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BGH Urteil zu KFZ-Verwahrung nach Abschleppen

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 12:38

Zugegeben der Titel ist von mir etwas provokant geschrieben und stimmt so natürlich nicht. Fakt ist aber, dass mit Urteil des BGH vom 16.1.2012 Fahrzeuge von privatem Grund abgeschleppt werden dürfen, und die Herausgabe bzw. Mitteilung über den Standort erst nach Zahlung des "Lösegeldes" erfolgen muss. (BGH AZ:V ZR 30/11)

Hier ein kuzer Pressebericht dazu:

Parken auf Privatgelände kann teuer werden

16.01.2012, 13:14 Uhr

 

Illegales Parken auf Privatgrundstücken kann empfindlich teuer werden:

Grundstückseigner dürfen bei einem entsprechenden Warnhinweis Autos abschleppen lassen und müssen sie erst herausgeben, wenn der Fahrzeughalter die Kosten dafür bezahlt hat.

Druck bei Zahlung machen ist rechtens!

Demnach ist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Grundstücksbesitzers verhältnismäßig, weil es dazu diene, auf den Autohalter "Druck" zur Zahlung der Kosten auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 30/11).

Supermarkt lässt Falschparker abschleppen

Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Supermarkt ein Auto abschleppen lassen, das auf dessen Gelände trotz eines Hinweisschildes illegal geparkt hatte. Der Markt forderte dafür rund 220 Euro und wollte den Standort des umgeparkten Autos erst nach Zahlung der Kosten bekanntgeben.

Nun bin ich kein Freund irgendwelcher Falschparker, und versuche wirklich selbst solches Parken irgendwie zu vermeiden. Auch bin ich der Meinung das Falschparker, vorallem die die andere damit behindern, durchaus zur Rechenschaft gezogen werden sollten, aber ist dieses Urteil der richtige Weg? Für mein Rechtsempfinden ist die Verhältnismäßigkeit eben nicht gegeben.

Was ist Eure Meinung dazu?

Beste Antwort im Thema

Meiner Meinung nach ist dieses Urteil richtungsweisend und die Verhältnismäßigkeit in jedem Fall gegeben. Immerhin muß der Grundstückseigentümer einiges an Aufwand betreiben, um sein Eigentum wieder bestimmungsgemäß nutzen zu können.

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am 16. April 2012 um 18:44

Zitat:

Original geschrieben von Lauzl

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

wenn er jahrelang rumstand, wurde er aber auch jahrelang nicht verschrottet und nicht verkauft. was du als auftraggeber des abschleppens vom verschrotten hättest, wäre auch noch interessant.

er musste nur warten!

sobald der wagenwert die kosten der abschleppung und der standgebühren überschreitet! also ihr falschparkschreier, ihr müsst nicht falschparken, oder? ausser ihr braucht euer auto nicht mehr.

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