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Anzeige bekommen - Dazu ein paar Fragen

Themenstarteram 30. August 2008 um 14:20

Hallo,

ich bin von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt worden und man wirft mir folgendes vor:

a) Nötigung (§240)

b) Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr (§315b)

c) Gefährdung des Verkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren (§315c)

Ich war sehr überrascht das mich jemand für dieses Verhalten angezeigt hat. Den Vorfall würde ich eher als harmlos bezeichnen, aber ich stehe voll und ganz dazu und weiß das ich nicht so ganz richtig gehandelt habe.

Und zwar ist innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer zweispurigen Strasse jemand links gefahren, ich befand mich dahinter. Da dieser jemand ziemlich geschlichen ist, erlaubt waren 60km/h und er fuhr etwa 45km/h, hupte ich und forderte ihn somit auf schneller zu fahren. Als er dies nicht tat bin ich rechts an ihm vorbeigefahren, im Protokoll steht was von das ich ihn geschnitten haben soll so dass er nur mit einer starken Bremsung einen Unfall verhindern konnte. Das war aus meiner Sicht nicht so. Zusätzlich soll er meine Scheinwerfer im Rückspiegel nicht mehr erkennen gekonnt haben. Dies war wenn überhaupt nur für einen kurzen Augenblick, etwa 5 Sekunden.

Zum zeitlichen Ablauf:

Als erstes habe ich einen Brief der Polizei bekommen in dem Stand das man wissen wolle wer zu dieser Zeit mit meinem Fahrzeug gefahren ist. Das war zwei Wochen nach dem Vorfall. Ich konnte mich nicht mehr an den Vorfall erinnern und schrieb somit das ich gefahren sei. Das war der Anhörungsbogen "Zeugenaussage zwecks Fahrerfeststellung". Eine Woche später habe ich jetzt den Brief bekommen dessen Sachverhalt ich oben geschildert habe. Ich könnte mich jetzt schriftlich dazu äußern. Im Protokoll steht ebenfalls noch das "die Person kann nicht wiedererkannt werden." Dadurch das ich aber mit dem ersten Brief zugegeben habe das ich wohl gefahren bin hab ich somit die Last auf mich gezogen.

Jetzt hab ich noch ein paar Fragen, zum Anwalt gehe ich auf jeden Fall auch noch.

1) Im Bogen stehen mehrere Optionen die ich jetzt wählen kann. Zum Beispiel das ich mich nicht äußern will, das ich die Straftat zugebe, das ich die Straftat nicht zugebe, etc.....Eine Option lautet "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden".

Diese Option hätte ich jetzt ad hoc gewählt. Ich bin noch nie mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen, und habe auch keine Punkte in Flensburg. Noch nicht mal ein Ticket wegen Geschwindigkeitsverstoßes hab ich jemals bekommen. Mal angenommen ich kreuze diese Option an, kriege ich dann einen Bußgeldbescheid und die Sache ist vom Tisch? Ich hab Magenschmerzen wegen der Anzeige und wäre einfach nur froh wenn das erledigt wäre, auch wenn ich dafür mehr Geld zahlen müsste.

2) Für mich war die Situation nicht so dramatisch wie sie im Protokoll steht. Und das er stark bremsen musste und ich ihn genötigt haben soll ist mir auch nicht bewußt. Was nun? Soll ich den Sachverhalt so schildern wie ich ihn gesehen habe oder was soll ich tun? Wie gesagt, von mir aus zahle ich gerne die Strafe wenn ich dafür das Verfahren vom Hals hätte. Wenn er Zeugen hat kann ich eh sagen was ich will.

Was würdet ihr mir raten? Hatte von euch jemand eine ähnliche Situation? Ich bin vollkommen perplex wegen sowas angezeigt zu werden. Wenn es danach ginge könnte ich jeden Tag mind. 5 Leute anzeigen.

Bin echt über Hilfe dankbar!

Beste Antwort im Thema

Vor allen Dingen beim nächsten Mal cool bleiben. 

 

Auf zweispurigen Fahrbahnen innerhalb geschlossener Ortschaften darf rechts schneller gefahren als links. Also nicht hupen sondern mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit dran vorbei und sein langes Gesicht beobachten.  

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82 Antworten
am 30. August 2008 um 14:29

Meinst du mit zweispurige Straße zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung?

am 30. August 2008 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von TDI_M

Hallo,

 

ich bin von einem anderen Verkehrsteilnehmer angezeigt worden und man wirft mir folgendes vor:

 

a) Nötigung (§240)

b) Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr (§315b)

c) Gefährdung des Verkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren (§315c)

 

 

 

Jetzt hab ich noch ein paar Fragen, zum Anwalt gehe ich auf jeden Fall auch noch.

 

Was würdet ihr mir raten? 

 

 

Bin echt über Hilfe dankbar!

Zum Anwalt, und nichts selbst ausfüllen.

am 30. August 2008 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von TDI_M

Und zwar ist innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer zweispurigen Strasse jemand links gefahren, ich befand mich dahinter. Da dieser jemand ziemlich geschlichen ist, erlaubt waren 60km/h und er fuhr etwa 45km/h, hupte ich und forderte ihn somit auf schneller zu fahren. Als er dies nicht tat bin ich rechts an ihm vorbeigefahren, im Protokoll steht was von das ich ihn geschnitten haben soll so dass er nur mit einer starken Bremsung einen Unfall verhindern konnte.

Hatte die Straße zwei Fahrspuren, getrennt durch Fahrbahnmarkierungen, in Deiner Fahrtrichtung? Da darf man völlig legal rechts überholen. Tragisch, daß die Situation überhaupt eskaliert ist.

Der Andere braucht noch nicht einmal Zeugen, seine Aussage wiegt ohnehin schwerer als Deine, da er Zeuge ist und Du Beschuldigter. Mach' ab sofort mit Anwalt weiter, um den Schaden zu begrenzen.

Oliver

 

am 30. August 2008 um 16:29

Zitat:

Original geschrieben von TDI_M

1) Im Bogen stehen mehrere Optionen die ich jetzt wählen kann. Zum Beispiel das ich mich nicht äußern will, das ich die Straftat zugebe, das ich die Straftat nicht zugebe, etc.....Eine Option lautet "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden".

Diese Option hätte ich jetzt ad hoc gewählt. Ich bin noch nie mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen, und habe auch keine Punkte in Flensburg. Noch nicht mal ein Ticket wegen Geschwindigkeitsverstoßes hab ich jemals bekommen. Mal angenommen ich kreuze diese Option an, kriege ich dann einen Bußgeldbescheid und die Sache ist vom Tisch? Ich hab Magenschmerzen wegen der Anzeige und wäre einfach nur froh wenn das erledigt wäre, auch wenn ich dafür mehr Geld zahlen müsste.

Das ist die Falle überhaupt, denn durch Ankreuzen gibst Du Deine Schuld direkt zu. Dann müßtest mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Ansonsten wie schon gesagt: Nichts selbst ausfüllen und ab zum Anwalt!

Liebe Grüße

Meehster

am 30. August 2008 um 17:37

Nichts ausfüllen, Dich nicht (um Kopf und Kragen!!!) äußern.

Aussage bei der polizeilichen Vernehmung verweigern (Dann geht allerdings der Vorgang seinen Lauf, aber das tut er bei dem Vorwurf sowieso).

Hintergrund:

Die Polizei ist im Wissensvorteil, hat die Aussage des mutmaßlich Geschädigten und wird Dir (Fang)fragen stellen.

U.U. wird, je nach dem, was der andere noch zu Protokoll gegeben hat, nur durch Dein Zutun aus der Nötigung eine versuchte Körperverletzung und dann geht der Vorgang an die Staatsanwaltschaft über und der mutmaßlich Geschädigte tritt nur noch als Zeuge auf. Hat den Vorteil, daß er dann die Wahrheit sagen muß und Du seine im Protokoll gemachten Angaben durch Deine Fragen in der Verhandlung erschüttern darfst.

Leider ist es in D so, daß es Privatpersonen nicht ermöglicht wird, selbst die Akten zur Einsicht anzufordern.

Dazu mußt Du einen Anwalt beauftragen. Es ist möglich, den Anwalt nur zur Akteneinsicht zu beauftragen, anschließend das Mandat zu entziehen und sich selbst zu verteidigen. Da sollte man aber ein wenig Erfahrung haben mit der freien Rede in streßbehafteter Umgebung. :)

Also: Montag nach einem Anwalt suchen. Fristen nicht verstreichen lassen!!!

 

Noch was wichtiges:

Bei Vorsatz bzw. Straftaten zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht. Deshalb ist es wichtig, sich über die genaue Anklage zu informieren.

Bei Einstellung des Verfahrens bleibst Du erstmal auf Deine Auslagen sitzen.

Nur bei Urteilsfällung vllt nicht, aber mit den Risiken eines Urteils.

Themenstarteram 30. August 2008 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Meinst du mit zweispurige Straße zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung?

Richtig, diese Strasse wird dann in etwa 200 Metern weiter zur Autobahn. An dieser Stelle wo es passiert ist war allerdings noch keine Autobahn, sondern eine normale Strasse.

Am Montag bin ich beim Anwalt. Wer noch Erfahrungen hat, ich bin über jede Hilfe dankbar. Hat jemand eine Idee welche Strafe mir droht?

Vielen Dank!

am 30. August 2008 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von TDI_M

. Hat jemand eine Idee welche Strafe mir droht?

Cool bleiben, man wird Dir nicht den Kopf abreißen. Du glaubst ja gar nicht, wieviele seelisch oder geistig grenzwertig unausgeglichene Vollpfosten jeden Tag des Deutschen liebstem Hobby - der Anzeige - frönen.

Trink einen Kaffee, genieß' das schöne Wochenende (morgen ist glaub ich Sonntag, da brauchst Du ja vllt nicht zu arbeiten) und geh' die Sache entspannt an. Morgen Abend machst Du Dir Notizen und setzt Prioritäten bei der Anwaltssuche und dem Gespräch.

Schadensbegrenzung heißt jetzt zu allererst, daß die Emotionen nicht Deinen Tagesablauf oder die berufliche Leistung beeinträchtigen.

Vor allen Dingen beim nächsten Mal cool bleiben. 

 

Auf zweispurigen Fahrbahnen innerhalb geschlossener Ortschaften darf rechts schneller gefahren als links. Also nicht hupen sondern mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit dran vorbei und sein langes Gesicht beobachten.  

am 31. August 2008 um 0:08

Zitat:

Original geschrieben von TDI_M

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Meinst du mit zweispurige Straße zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung?

Richtig, diese Strasse wird dann in etwa 200 Metern weiter zur Autobahn. An dieser Stelle wo es passiert ist war allerdings noch keine Autobahn, sondern eine normale Strasse.

Also war es noch innerorts? Dann durftest du dort völlig legal rechts überholen. Eine vorherige "Belehrung" des anderen Verkehrsteilnehmers war nicht nötig und in meinen Augen auch nicht angebracht, da er dich eben nicht behindert hat.

Natürlich musst du die Vorwürfe trotzdem nicht auf dir sitzen lassen, wenn du ihn nicht genötigt, gefährdet und geschnitten hast. Ich würde es sogar als typisch bezeichnen, dass unaufmerksame Verkehrsteilnehmer zwanghaft andere beschuldigen, sobald sie "aufgeweckt" wurden.

Wie schon gesagt, erst mal keine Panik, nichts ausfüllen, sich nicht zu irgendwelchen Aussagen drängen lassen, sondern am besten einen Anwalt konsultieren. Es gibt genug Verkehrsteilnehmer, die auf Streit aus sind und die Polizei ist meistens erstmal auf deren Seite, allein schon wegen der Informationsasymetrie.

5 Sekunden als kurzen Zeitraum zu definieren wo man die Scheinwerfer des hinterherfahrenden Fahrzeuges nicht erkennen kann ?!

Da dreht dir jeder einen Strick raus.

Selber habe ich 2 Anzeigen in 12 Jahren erhalten, wobei ich mich immer an einen erfahrenen (!) RA gewendet habe, um

meine Sicht der Dinge an die Polizie repektive der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.

Zur ersten Anzeige .. Vordermann bremst ohne sichtbare Gründe, weiche auf die rechte Spur aus und überhole diesen, ohne weiter zu Beschleinigen, 45PS Corsa gegen MX5.

Zweite Anzeige .. Autobahnauffahrt, ein anderes Fahrzeug wollte das Reißverschlussverfahren anwenden, Lücke zu klein, hat sich hinter mir eingeordnet.

RA hat ein Urteil gefunden, das dieses Verfahren auf einem Beschleunigungsstreiffen unzulässig ist.

+++

am 2. September 2008 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von TDI_M

Ich konnte mich nicht mehr an den Vorfall erinnern und schrieb somit das ich gefahren sei [...] Im Protokoll steht ebenfalls noch das "die Person kann nicht wiedererkannt werden."

DAS war der größte Bock deines Lebens. Du bist zu keiner Aussage verpflichtet und hättest einfach von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen sollen. Daraus hätte sich ergeben das der Fahrer nicht ermittelt werden konnte und somit das Verfahren eingestellt wird. Denk mal nach, dass war alles andere als klug von dir!!

Ich hoffe du hast jetzt einen guten Anwalt eingeschaltet? Dieser wird Akteneinsicht beantragen und mit dir zusammen die weiteren Schritte besprechen. Ich denke nicht das alle dir vorgeworfenen Straftaten haltbar sind. So wie ich das oben verstanden haben steht im Sachverhalt was von "dieser musste seinen Wagen stark abbremsen". Daraus würde sich zum Beispiel ergeben das die Situation (Unfall oder Beinahe-Unfall) nicht durch den Zufall bestimmt war. Dieses Szenario muss aber vorliegen um eine Verurteilung nach §315c zu erreichen. Ein guter Anwalt wird den genauen Sachverhalt und die Akte der Vernehmung so auseinanderpflücken das solche Punkte zum Beispiel wegfallen. Ich kann dir nur nochmals den dringensten Rat geben einen Anwalt aufzusuchen! Als juristischer Laie wirst du zu 100% ins offene Messer laufen!

Bitte halte uns über den Fortgang auf dem laufenden, ist immer wieder interessant zu lesen.

Vielen Dank!

am 2. September 2008 um 10:50

Hallo

auf einer Zweispurigen Straße sich so zuverhalten verstehe ich nicht !

Ohne Deine Nötigungen einfach rechts dranvorbei und Du hättes kein Ärger !

Aber Du siehst Deine Fehler ja ein ;)

Anzeigen kann in D jeder jeden.

Geh zum Anwalt. Das sind immerhin führerscheinrechtliche Delikte. Wenn dir dein Lappen was wert ist bessere dein Fahrverhalten und geh zum Anwalt.

Die StA wird aufgrund der Aussagen prüfen, ob die Nötigung tatsächlich stattfand und verfolgt wird. Nötigung und Straßenverkehrsgef. sind Straftaten!

Wenn es Aussage gegen Aussage steht, eher nicht. Das wäre der Optimalfall für dich.

Hat der andere 4 Zeugen, die unabhängig voneinander selbiges äußern, wirds schwierig für dich. Gibst du nun auch noch alles z.B. zu und bestätigst die Angaben des Anderen reitest du dich selbst rein, wobei ich da weder eine Straßenverkehrsgefährdung, noch eine Nötigung sehe, wenn das alles so war wie geschildert. Deswegen der Anwalt.

PS: Da du nun Beschuldigter in einem Strafverfahren bist, darfst du auch lügen. Äußer dich doch und behaupte doch einfach, der andere hätte ohne Grund abgebremst, weswegen du trotz Bremsung deinerseits logischerweise kurz dicht auffuhrst und nach rechts ziehen musstest. Wie du es jetzt noch geschaft haben sollst dabei zu hupen, musst du dir überlegen. Nicht die feine Art aber wenn ich das richtig verstanden habe, behauptet der andere ja auch, du hättest ihn geschnitten, was deiner Meinung nach ja nicht so war. Ist er nun mit seiner Aussage alleine und hat keine Zeugen wird das alles vermutlich eingestellt werden.

Da du es aber nicht weißt: Geh doch einfach zum Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von neo49

...PS: Da du nun Beschuldigter in einem Strafverfahren bist, darfst du auch lügen. ...

Gut geschlafen hast Du aber letzte Nacht? :rolleyes:

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