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Hilfe: Autokauf und evtl. Unfall im Vertrag verschwiegen

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 8:02

Hallo und liebe Grüße an das Forum.

Ich bin derzeit in Kaufverhandlungen eines 24000 € teuren Autos. Der Wagen ist eigentlich genau so wie ich ihn mir vorgestellt habe. Das Fahrzeug hatte bislang einen Vorbesitzer, ist 3 Jahre alt und wird von einem großen Gebrauchtwagenhändler (keine Marken vertragshändler), der in den entsprechenden Foren auch gute Bewertungen bekommen hat, angeboten. Allerdings fast 600 km von meinem Wohnort entfernt, so dass eine Besichtigung nur schwierig ist.

Auf meine Nachfrage (per e-mail) wurde das Fahrzeug als unfallfrei dargestellt. Auch telefonisch wurde dieses bestätigt. Die anderen vertraglich wichtigen Dinge waren auch alle okay bzw. abgehandelt.

Dann bekam ich den Kaufvertrag bzw die verbindliche Bestellung per eingescannter Mail übersandt. Wir hatten vereinbart, dass ich diese unterzeichne und per gescannter Mail zurückschicke sowie eine geringe Kaufanzahlung von 300 € leiste. Restbetrag dann bei Abholung.

In dem mir übersandten Kaufvertrag stand dann der Satz "Nachlackierungen möglich". Die anzukreuzenden Felder, wo Angaben zur Unfallfreiheit und zu evtl. Schäden gemacht werden, waren nicht ausgefüllt. Ich habe dann den Vertrag ausgedruckt und bei den entsprechenden Feldern "unfallfrei" und "keine Vorschäden" eingetragen, den Vertrag unterschrieben und zurückgeschickt.

Irgendwie ist mir aber mulmig, dass mir hier versucht wird, ein Unfallauto unterzujubeln.

Über die Fahrgestellnummer habe ich über das Werk und andere Händler bislang noch nichts rausbekommen.

Das Werk kann lediglich feststellen, in welcher Niederlassung der Wagen verkauft wurde. In der Niederlassung hat man den Wagen nur verkauft und nicht gepflegt, gewartet usw.

Ich habe jetzt einfach nur ein mulmiges Gefühl. Dadurch das ich den Vertrag ja entsprechend ergänzt habe, dürfte die Vertragslage ja derzeit eindeutig sein. Trotzdem habe ich keine Lust, 600 km durch Deutschland zu fahren und dann vor Ort evtl. dann doch noch Schwierigkeiten zu bekommen.

Daher mal die Darstellung an euch Fachleute und was ihr machen würdet.

Danke euch und liebe Grüße

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. November 2014 um 9:57

So hier der Abschlussbericht:

Vorab: Ich habe eben gesehen dass ich bei der Treaderöffnung 24000 € geschrieben habe. Da lag ein Tippfehler vor. Es waren 29.000 € für ein 325 i BMW Cabrio.

Bin dann zur Abholung gefahren und das Fahrzeug zum ersten Mal gesehen. Alles tip top. Eigentlich sogar besser, als ich es mir vorgestellt habe. Papiere einschl Gutachten usw. auch alles okay. Heimfahrt problemlos. Dann noch den Vorbesitzer kontaktiert von dem mir bestätigt wurde, dass der Wagen unfallfrei und ohne Mängel sei.

Dekra Gutachten bestätigt dieses.

Danke an das Forum für die vielen Tips und Ratschläge.

Ganz vergessen: das Schloss vom Handschuhfach klemmt ein wenig. Aber das ist hinzunehmen.

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am 30. Oktober 2014 um 8:22

Muss man Fachmann sein, um noch mal beim Händler anzurufen und nachzufragen, was es mit dem Satz "Nachlackierungen möglich" auf sich hat?

es kann aber auch einfach nur sein, das er irgendwo mal nen kratzer hatte oder einer mal ne türkante wo angeschlagen hatte

dies ist dann ja kein unfall, und wenns dann fachmänisch wieder repariert wurde ist doch ok

Also für 24000 Euro würde ich kein Auto unbesehen kaufen. Ganz ehrlich, 24000 Euro sind ja kein Pappenstiel. Und dann noch von einem freien Händler? Mich würde mal interessieren, über welches Auto mit welcher Ausstattung wir hier reden. Wenn das Auto 3 Jahre alt ist, dann ist es eine 2011er Erstzulassung.

Nur ohne Besichtigung? Das fängt bei kleinen Macken an, über Spaltmaße, über den Zustand des Innenraums (Kratzer, Gebrauchsspuren), Zustand der Reifen, Scheckheft usw... Geräusche beim Fahren, funktioniert technisch alles etc. pp

Nunja, also Nacklackierung möglich muss nicht heissen, das es ein Unfallwagen ist. Nachlackierungen sind auch optische Beseitigungen ala Smart-Repair wie Kratzer, angeschlagene Türkante (beim Ein / Aussteigen) oder irgendwo mal leicht angetitscht. Wenn ich beim Einfahren in die Garage mit der Front gegen die Garagenmauer fahre, dann ist das kein Unfall. Genauso wenig wie wenn ich beim Aufreissen der Türe gegen die Garagenmauer schlage und der Lack beschädigt wird. Auch wenn ich beim Ein- oder Ausparken gegen einen Pöller fahre, dann ist das auch kein Unfall. Das zählt alles unter Unachtsamkeiten. Wäre ja auch irgendwie sinnfrei, wenn es anders wäre.

Dennoch würde ich mir ein Auto für eine solche Summe doch vorher mal anschauen und nicht blind anhand von Bilder oder Beschreibungen kaufen?

War der Vertrag vom Händler schon unterschrieben, als er dir den zugeschickt hat? Du kannst doch nicht einfach Sachen ankreuzen und somit Vertragsbestandteile ändern!

:confused: :eek:

Zitat:

@svenfeld schrieb am 30. Oktober 2014 um 09:02:47 Uhr:

Ich habe dann den Vertrag ausgedruckt und bei den entsprechenden Feldern "unfallfrei" und "keine Vorschäden" eingetragen, den Vertrag unterschrieben und zurückgeschickt.

KV ist mM unwirksam, da nachträglich geändert und die Änderung nicht beide Parteien abgenickt haben.

Inwiefern der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt ist, kann ich nicht sagen.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 30. Oktober 2014 um 11:11:50 Uhr:

War der Vertrag vom Händler schon unterschrieben, als er dir den zugeschickt hat? Du kannst doch nicht einfach Sachen ankreuzen und somit Vertragsbestandteile ändern!

:confused: :eek:

Unabhängig davon, ob der Händler schon unterschrieben hat oder nicht, kann der Käufer in einem Vertragsentwurf soviel ändern wie er möchte. Die Frage ist, ob der Verkäufer diese Änderungen auch akzeptiert. Einbringungen von Änderungen sind ein üblicher Bestandteil von Vertragsverhandlungen

Erst wenn beide unterschrieben haben, also ein Vertrag geschlossen wurde, kann nicht mehr einseitig rechtswirksam geändert werden.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 30. Oktober 2014 um 11:30:55 Uhr:

 

Erst wenn beide unterschrieben haben, also ein Vertrag geschlossen wurde, kann nicht mehr einseitig rechtswirksam geändert werden.

O.

Aber der Knackpunkt ist trotzdem: Hat der Händler bereits unterschrieben, der TE ändert dann noch was ab und Unterschreibt, kannst den Vertrag in die Tonne kloppen! Sonst könnte der Händler jetzt ja, z.B. den Preis mal eben noch um 5.000 € erhöhen. Der TE hat ja bereits unterschrieben! ;)

Ja ich weiß, blödes Bsp. :D

Zitat:

@svenfeld schrieb am 30. Oktober 2014 um 09:02:47 Uhr:

 

Daher mal die Darstellung an euch Fachleute und was ihr machen würdet.

Danke euch und liebe Grüße

Ein Auto in 50 km Entfernung für etwas mehr Geld kaufen und kein mulmiges Gefühl haben.Wer aber meint für 24.000 € ein Auto blind zu kaufen, der muss sich nicht wundern wenn er die Katze im Sack kauft, ich würds nicht machen.

Bei einer Anschaffung für 24.000 € kann man schon mal ein Wochenende oder einen Urlaubstag opfern und mit dem Wagen zu einer Werkstatt für eine Durchsicht fahren. Finde ich zumindest.

Ansonsten wäre ein Anruf wirklich das einfachste, auch mit dem Hinweis auf die Vertragsänderung.

Wird diese nicht akzeptiert bzw. der Händler garantiert keine Unfallfreiheit, dann "muss" man eben was anderes nehmen.

Für das Geld bekommt man durchaus ein gutes Auto, sogar neu mit 3 (und mehr) Jahren Garantie und nicht 3 Jahre alt.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 30. Oktober 2014 um 11:33:10 Uhr:

 

Aber der Knackpunkt ist trotzdem: Hat der Händler bereits unterschrieben, der TE ändert dann noch was ab und Unterschreibt, kannst den Vertrag in die Tonne kloppen! Sonst könnte der Händler jetzt ja, z.B. den Preis mal eben noch um 5.000 € erhöhen. Der TE hat ja bereits unterschrieben! ;)

Ja ich weiß, blödes Bsp. :D

Nö, kann er nicht.

Wenn der Verkäufer den Preis erhöht und damit den vom Käufer geänderten Vertrag nochmals ändert, muss der Käufer diesen wiederum geänderten Vertragsentwurf nochmals unterschreiben.

Beide müssen dieselbe Version unterschreiben ( "Übereinstimmende Willenserklärungen")

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 30. Oktober 2014 um 12:16:42 Uhr:

 

Nö, kann er nicht.

Wenn der Verkäufer den Preis erhöht und damit den vom Käufer geänderten Vertrag nochmals ändert, muss der Käufer diesen wiederum geänderten Vertragsentwurf nochmals unterschreiben.

Beide müssen dieselbe Version unterschreiben ( "Übereinstimmende Willenserklärungen")

O.

Und was sag ich seit 2 Beiträgen? :confused:

Wenn einer was ändert, obwohl der andere bereits unterschrieben hatte, ist kein Vertrag zustande gekommen!

;)

Moin moin,

zunächst einmal würde ich solch einen Blindkauf niemals machen!!!

Die Zeit sich das Fahrzeug anzusehen sollte man sich auf jeden Fall nehmen!! Und Nachlackierungen möglich, was soll das bedeuten? Das sollte der Verkäufer GENAU definieren!!

Bei meinem letzten Kauf eines gebr. Kleinwagens, Entfernung des Händlers ca. 60 Km, gut es ist nicht weit aber immer 60 Km hin und 60 Km zurück läppert sich auch zusammen, habe ich mir den Wagen genau angesehen, Probefahrt gemacht und auch ein paar Kleinigkeiten gefunden und nachgehakt, „war mal eine größere Schramme an der Tür“ war die Antwort. Ist aber sonst Unfallfrei, stand auch im Vertrag. Habe diesen auch erst unterschrieben nach dem alles was ich da drin haben wollte, unterzeichnet. Das Checkheft allerdings habe ich in den ganzen Zeit nicht zu Gesicht bekommen obwohl es mir zugesicht worden war. Ich bekam auch 1 Jahr Garantie.

Einige Wochen später machte die Lenkung komische Geräusche und beim Reinigen des Innenraumes fand ich Glassplitter unter den Beifahrersitz. Abermals nachfrage. Antwort: „Da Müssen sie mal vorbeikommen und wir hören uns das an. Mit der Scheibe, die ist wohl bei der Reparatur der Tür kaputt gegangen“ ???????????? Da wurde ich richtig stutzig.

Sofort eine Mail aufgesetzt in dem ich dem Händler mitteilte das ich das Fahrzeug von einem unabhängigen Gutachter untersuchen lasse und dann werden wir weitersehen.

Sofort ruderte der Händler zurück und nahm das Fahrzeug gegen vollen Kaufpreis zurück. War wohl doch was Faul?????????

Habe noch am selben Tag besseres Fahrzeug gleich um die Ecke gefunden.

Grundsätzlich, Fahrzeug anschauen und Probefahrt machen, das ist sehr wichtig. Genau so erst den Vertrag unterzeichnen wenn auch alles festgehalten wurde! Wichtig natürlich das beide das selbe Papier unterzeichnet haben! Einseitig geänderte Verträge sind Unwirksam!

Gruß Claus

Das einzig gute an dieser Sache könnte für dich sein, dass es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt und du damit ein 14-tägiges Widerrufsrecht hast. Sollte sich der Wagen bei Abholung also als Flopp herausstellen, hast du nur die Anreise umsonst gehabt, kannst aber den Wagen stehenlassen und vom Vertrag zurücktreten.

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 17:35

In Sachen "blind" kaufen habe ich bislang noch nie schlechte Erfahrungen gemacht. Habe ich schon mehrfach getan.

Zur Vertragssache:

Ich habe heute nochmal telefoniert. Antwort war, dass es sich um kleine Kratzer an der hinteren und vorderen Stossstange handelte, die lackiert wurden ( sog. Parkplatzditscher). Er sagte, dass auf keinen Fall ein Unfall vorlag und auch keine Teile getauscht wurden.

Ich habe daraufhin einen neuen Kaufvertrag gemailt bekommen.

Die Rubrik "Zahl Art und Umfang von Unfallschäden" ist leer.

In der Rubrik "Dem Verkäufer sind andere Unfallschäden bekannt" ist nein angekreuzt.

In der nächsten Spalte "Wenn ja, folgende" steht: Nachlackierung Front und Heck.

Ich frag mich nun selbst, ob ich zu pingelig bin, aber das passt doch auch wieder nicht.

Es steht dort doch meines Erachtens jetzt wieder nirgendwo, dass kein Unfallschaden vorliegt und wenn ich später mal feststelle, dass der Wagen vorne und hinten richtig gecrasht wurde, kann sich der Verkäufer doch herausreden, dass er ja" Nachlackierung Front und Heck" eingetragen hat.

Liege ich jetzt so falsch, oder bin ich zu misstrauisch. Der Vertrag beinhaltet übrigens 12 Monate Garantie und Dekra Zustandsbericht.

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