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Berechnung von Prüfkosten

Themenstarteram 25. Dezember 2008 um 21:10

Hallo Spezialisten,

ich bin seit ca. 6 Monaten MB- und Elchfahrer. Mein 170 L CDI ist Bj. 2002 und hat 110.000 km gelaufen. Ein Mangel zu Beginn waren Quietschgeräusche beim Einfedern. Die wurden durch neue Stabi-Gummis beseitigt. Er hat weiterhin eine Undichtigkeit am Turbolader (Öltropfen unter dem Wagen). Hier müssen wahrscheinlich die Dichtungen erneuert werden.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, ob diese Kosten ggf. über die vorhandene erweiterte Gebrauchtwagengarantie abgewickelt werden können.

Jetzt aber zum eigentlichen Thema: Vor 2 Wochen spielte die Parktronic verrückt. Nach Test in MB-Werkstatt (RKG in Siegburg) wurde ein defekter Sensor festgestellt. Der Sensor wurde ausgetauscht, Wert 47,50 € o.MWSt. Der Gesamtrechnungsbetrag beläuft sich auf 245,00 € komplett. Hierin enthalten sind 2 Positionen:

- Kurztest durchführen = 32,00 € und

- Einzelteile Parktronic-System PTS hinten nach Fehlercode prüfen = 34,00 €.

Es werden also nur für Prüfarbeiten 66,00 € (o.MWSt.) berechnet. Meine Frage: Ist das normal?

Die restlichen Kosten verteilen sich auf den Aus-/Einbau von Sensor und Stoßfänger und den Lackspray.

Mein vorläufiges Fazit ist, das ich mir demnächst eine andere Werkstatt suchen werde.

Viele Grüße

jajoleli

12 Antworten

Hallo!

Die hätten dir ja auch alle Sensoren tauschen können. Dann hättest du die Prüfkosten gespart. Aber ob das billiger wird?

Gruss

Hast du eine Gebrachtwagengarantie? Wenn die ersten 6 Monate bis zum Schadensereignis noch nicht um waren, dann kann dir doch egal sein, was das so kostet, oder? 

Themenstarteram 8. Januar 2009 um 11:50

...schön wärs. Ich habe zwar eine Gebrauchtwagengarantie, sogar eine erweiterte Garantie, aber der Ausfall eines solchen elektrischen Teils fällt nicht unter die Garantie, ebensowenig wie die Dichtungen am Turbolader. Wenn der Lader selbst im Eimer ist, übernimmt das die Garantie.

Gruß jajoleli

am 10. Januar 2009 um 20:37

Die Prüfkosten sind so in Ordnung, du mußt zuerst den Fehlerspeicher vom Auto auslesen und dann anhand der gespeicherten Fehler eine

sogenannte "geführte Prüfung" durchführen. Hört sich zuerst sehr teuer an, ist aber aus meiner Erfahrung das sicherste für den Kunden weil die Zeiten vorgegeben sind

vom Hersteller und keiner rigendwelchen Mist aufschreiben kann. Vorsicht ist geboten wenn auf der Rechnung Positionen auftauchen die 0000 enthalten in der

Arbeitsnummer, die sind manuell dazu geschrieben und da kann die Arbeitszeit manuell eingegeben werden... Beispiel: Fehlerspeicher auslesen 541011 Fehlerspeicher auslesen 540000

Wenn ich mir die Rechnungen freier Werkstätten manchmal ansehe stehen da Zeiten für Prüfarbeiten die ich so nicht nachvollziehen kann. Hier wird oft die fehlende Erfahrung und das erforderliche, teure Sonderwerkzeugdurch den Kunden bezahlt...

Ist aber, wie immer, eine Vertrauenssache... :)

Gruß

DB

Themenstarteram 11. Januar 2009 um 11:11

...danke - endlich mal eine qualifizierte Antwort!!

Gruß

jajoleli

Hauptsache ein Stern auf der Haube.Aber wenn man dann mal 66 € für Prüfarbeiten bezahlen muss ist das alles zu teuer.Soll der Mechaniker für euch etwa umsonst arbeiten??? Wenn euch das alles zu teuer ist,müsst ihr euch eben vom Stern verabschieden.Bleibt nur die Frage ob Ihr bei anderen Herstellern günstiger kommt...

Zitat:

Original geschrieben von jajoleli

...schön wärs. Ich habe zwar eine Gebrauchtwagengarantie, sogar eine erweiterte Garantie, aber der Ausfall eines solchen elektrischen Teils fällt nicht unter die Garantie, ebensowenig wie die Dichtungen am Turbolader. Wenn der Lader selbst im Eimer ist, übernimmt das die Garantie.

Gruß jajoleli

 

Wenn die 6 Monate noch nicht rum sind, dann ist der gewerbliche Verkäufer dir gegenüber im vollem Umfang garantiepflichtig, egal was die Versicherung abdeckt oder ob es überhaupt eine gibt und egal was kaputt geht. Der VERKÄUFER kann sich dann die Kohle von der Versicherung holen, wenn diese den Schaden abdeckt. Die Versicherung wird für dich erst interessant, wenn die 6 Monate abgelaufen sind, denn dann musst du nachweisen, dass der Schaden schon vorher vorhanden war, was meist nicht oder nur sehr aufwändig möglich ist, dann kannst du die Versicherung für Kosten in Anspruch nehmen, wenn die Reperaturen abgedeckt sind.

Die meisten Händler erzählen hier bewusst Unsinn, um sich aus der Verpflichtung zu stehlen. Das versuchen sogar die Markenhäuser wie MB. Bei meinem S war nach 4 Monaten der beheizte Abblendspiegel defekt (€ 260 nur das Glas!!). Dann kamen die daher mit ihrer Versicherungsstory. Habe nur einen entsprechenden Vermerk auf die Rechnung gemacht und zuürckgeschickt. Noch am selben Tag ging die Rechnungsstornierung an mich ab. Ohne Kommentar, noch nicht mal mit einem freundlichen Kulanzhinweis.

Hat nichts mit der Frage zu tun und außerdem fährt er seinen Elch seit ca. 6 Monaten.

Ich habe nirgends gelesen dass der vom :-) gekauft wurde ???

Die GW-Garantie kann nóch vom vorbesitzer stammen ???

Ich verstehe diesen Monster roten Beitrag nicht ???:confused:

Es blendet mich:D

Ach ja, die Prüfkosten sind absolut gerechtfertigt abgerechnet!

Was gibts an den Prüfkosten auszusetzen? Ich halte das sogar für relativ günstig. Sollen wir denn alles umsonst machen, was soll das?

Zitat:

Sollen wir denn alles umsonst machen, was soll das?

Das ist doch sonnenklar, die Gesellschaft schreit nach Mindestlöhnen - doch KFZ Techniker mit der teuersten Ausbildung bekommen nur noch 3,50€ die Stunde!

Fachbetriebe sind sowieso alle Betrüger und überteuert!

Und wenn da ein riesen Betrieb steht müssen die doch Kohle wie Sau haben ???

Und jetzt wagen die es für die halbe Stunde mir noch eine Rechnung zu stellen :mad:

 

Sorry, die haben alle keine Ahnung!:confused:

 

Ich verstehe diesen Monster roten Beitrag nicht ???

Das ist eben der Unterschied zwischen einem Meister und einem Gelehrten :D 

 

 

Es blendet mich 

Dann mach doch die Sonnenbrille drauf :cool: dann gehts doch, aber diesmal der Text in Blau, tut weniger weh.

 

 

Ach ja, die Prüfkosten sind absolut gerechtfertigt abgerechnet!

Finde ich auch, die Frage die sich hier stellt ist mit wem die abgerechnet werden muss.

Zitat:

Original geschrieben von Bamberger_1

....

Ist es ein Privileg eines Gelehrten Sätze zu verfassen die schlecht zu lesen sind, keinem Helfen und nichts zu dem eigentlichem Thema beitragen ???:confused:

Sorry,

Thema verfehlt,

setzten sechs :D

Grüsse

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