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Beim Wechsel des Filters GAP nötig?

Themenstarteram 13. November 2006 um 17:46

Hallo,

habe heute mit meinem :) telefoniert, um einen Inspektionstermin zu vereinbaren.

Da auch die ersten 20tkm mit LPG um sind, meinte der :), daß auch ein neuer Gasfilter fällig sei...

...in diesem Zusammenhang (Arbeiten an der Gasanlage) sei auch eine erneute Gasanlagenprüfung zwingend erforderlich...

Ist das wirklich so?

Wie sind Eure Erfahrungen?

Ach ja: Filter + GAP machen ca. 90EUR...

weflydus

unterwegs mit OMVL XX (I oder N ???;) )

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32 Antworten

Meine Tüv Prüfstelle hier weiß noch nichtmal was GAP bedeutet ... :D

am 14. November 2006 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von v94

Meine Tüv Prüfstelle hier weiß noch nichtmal was GAP bedeutet ... :D

Genauso schätze ich unsere TÜV Prüfstelle auch ein. Bisher haben sie die Gasanlage bei der HU immer wie einen Fremdkörper behandelt mit dem sie nichts zutun haben wollen, nämllich komplett ignoriert.

Gruß,

Jörg

Themenstarteram 14. November 2006 um 19:32

never ending stoooory....

 

Servus,

habe heute eine Antwortmail vom TÜV-Mann erhalten.

Er meint: "gem. dem Gesetzestext § 41a Abs. 6 StVZO haben Halter im Zusammenhang mit jeder Reparatur eine Gasanlagenprüfung gem. Anlage XVII durchführen zu lassen."

So weit, so gut (oder schlecht).

Habe heute eine erneute Mail an den wirklich freundlichen TÜV´ler geschickt, frei nach dem Motto: Wenn ich den Ölfilter wechseln lasse, ist es auch keine Reparatur & ich muß nicht zum TÜV.

Naja, mal sehen wie die Antwort ist (kann es mit fast denken...) :(

Halte Euch auf dem Laufenden...

Gruß

weflydus

komisch; ne Buddel Gas darf aber jeder selber daheim und sonstwo wechseln und da guckt keiner obs Gewinde dicht iss oder vergammelt !. Wenn diese Filter sone Verschraubung hätten wie die Gasbuddel darfs dann wieder jeder ohne diese Abzocke GAP oder wie ?

typisch Teutscher Amtschimmel

ich finde das prinzip TÜV eigetlich ganz gut so fahren keine schrotthaufen die gefährlich für jeden sind auf unseren straßen rum. aber es hat sich mitlerweile zu einer überwachungswut ausgebreitet.

ein wunder das man sein hartwax nicht eintragen muss, oder nach erhöhung der reifendrucks mal eben zum TÜV zur kontrolle muss.

von gasanlagen haben sowieso nur max 5% der Dipl-ings überhaupt einen ansatz von wissen.

wenn ich meine HU mache , müste ich eigentlich zu einem bestimmten TÜV fahren weil ja nichmal jede TÜV stelle eine GASANLAGE eintragen darf. und damit meine ich TÜV nicht die anderen.

was passiert wenn ich mein auto zur HU doch zu dekra bringe , dürfen die dann nicht die plakete draufkleben?

 

naja es ja nicht alles sinn was , vorschrift ist!

Themenstarteram 14. November 2006 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

 

naja es ja nicht alles sinn was , vorschrift ist!

Yepp!

Gruß

weflydus

Themenstarteram 15. November 2006 um 18:26

Antwort

 

Servus!

Die Antwort des TÜV´lers ist da:

Der Gasfilterwechsel wird z.Zt. als Reparatur angesehen ==> GAP ist nach einem Filterwechsel unbedingt erforderlich! :(

ABER: Es wurde bez. dieses Themas ein Arbeitskreis beim TÜV gegründet, das Resultat wird mir mitgeteilt (natürlich werde ich es hier posten).

traurige (und teuere) Grüße

weflydus

...das hat mir vorher KEINER GESAGT!...

Na wenn der TÜV schreibt nach jeder Reparatur....

dann würde ich keine GAP machen lasen. Bei einer Reparatur werden ja bekanntlich defekte Bauteile ausgetauscht, Beim Gasfilterwechsel handelt es sich aber nicht um eine Reparatur, sondern um eine standardmäßigen Wartungsarbeit. So was sehe ich daher nicht als Reparatur an, also keine GAP

Siehe dazu auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Reparatur

http://de.wikipedia.org/wiki/Wartung

Themenstarteram 15. November 2006 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von Cosworth

Na wenn der TÜV schreibt nach jeder Reparatur....

dann würde ich keine GAP machen lasen. Bei einer Reparatur werden ja bekanntlich defekte Bauteile ausgetauscht, Beim Gasfilterwechsel handelt es sich aber nicht um eine Reparatur, sondern um eine standardmäßigen Wartungsarbeit. So was sehe ich daher nicht als Reparatur an, also keine GAP

Siehe dazu auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Reparatur

http://de.wikipedia.org/wiki/Wartung

Es ist unbestritten, daß "wir MT´ler" uns einig sind!

Trotzdem,

hier nochmal die O-Ton-Mail:

[ZITAT-AUSRISS]:

...nach dem Stand der derzeitigen Verortnungslage ist der Filterwechsel als Reparatur angesehen, demnach ist also eine GAP notwendig. ..."[ZITAT ENDE]

gruß

weflydus

GAP hin oder her , wenn ich den filter wechsel werde ich bestimmt nicht zum TotalÜberwachungsVerein gehen. di können gerne alles 2 jahre mit der HU auch ne GAP machen das reicht!

Themenstarteram 15. November 2006 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

GAP hin oder her , wenn ich den filter wechsel werde ich bestimmt nicht zum TotalÜberwachungsVerein gehen. di können gerne alles 2 jahre mit der HU auch ne GAP machen das reicht!

Die Frage ist nicht, ob ICH nach dem Filterwechsel zum TÜV fahre.

Tatsache ist, daß mein :) Umrüster nach dem Filterwechsel eine GAP durchführen läßt (lassen muß)!

Gruß

weflydus

am 16. November 2006 um 10:27

Zitat:

Original geschrieben von weflydus

Die Frage ist nicht, ob ICH nach dem Filterwechsel zum TÜV fahre.

Tatsache ist, daß mein :) Umrüster nach dem Filterwechsel eine GAP durchführen läßt (lassen muß)!

Gruß

weflydus

Da ich meinen Filter selber wechsel erfährt niemand was davon. Notfalls werde ich bei der nächsten HU schlicht behaupten, das der Filter nie gewechselt wurde. Es gibt ja schließlich keine Filterwechselpflicht, zumal meine Gasanlage in den ersten 2 Jahren garkeinen Gasfilter hatte. Der ist bei mir erst auf Nachfrage in den Gasschlauch eingesetzt worden.

Ich werde sowieso als Ahnungsloser zur nächsten HU fahren und überrascht tuen wenn so etwas wie die GAP zur Sprache kommt, da bei den bisherigen HUs noch nie davon die Rede war. Dann sollen sie die GAP eben bei der HU durchführen, falls sie bei unserer TÜV-Station dazu überhaupt in der Lage sind. Ich halte es nichtmal für unwahrscheinlich, dass sie mir dort wie bisher üblich die neue Plakete geben ohne etwas von einer GAP zu wissen.

Gruß,

Jörg

Es ist ja schön für den TÜV wenn er einen Filterwechsel als Reparatur ansieht, es ist aber trotzdem keine. Entweder hat der TÜV das Wort Reparatur neu definieren zu lassen (was er ja wohl nicht kann) oder es muß schlicht und einfach der Text in dieser Verordnung geändert werden.

Es kann nicht angehen, das Begriffe einfach entgegen ihrer angestammten Bedeutung so lange verbogen und ausgelegt werden, bis es dem TÜV in den Kram passt. Solange Reparatur in dem Text steht kann es sich auch nur auf "richtige" Reparaturen beziehen und ein Filterwechsel ist nunmal keine.

Ansonsten könnte man z.B. ja auch jetzt ab Sofort den Begriff Garantie mit Gewährleistung gleichsetzen.

wie man das nun nennt is total wurscht denn Tatsache iss das beim Filterwechsel das geschlossene Gassystem geöffnet und wieder verschlossen wird und die Dichtigkeit kontrolliert werden muss.

Dies zu überprüfen sollte sowieso in einer Fachwerkstatt eine "Selbstverständlichkeit" sein.

Was da ein TÜV noch zusätzlich abschnüffeln soll bzw, die selbe Arbeit nochmal machen soll kann ich net nachvollziehen und halte es für reine Abzocke !

Ebenso sehe ich es mit Reparaturen; jede Reparatur muss logischerweise in der Umrüstwerkstatt auf Dichtigkeit überprüft werden was will da ein TÜV noch ???

Für die NEueintragung ne Untersuchung OK und alle 2 Jahre auch ein OK aber für alles andere nur ein Kopfschüttel !

Für die NEueintragung ne Untersuchung OK und alle 2 Jahre auch ein OK aber für alles andere nur ein Kopfschüttel !

 

 

RICHTIG

 

Auf der Arbeit öffne ich auch jeden Tag GASSYSTEME sogar Butan Systeme, und gassysteme die hochgiftig sind und keiner mekert keiner kontroliert und das bei Drücken wo die Gasanlage im auto explodieren würde , also warum soll ich zum TÜV ! der TÜV komm ja auch nicht jeden Tag zu mir

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