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auto gekauft zurück geben?

Themenstarteram 18. Januar 2008 um 23:13

So, ich hab n auto gekauft

BMW 316 coupe, blau

bj ende 95

168tkm (wobei ich momentan dran zweifel)

innenraum top zustand (wobei ich mitlerweile glaube der wurde gewechselt)

schnitzer felgen recht schick

sportauspuff, tiefer

hinten am kofferraum deckel hat er rost

batterie musste ich heute neu machen

motor läuft meines erachtens super...

elektrische fensterheber und schiebedach

preis 3500€

 

so, im allgemein bin ich total unzufrieden mit dem ding, warum... weil mich die kilometer sache stört und ich bei kauf vom händler gesagt bekommen habe das tüv und au neu ist oder gemacht wird, problem das ding hat nur bis genau märz tüv.... was noch hinzu kommt, händler meinte auto sei 4te hand, gut fand ich jetzt net so toll, aber ich meine naja kann man mit leben.... tatsächlich ist es 6te!!!!! hand, baujahr is auch so ne sache war auch angegeben mit 96 obwohl ende 95.... problem ist, diese dinge hab ich vertraglich einfach nicht festgelegt mit ihm, war meine dummheit und naivität, hab ich irgendwelche optionen oder guck ich jetzt einfach in die röhre? es war einfach mein erster auto kauf und ich hatte bei der ganzen sache kein durchblick bin fast am ende....

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28 Antworten

lass mich raten,Kiesplatzhändler mit Yildirim als Verkäufer...?!

Bist beim Kauf getäuscht worden.. gilt auch mündlich.. wenn du was schriftlich gemacht hast also unterschrieben, dann gilt die Schriftsache.

Haste ne Rechtschutz? wenn ja lass dich telefonisch beraten.. :-)

am 18. Januar 2008 um 23:22

1. Hast du einen Kaufvertrag?

2. Wie lange ist der Kauf her?

3. Hast du eine Rechtschutzversicherung?

4. Kannst du zu einer vertrauenswürdigen Werkstatt fahren den Wagen mal durchchecken lassen ( nicht ATU/PITSTOP oder so ).

Themenstarteram 18. Januar 2008 um 23:34

@powertech

ganz genau ;(

1. hab nen vertrag

2. montag

3. ja habe ich

4. mach ich

sowas von dreist von dem kerl.Scheinst sehr jung zu sein,lass dir das eine Lehre sein.Aufjedenfall mal die Eltern oder sonstwen mit mehr Erfahrung schnappen und mit denen das ganze durchgehen bzw.erst mal dem Händler nen Besuch abstatten und mit Rechtsweg drohen.Wenn dann nix läuft,ab zum Anwalt.

am 18. Januar 2008 um 23:39

Zitat:

Original geschrieben von *rui

@powertech

ganz genau ;(

1. hab nen vertrag

2. montag

3. ja habe ich

4. mach ich

Das sind doch die besten Vorraussetzungen. Wenn du mir per PN die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs zukommen läßt, dann kann ich mal nächste Woche die KM überprüfen. Mal gucken ob die echt sind oder ned.

Ich würds so machen:

Fahr in eine wirklich vertrauenswürdige Werkstatt. Oder investiere 60,- Euro und fahr zur dekra und mach einen Gebrauchtwagencheck. Der Prüfer untersucht den Wagen sehr gründlich, guckt nach Unfallschäden und du erhälst einen Bericht. Sollte indem Bericht dir etwas nicht so vorkommen wie mit dem Verkäufer vereinbart, dann geh zum Rechtsanawalt mit dem Bericht und dem Kaufvertrag. Der soll dann weitere Schritte einleiten....

am 19. Januar 2008 um 0:30

Gekauft von privat oder vom Händler?

Von privat: Keine Chance ohne schriftliche Ausführung im Vertrag bzw. ohne Zeugen bei der Aussage

Vom Händler: Würde mich wundern da diese so gut wie alles aufführen "müssen" im Kaufvertrag um nachträglich abgesichert zu sein. Sprich wenn er vom Händler ist hast du gute Chancen.

ciao

tele

am 19. Januar 2008 um 0:44

3500EUR ? bisschen zu teuer oder was macht ihn so besonders ?

Ich hoffe für dich nicht das es ein so-genanntes "verkaufe Auto im Auftrag" ding war wie die Kollegen es oft machen. dann wäre es halt auch mit irgendwelchen Ansprüchen schwer!!!

Themenstarteram 19. Januar 2008 um 9:15

also war auch im Kundenauftrag :(

schick dir die fahrgestellnummer sobald ich zuhause bin... ma ne frage wieso kannst du sowas nachprüfen? o.O

am 19. Januar 2008 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von *rui

also war auch im Kundenauftrag :(

schick dir die fahrgestellnummer sobald ich zuhause bin... ma ne frage wieso kannst du sowas nachprüfen? o.O

moin,

@lilalaunebär

würd mich auch intertessieren wie du es nachprüfen willst...

das klappt doch nur wenn der wagen in einer vertragswerkstatt gewartet wurde wo auch der km-stand auf dem kundenauftrag steht, oder?

ansonsten kannste ja nix prüfen wenn der wagen privat/hinterhofwerkstatt gewartet wurde;)

rod

am 19. Januar 2008 um 11:15

Fraglich sind für mich folgende Punkte:

Möglich ist ein Rücktritt vom Kauf generell.

Wenn die Fakten im KV stehen wird es für Dich schwer,

also das falsche BJ, etc., da Du diesen ja durchgelesen

und unterzeichnet hast. Die Möglichkeit das Baujahr

zu überürüfen vor KV-Abschluss hattest Du auch.

Sprich: Was steht im Brief?

Wenn nun im Brief etwas anderes steht als im KV, sieht

es wieder besser aus.

Ansonsten, falls die KM nicht stimmen, kannst Du den Wagen

ohne weiteres zurückgeben, dann aber gleich mit dem Anwalt

kommen, weil es ist so, dass sich diese Händler mit Händen

und Füßen gegen eine Rücknahme sperren.

1. Schritt ihm sagen dass Du ihn wg. Betrug anzeigen wirst.

Das machst Du dann auch! Die Anzeige zurücknehmen kannst

Du immer noch.

2. Den Anwalt einen schönen Brief schreiben lassen.

Hier bei uns wird von der Anwaltskammer Werbung gemacht:

"Ein Anwalt ist billiger als keiner":)

Das könnte in Deinem Fall stimmen.

Schritt 1 kannst Du noch heute machen, wenn er dann Besuch

von der Polizei bekommt, wird er sicher kooperativer sein.

Aber suche als erstes den Konsens mit dem Händler, dann

zur Pol. Und ab jezt: Alles mit Zeugen!

Unabhängig von der rechtlichen Betrachtung:

Klar wird er sich gegen die Rücknahme sperren:

3500 EUR für diesen Wagen wird er nie wieder bekommen :D

Aber da er nur "Im Auftrag" verkauft hat, hat er den Wagen ja praktisch gar nicht selber verkauft. Von daher wird er sagen, dass er nix für einen eventuell manipulierten KM Stand könne, da er ja den Wagen nicht überprüft hat und sich auf die Angaben des vorigen Besitzers verlassen hat.

Ganz miese Masche dieses "Verkauf im Auftrag", dadruch werden Betrug Tür und Tor geöffnet :mad::mad:

am 19. Januar 2008 um 13:23

@Corsa Ding

Wenn er ihn anzeigt ohne begründeten Verdacht, noch dazu zwecks Betruges und er kanns nicht nachweisen dann hat er im wahrsten Sinne die Arschkarte gezogen. Üble Nachrede nennt sicht das.

Und nur weil er ihn anzeigt kommt noch laaaaaaange nicht die Polizei zu ihm, noch lange nicht!

Und ein genereller Rücktritt vom Kauf ist absoluter Quatsch.

Komm mir nicht mit dem 14 Tage Rückgaberecht ^^

Fakt: Auto prüfen lassen ob man es irgendwie die Mehrkilometer feststellen kann. Wenn das möglich ist dann hat man gute Chancen beim Kauf vom Händler.

Und die Sache mit dem Verkauf im Kundenauftrag ist wirklich mies.

Der Händler ist frei von der Gewährleistung. Allerdings kann man den wirklichen Verkäufer haftbar machen sollten falsche Aussagen getroffen worden sein. Aber das ist aussichtslos.

Zum Thema:

rui, da hast du schlechte Karten :/

Red am besten mit deiner Rechtschutzsversicherung

ciao

tele

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