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Auto abgemeldet 2008 und heute 400€ Rechnung von Versicherung

Themenstarteram 3. Juli 2009 um 1:28

Hallo liebes Forum,

ich habe vor einer Weile bei meinem ersten privaten Autoverkauf einen typischen Fehler begangen und habe mein Fahrzeug im Juni 2008 unabgemeldet verkauft! Im Kaufvertrag hatten wir vereinbart das der Käufer es innerhalb von 4 Tagen abmeldet.

Das tat er natürlich nicht und als ich vom Urlaub zurückkam war es im September immernoch nicht abgemeldet und ich bin mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und diese meinten es abzumelden. Daraufhin habe ich es beim Finanzamt auch gemeldet und habe die restlichen Steuern zurück erhalten und per Anruf auch die Versicherung gekündigt.

So nun siehe da auf meinem Konto fehlten 400 Euro welches die Versicherung mir abgezogen hat. Am Telefon teilte man mir mit das man einen Bescheid der Zulassungsstelle des Käufers erhielt mit Abmeldedatum März 2009. Die Zulassungsstelle meiner Stadt meinte daraufhin das liegt wohl daran das die Stadt des Käufers erst dieses Kennzeichen (6 Monate lang anscheinend) ausfindig machen musste usw. .

 

Ich will garnicht hören wie blöd es von mir war... aber ich habe die schnauze voll insgesamt hat mich das ganze über 400 euro gekostet. Einen Kaufvertrag habe ich (er nicht, er wollte keins für sich).

Was soll ich machen, denkt Ihr ich habe eine Chance mit einer rechtlichen Klage? Geld scheint der typ schon zu haben. Soll ich eine Anzeige bei der Polizei einreichen oder zum Anwalt? Ich bin schon am verzweifeln, dieser Verkauf verfolgt mich nun schon knapp über einem Jahr!!!

Würde es was bringen wenn ich den Kaufvertrag der Versicherung vorlege? Oder bin ich einfach deren Ansprechpartner immernoch?

Wäre auf Rat wirklich dankbar!!

Beste Antwort im Thema
am 4. Juli 2009 um 15:44

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Kar1Zmat1K

So nun siehe da auf meinem Konto fehlten 400 Euro welches die Versicherung mir abgezogen hat.

Hier solltest du zunächst bei deiner Bank eine Rücklastschrift beantragen. Dies ist beim Lastschriftverfahren bis 6 Wochen nach der Abbuchung vom Konto möglich.

Toller Tipp, der am Ende noch höhere Kosten verursachen dürfte.

13 weitere Antworten
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13 Antworten
am 3. Juli 2009 um 4:39

Sende eine Kopie vom Finanzamt und vom Kaufvertrag an deine Versicherung.

Ich hoffe,es klappt.

am 3. Juli 2009 um 16:42

da sehe ich keine möglichkeit...du kannst nur auf kulanz hoffen.

wenn du den verkauf mit dem kaufvertrag nachweisen kannst, ist die versicherung vielleicht kulant, auf einen teil des beitrags seitdem zu verzichten. muss sie aber nicht. solange das fahrzeug auf dich zugelassen ist, musst du es auch versichern und die beiträge dafür zahlen.

du hast aufgrund des kaufvertrags eventuell einen zivilrechtlichen anspruch an den käufer. kommt drauf an, was da genau drinsteht. eventuell hat sich der käufer auch mit der beendigung des vschutzes einverstanden erklärt...

warum hast du dich nicht mit dem kaufvertrag an deine versicherung gewandt? die hätten dem käufer kündigen können - zwar auch mit ner gewissen frist - aber es wäre wesentlich schneller gegangen.

um der forderung nach kulanz ein wenig nachdruck zu verleihen könntest du dort geltend machen, dass du auf die möglichkeit einer erwerberkündigung nicht hingewiesen wurdest - dazu mußt du aber schon irgendwie nachweisen, dass du dich dort gemeldet und den sachstand vorgetragen hast. wenn du dich einfach nur auf die zulassungsbehörde verlassen hast, siehts schlecht aus.

man kann der versicherung am telefon zwar schon sagen, dass der vertrag wegen verkauf beendet werden soll. die beendigung erfolgt aber dann erst zu dem zeitpunkt, an dem das fahrzeug ab- oder umgemeldet wurde.

Themenstarteram 3. Juli 2009 um 18:07

Hallo,

ich habe jetzt vorerst mal einen Schreiben vorbereitet und eine Frist darauf mitgeteilt.

Habe ich da irgend etwas vergessen, sollte ich das so per Einschreiben an den Käufer mal abschicken?

-----------------------

Sie haben am 01.07.2008 einen Alfa Romeo mit Kennzeichen xxxx bei mir gekauft. In dem von Ihnen unterschriebenem Kaufvertrag ist vereinbart worden, dass Sie das Fahrzeug innerhalb einer Woche ab- bzw. ummelden. Dies ist leider nie geschehen und somit sind mir Kosten durch die Versicherung entstanden während ich im Urlaub war. Die Kosten von Juli bis September habe ich bezahlen müssen und habe dann die Versicherung gekündigt. Allerdings hat Ihre Zulassungsstelle längere Zeit für die Abmeldung des Fahrzeugs gebraucht, vor allem da Sie das selber nicht gemacht haben. Auch einer damals telefonisch vereinbarten Summe von 200€ zwecks Entschädigung sind Sie nicht gefolgt. Als Abmeldedatum des Fahrzeugs gilt März 2009 und mir wurden 388,xx € neulich abgezogen seitens der Versicherung (für den Zeitraum September 08 bis März 09).

Ich biete Ihnen vor der Einreichung einer zivilrechtlichen Klage an, diesen Betrag bis zum 15.07.2009 an mich zu erstatten und verzichte dabei auf die Kosten die von Juli bis September 2008 mir entstanden sind.

Sollte der Betrag von 388,xx nicht Eintreffen bis zum 15.07.2009 werde ich mit meinem Anwalt gegen Sie rechtlich vorgehen und den gesamten finanziellen Schaden ab Verkaufsdatum anfechten.

-----------------------

Das mit dem Verzicht der Versicherung wäre schön aber ich glaube kaum, dass die Allianz dazu bereit ist. Aber einen Versuch ist es wert, wäre ja schöner wenn beide erstatten :-) .

am 4. Juli 2009 um 0:19

Moin Moin !

Der Verkäufer kümmert sich ein Jahr um nichts?

Lol.-dann TE;bitte Lehrgeld bezahlen.

 

MfG.alrock01

PS. Trotzdem wünsche ich Dir sehr viel Glück!

Themenstarteram 4. Juli 2009 um 3:34

Zitat:

Original geschrieben von alrock01

Moin Moin !

Der Verkäufer kümmert sich ein Jahr um nichts?

nein es war ja nach 3 Monaten "scheinbar" abgemeldet endlich :-(

Zitat:

Original geschrieben von Kar1Zmat1K

So nun siehe da auf meinem Konto fehlten 400 Euro welches die Versicherung mir abgezogen hat.

Hier solltest du zunächst bei deiner Bank eine Rücklastschrift beantragen. Dies ist beim Lastschriftverfahren bis 6 Wochen nach der Abbuchung vom Konto möglich.

am 4. Juli 2009 um 15:44

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Kar1Zmat1K

So nun siehe da auf meinem Konto fehlten 400 Euro welches die Versicherung mir abgezogen hat.

Hier solltest du zunächst bei deiner Bank eine Rücklastschrift beantragen. Dies ist beim Lastschriftverfahren bis 6 Wochen nach der Abbuchung vom Konto möglich.

Toller Tipp, der am Ende noch höhere Kosten verursachen dürfte.

am 4. Juli 2009 um 17:54

nunja, wenn im kaufvertrag wirklich vermerkt sein sollte, dass der käufer auf den versicherungsschutz verzichtet und hiermit ausdrücklich die vorhandene kfz-versicherung nicht wünscht, kann die versicherung den vertrag beenden ohne dem käufer eine kündigung aussprechen zu müssen.

i.d.r. nimmt die versicherung das auch gern an, weil das risiko ja nunmehr unberechenbar geworden ist. es ist auch für die versicherung der schnellste weg aus dem risiko zu kommen. man kann sich vorstellen wie mit fahrzeugen gefahren wird, die vorsätzlich nicht ab- oder umgemeldet wurden...

allerdings ist der fall hier anders - hier ist die sache ja nun rum und es ist nichts passiert...

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hier solltest du zunächst bei deiner Bank eine Rücklastschrift beantragen. Dies ist beim Lastschriftverfahren bis 6 Wochen nach der Abbuchung vom Konto möglich.

Toller Tipp, der am Ende noch höhere Kosten verursachen dürfte.

Die Kosten würde ich hier als absolut nachrangig einstufen und sie dem Verursacher, also dem säumigen Ummelder, auf's Auge drücken.

am 5. Juli 2009 um 6:30

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Toller Tipp, der am Ende noch höhere Kosten verursachen dürfte.

Die Kosten würde ich hier als absolut nachrangig einstufen und sie dem Verursacher, also dem säumigen Ummelder, auf's Auge drücken.

Dieser Logik kann ich nicht ganz folgen, wenn der TE seinem Versicherer gegenüber doch zahlungspflichtig bleibt.

 

Ob der TE dem Versicherer gegenüber zahlungspflichtit bleibt, ist ja hier noch nicht so ganz klar. Wenn der TE dem Versicherer den Verkauf rechtzeitig gemeldet hat, ist er eigentlich aus der Nummer 'raus.

Moin,

wenn ich das Geschriebene richtig interpretiere, wurde die Versicherung nicht vom TE unterrichtet. Insofern ist er ihr gegenüber Schuldner. Die Lastschrift zu widerrufen hätte demnach u.U. vermutlich die Folge eines gerichtlichen Mahnverfahrens; veranlasst von der Versicherung. Daher sollte sich der TE an den Käufer des Fahrzeugs halten.

Das Schreiben an den Käufer ist nett gemeint, wird aber nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Sonst wäre es garnicht erst zu jetziger Situation gekommen. Ich persönlich würde mich in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten lassen. RV ist hoffentlich vorhanden.

Ansonsten abhaken unter Lebenserfahrung....

Gruß

Dewayn

Zitat:

Original geschrieben von dewayn67

Moin,

 

wenn ich das Geschriebene richtig interpretiere, wurde die Versicherung nicht vom TE unterrichtet. Insofern ist er ihr gegenüber Schuldner. Die Lastschrift zu widerrufen hätte demnach u.U. vermutlich die Folge eines gerichtlichen Mahnverfahrens; veranlasst von der Versicherung. Daher sollte sich der TE an den Käufer des Fahrzeugs halten.

 

Das Schreiben an den Käufer ist nett gemeint, wird aber nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Sonst wäre es garnicht erst zu jetziger Situation gekommen. Ich persönlich würde mich in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten lassen. RV ist hoffentlich vorhanden.

 

Ansonsten abhaken unter Lebenserfahrung....

 

Gruß

Dewayn

Im Kaufvertrag war vereinbart worden, dass der Käufer das gekaufte Fahrzeug innerhalb von 4 Tagen abmeldet. Damit konnte der Verkäufer davon ausgehen, dass das Fahrzeug abgemeldet wird. Von ihm konnte nicht verlangt werden, dass er sich hierum unverzüglich kümmert.  Da der Käufer sich aber nicht an die Vereinbarung gehalten hat, muss er den dem Verkäufer daraus entstandenen Schaden ersetzen.

 

TE kann wegen des Fehlers des Käufers die Prämie nicht von der Versicherung zurückverlangen, da die Versicherung keine Vereinbarung mit dem Käufer hat und der Verkäufer für die Prämie haftet.

 

Ob "sich das Schreiben an den Käufer lohnt", ist eine Frage, die sich jeder, der eine Forderung eintreiben will, selbst beantworten muss, insbesondere wenn die finanziellen Verhältnisse des Schuldners unbekannt sind.

 

O.  

 

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