Audi A5 Rabatt aktuell (?)

Audi A5

Moin,

kann mir jemand sagen, wieviel Rabatt (%) zur Zeit bei einem neuen A5 (Leasing) drin sind?

Es handelt sich um einen recht gut ausgestatteten A5 3.0 TDI Quattro.

Vielen DANK!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von a5andi



Großkunde ist in unserem Fall mind. 1000 Autos / Jahr

... und somit für 99,9% der hier mitlesenden user nicht zutreffend. Aber Hauptsache mit für andere Leute nicht erreichbaren Zahlen um sich geworfen 🙄

Aktuell übertreffen sich die Händler dank des Restwertrisiko's nicht gegenseitig mit immer neuen Nachlässen. Bei circa 12-13% Nachlass wird bei Bestellung bei einem ortsansässigen Händler vermutlich Schluss sein...

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Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Vergisst doch mal diese Pauschalisierung!

Audi verkauft seine Fahrzeuge 15-20 % unter Listenpreis an die Audi Vertragshändler - das nennt sich dann Händlermarge. Von diesen 15-20 % gibt der Händler dann seinen Händlerrabatt an den Endkunden und vom Rest der Differenz bezahlt er seine Mitarbeiter.....

Direkten Rabatt von Audi als Hersteller gibt es nur bei Sonderaktionen - also beispielsweise die Fangprämie wenn ein Fahrer z. B. von BMW oder Mercedes-Benz zu Audi rübergezogen wurde und er ein Altfahrzeug in Zahlung gibt.

Bereits vor Jahren (glaube um 2003 zur Einführung des Golf V) mit der neuen GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) haben die Hersteller versucht durch gekürzte Händlermargen den 2-stelligen Rabatten Herr zuwerden. Das haben die nicht einmal ein Jahr durchgehalten und schon war das vorherige Rabatt-Niveau wieder erreicht.

Mir ist schon klar was eine Händlermarge ist, genau darum ging es ja.

Ich hab geschrieben, dass meine Rechnung mit dem Mehrgewinn sehr pauschal war ...

Aber wenn Audi nicht mehr 15-20% unter Listenpreis an seine Vertragshändler verkauft, sondern nur noch 10-15%, wird den Händlern nichts anderes übrig bleiben als dem Kunden weniger Rabatt zu geben. Also kann Audi sehr wohl den Verkaufspreis beim Händler regeln.

Bekommt der Händler nicht mehr 20% Marge, sondern nur noch 15% wird er wohl kaum noch 14% an den Käufer weitergeben, sondern eben nur noch 9%. Die 5% Differenz bleiben bei Audi hängen.

Und warum sollte Audi auf den deutschen Markt Rücksicht nehmen und weiterhin mit 15-20% Marge verkaufen, wenn in China die Autos zum Listenpreis beim Händler verkauft werden. Dass der deutsche Markt im Moment nicht grade der wichtigste ist sieht man ja schon an den Wartezeiten.

Der einzige Grund für die relativ hohen Rabatte wird im Moment der Wettbewerb mit den anderen Hersteller sein. Aber wie lange der noch funktioniert und ob es nicht irgendwann den deutschen Herstellern zu blöd wird die Autos auf dem heimischen Markt zu "verramschen" bleibt abzuwarten.

2003 zog die Minderung der Rabatte vermutlich nicht, weil jeder Hersteller seine Autos loswerden wollte. Aber da gab es den Faktor China, bzw. Asien insgesamt auch noch nicht (in dieser Form).

Schöne Grüße
pat

Zitat:

Original geschrieben von mika128



Zitat:

Original geschrieben von pb.joker


Steht doch da.

Zitat:

Original geschrieben von mika128



Zitat:

Original geschrieben von pb.joker

genau daruf bezog sich ja die frage ob es oft vorkommt 😉

Es gibt ca. jedes Jahr eine Preisanpassung durch Audi, die letzte war im August, d.h. du musst nicht mit einer Erhoehung rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von mika128


Hier der Wortlaut

"Bei einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten und einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung / Preissenkung durch den Hersteller wird der
geänderte Hauspreis berechnet. Eine Preiserhöhung von fünf Prozent oder mehr berechtigt den Käufer zum Vertragsrücktritt.
Der unverbindliche Liefertermin wurde am Tag der Bestellung durch Onlineabfrage angegeben. Die Lieferung erfolgt nach Möglichkeit des
Herstellers."

Heißt das jetzt wenn bei der Onlineabfrage <=4 Monate steht ist ne Erhöhung ausgeschlossen oder kann bei Lierververzögerungen welche zu mehr als 4 Monaten führen ne Erhöhung gemacht werden?

Hallo, § 309 Bürgerliches Gesetzbuch sagt dazu folgendes:

§ 309
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit.Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

1. (Kurzfristige Preiserhöhungen)

eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;

Ich interpretiere das "sollen" in dem Text so, das der bei der Onlineabfrage genannte in in den Vertrag aufgenommene "Soll-Liefertermin" maßgebend ist und somit bei einer Lieferverzögerung über die 4 Monate hinaus keine vorgesehenen Preiserhöhung in den Geschäftsbedingungen zulässig sind.

Grüße

Gewisse Berufsgruppen bekommen doch bei Audi generell Rabatt. Die Freundin von einem Kollegen ist Beamte und arbeitet irgendwo in der Stadtverwaltung. Sie bekomt Rabatt bei Audi. Wieviel weiss ich nicht.

Leute mit Presseausweis, oder NATO Angehoerige bekommen doch auch grosszuegige Rabatte bei allen Marken.

Meinen A5 habe ich ueber meinen Bruder bestellt. Er hat eine Taxi- und Mietwagen Konzession. Da bekommt er 15% Rabatt. Mehr ist da aber nicht drin, da der Rabatt von Audi und nicht vom Haendler kommt, der wiederum nur eine Vermittlungspraemie erhaelt, aber sonst an dem Auto nichts verdient. Ohne meinen Bruder haette mir der Haendler nur 8% (bei Barzahlung) gegeben. Waere sicher noch mehr drin gewesen, aber sicher keine 15%.

Aber ich frage mich, wie Grossabnehmer ihre Rabatte an Privatkunden weitergeben koennten. Mein A5 muss mind. 6 Monate auf meinen Bruder angemeldet sein, sonst gaebe es Probleme.

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Zitat:

Original geschrieben von CptStupid


Ohne meinen Bruder haette mir der Haendler nur 8% (bei Barzahlung) gegeben. Waere sicher noch mehr drin gewesen, aber sicher keine 15%.

Ja, mindestens 13%. Bei Fremdmarkenvorbesitz sind auch 15% kein Problem. Ist dein A5 jetzt tatsächlich auf einen Taxiunternehmer zugelassen? Nix gegen deinen Bruder, aber ob sich das nicht später mal rächt... 🙄

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni


Ist dein A5 jetzt tatsächlich auf einen Taxiunternehmer zugelassen? Nix gegen deinen Bruder, aber ob sich das nicht später mal rächt... 🙄

Andreas

Der Wagen wird auf meinen Bruder angemeldet, nicht ueber seine Firma. Koennte er ihn ueber die Firma laufen lassen, dann koennte man sich ja sogar noch die Mehrwertsteuer sparen. Aber das muesste man dann auch glaubhaft belegen koennen (durch Kundenfahrten z.b.).

Das liegt ganz einfach daran, dass Audi meinem Bruder den Rabatt gibt und der nicht uebertragbar ist. Bei einem eventuellen weiterverkauf waere es allerhoechstens sinnvoll, den Wagen auf meinen Bruder weiterlaufen zu lassen. Aber ich habe schon vor, den etwas laenger zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von CptStupid



Zitat:

Original geschrieben von Twinni


Ist dein A5 jetzt tatsächlich auf einen Taxiunternehmer zugelassen? Nix gegen deinen Bruder, aber ob sich das nicht später mal rächt... 🙄

Andreas

Der Wagen wird auf meinen Bruder angemeldet, nicht ueber seine Firma. Koennte er ihn ueber die Firma laufen lassen, dann koennte man sich ja sogar noch die Mehrwertsteuer sparen. Aber das muesste man dann auch glaubhaft belegen koennen (durch Kundenfahrten z.b.).
Das liegt ganz einfach daran, dass Audi meinem Bruder den Rabatt gibt und der nicht uebertragbar ist. Bei einem eventuellen weiterverkauf waere es allerhoechstens sinnvoll, den Wagen auf meinen Bruder weiterlaufen zu lassen. Aber ich habe schon vor, den etwas laenger zu fahren.

und sicher gehst Du gerne alle Jahre zum TÜV, statt ansonsten nach 3 Jahren.

Der Wagen wird privat angemeldet und nicht als Firmenwagen. Daher muss der auch nicht jedes Jahr zum TÜV. Es geht nur darum, dass mein Bruder seine Konditionen nicht an dritte weiter geben kann.

Zitat:

Original geschrieben von CptStupid


Der Wagen wird privat angemeldet und nicht als Firmenwagen. Daher muss der auch nicht jedes Jahr zum TÜV. Es geht nur darum, dass mein Bruder seine Konditionen nicht an dritte weiter geben kann.

Gut, dass du kein Dritter bist. 😁

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni



Zitat:

Original geschrieben von CptStupid


Der Wagen wird privat angemeldet und nicht als Firmenwagen. Daher muss der auch nicht jedes Jahr zum TÜV. Es geht nur darum, dass mein Bruder seine Konditionen nicht an dritte weiter geben kann.
Gut, dass du kein Dritter bist. 😁

Andreas

solange unser Kapitän nur der Fahrer und nicht der Halter ist, ist er doch tatsächlich auch kein Dritter oder?

Zitat:

Original geschrieben von softwarefriedl



Zitat:

Original geschrieben von Twinni


Gut, dass du kein Dritter bist. 😁

Andreas

solange unser Kapitän nur der Fahrer und nicht der Halter ist, ist er doch tatsächlich auch kein Dritter oder?

"Dritter" bezieht sich hier wohl auf die vertraglichen Eigentumsverhältnisse. Aber noch nicht mal der Halter muss der Eigentümer sein. Egal... führt zu weit. 😉

Andreas

Fahrzeughalter ist mein Bruder. Zumindest fuer die ersten 6 Monate. Ich bezahle und fahre 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Twinni



Zitat:

Original geschrieben von softwarefriedl


solange unser Kapitän nur der Fahrer und nicht der Halter ist, ist er doch tatsächlich auch kein Dritter oder?

"Dritter" bezieht sich hier wohl auf die vertraglichen Eigentumsverhältnisse. Aber noch nicht mal der Halter muss der Eigentümer sein. Egal... führt zu weit. 😉

Andreas

Eigentümer ist vermutlich eh in allen Konstellationen die Bank 😁

Zitat:

Eigentümer ist vermutlich eh in allen Konstellationen die Bank 😁

Nein, ich zahle den Wagen direkt und vollstaendig.

könnte man eventuell zum thema zurückkommen? wieso muss jeder thread seitenlang ausufern, intressiert keinen wer eigentümer oder halter, bezahler oder nehmer ist. kann ja nicht sein das ich jeden zweiten thread melden muss oder?

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