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Beratung bzw Meinung zu CLK 500

Mercedes CLK 209 Coupé
Themenstarteram 27. Juni 2016 um 14:37

Hallo alle zusammen,

und zwar habe ich in letzter Zeit meine Suche nach einem schönen CLK 500 wieder intensiviert.

Ich habe mir einen rausgesucht, der unmittelbar in meiner Nähe steht. Suche nur im Umkreis von bis zu 50 km, was die gesamte Suchaktion natürlich sehr mau ausfallen lässt.

Vorab möchte ich noch sagen, dass mir hohe km-Leistungen nicht viel ausmachen. Habe mit meinen bisherigen Autos mindestens immer die 300.000 km Grenze geknackt. Bei dem 500er Motoren von MB geht ja sogar deutlich mehr, laut anderen Erfahrungen.

Zu folgendem Wagen hätte ich gerne mal eure Meinung:

http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=220430630&isSearchRequest=true&damageUnrepaired=NO_DAMAGE_UNREPAIRED&scopeId=C&minPowerAsArray=198&minPowerAsArray=KW&minFirstRegistrationDate=2002-01-01&makeModelVariant1.makeId=17200&makeModelVariant1.modelId=168%2C169%2C186%2C187%2C188%2C170%2C171%2C172%2C173%2C174%2C45%2C189&makeModelVariant1.modelGroupId=9&pageNumber=1&ticket=ST-3721114-PwRTdMhXX4NNlH9IclM6-mycas47-2_c01_4201

Besonders im Hinblick auf den Preis und der km-Leistung. Ist der Preis gerechtfertigt? Wieviel würdet ihr ausgeben?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

Viele Grüße

Malte

 

 

Beste Antwort im Thema

Hätte ich als Händler genauso gemacht. Was bringt es dem Händler, wenn einer mit dem Auto rumjuckelt und es dann doch nicht wegen fehlendem Gewerbeschein kaufen kann?!

Und es ist auch logisch, dass ein Händler bei dem Alter keine Gewährleistung mehr geben will. Schäden/Mängel sind bei dem Fahrzeugalter nicht auszuschließen. Dass der Verkauf dann nur nach an Gewerbetreibenden oder über private Strohleute erfolgt, aknn man den Händlern nicht verdenken.

Der Gesetzgeber ist seinerzeit übers Ziel hinausgeschossen.

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Gebe dir grundsätzlich Recht. Aber selbst auf den Höfen großer autthorisierter Fach- und Markenhändler wirst du keine älteren Autos mehr kaufen können. Das Risiko zu erwartender Mängel an älteren Fahrzeugen steht meistens in keinem Verhältnis zu den Verkaufspreisen.

Bzgl.der Einschätzung zur Beweislastumkehr muss ich dir widersprechen. Ungeachtet, ob die ersten 6 Monate der Verkäufer für das Nichtvorliegen eines zu vertretenden mangels verantwortlich ist und danach der Käufer für das Vorliegen des Mangels - hat ein Auto bei gelaufenen 200.000 KM bei sachgemäßer Benutzung einen Motorschaden, platzt der Kühler etc., ist dies in der Praxis unbeachtlich.

Ich will das nicht gutheißen, was in der Praxis abgeht, versetze dich aber bitte doch mal in einen Verkäufer, der einen 18 Jahre alten VW Golf III mit 200.000 KM verkaufen soll/will und dafür eine Gewährleistung von mindestens 1 Jahr übernehmen muss!

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