist? Sprich wie frisch der Lack ist?
Meiner Meinung nach wird das nicht *dein* Problem sein.

Wenn dein Vater den Wagen als "Privatmensch" gekauft hat (also weder als Gewerbetreibender noch als Freiberufler), dann war das ganze ein "Verbrauchsgüterkauf" ..... und hier genügt es, den Mangel innerhalb der ersten 6 Monate dem Händler zu melden.

*Dieser* muß sich dann um einen Beweis kümmern:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast

Frage könnte dann nur noch sein: war der Mangel bereits beim Kauf so offensichtlich, daß er von deinem (vielleicht farbenblinden, schlecht sehenden) Vater hätte bemerkt werden müssen? (Was DU als junger Bursche mit guten Adleraugen hättest sehen müssen, spielt dabei keine Rolle - es sei denn, du stehst im Kaufvertrag mit drin...)

Hier könnte der Händler behaupten: ja, das hätte dein Vater sehen müssen .... aber dann hätte er (der Händler) es als "Profi" erst recht sehen müssen und hätte den Wagen nicht als "nicht nachlackiert" verkaufen dürfen!

--> Zwickmühle für den Händler: entweder war der Mangel erkennbar und dann hat er eine arglistische Täuschung begangen ... oder er war nicht für deinen Vater erkennbar .... und dann ist es ein normaler Gewährleistungsfall (und evtl. auch eine arglistige Täuschung - wenn der *Händler* es als Profi hätte erkennen müssen)

Dein Vater hat sich "nicht nachlackiert" hoffentlich schriftlich zusichern lassen!

Schwieriger wird's, wenn dein Vater kein "Verbraucher", sondern z.B. Selbständig ist....

Das alles ist nur meine persönliche Meinung und kann keine Rechtsberatung bei einem Experten ersetzen.

--> Ich würde aber erstmal dem verkaufenden Händler eine schriftliche Frist zur Nachbesserung setzen. Am besten, OHNE gleich mit dem Anwalt zu drohen. Am besten Einschreiben mit Rückschein (wobei Einwurf-Einschreiben manchmal besser ist - denn bei einem ES mit RS kann der Händler theoretisch die Annahme verweigern!)

Nachbesserung ist aber theoretisch gar nicht möglich, denn gekauft wurde ja der Zustand "nicht nachlackiert" ... und nicht "so nachlackiert, daß es perfekt aussieht und man es nicht sieht".

Dann könnte man wohl über Preisminderung oder gar Rücktritt reden. Das muß aber dien Vater wissen, was er da anstreben will.... und er sollte das auch gleich ins Schreiben rein packen.

Ich würde mir dabei die Frage stellen: wurde vielleicht wegen eines Unfalls nachlackiert? Wenn ja, könnte es sein, daß ich das Fahrzeug nicht mehr wollte....

---> Aber zuallererst würde ich mal den Dekra Bericht abwarten...

6502

Nachlackieren ist doch nicht allgemein ein Mangel sondern unter Umständen Wert steigernd. Wenn ein Unfallschaden vorliegt sieht die Sache wieder anders aus.

" Jetzt haben wir an der rechten Seite, Fahrer und Beifahrer Tür an den einstiegsleisten eine Fette farbschicht gesehen. "

Die Beschreibung ist etwas verwirrend
Heißt das jetzt auf der rechten Seite vordere und hintere Einstiegsleisten?
Oder Fahrer und Beifahrerseite?

Ich würde bei B+T vorbeifahren und den Servicemeister bitten mit einem Lackstärkenmessgerät zu prüfen.
Man kann sofort erkennen welche Stellen lackiert oder sogar gespachtelt wurden.
Auch wenn z.B. eine neue Tür eingebaut wurde, hat diese eine höhere und ungleichmäßigere Lackstärke als die Originaltür.

Wenn nur im Bereich der Einstiegsleiste lackiert wurde, kann z.B. ein eingeklemmter Gurt oder Handtasche usw. die Ursache sein.
Dann würde ich mit B+T aushandeln das proffesionell nachgearbeitet wird.

Zitat:

@Golliath schrieb am 22. Oktober 2014 um 05:55:35 Uhr:


Nachlackieren ist doch nicht allgemein ein Mangel sondern unter Umständen Wert steigernd.

Aber nicht dann, wenn es so schlecht gemacht wurde, daß man es sieht ;-)

Selbst wenn es kein Unfallschaden war und man es nicht sehen würde - wenn ein Wagen explizit als "nicht nachlackiert" verkauft wird ("zugesicherte Eigenschaft"😉, dann hat das so zu sein. Und selbst wenn er dann mit Blattgold überzogen und Klarlack drüber wäre - es wäre dann ein Mangel.

Was anderes ist, wenn ein Fahrzeug als nachlackiert verkauft wird, selbst mit Unfallschaden. Dann kann es sein, daß vor dem Unfall der Lack schon so verwittert / beschädigt / verkratzt war, daß der nachlackierte Zustand besser ist.

6502

P.S.:
Dein Full-Quote war zum Verständnis deiner Antwort unnötig (und stört den Lesefluß). Eine Zeile Zitat hätte gereicht - das Forensystem setzt seit einiger Zeit ja auch Links auf den Originalbeitrag - so daß man diesen selbst dann leicht erreicht und lesen kann, wenn er 3 Seiten vorher im Thread steht

http://de.wikipedia.org/wiki/Fullquote

War gerade bei meinem Bmw händler um die Ecke um einen Termin fürs Wechseln der Winterreifen für meinen 7er zu machen und dachte wenn ich schon mal hier bin, hole ich den Servicemeister raus und lasse ihn mal einen Blick auf die Lackierte stelle werfen. Der hat mir auch sofort gesagt, das der seitenschweler lackiert wurde.
Lasse mir morgen bei Dekra ein schreiben geben, nachdem ich das nochmal von Drekra geprüft habe und um den Rest wird sich der Anwalt kümmern.
Mein dad wird dann auf Rückgabe des Fahrzeugs klagen.
hab mal versuch Sichtbare Handybilder zu machen. (das erste ist vorne und das 2 Bild hinten)

Achja, bei Bmw wo ich gerade war, durften die mir nix über die History sagen (FIN)

Zitat:

@Vitali-740d schrieb am 22. Oktober 2014 um 12:54:56 Uhr:


Achja, bei Bmw wo ich gerade war, durften die mir nix über die History sagen (FIN)

Schlechter Händler

Zitat:

@Golliath schrieb am 22. Oktober 2014 um 13:19:38 Uhr:



Zitat:

@Vitali-740d schrieb am 22. Oktober 2014 um 12:54:56 Uhr:


Achja, bei Bmw wo ich gerade war, durften die mir nix über die History sagen (FIN)
Schlechter Händler

Seine Aussage war: darf ich rechtlich nicht, mache mich strafbar

Uiii,
das sieht auf den Bildern schon sehr extrem aus, wenn gemeint ist, was ich denke.

Warum direkt klagen? Stellt sich der Händler bei welchem das Fahrzeug gekauft wurde direkt quer? Oder was sagt dieser Händler zu eurer Vermutung? Erst reden (falls noch nicht passiert) und dann klagen... In der Zwischenzeit mal bei einem anderen Händler nach der Historie fragen.

Gruß
Benny

Zitat:

@Vitali-740d schrieb am 22. Oktober 2014 um 13:52:30 Uhr:



Zitat:

@Golliath schrieb am 22. Oktober 2014 um 13:19:38 Uhr:


Schlechter Händler

Seine Aussage war: darf ich rechtlich nicht, mache mich strafbar

Gelogen! Dein Auto deine Historie. Ich habe das ähnlich durch. Auto Unfallfrei gekauft und als es um die Lackgarantie ging (4 Jahre später) wurde diese abgelehnt wegen Unfallschaden. Der Service Berater hat mir dann im PC die Historie gezeigt. Ausdrucken durfte er allerdings nicht. Auf Klage habe ich dennoch verzichten da die Kosten und Nerven die paar Euro nicht wert waren. Seit dem nie mehr freie Händler.

Wurde das Auto eigentlich mit Premium Selection gekauft?

Zitat:

@Vitali-740d schrieb am 22. Oktober 2014 um 12:52:32 Uhr:


War gerade bei meinem Bmw händler um die Ecke um einen Termin fürs Wechseln der Winterreifen für meinen 7er zu machen und dachte wenn ich schon mal hier bin, hole ich den Servicemeister raus und lasse ihn mal einen Blick auf die Lackierte stelle werfen. Der hat mir auch sofort gesagt, das der seitenschweler lackiert wurde.
Lasse mir morgen bei Dekra ein schreiben geben, nachdem ich das nochmal von Drekra geprüft habe und um den Rest wird sich der Anwalt kümmern.
Mein dad wird dann auf Rückgabe des Fahrzeugs klagen.
hab mal versuch Sichtbare Handybilder zu machen. (das erste ist vorne und das 2 Bild hinten)

Hallo,

Die Bilder sind nicht zu klar, aber wenn ich die richtig verstehe, geht es um die Schweller, die separate Plastikteile sind. Ich glaube nicht, dass es was größer gewesen ist, weil die Schweller ca. 270€ fertig lackiert als ET kosten. Wenn es also um größere Schäden rede wäre, hätten Neuteile gebaut worden.

Ich hatte einmal Kratzer (über gefrorene Schnee mit Schotter gefahren) in die Schweller und die wurde getauscht - nicht spachelt und lackiert weil es teurer hätte gewesen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jukka

Zitat:

@blueXtreme schrieb am 22. Oktober 2014 um 13:56:49 Uhr:


Uiii,
das sieht auf den Bildern schon sehr extrem aus, wenn gemeint ist, was ich denke.

Warum direkt klagen? Stellt sich der Händler bei welchem das Fahrzeug gekauft wurde direkt quer? Oder was sagt dieser Händler zu eurer Vermutung? Erst reden (falls noch nicht passiert) und dann klagen... In der Zwischenzeit mal bei einem anderen Händler nach der Historie fragen.

Gruß
Benny

Ja - der handler bleibt bei seiner Aussage nix lackiert !

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