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Autokauf nach dem Kauf nur noch Probleme

BMW 3er E46
Themenstarteram 19. Januar 2013 um 18:47

Hallo,

Ich habe vor gut 10 Tagen für 4000 € einen Bmw E46 318I BJ 2001 mit 170.000 Km gekauft in einem An und Verkauf Laible Automobile Der Wagen wurde als TOP Zustand und Top Gepflegt ausgeschildert und Scheckheft gepflegt.

Nun kommt das wo Ich gerne die Beratung bzw Eure Meinungen hätte

Nach der Abholung vom Laible kamen die ersten Probleme Kühlwasser Verlust 30 Km fast 1 Liter Ölverlust Defekte Xenon Zündteil oder Steuergerät Defekter Fensterheber Zudem Leuchten einige Kontroll Leuchten von Abgaswert bis Kühlwasser ... Darunter kommt auch der Wagen Ruckelt extream beim Stehen an Ampeln Teilweise so Hefig das man denkt er Explodiert oder es ist ein Erdbeben teilweise was mir auch aufgefallen ist er nimmt manchmal nicht richtig Gas an sondern Ruckeln und erst dann nimmt er es an .. also TOP ZUSTAND zudem wurde in meiner Werkstatt auch festgestellt der Letzte Ölwechsel war 2010 :((( bei 70.000 KM nix mit Scheckheft ... nun würde ich gerne wissen gibt es ne möglichkeit den verkäufer in die Zange zu nehmen das er alle Probleme löst auf seine Kosten weil das kann ja nicht sein ein Wagen als TOP Zustand TOP Gepflegt zu verkaufen kaum vom Hof fangen die Probleme an .... Besten falls würde ich sogar den BMW zurück geben nur Probleme bis jetzt jeden Tag kommt ein Neues ..

 

Was kann man Unternehmen?

Danke

p.S

Probefahrt wurde gemacht 70 KM Landstraße/Autobahn keine Probleme gefunden außer kleine Mängel von lackkratzern aber sonst i.O

Erst nach dem Kauf kommen die Probleme ... Bitte keine Dummen Kommentare will Nur wissen was man dagegen Tun kann Zurück geben?? Verkäufer in die Mangel Nehmen ???

Beste Antwort im Thema
am 19. Januar 2013 um 19:43

hab im internet nachgesehen

Laible automobile

und

Laible automobile

und

Laible automobile

ein verbrecher.

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36 Antworten

Nicht alles was kaputt geht fällt automatisch unter "Gewährleistung". Es gibt X- Urteile was unter Gewährleistung fällt und was unter Verschleiß ;) Kannst ja mal auf der ADAC Seite nachlesen.

Was soll der Anwalt denn machen? Erst muss er dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung geben. Was anderes wird der Anwalt auch momentan nicht machen können.

am 20. Januar 2013 um 11:08

also auf nachbesserung würde ich in diesem fall verzichten da es ja schon erhebliche mängel sind und man nie weiß was noch auf einen zukommt. ich kenne das bei uns in der firma so das auto darf zurück gegeben werden innerhalb von 14 tagen und wenn nicht mehr als 500 km gefahren wurden oder falls es mehr sein sollten wird was von dem preis abgezogen.

du weißt ja auch nie in welcher werkstatt er das "nachbessern" erledigen würde, die haben da schon ihre "komplizen" da bekommen sie es schön billig und auch schön scheiße repariert.

ich kenne da so ne geschichte 1er bmw baujahr 2009 unfall gehabt vorne komplett platt. wurde "professionell" repariert 2 wochen nach dem es verkauft wurde kam das auto zu uns in die werkstatt mit motor ruckeln usw. nach längerer suche wurde das problem gefunden.

das masseband vom motor wurde mit isolierband zusammengeflickt es war komplett durchtrennt.

so jemand wird das wohl sein wo es dann repariert also fzg zurück gehen lassen und ein anderes fzg suchen da wirst du dir warscheinlich viele probleme erparen!!!

grüße cloppi21

hallo,

habe etwas ähnliches hinter mir, ist aber schon eine weile her ...

die sicherste lösung ist folgende - ab zur DEKRA und 1 gutachten

über die bestehenden fehler am fahrzeug erstellen lassen ... das

kostet so 80 - 160 €, die die rechtschutz übernimmt, sofern vor-

handen, wenn nicht, dann musst du in vorleistung treten(selbst

bezahlen) - erst jetzt hast du ein rechtlich anerkanntes protokoll

leider muss man den verkäufer eine 2-malige nachbesserung, d.h.

reparatur(versuche) zugestehen, um die fehler zu beheben ....:-(,

oder aber du bringst den wagen zurück (rücktritt vom kauf wegen

erheblicher und verschwiegener mängel seitens des verkäufers )

ebenso würde ich ohne wenn und aber mit einer anzeige wegen

betruges drohen - das ganze sollte aber ein ANWALT durchführen,

damit der händler sieht, daß du es ernst meinst (auch vorkasse)

bei mir hatte es damals dann letztendlich 2 jahre an meinem gericht

gedauert, bis der händler verklagt wurde, mir 1.500 € zu bezahlen

 

good lack

 

 

Zitat:

Original geschrieben von cloppi21

also auf nachbesserung würde ich in diesem fall verzichten

grüße cloppi21

Ist halt nur die Frage ob dir das freigestellt wird?

am 20. Januar 2013 um 11:58

Zitat:

Original geschrieben von Tils Nils

Zitat:

Original geschrieben von cloppi21

also auf nachbesserung würde ich in diesem fall verzichten

grüße cloppi21

Ist halt nur die Frage ob dir das freigestellt wird?

hmm jaa wie wird das rechtlich gesehen mit der rückgabe weiß nicht ob das von unserer firma nur kulanz für den kunden ist oder ob das auch rechtlich so geregelt ist, das bei solchen mängeln innerhalb einer bestimmten zeit das auto zurück gegeben werden darf???

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Zitat:

Original geschrieben von NordseeVW

Nochmal:

Ich würde das erstmal im Guten versuchen, denn der Richter wird vermutlich sagen, dass nach 11 Jahren & 170.000 km alles Verschleiß sei & man damit rechnen musste

Für was gibt es bitte die Gewährleistung? :confused:

Der Richter wird das sicher NICHT sagen....die Ware muß,auch gebraucht,die zugesicherten Eigenschaften aufweisen....

Wenn die Kiste von dir gekauft wäre,wäre das was anderes....das Auto wurde aber von einem Gewerbetreibenden gekauft,also muß er hier die Gewährleistung geben und hier muß ER im ersten halben Jahr NACHWEISEN,das der Wagen den beschriebenen Zustand zum Kaufzeitpunkt aufgewiesen hat.

Ein Gutachter kann hier aber ganz schnell feststellen,das dies nicht der Fall war.

Denn es gibt nunmal Defekte,die NICHT von jetzt auf gleich auftauchen.

Und wenn man als Gewerblicher so "schlau" ist und solch ein Fahrzeug ohne Begutachtuing mit solchen Versprechnungen weiterveräußert,dann wird man da teuer fürs nächste Mal lernen....

Manch einer hier hat schon eine seltsame Vorstellung von Recht....

 

Greetz

Cap

... das ist nicht meine Rechts"vorstellung", sondern das sind die einschlägigen Urteile, die jeder beim ADAC nachlesen kann - nicht böse sein Cap - ansonsten schätze ich deine Postings sehr ;)

Zitat:

Original geschrieben von Lala619

Strafanzeige zweck Betrug

einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht und Vorsatz kann wohl keiner nachweisen

am 20. Januar 2013 um 16:04

Zitat:

Original geschrieben von NordseeVW

Nochmal:

Ich würde das erstmal im Guten versuchen, denn der Richter wird vermutlich sagen, dass nach 11 Jahren & 170.000 km alles Verschleiß sei & man damit rechnen musste

grundsätzlich hast du mit der aussage auf jeden fall recht, aber wenn wirklich jetzt alles auf einmal auftritt ist doch eher unwarscheinlich da könnte man schon danach gehen das dies vorsätzlich billig repariert wurde, nur muss man das dem verkäufer ja erst mal nachweisen können das es so passiert ist. aber wie von mir schon geschrieben da es ja erst 10 tage her ist das er das fahrzeug gekauft hat würde ich versuchen von dem kauf zurückzutreten oder auf jeden fall mal nach haken wie es ist zb mit einer zuzahlung zu der reparatur oder das der händler selber nachbessert.

 

mfg cloppi21

am 21. Januar 2013 um 11:16

Zitat:

Original geschrieben von norbi333

Wo hier alle raten direkt zum Anwalt zu rennen, schon mal bedacht dass der Händler das Recht auf Nachbesserung hat?

Aha, einmal Betrug beim Verkauf, dannach wieder beim Nachbesserung. Dann vielleicht noch mal zur Nachbesserung und nochmal ... Mit solche erhebliche Defekten würde ich dieses Auto nicht fahren, sogar nach der evtl. Nachbesserung.

Zitat:

Original geschrieben von falcone76

Zitat:

Original geschrieben von norbi333

Wo hier alle raten direkt zum Anwalt zu rennen, schon mal bedacht dass der Händler das Recht auf Nachbesserung hat?

Aha, einmal Betrug beim Verkauf, dannach wieder beim Nachbesserung. Dann vielleicht noch mal zur Nachbesserung und nochmal ... Mit solche erhebliche Defekten würde ich dieses Auto nicht fahren, sogar nach der evtl. Nachbesserung.

Aha, ich habe das in meinem 37-jährigen Autofahrerleben schon mehrmals hinter mir und in 2 von 3 Fällen wurde dem Händler ein Nachbesserungsrecht vom Richter zuerkannt!

am 21. Januar 2013 um 16:36

Stimme den letzten Beiträgen hier zu. Grundsätzlich hat jeder Händler erst einmal das Recht auf Nachbesserung. Allerdings würde ich in dem Fall bezweifeln, dass er das auch macht. Wenn er die ganzen Mängel reparieren muss, macht er ja wahrscheinlich ziemlich Miese an dem Auto. Ich schätze mal er würde von isch aus das Auto wieder nehmen, Geld zurück und anschließend findet man dann wieder den guten alten "nur Export".

Zum Thema Gewährleistung und Verschleiß denke ich, da sollte man in dem Fall nicht allzu große Angst haben. Gewährleistung besagt ja, das die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs ohne Mängel war. Und das die ganzen Teile in nur 10 Tagen "verschleißen" ist doch sehr unwahrscheinlich.

Trotzdem finde ich direkt zum Anwalt zu rennen, ohne mit dem Händler gesprochen zu haben immer etwas übertrieben. Kann ja wirklich sein, dass er nichts von den Mängeln gewusste hat. Und eventuell sagt er ja freiwillig, dass er dass Auto zurücknimmt. Da hat man sich dann schnell die Anwaltskosten gespart. Und selbst mit Rechtsschutz hat man in der Regel ja ne Selbstbeteiligung

Also erst mal versuchen, untereinander zu klären. Wenn's nicht geht, Anwälte sind ja nicht alle in ein paar Tage verschwunden....

am 21. Januar 2013 um 17:30

Wenn es schnell gehen soll, zuerst mit dem Verkäufer sprechen und nach einer Lösung suchen.

Wenn dieser nicht bereit ist oder nur unzureichende Angebote macht, zum Anwalt.

Sollte der Anwalt dann nichts erreichen und es kommt zu einer Klage, dauert das....

In dieser Zeit sollte das Fahrzeug besser nicht bewegt werden.

Von dem her wäre eine Einigung mit dem Verkäufer das Beste.

Die Sachmängelhaftung besteht. Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und kann nur bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden, dies muss aber ausdrücklich im Vertrag vermerkt sein. Davon besteht (wie schon bemerkt) im ersten halben Jahr eine Beweislastumkehr.

Der km Stand spielt hier erstmal keine Rolle. Der Verkäufer hat mangelfreie Ware zu verkaufen. Bekannte Mängel müssen schriftlich genannt sein, sonst gelten sie als nicht vorhanden.

Der km Stand kommt erst dann zum Tragen, wenn ein Bauteil defekt geht, was seine übliche Haltbarkeit überschritten hat. Hier gibt es unterscheidliche Richtersprüche. Die einen sehen einen 6Zylinder BMW Motor bei 170tkm am Ende, Andere verdonnern den Verkäufer einen 15Jahre alten Fiestamotor mit 240tkm zu ersetzen (darf gebraucht sein) und das 11Monate nach Kauf.

Nicht abwimmeln lassen. Fehlerfreies Fahrzeug verlangen oder sofortige kostenneutrale Rücknahme anbieten.

Hallo TE heute ist Montag und du wolltest den Händler mal Besuchen, würde mich jetzt schon Interressieren was dabei rausgekommen ist !

*KLUGFSCHEI?-MODUS an*

Eigentlich ist heute Dienstag

*KLUGSCHEI?-MODUS aus* :D;)

Zitat:

Original geschrieben von NordseeVW

*KLUGFSCHEI?-MODUS an*

Eigentlich ist heute Dienstag

*KLUGSCHEI?-MODUS aus* :D;)

Na komm wegen den 20 min. ! :D

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