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Audi Anschlussgarantie Rabatt fähig?

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 12. Februar 2013 um 19:59

Hallo Gemeinde,

ich stehe kurz vor der Abholung meines A6 in IN. Nach ausgiebigen Mitlesen im Forum und dadurch zunehmenden Sorgen um die zu erwartende Premiumqualität, dachte ich mir die Audi Anschlussgarantie auf 3 Jahre sollte ich mir lieber doch noch leisten. Also heute mit dem :) geplaudert und noch nachbestellt. Am Schluss erwähnte ich noch, dass ich natürlich davon ausgehe auf diesen Posten den gleichen Rabatt zu erhalten wie auf das Gesamtkunstwerk. Dies wehrte er allerdings entschieden ab mit der Begründung, dies sei sowieso ein Sonderposten und auf gar keinen Fall Rabatt fähig.

Deshalb meine Frage, die mir hoffentlich jemand beantworten kann:

Hat hier schon jemand gleiche Erfahrungen gemacht?

Hat hier schon jemand den gleichen Rabatt auf die Anschlussgarantie erhalten wie auf den Neuwagen?

Vorab schonmal Danke für Eure Antworten!

QH

Beste Antwort im Thema

Sorry für oT:

Am besten alles umsonst und darauf noch Rabatt - manchmal könnte man wirklich nur kxxxxx.

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Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.

Zitat:

@newA6er schrieb am 19. Januar 2015 um 14:22:52 Uhr:

Bis wann kann an eigentlich eine Anschlussgarantie abschließen oder liegt das im Ermessen des Autohauses?

kommt drauf an, welche Anschlussgarantie du meinst.

Diejenige, die man bei der Bestellung als Extra dazubucht und die alles umfasst wie die 2-jährige Garantie, in der Regel nur in ganz kurzem Abstand zum Neukauf - wenn überhaupt. Mussst du deinen Händler fragen. Eigentlich ist die Teil deiner Fahrzeugausstattung und in der VIN vom Fahrzeug includiert.

Für die andere, bei der du mit allen möglichen Ausschlüssen und Mitbeteiligungen rechnen must und mit der dein Händler vor allem seine Kasse füllt, kannst du dir mehr Zeit lassen. Kann man irgendwann in der laufenden Garantiezeit abschließen. Ist aber vom Deckungsumfang nie das gleiche wie die obige Voll-Garantie.

Zu 1) korrekt

Zu 2) nicht ganz. Die Anschlussgarantie über VVD beinhaltet alles was in der gesetzlichen Gewährleistung auch drin ist. Hier muss mann aber wählen zwischen 1, 2 oder 3 Jahren und KM Begrenzung. Wenn diese dann abgelaufen ist, gibt's die abgemagerte, die man, glaub ich, jährlich verlängern kann.

Editha: habs in dem anderen Fred beschrieben gehabt.

Und die Anschlussgarantie über die VVD sollte innerhalb der ersten 24 Monate abgeschlossen werden.

Wollte nur noch mitteilen, dass sich mein :) geirrt hat.

Die Garantieverlängerung wurde (da ja vor Auslieferung geordert) voll rabattiert.

Zitat:

@Milfrider schrieb am 19. Januar 2015 um 18:01:49 Uhr:

Zu 1) korrekt

Zu 2) nicht ganz. Die Anschlussgarantie über VVD beinhaltet alles was in der gesetzlichen Gewährleistung auch drin ist. Hier muss mann aber wählen zwischen 1, 2 oder 3 Jahren und KM Begrenzung. Wenn diese dann abgelaufen ist, gibt's die abgemagerte, die man, glaub ich, jährlich verlängern kann.

Editha: habs in dem anderen Fred beschrieben gehabt.

und zwar diese....

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