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Auto aus Belgien in Deutschland zulassen!!

Themenstarteram 22. März 2012 um 23:56

Hallo Leute ich habe ein Problem mit einem e36 Cabrio aus Belgien!

Ich habe das Auto in Deutschland bei einem kleinen Händler mit EWG Papieren und neuem TÜV gekauft und jetzt bekomme ich das Auto in Deutschland nicht angemeldet!

Der Händler will sich um nichts kümmern und der letzte Besitzer in Belgien ist nicht zu finden!

Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben was ich machen kann um das Auto in Deutschland anzumelden!

Danke Stefan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sierra RS 2000

Na ja die Zulassungsstelle sagt ohne originalen Brief ist eine Anmeldung nicht möglich da der Wagen ja noch in Belgien angemeldet sein kann.

Das sollte eine einfache Anfrage beim KBA klären können...

Zitat:

Original geschrieben von Sierra RS 2000

Zurückgeben möchte ich den Wagen nicht da er mir gefällt und ich über Winter viel an dem Auto gemacht habe!

Ist es nicht sinnvoller, erstmal zu checken, ob man einen Wagen überhaupt zugelassen bekommt bevor man Geld in ihn investiert?? Aber abgesehen davon, es ist schon irgendwo richtig, ein Auto ohne Papiere zu kaufen und dann auch noch aus dem Ausland, das ist irgendwie...naja, doof will ich nicht sagen, aber schon etwas sinnbefreit...

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Vielleicht kann mir auch jemand weiter helfen:

Ich hab versucht ein Belgisches Fahrzeug anzumelden. Deutscher TÜV Bericht liegt vor, Kaufvertrag liegt vor, COC (Certificate of Conformity) liegt vor und KFZ-Schein Teil 1 liegt vor. (Auf Teil 2 steht wohl das dies Eigentum des Belgischem Staat ist.)

Jetzt meinte die Tante beim Straßenverkehrsamt das sie ohne den Teil 2 nichts machen kann. Ist das korrekt und ich hab jetzt Pech oder hatte die einfach keine Lust zu arbeiten (den Eindruck hatte ich nämlich).

Ansonsten, wie bekomme ich den Teil 2. Der Vorbesitzer meinte das er dies bei der Abmeldung mit abgegeben hat und der Belgische Staat das nur bei einer Anmeldung wieder aushändigt.

Wenn die belgische Zulassungsbescheinigung aus Teil 1 und 2 besteht, dann hat Deine Tante Recht und beides ist bei der Zulassung in D vorzulegen und wird eingezogen.

Warum glaubst Du Deiner Verwandschaft nicht, wenn die Dir das so sagt? Warum hast Du sie nicht gefragt, ob sie keine Lust hat?

Du brauchst auf jeden Fall den „Kentekenbewijs“: http://...lgien-belgium.blogspot.com/.../...s-belgien-belgium.html?m=1

Ohne diesen (und nur diesen) wird es nichts mit der Zulassung.

Aber die Zulassung Teil2 wurde angeblich vom Belgischen Staat einbehakten.

Wo krig ich einen neuen her?

Reicht eine Verlusterklärung?

Das Certificate of Conformity hab ich ja

Da solltest Du mal mit dem bisherigen Eigentümer sprechen, denn diese Geschichte stimmt nicht.

Das werde ich tun. Aber wenn der nun verloren gegangen ist, was tun?

Reicht eine Verlusterklärung?

Genau, angeblich !

Du hast sie ja nicht verloren.

(2) Die Zulassungsbehörde hat die ausländische Zulassungsbescheinigung einzuziehen und mindestens sechs Monate aufzubewahren. Sie hat das Kraftfahrt-Bundesamt über die Einziehung umgehend, mindestens jedoch innerhalb eines Monats, elektronisch zu unterrichten. Ausführungsregelungen zur Datenübermittlung gibt das Kraftfahrt-Bundesamt in entsprechenden Standards im Verkehrsblatt bekannt. Auf Verlangen der zuständigen ausländischen Behörde ist die eingezogene Zulassungsbescheinigung über das Kraftfahrt-Bundesamt zurückzusenden. Sofern die ausländische Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen besteht, kann bei Fehlen des Teils II das Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn über das Kraftfahrt-Bundesamt die Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde über die frühere Zulassung eingeholt wurde. Die Nummer der ausländischen Zulassungsbescheinigung oder die Nummern von deren Teilen I und II sind zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister mit dem Antrag auf Zulassung nachzuweisen.

In Belgien gibt's Teil 1 und 2 und diese werden bei der Abmeldung ausgehändigt.

Das hört sich doch mal nach eine Antwort an.

Vielen dank für die Aufklärung

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