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Bekommt jemand im Falle des Unfalles 100% Schuld, der dort überholt, wo er nicht überholen darf?

'N Abend,

als Rollerfahrer wird man ja teils an den unmöglichsten Stellen überholt; am samstagfrüh hätte nicht viel gefehlt, daß zwei ein Problem gehabt hätten.

Wie schaut das aus, wenn ein VT an einer Stelle überholt, (bzw. überholen möchte), wo sowohl eine durchgezogene weiße Linie als auch eine weiß schraffierte Fläche vorhanden ist, die sich hier unmittelbar vor einer Abzweigung mit separater Abbiegespur befinden.

Wie weit vor Beginn dieser separaten Abbiegespur sollte man den Blinker setzen, damit es erst gar nicht zu solch riskanten Überholmanövern kommt? Alles übrigens während einer relativ dichten Nebellage, für die dieses Fleckchen anfällig ist. Frühestens doch eigentlich erst ab jenem gelben Schild, daß auf diese Abzweigung hinweißt?

Eigentlich setze ich den Blinker eher zu früh denn zu spät, doch für den mich an dieser Stelle überholen wollenden VT war das quasi eine Vollbremsung; trotz Helm war das nicht zu überhören.

Übrigens auch eine klare Aufforderung an Polizei und Co., doch bitte verstärkt Geschwindigkeitskontrollen auch bei Nebellagen und Co. durchzuführen.

ciao

Wauhoo

Beste Antwort im Thema

Weil diese Verkehrsteilnehmer wie du TE die meisten nerven mit der geringen Geschwindigkeit. Das verleitet dann eben zu den unmöglichsten Überholmanöver. Kenne ich als Roller-Fahrer auch ;)

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18 Antworten
am 18. November 2014 um 20:53

45 km/h Roller-Fahrer, oder? ;)

Ja? Dann kein weiterer Kommentar meinerseits....:cool:

Zitat:

@Peter Clio schrieb am 18. November 2014 um 21:53:00 Uhr:

45 km/h Roller-Fahrer, oder? ;)

Ja, und? Für diese Geschwindigkleitsbeschränkung ist der Gesetzgeber verantwortlich.

Zitat:

Ja? Dann kein weiterer Kommentar meinerseits....:cool:

Wieso?

Weil diese Verkehrsteilnehmer wie du TE die meisten nerven mit der geringen Geschwindigkeit. Das verleitet dann eben zu den unmöglichsten Überholmanöver. Kenne ich als Roller-Fahrer auch ;)

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 18. November 2014 um 20:43:44 Uhr:

Wie schaut das aus, wenn ein VT an einer Stelle überholt, (bzw. überholen möchte), wo sowohl eine durchgezogene weiße Linie als auch eine weiß schraffierte Fläche vorhanden ist, die sich hier unmittelbar vor einer Abzweigung mit separater Abbiegespur befinden.

Alles übrigens während einer relativ dichten Nebellage, für die dieses Fleckchen anfällig ist.

Überholen bei unklarer Verkehrslage.

Da dürfte IMHO die Schuldfrage eindeutig zu Ungunsten des Überholenden ausfallen.

Solange die durchgezogene Linie nicht überfahren wird, ist doch alles tutti.

Eine durchgezogene Linie ordnet kein Überholverbot an.

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 18. November 2014 um 22:52:36 Uhr:

Solange die durchgezogene Linie nicht überfahren wird, ist doch alles tutti.

Damit kommt der Überholende nicht aus der Nummer "Überholen bei unklarer Verkehrslage" 'raus.

Die Verkehrslage war ja garnicht unklar.

Wenn der TE sich "unmittelbar vor" der Abzweigung überlegt jetzt doch abbiegen zu wollen, brauch er sich nicht wundern.

Das abbiegen ist frühzeitig anzuzeigen.

Hi,

das Rollerfahren ist wirklich ein Abenteuer für sich, selbst mit dem 50km/h Rollern war das schon kriminell. Ich möchte gar nicht wissen wie das mit den 45km/h Teilen ist.

Eine Zeit lang habe ich mir das auch mal angetan,macht ja sogar Spaß. jedenfalls solange keine anderen Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind ;)

Was ich damals gemerkt habe,man muß ein sehr Selbstbewußtes Verhalten an den Tag legen. Also nicht ängstlich am den rechts Fahrbahnrand herumeiern. Das verleitet die Auto´s zu überholmanövern an Stellen an denen es eigentlich viel zu eng ist.

 

Es gibt zwar ein Rechtsfahrgebot das auch für Roller gillt aber das heißt nicht das man mit 20 oder 30cm Abstand vom Bordstein fahren muß. Halte dich etwas mittiger mit mindestens 1m Abstand zum Bordstein. Das hat 2 Vorteile. Du wirst seltener Überholt weil dem PKW Fahrer klar ist das er bei einem Überholmanöver deutlich in den gegenverkehr kommt und wenn dich wirklich mal wieder ein mit wenigen cm Abstand überholt hast du Platz um nach Rechts auszuweichen.

In deine Beschrieben Situation solltest du wirklich schon sehr frühzeitig den Blinker setzen und dich je nach Verkehr schon mal weiter nach links arbeiten

Gruß Tobias

P.S. obwohl ich es aus beiden Blickwinkeln kenne, natürlich nerven mit als Autofahrer Roller auch enorm ;)

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 18. November 2014 um 22:52:36 Uhr:

Solange die durchgezogene Linie nicht überfahren wird, ist doch alles tutti.

Eine durchgezogene Linie ordnet kein Überholverbot an.

Grundsätzlich korrekt.

ABER: auch ein Rollerfahrer hat die Mitte seiner Fahrbahn zu nutzen (zumindest laut Gesetz, praktischer für alle anderen VTs ist es, wenn der Rollerfahrer ganz rechts außen fährt).

Aber egal ob er in der Mitte oder rechts außen fährt, beim Überholen ist ein seitlicher Mindestabstand einzuhalten. Da muss eine Fahrbahn schon verdammt breit sein, um dabei nicht über die Mittellinie zu kommen. ;)

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 19. November 2014 um 10:12:40 Uhr:

ABER: auch ein Rollerfahrer hat die Mitte seiner Fahrbahn zu nutzen ...

Echt, hab ich noch nie gehört (wo steht das?).

Zitat:

Aber egal ob er in der Mitte oder rechts außen fährt, beim Überholen ist ein seitlicher Mindestabstand einzuhalten. Da muss eine Fahrbahn schon verdammt breit sein, um dabei nicht über die Mittellinie zu kommen. ;)

Yep, 1,5m müssen eingehalten werden, gibt aber durchaus Straßen wo das problemlos möglich ist (manchmal sogar mit LKWs und Seitenabstand von 1m).

Gruß Metalhead

Hi,

~1m Abstand Roller zum Bordstein, Breite Roller ~0,5, 1,5m Abstand beim Überholen.

Das sind schon mal gute 3m, dann noch 2m Fahrzeugbreite wären wir bei 5m.

Also so viele Straßen die 5m breit sind gibt es jetzt nicht wirklich.

Gruß Tobias

am 19. November 2014 um 17:06

Korrekt; deswegen noch mehr vorausschauende Vorsicht walten lassen.....

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 18. November 2014 um 22:59:30 Uhr:

Die Verkehrslage war ja garnicht unklar.

Woher, bitte schön, willst Du das wissen?

Die Breite besagter Straße ist allgemein so gehalten, daß kein Fahrzeug bei weißer durchgezogener Mittellinie überholen kann, ohne das seitliche Abstandsgebot zu verletzen.

Zitat:

Wenn der TE sich "unmittelbar vor" der Abzweigung überlegt jetzt doch abbiegen zu wollen, brauch er sich nicht wundern.

Was heißt denn für Dich hier "unmittelbar vor"? Auch Du wirst kaum irgendwo "in der Pampa" zum Abbiegen den Blinker setzen. Und immerhin hat die Abbiegespur eine gewisse Länge, eine vorgelagerte schraffierte weiße Fläche und davor schon die durchgezogene weiße Mittellinie. In etwa auf Höhe des Beginns der durchgezogenen weißen Mittelinie steht das Hinweisschild auf die Abzweigung. Nun sag', wo würdest Du hier den Blinker setzen? Und stell Dir dabei auch vor, Du wärest ortsunkundig.

Immerhin leitete derjenige Fahrer seinen Überholvorgang ein, da waren Hinweisschild, durchgezogene weiße Mittellinie und schraffierte weiße Fläche bereits sichtbar; nachts bei Niesel und Nebel. Da kann man dann abschätzen, wie nah die bereits waren, als zum Überholvorgang angesetzt worden ist.

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 18. November 2014 um 22:59:30 Uhr:

Die Verkehrslage war ja garnicht unklar.

Die Verkehrslage war im Nebel vollkommen klar? :confused:

Das würde die Ursache für so manchen schweren Nebel-Unfall erklären...

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