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BGH Urteil zu KFZ-Verwahrung nach Abschleppen

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 12:38

Zugegeben der Titel ist von mir etwas provokant geschrieben und stimmt so natürlich nicht. Fakt ist aber, dass mit Urteil des BGH vom 16.1.2012 Fahrzeuge von privatem Grund abgeschleppt werden dürfen, und die Herausgabe bzw. Mitteilung über den Standort erst nach Zahlung des "Lösegeldes" erfolgen muss. (BGH AZ:V ZR 30/11)

Hier ein kuzer Pressebericht dazu:

Parken auf Privatgelände kann teuer werden

16.01.2012, 13:14 Uhr

 

Illegales Parken auf Privatgrundstücken kann empfindlich teuer werden:

Grundstückseigner dürfen bei einem entsprechenden Warnhinweis Autos abschleppen lassen und müssen sie erst herausgeben, wenn der Fahrzeughalter die Kosten dafür bezahlt hat.

Druck bei Zahlung machen ist rechtens!

Demnach ist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Grundstücksbesitzers verhältnismäßig, weil es dazu diene, auf den Autohalter "Druck" zur Zahlung der Kosten auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 30/11).

Supermarkt lässt Falschparker abschleppen

Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Supermarkt ein Auto abschleppen lassen, das auf dessen Gelände trotz eines Hinweisschildes illegal geparkt hatte. Der Markt forderte dafür rund 220 Euro und wollte den Standort des umgeparkten Autos erst nach Zahlung der Kosten bekanntgeben.

Nun bin ich kein Freund irgendwelcher Falschparker, und versuche wirklich selbst solches Parken irgendwie zu vermeiden. Auch bin ich der Meinung das Falschparker, vorallem die die andere damit behindern, durchaus zur Rechenschaft gezogen werden sollten, aber ist dieses Urteil der richtige Weg? Für mein Rechtsempfinden ist die Verhältnismäßigkeit eben nicht gegeben.

Was ist Eure Meinung dazu?

Beste Antwort im Thema

Meiner Meinung nach ist dieses Urteil richtungsweisend und die Verhältnismäßigkeit in jedem Fall gegeben. Immerhin muß der Grundstückseigentümer einiges an Aufwand betreiben, um sein Eigentum wieder bestimmungsgemäß nutzen zu können.

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Da kann es um seine Sehfähigkeit nun wirklich nicht so extrem schlecht gestellt gewesen sein...

am 12. April 2012 um 8:17

Wenn die wirklich nicht die rechtliche Möglichkeit haben das Geld einzutreiben (ohne den Weg der Erpressung), wäre ich gerne mal mit versteckter Kamera dabei, wenn einem unberechtigten Parker gesagt wird man habe das Auto versteckt und er müsse X Euro zahlen um zu erfahren wo es steht, und dieser zückt sein Smartphone und nennt dem verdutzten Typ die Adresse.

 

Noch ein Ding:

Ich beobachte wie ein Fahrzeug abgeschleppt wird, und fahre dem hinterher (kann ja nicht weit sein, wenn nur versetzt wird), merke mir wo es abgestellt wird, fahr schnell zurück und warte auf den Besitzer des Autos.

Hehehe.....

 

Die Deutschen Versicherungen sollten endlich (oder gibt es da schon) GPS-Tracker im Fahrzeug mit ordentlichen Beitragsnachlässen interessant machen. Da profitieren beide von.

Ist das in den USA nicht schon normal?

Wird das Auto geklaut, ist die Chance bedeutend größer es wieder zu bekommen. Also muss die Versicherung auch nicht (abgesehen von Ausfallkosten, Beschädigungen usw.) zahlen.

 

Kennt ihr zufällig so einen Parkplatz im Bereich Köln (bzw. besser im Bereich ~30km SW von Köln) wo regelmäßig umgeparkt wird? Da könnte man sicher ein paar (auch den Fahrzeugbesitzer) erheiternde Videoaufnahmen machen.

 

@Johan24

4CH-Kamera (OK, das ist schon Premium, aber auch für €250 zu haben) mit G-Sensor installieren.

Wenn einer das Teil abschleppt wird rückwürdend X Minuten aufgezeichnet.

Also der komplette Vorgang inkl. Ton. Wenn man nicht hört oder sieht wie der da Kratzer rein macht, ist es gut möglich dass der Abschleppende das bemerkt und sich auffällig die Stelle ansieht, oder sogar einem Kollegen etwas dazu sagt.

Das reicht dann als Beweis.

Die 4-Kanal-Versionen werden bei LKW z.B. hinten, vorne und unter den Rückspieglen nach hinten gerichtet installiert. Ähnlich kann man die Teile auch am Auto montieren. Einige haben auch einen Parkmodus neben der obligatorischen Unfallaufzeichnung (mit GPS, G-Sensor...).

 

Schöne Vorstellung: für in 6-8 Jahren ist ja die serienreife selbstfahrender Autos angekündigt.

Man stelle sich die Situation vor, wenn der Wagen bei Erkennen eines Abschleppwagens (das sollte per Objekterkennung machbar sein) selbst fahrerlos wegfährt, hrhrhrhr... Denkbar auch bei OA-Uniformen/Autos

Oder der Besitzer steht vor Ort spricht in seine seit Jahren schon kaufbare "Handyuhr" (LG, China...) und sein Auto kommt vorbei (toller Effekt, auch ohne schwarzem TransAm).

 

Günstige Lösung:

Uni-Zentralverriegelung kaufen (max €30), statt Einbau als ZV klemmt man die nur an die Hupe/Warnblinker an.

So kann man mit der FB sein Fahrzeug "leut geben" lassen. Ist zwar etwas umständlicher, aber man sollte in jeder Straße schnell feststellen können ob er da steht. Evtl. auch nur an den Warnblinker bzw. eine extra Lautvorrichtung.

Dann kräht das Teil, statt zu hupen. Dann hat man auch nicht verbotenerweise gehupt ;-) .

Wenn man zwei Kanäle hat (Heckklappen sind oft separat zu öffnen), kann man auch getrennt vom Geräusch nur Warnblinken. Wartet man notfalls bis es dunkel ist...

 

 

Ja, es gibt "Abschlepphaie".

Die bieten den Parkplatzinhabern ihre Dienste KOSTENLOS an!

Für den Fall, daß GPS-Tracker zum Standard werden, wird die Abschlepp-Branche eben nicht mehr umsetzen, sondern feste Verwahrplätze einrichten, die dann auch entsprechend gesichert werden.

Die Falschparker gewinnen also in dieser Hinsicht nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Tobias Claren

Da profitieren beide von.

allerdings wirds ziemlich blöd, wenn die versicherungen die gps-tracker dazu nutzen um geschwindigkeitsprofile des fahrzeuges zu erstellen...

...obs dann immernoch nen "ordentlichen beitragsnachlass" gibt, wenn dabei rauskommt das der fahrer die karre oft über der zulässigen höchstgeschwindigkeit bewegt - und das auto warscheinlich auch granicht in der abschließbaren einzelgarage (die bei vertragsabschluss als regelmäßiger nächtlicher standort angegeben wurde) geparkt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Falschparker gewinnen also in dieser Hinsicht nichts.

eher im gegenteil...

neben den abschleppkosten (die deutlich höher als umsetzkosten sind) wird dann auch noch standgeld fällig...

Zitat:

Original geschrieben von Tobias Claren

Ja, es gibt "Abschlepphaie".

Die bieten den Parkplatzinhabern ihre Dienste KOSTENLOS an!

Ja und? Diese Dienste hätte ich bis vor einigen Jahren mit Freuden in Anspruch genommen (privater Stellplatz neben Altenheim). Es liegt ja an jedem selbst, ob er ein "Opfer" dieser "Abschlepphaie" wird...

Zitat:

Original geschrieben von Tobias Claren

Günstige Lösung:

Uni-Zentralverriegelung kaufen (max €30), statt Einbau als ZV klemmt man die nur an die Hupe/Warnblinker an. So kann man mit der FB sein Fahrzeug "leut geben" lassen. Ist zwar etwas umständlicher, aber man sollte in jeder Straße schnell feststellen können ob er da steht. Evtl. auch nur an den Warnblinker bzw. eine extra Lautvorrichtung. Dann kräht das Teil, statt zu hupen. Dann hat man auch nicht verbotenerweise gehupt ;-) . Wenn man zwei Kanäle hat (Heckklappen sind oft separat zu öffnen), kann man auch getrennt vom Geräusch nur Warnblinken. Wartet man notfalls bis es dunkel ist...

Das nutzt dem Falschparker auch nichts, wenn der Wagen auf einem abgeschlossenen Verwahrplatz steht. Saugt allenfalls die Batterie leer.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Saugt allenfalls die Batterie leer.

und wenn die karre nur in eine andere straße umgeparkt wurde, kann die polizei bzw. das ordnungsamt ein weiteres abschleppen anordnen, wenn sich durch das hupende/blinkende auto anwohner gestört fühlen...wodurch nochmals zusätzliche kosten entstehen!

Eben. So teuer kann nicht einmal die Nutzung eines Parkhauses in Berlin oder München sein, als daß sich das Falschparken mit all seinen Folgekosten wirklich lohnen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Tobias Claren

 

Noch ein Ding:

Ich beobachte wie ein Fahrzeug abgeschleppt wird, und fahre dem hinterher (kann ja nicht weit sein, wenn nur versetzt wird), merke mir wo es abgestellt wird, fahr schnell zurück und warte auf den Besitzer des Autos.

Hehehe.....

Ein neuer Robin Hood ist geboren! der Rächer der abgezockten falschparker.

deine zeit möchte ich haben.

die idee mit der GPS ortung hat hier am anfang schon mal jemand gehabt. das ist von mir kurz kommentiert, und danach nicht mehr weiter diskutiert worden.

=> LESEN!!!

Da wurde der Thread mal wieder nicht von Anfang an gelesen...:D

Zitat:

Original geschrieben von murkspitter

 

Besonders COOL fand ich die idee mit der gps ortung, dann hat man nicht nur ein zivlrechtliches problem wegen abscheppkosten usw;

hier ist man dann beim Strafrecht. Pfandkehr, unterschlagung, uws.

da iss es!

Finde das völlig in Ordnung.

Mann sollte schon schauen wo mann parkt.

Zitat:

Original geschrieben von reom35

Mann sollte schon schauen wo mann parkt.

Frauen auch. Da wäre Rücksicht vollkommen unangebracht.

am 16. April 2012 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

wenn er jahrelang rumstand, wurde er aber auch jahrelang nicht verschrottet und nicht verkauft. was du als auftraggeber des abschleppens vom verschrotten hättest, wäre auch noch interessant.

er musste nur warten!

Zeit war ja genug vorhanden...;)

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