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Berufsgenossenschaft beitragspflichtig?

Themenstarteram 17. August 2019 um 17:20

Hallo Leute,

 

Mein Cousin möchte ein Nebengewerbe gründen um legal gegen Entgelt Reparaturen an KFZ durchführen zu können.

Meine Frage ist nun, ist er obwohl er keine Mitarbeiter einstellt BG beitragspflichtig?

Muss er dann die gleichen Vorschriften einhalten wie auch große Werkstätten mit mehreren Mitarbeitern wie zb UVV Geräteprüfung etc.

Wie ist das wenn ich ihm bei Gelegenheit auf 450€ Basis angestellt bin, ändert sich dann was?

Hoffe ihr könnt mir helfen

 

 

MfG

Beste Antwort im Thema

Die nebenberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer ist weniger kompliziert und aufwändig, als man glaubt.

Vor der notwendigen Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt kann man sich dort beraten lassen und erhält alle Auskünfte zu unerlässlichen Anmeldungen und Beiträgen zu tangierten Institutionen. Es sind viel weniger, als man annimmt. Zusammen mit den sonstigen Kosten ensteht aber nicht unerheblicher Betrag, der den erwarteten Verdienst doch um einiges schmälert, besonders wenn man beispielsweise noch Räumlichkeiten anmieten muss. Also erstmal genau durchrechnen, ob sich das überhaupt lohnt.

Auch die steuerliche Behandlung ist recht unkompliziert. Lediglich das achtseitige Anmeldeformular macht kurz Mühe, der Rest ist harmlos: Du musst nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Zu beachten sind unbedingt die Umsatzgrenzen von 50.000 bzw. die "Verdienst"grenze von 17.500 € jährlich. Auch die Buchführung ist sehr einfach, eigentlich nur eine reine Einahme/Ausgabe-Aufstellung. Mit Mehwertsteuer oder Vorsteuerabzügen hast Du nichts zu tun, einen Steuerberater braucht man eigentlich nicht.

Nachtrag: Für einen allein arbeitenden Kleinunternehmer ist die Anmeldung bei der BG freiwillig, bei der Beschäftigung ab einem Mitarbeiter Pflicht. Die Höhe der Beitrage ergibt sich aus der Gefahrentabelle.

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Spätestens wenn einer angestellt ist, ist BG dabei.

Haftpflicht nicht vergessen! Sonst haftet er mit Haus und Hof.

Rentenversicherung will auch was haben!

Und auch der Datenschutz in Richtung GEZ ist irrelevant!

Themenstarteram 17. August 2019 um 17:53

Das heißt er hätte deutlich Mehraufwand wenn ich bei ihm angestellt sein würde?

 

Was genau meinst du mit dem Datenschutz?

 

 

Danke für die schnelle Antwort!

Datenschutz - Datenweitergabe.

Wenn er ein Gewebe, auch in dieser

Größe angemeldet hat, erfährt die GEZ auf mysteriöse Weise davon, und er darf dann auch hierfür seine Beitäge abführen und nachzahlen.

Das ist eine Art Liebkosung des Staates, an die Kleingewerbetreibende, dass Sie auch diese Gebühr abführen dürfen - lt. Rundfunkstaatsvertrag!

Das heißt aber nicht mehr GEZ, sondern Beitragsservice.

Dazu kann man eigentlich nur gratulieren: staatliche Wegelagerei als Service zu bezeichnen - auf die Idee muss man erst mal kommen.

Themenstarteram 17. August 2019 um 18:50

Abgesehen von der GEZ, was muss noch bezüglich der Räumlichkeiten beachtet werden?

Zum Beispiel Notausgänge Kennzeichen, Kennzeichnung an Arbeitsplätzen oder so.

Fällt das alles weg?

am 17. August 2019 um 19:06

...kann durchaus sein, dass er bei der BG beitragspflichtig ist.

Anmelden muß er sich in jedem Fall, wie man z.B. diesem Beitrag hier (klick) entnehmen kann.

Z.B. hat selbst der private Häuslebauer mit der BG zu tun oder auch z.B. Vereine... Vereinsmitglieder sind bei (ehrenamtlichen) Arbeitseinsätzen über die BG versichert und damit ist der Verein beitragspflichtig. (siehe z.B. https://www.vereinslupe.de/...-die-gesetzliche-unfallversicherung-7213 )

Themenstarteram 17. August 2019 um 19:35

Anmelden auf jeden Fall, ja.

Allerdings ist mir noch unklar wie das mit den Vorschriften etc aussieht.

Anderer Gedanke: Dein Cousin wohnt hoffentlich in einem reinem Wohngebiet mit Garage. Nicht genehmigungsfähig.!!!

Muss schon ein Gwerbegebiet oder zumindest ein Mischgebiet sein, sonst keine Werkstatt möglich. Sind doch in Deutschland !!!

Themenstarteram 17. August 2019 um 20:31

Ja es ist ein Mischgebiet. Werkstatt ist schon vorhanden.

am 17. August 2019 um 20:41

Also erstmal kannste nicht auf 450 Euro Basis arbeiten ,dafür musste angestellt sein.

Es gibt aber Freigrenzen wo die Pflicht der IHK,HWK und usw entfällt.

Bei der IHK gibt es da entsprechende !Merkblätter.

Damals waren es bei der BG 17,5 Mark und das ist gut angelegt.

UVV auf jeden Fall ,du hast ja auch Kunden,da kommen aber noch andere "Wegelagere auf dich zu,Landesamt für Arbeitsschutz usw.

Bin natürlich strickt gegen Schwarzarbeit oder besser gesagt gegen unberechtigte Handwerksausübung ,ist aber oft der einfachere Weg.

Bedenke auch die Rentenversicherung,wenn du nicht genug Beitragszeiten hast schlagen die richtig zu.

Natürlich biste auch in der Krankenkasse versicherungsplichtig.je nach Kasse biste da mit so ca.190 im Monat dabei.

Hört sich jetzt zwar komisch an ,aber besser Hartz 4 beantragen und dann Nebengewerbe,dann haste den Stress nicht.

Muss man leider so sagen,so ist es ebend bei uns in Deutschland.

B 19

Wie steht es um die Ausbildung deines Cousin? Im Kfz Gewerbe herrscht doch bestimmt auch Meisterzwang?

Das Nebengewerbe anmelden ist die kleinste Angelegenheit, die BG noch Recht unkompliziert. Aber die Abgrenzung zur Sozialversicherung, Steuern und andere Beiträge machen das dann doch komplizierter. Also vorher einmal spitz durchrechnen was überhaupt übrig bleiben kann, und ob sich das überhaupt lohnt.

Oh!!! Ja, Steuerklärung ist auch kein Pappenstiel, brauchen die meisten von uns auch noch jemanden Professionellen ... .

Lohi oder so nicht möglich

Themenstarteram 18. August 2019 um 10:33

Also er macht seinen Meister und ist in Kürze fertig damit.

Krankenkasse soweit ich weiß erst ab 20h pro Woche Arbeitszeit im Nebengewerbe.

Steuererklärung kennt er jemanden der das günstig für ihn macht, das wär kein Thema

 

@9891

Was meinst du mit BG noch recht unkompliziert?

 

 

@Bopp19

 

Die Kunden arbeiten aber nicht mit meiner Betriebsausstattung oder Geräten. Macht das ein Unterschied?

Die nebenberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer ist weniger kompliziert und aufwändig, als man glaubt.

Vor der notwendigen Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt kann man sich dort beraten lassen und erhält alle Auskünfte zu unerlässlichen Anmeldungen und Beiträgen zu tangierten Institutionen. Es sind viel weniger, als man annimmt. Zusammen mit den sonstigen Kosten ensteht aber nicht unerheblicher Betrag, der den erwarteten Verdienst doch um einiges schmälert, besonders wenn man beispielsweise noch Räumlichkeiten anmieten muss. Also erstmal genau durchrechnen, ob sich das überhaupt lohnt.

Auch die steuerliche Behandlung ist recht unkompliziert. Lediglich das achtseitige Anmeldeformular macht kurz Mühe, der Rest ist harmlos: Du musst nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Zu beachten sind unbedingt die Umsatzgrenzen von 50.000 bzw. die "Verdienst"grenze von 17.500 € jährlich. Auch die Buchführung ist sehr einfach, eigentlich nur eine reine Einahme/Ausgabe-Aufstellung. Mit Mehwertsteuer oder Vorsteuerabzügen hast Du nichts zu tun, einen Steuerberater braucht man eigentlich nicht.

Nachtrag: Für einen allein arbeitenden Kleinunternehmer ist die Anmeldung bei der BG freiwillig, bei der Beschäftigung ab einem Mitarbeiter Pflicht. Die Höhe der Beitrage ergibt sich aus der Gefahrentabelle.

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