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Auffahrunfall

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 21. Oktober 2014 um 17:03

Hallo,

mir ist gerade im Stop & Go Verkehr durch Unachtsamkeit ein anderer Autofahrer auf meinen schönen Golf aufgefahren. (Schaden fällt m.M. nach gering aus, Heckschürze sowie Kennzeichenbeleuchtung ist kaputt)

Da ich sicher gehen wollte, das die Personalien stimmen, habe ich direkt die Polizei gerufen, welche die Personalien aufgenommen hat und mir einen Zettel ausgestellt hat, wo sowohl meine und auch seine Personalien drauf sind.

Mehr als diesen Zettel habe ich momentan nicht.

Nun meine Frage: Wie muss ich weiter vorgehen?

Bis wann muss ich den Unfall der Versicherung gemeldet haben?

Wo bekomme ich einen Gutachter her?

 

Ich weiss momentan nicht weiter!

Vielen Dank im Voraus!!

Beste Antwort im Thema

Angenommen der Unfallgegner bestreitet die Alleinschuld, und stellt Ansprüche an de TE. Dann sollte die Versicherung informiert sein.

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Gutachter findest du in den gelben Seiten. Bei kleinen Sachen kann aber auch ein Kostenvoranschlag des Autohauses genügen.

Du musst vom Gegner die Daten seiner Versicherung bekommen haben. Dort mußt du dich umgehend melden. Sicherheitshalber solltest du den Vorfall auch deiner eigenen Versicherung melden.

Rufe schnellstmöglich deine Versicherung an. Die werden dir dann alles weitere erklären und abklären, ob du einen Gutachter brauchst oder ned.

Hauptsache, niemand verletzt.

Zitat:

@Wispe schrieb am 21. Oktober 2014 um 19:03:04 Uhr:

Schaden fällt m.M. nach gering aus,

inwiefern definierst du 'gering'? :confused:

da bist du schnell im 4-stelligen bereich! :eek:

Zitat:

Nun meine Frage: Wie muss ich weiter vorgehen?

willst du:

a. den schaden in eigenregie reparieren?

b. das auto einfach in einer werkstatt abgeben und repariert abholen?

falls b. dann fährst du in eine vertragswerkstatt, erklärst denen den fall, die werden dann den rest für dich machen - je nach alter des fahrzeuges solltest du auf einen gutachter bestehen, damit der wertverlust bestimmt werden kann.

Zitat:

Bis wann muss ich den Unfall der Versicherung gemeldet haben?

deine ansprüche verjähren nach 3jahre nach ende des kalenderjahres - im zuge der beweislast, solltest du den schaden aber unverzüglich der gegn. versicherung melden!

Zitat:

@Polmaster schrieb am 21. Oktober 2014 um 19:08:30 Uhr:

Die werden dir dann alles weitere erklären und abklären,...

was hat die eigene versicherung mit den ansprüchen gegen den verursacher zu tun?! :confused:

@Magirus..

Ist diese Frage ernstgemeint?

Zitat:

@Polmaster schrieb am 21. Oktober 2014 um 19:57:51 Uhr:

Ist diese Frage ernstgemeint?

ja, da es mir neu ist, das die eigene haftpflicht für der durchsetzung der schadenersatzansprüche gegen den unfallverursacher zuständig ist!

das mag ein netter 'service' sein, wenn die eigene versicherung bzw. der vertreter das macht - aber einen anspruch darauf hat man nicht!

Nun ja, du solltest dann unbedingt die AGBs deines Versicherers mal genauestens lesen. Dort steht mit Sicherheit u. a., dass jeder Schaden der Versicherung gemeldet werden muss. Alles weitere ist selbsterklärend.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 21. Oktober 2014 um 20:18:50 Uhr:

...steht mit Sicherheit u. a., dass jeder Schaden der Versicherung gemeldet werden muss...

das bestreite ich nicht - allerdings hat diese meldung nichts damit zu tun, das die eigene versicherung hier irgendwas abklärt etc....

Angenommen der Unfallgegner bestreitet die Alleinschuld, und stellt Ansprüche an de TE. Dann sollte die Versicherung informiert sein.

@Magirus..

Warum so skeptisch? Der TE soll seine Versicherung informieren, die ihn wiederrum bei der Durchsetzung seiner Forderungen unterstützt, da sie dies schon aus ureigenem Interesse macht. ;)

@Diesel_inside

So ist es. Das meinte ich mit selbsterklärend und dem ureigenem Interesse der eigenen Versicherung.

@Polmaster

Ein "ureigenes Interesse" gibt es bei Autoversicherungen nur noch in sehr eingeschränkter Form, da der Haftungsausgleich zwischen den Versicherern inzwischen bei Schäden bis € 1000,- häufig die Regel ist und zur Inanspruchnahme der eigenen Haftpflicht o. Vollkaskoversicherung führen kann, obwohl man offensichtlich keine Schuld hat:

@ Wispe:

Schaden innerhalb 1 Woche der gegnerischen und der eigenen Versicherung melden.

Im Falle einer Mitschuld ist man so auf der sicheren Seite und kann später in Jahresfrist immer noch entscheiden, den Schaden ggf. selbst zu tragen, um den Freiheitsrabatt nicht zu gefährden.

Wichtig: Wenn du keinen Zeugen hast, richten sich die Versicherer bei "Bagatellschäden" (also bis € 1000,-) der Einfachheit halber nach dem

polizeilichen Unfallprotokoll: Wer steht dort als 1. drauf ? (i.d.R. der Unfallverursacher).

Ist dieser vielleicht sogar verwarnt worden? Um so besser für dich.

Abrechnen kannst du Haftpflichtschäden nach Gutachten beim Freundlichen VW Händler - wo du dann nach Geldeingang der gegner. Versicherung reparieren lässt, ist deine Sache ;-)

Gruß

Andreas

Danke für die sachliche Aufklärung, Andreas.

beachte: gutachterkosten sind nicht erstattungsfähig bei bagatellschäden, vgl jüngst AG München, 331 C 34366/13

Ja Ja die Deutschen und ihre Gutachter , für jeden Kratzer würden die den holen, dabei gehören auch Gutachter zur Klasse der Aasgeier und wollen Kohle machen d.h. es gibt eine Schadenminderungspflicht und wenn da nur leicht einer hinten drauf gebumst ist , braucht man in der Regel den Gutachter nicht , also KV einreichen, wenn die Versicherung damit nicht zufrieden ist , wird die sich melden und einen Gutachter einfordern , auch Anwalt pp. alles Aasgeier die hier verdienen wollen, welche man bei einfacher sachlage nicht braucht

Zitat:

@Sokrates2 schrieb am 21. Oktober 2014 um 23:45:25 Uhr:

...also KV einreichen...

bei einem kva kann aber kein wertverlust geltend gemacht werden - warum sollte man sich als geschädigter u.u. mit weniger zufrieden geben, als einem rechtlich zusteht?!

und wenn der schaden kein vollgutachten hergibt, wird der gutachter alleine schon im eigenen interesse ein kurzguachten, ähnl. einem kva erstellen - damit er nicht seinem geld hinter her rennen muss.

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