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Autoverkauf Fragen

Themenstarteram 1. Mai 2008 um 17:41

Hallo,

meine Mutter hat sich ein neues Auto bestellt und möchte ihren, sobald der neue da ist loswerden.

JEtzt würde ich grne wissen, ob es ratsam ist, das Auto vorher abzumelden und unangemeldet zu verkaufen ?!

Denke mal ja, damit keine Schandtatetn damit gemacht werden können. Was sind so eure Erfahrunen ?

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10 Antworten

Ich persönlich habe noch keine schlechten Erfahrungen mit angemeldet verkauften Autos machen müssen (Egal ob als Verkäufer oder Käufer). Andererseits sind hier auch immer wieder Schauergeschichten zu lesen.

Von daher würde ich das vom Käufer letztlich abhängig machen ;)

Grüße

Steini

am 1. Mai 2008 um 17:55

auch ich habe keine probleme in 22J gehabt.

das geschickteste wäre NACH verkauf das auto direkt ab/umzumelden.

versetz dich in die situation des käufers:

- du muesstest kurzzeitkennzeichen ( ca 100EUR) mitbringen wenn das auto abgemeldet ist, und du probefahren moechtest...

ein abgemeldetes auto ist aus meiner sicht "sicherer" zu verkaufen, ein angemeldetes "besser"

mfg

Harry

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05

Hallo,

meine Mutter hat sich ein neues Auto bestellt und möchte ihren, sobald der neue da ist loswerden.

JEtzt würde ich grne wissen, ob es ratsam ist, das Auto vorher abzumelden und unangemeldet zu verkaufen ?!

Denke mal ja, damit keine Schandtatetn damit gemacht werden können. Was sind so eure Erfahrunen ?

Angemeldet verkauft es sich viel besser, da sich der Käufer nicht um Kurzzeitkennzeichen kümmern muss.

Im Kaufvertrag wird festgehalten (steht auch in jemden Musterkaufvertrag), dass das Auto unmittelbar/am nächsten Werktag/bis zum xx.xx.xxxx umgemeldet werden muss. Somit bist du, egal was der Käufer damit macht, immer auf der sicheren Seite.

Schick auf jeden Fall ein Schreiben an die Zulassungsstelle, nachdem du dein Auto verkauft hast. Sollte nicht nötig sein, aber es kann immer wieder vorkommen, dass jemand das Auto einfach nicht ummeldet. Rechtlich bist du auf der sicheren Seite, aber etwas Stress wird in diesem, recht seltenen, Fall dennoch auf dich zukommen.

Ich kann nur dringend empfehlen, das Fahrzeug abzumelden. Wir haben hier genug Fälle gehabt, wo dann lustig ohne Ummeldung weiter gefahren wurde und der alte Halter wurde mit Anzeigen aller Art überschüttet. Man kann nämlich nur vor den Kopf schauen. Denn den Nachweis, daß er es nicht war muß der Halter erbringen. Also jedesmal Kaufvertrag kopieren und wegschicken, zur Zulassung rennen und Zwangsstillegung beantragen.... :rolleyes: Alles überflüssige Arbeit und Kosten.

am 2. Mai 2008 um 12:26

ja, und ich kaufe kein Fzg ohne Probefahrt.

und ich kauf bestimmt keine Kurzkennzeichen, wenn ich ein Auto anschauen will und ggf garnicht kaufe :)

Probefahren, Kaufvertrag abschließen, abmelden. Wo liegt da das Problem ? Zur Zulassung muß der Käufer normalerweise so oder so. :rolleyes: So mache ich das. Hat der Käufer damit ein Problem gibt es meistens Probleme. Aber jeder muß ja selber wissen was er tut.

am 2. Mai 2008 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Probefahren, Kaufvertrag abschließen, abmelden. Wo liegt da das Problem ? Zur Zulassung muß der Käufer normalerweise so oder so. :rolleyes: So mache ich das. Hat der Käufer damit ein Problem gibt es meistens Probleme. Aber jeder muß ja selber wissen was er tut.

So ist es, ich habe auch mal jemanden abblitzen lassen weil er es so mitnehmen wollte.

Ich meinte heute schreiben wir Kaufvertrag und morgen kommt er mit Geld (muss es mir nicht im Voraus geben) und Kennzeichen.

Autokauf ist kein Brötchenkauf, ich würde 1 Tag Wartezeit nicht als unangemessen sehen.

Wenn er will kann er das Auto auch sofort haben, nur dann schraube ich meine Kennzeichen ab und dann kann er es gerne aufladen...

Ist man wirklich auf der sicheren Seite wie ihr meint? Wer haftet denn beim Unfall nach Kauf? Er weil er sich mir gegenüber im Vertrag verpflichtet hat es morgen abzumelden? Also ich glaube meine Versicherung macht sowas nicht mit.

Ihr könnt zwar gerne in Vertrag aufnehmen dass er die Selbstbeteiligung und die erhöhten Prämien die nächsten 2 Jahre begleicht, aber das macht kaum einer mit und außerdem ist das wieder einzutreiben was schwer werden könnte.

Das ist wieder so ein Fall wo man das Risiko kennt und es eingeht, dann heult aber später nicht rum wenn was schief geht, ihr habt das in Kauf genommen.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Probefahren, Kaufvertrag abschließen, abmelden.

Genau so!!!

Auf keinen Fall zugelassen verkaufen.

Das gilt grundsätzlich, aber natürlich vor allem für ältere, billige Gebrauchtwagen.

Ich habe auch beruflich damit zu tun und könnte hier leider seitenweise Geschichten erzählen, wo der Vorbesitzer massiven Ärger bekommen hat. Entweder wurden damit reihenweise Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen (das nervt auch schon) oder sogar Straftaten, oder das Auto wurde mit Defekt einfach ausgeschlachtet irgendwo in der Landschaft stehen gelassen. Im schlimmsten Fall wird so ein Autowrack dann von anderen noch mit Abfällen, wie alten Autobatterien, Altölkanistern, etc. gefüllt ...

Die Entsorgung so einer Autoleiche kostet dann richtig Geld und bringt dem letzten nachweisbaren Besitzer mindestens einen Haufen Ärger.

Der Käufer ist in solchen Fällen regelmäßig nicht zu ermitteln, da er entweder gleich eine falsche Adresse angegeben hat, oder aber das Fahrzeug seit dem noch zig mal "per Handschlag" weiterverkauft wurde; natürlich immer noch zugelasssen auf den letzten offiziellen Besitzer.

Also: immer abmelden, entweder gleich oder nach der Probefahrt. Und Billigautos nie "per Handschlag 500 Euro bar Cash auf die Hand" verkaufen. Auch wenn die Versuchung groß ist, so schnell und einfach an ein paar hundert Euro zu kommen. Dann lieber zum Autoverwerter mit solchen alten Kisten. Das ist unter dem Strich meistens billiger.

Gruß

Dichterfürst

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

 

Ist man wirklich auf der sicheren Seite wie ihr meint? Wer haftet denn beim Unfall nach Kauf? Er weil er sich mir gegenüber im Vertrag verpflichtet hat es morgen abzumelden? Also ich glaube meine Versicherung macht sowas nicht mit.

Ihr könnt zwar gerne in Vertrag aufnehmen dass er die Selbstbeteiligung und die erhöhten Prämien die nächsten 2 Jahre begleicht, aber das macht kaum einer mit und außerdem ist das wieder einzutreiben was schwer werden könnte.

Ja, ist man.

Beim Unfall haftet der Käufer im vollen Umfang. Und deine Versicherung MUSS da mitmachen. Die Prozente kriegt der Käufer dann bei Ummeldung auf seine Versicherung übertragen, und dir entsteht KEIN Nachteil.

Machs doch so:

Käufer macht mit angemeldetem Auto Probefahrt, entscheidet sich den Wagen zu kaufen

Dann gibt er dir ne Anzahlung, dafür bekommt er von dir die Kennzeichen und die Papiere (Schein, Brief, HU+AU Berichte) Auto danach GUT Verstecken, man weiß ja nie :D

Damit geht er zu SEINER Zulassungsstelle, meldet den Wagen auf sich um, er komm mit neuen Kennzeichen wieder. Lass dir aber ne Abmeldebestätigung und den entwerteten Alten Brief geben. Damit bist du auf der sicheren Seite. Dann gibt er dir den Rest der Kohle, du ihm die Schlüssel und er macht die neuen Kennzeichen ans Auto und jeder ist glücklich. Denn das kostet dich nix, im Gegensatz zu dem "Zuerst abmelden" und danach vom Käufer neu anmelden lassen.

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