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Astra überführen - altes Kennzeichen behalten - wie mache ich das?

Opel Astra H
Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 15:17

Hallo,#

bin nicht sicher, ob das hier richtig ist, ich versuche es einmal.

Folgendes Szenario:

Ich kaufe einen Astra, dieser steht aber, z.B. 50 km von meinem Wohnort entfernt beim Händler - nicht angemeldet.

Mein jetziges Fahrzeug ist angemeldet.

Mein Kennzeichen ist ein Sonderkennzeichen (spezielle 4 stellige Nummer) und ich will es auf jeden Fall behalten. Es soll also an das neue Fahrzeug.

Mein jetziges Fahrzeug werde ich bei einem Händler für geringes Geld abgeben. Von da geht es wohl in die weite Welt.

Wenn ich aber mein altes Fahrzeug abgebe, muss ich doch auch den KFZ Brief abgeben und diesen benötige ich doch um mein altes Fahrzeug abzumelden, damit das Kennzeichen frei ist und ich dann den neuen damit anmelden kann.

Oder liege ich da völlig falsch?

Oder bekomme ich ein rotes Nummernschild, um das neue Fahrzeug nach Hause zu fahren?

Muss ich zudem, bevor ich das neue Fahrzeug anmelde auch eine neue Versicherungs-Doppelkarte haben?

Ich habe das schon sehr lange nicht mehr gemacht und weiß tatsächlich nicht, in welcher Reihenfolge ich da vorgehen muss. Vor allem will ich mir unnötige Laufereien ersparen.

Wie sollte / muss ich da also vorgehen?

Vielen Dank für Hinweise.

Gruß

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14 Antworten

Bietet der Händler nicht an, dass er das für dich übernimmt?

Es kommt aber immer darauf an, wo du wohnst.

Hier in Berlin läuft das folgendermaßen:

Altes Auto umkennzeichnen auf ein x-beliebiges. SOFORT dein altes Kennzeichen für dich reservieren. Dann 48h warten (Systembedingt-.-). Dann kannst dein neues Auto mit Wunschkennzeichen anmelden.

Aber am besten beim Straßen-Verkehrsamt nachfragen.

Bei uns in duisburg brauchst du den fahrzeugschein(vom alten auto)und das kennzeichen was du übernehmen willst,von deiner versicherung brauchste eine pinn nummer(früher doppelkarte).

Mit den sachen,und den papieren vom neuen fahrzeug,gehste zum strassenverkehrsamt und meldest das neue auto mit den alten kennzeichen an.Sobald die neuen aufkleber auf die schilder sind...kannste sofort ohne wartezeit losfahren.

Klamotten die du brauchst:

Fahrzeugschein vom alten auto

Alte kennzeichen(die du übernehmen möchtest

Fahrzeugbrief und schein vom neuen fahrzeug

Pinn nummer von der versicherung

Ausweis und kontokarte(für die steuern)

Falls du der halter und jemand anders versicherungsnehmer ist,dann brauchste noch den sein ausweis und eine schriftliche vollmacht.

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 15:40

Den Händler habe ich noch nicht gefragt.

Es geht aber auch darum, dass ich mein altes Fahrzeug abgebe/verkaufe und dass ich doch erst dann dieses Kennzeichen neu verwenden kann, wenn es abgemeldet ist - oder nicht?

Kann ich mein jetziges Kennzeichen auch reservieren, wenn es noch angemeldet ist?

Ich dachte immer, dass ein "altes" Nummernschild eine gewisse Sperrfrist bekommt, es sei denn es bleibt am gleichen Fahrzeug. (Halterwechsel). Kann aber auch von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich sein.

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 15:47

Zitat:

Original geschrieben von adonis78

 

Klamotten die du brauchst:

Fahrzeugschein vom alten auto

Alte kennzeichen(die du übernehmen möchtest

Fahrzeugbrief und schein vom neuen fahrzeug

Pinn nummer von der versicherung

Ausweis und kontokarte(für die steuern)

Falls du der halter und jemand anders versicherungsnehmer ist,dann brauchste noch den sein ausweis und eine schriftliche vollmacht.

Verstehe ich das richtig:

Ich benötige also nicht den Fahrzeugbrief des alten Autos, wenn ich das alte Auto abmelden und das neue anmelden möchte.

Eigentlich ist doch der Fahrzeugbrief das Eigentum-Dokument des Fahrzeugs.

Oder anders gefragt:

Wenn ich mein altes Fahrzeug bei einem Händler hinstelle, gibt dieser mir dafür noch einige Euronen, ich gebe ihm den Fahrzeugbrief und die Schlüssel - aber nicht den Fahrzeugschein.

Dann schraube ich die Nummernschilder ab und gehe mit den alten Nummernschilder und meinem alten Fahrzeugschein zum Verkehrsamt.

Dort kann ich dann das alte Fahrzeug abmelden und mit dem Brief und Schein des neuen auf dieses Kennzeichen zulassen.

 

Zitat:

Original geschrieben von BlechleH.

 

Verstehe ich das richtig:

Ich benötige also nicht den Fahrzeugbrief des alten Autos, wenn ich das alte Auto abmelden und das neue anmelden möchte.

Darauf gibt es keine pauschale Antwort da musste schon bei deinem zuständigem Amt nachfragen. Wird unterschiedlich gehandhabt.

 

Zitat:

Original geschrieben von BlechleH.

Eigentlich ist doch der Fahrzeugbrief das Eigentum-Dokument des Fahrzeugs.

Richtig aber Halter und Eigentümer können in Deutschland bzw. müssen nicht identisch sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von BlechleH.

Oder anders gefragt:

Wenn ich mein altes Fahrzeug bei einem Händler hinstelle, gibt dieser mir dafür noch einige Euronen, ich gebe ihm den Fahrzeugbrief und die Schlüssel - aber nicht den Fahrzeugschein.

Dann schraube ich die Nummernschilder ab und gehe mit den alten Nummernschilder und meinem alten Fahrzeugschein zum Verkehrsamt.

Dort kann ich dann das alte Fahrzeug abmelden und mit dem Brief und Schein des neuen auf dieses Kennzeichen zulassen.

Der Fahrzeugschein ist uninteressant der wird jedesmal neu ausgestellt. Bei abmeldung also entwertet. Bzw. da du es noch "Schein" nennst sind es eh die alten Papiere die werden komplett entwertet du bekommst dann die neuen Papiere ausgestellt.

Kennzeichen ja macht sinn mitzunehmen ;)

hallo

wenn du das alte Auto abmeldest darfst du noch den tag ( bis 24 Uhr ) damit fahren da es noch für den abmeldetag versichert und versteuert ist. (Kennzeichen beim anmelden reservieren).

vielleicht hilft dir das.

Auto abmelden zum neuen Käufer bzw. Händler fahren, Auto abstellen, Kennzeichen mitnehmen und neues Auto anmelden gehen.

alle erforderlichen Dokumente wurden oben schon genannt.

gruss

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 21:10

Danke, dass hört sich doch gut an.

Ich muss beim abmelden des alten Fahrzeuges doch die Kennzeichen mit zum Amt nehmen - oder?

Dort werden doch die Stempel weggekratzt, wenn ich nicht falsch liege.

Dann schraube ich diese Kennzeichen wieder dran und fahre das alte Fahrzeug zum neuen Käufer?

Das ist erlaubt und die *Oberförster* haben keine Einwände.:)

Dann ist das eine wahrlich praktikable Lösung.

Vielen Dank.

Hi,

du hast dein Auto angemeldet verkauft?

Wie soll man denn ein Auto ohne Fahrzeugbrief abmelden können? Meines Wissens brauchts dafür Brief, Schein und Kennzeichen (die Kennzeichen werden sofort entwertet, sprich die Plaketten kommen runter).

Sonst könnte ja jeder Dödel kommen und mein Auto abmelden.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von -=TbMoD=-

Zitat:

Original geschrieben von BlechleH.

Eigentlich ist doch der Fahrzeugbrief das Eigentum-Dokument des Fahrzeugs.

Richtig aber Halter und Eigentümer können in Deutschland bzw. müssen nicht identisch sein.

Das ist falsch!

Der KFZ Brief, der ja mittlerweile eigentlich Zulassungsbescheinigung Teil II heißt ist noch nie ein Eigentumsnachweis gewesen, das steht in klein sogar auf dem Dokument so drauf ;)

Das Dokument gehört zu dem KFZ dazu und ist dem Eigentümer auszuhändigen bzw er kann einen neuen Beantragen. Er hat also ein (an)Recht auf das Dokument. Allerdings ist beim Kauf eines KFZ zu prüfen ob eine Zula II vorhanden ist, ansonsten ist kein gutgläubiger Erwerb möglich ;)

Grüße

Steini

 

Themenstarteram 14. Oktober 2013 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Hi,

du hast dein Auto angemeldet verkauft?

Wie kommst Du darauf, wo habe ich das gesagt :confused:

Nein, ich möchte meinen jetzigen Wagen preiswert abgeben und dann direkt abmelden, um meine jetzige Nummer zu behalten.

Und zum KFZ Brief:

Ich kenne es nur so, dass der Brief den Eigentümer ausweist, darum ist dieser sorgfältig aufzubewahren.

Der KFZ Schein ist der immer mitzuführende Schein und bei Kontrollen, TÜV etc. vorzuzeigen.

Wie das heute heißt wusste ich bis dato nicht, da ich mich lange nicht damit beschäftigt hatte.

Aber lt. Zulassungsstelle geht es so:

Altes Fahrzeug abmelden:

Nummernschilder + KFZ Brief

Dann direkt neues Fahrzeug anmelden:

KFZ Brief (der jetzt anders heißt) + KFZ Schein * Vers. EVB + Ausweis + TÜV Bescheinigung

Dann erhalte ich mein vorherigen KFZ-Kennzeichen (oder hat das auch schon einen anderen Namen?)

Gruß

 

 

@BlechleH.

Bei uns ist das so, dass man die Kennzeichen und den Fahrzeugschein braucht um das Auto abzumelden. Der Fahrzeugschein wird entwertet bzw. ein Stempel draufgehauen, dass das Fahrzeug ausser Betrieb genommen wird. Bei den Kennzeichen werden die Plaketten vorab schon runtergekratzt...die Kennzeichen kann man behalten, aber auf keinen Fall wieder ans Auto schrauben und weiterfahren. Und das für dich wohl interessanteste, ist zumindest so bei uns, bei der Abmeldung füllst du einen kleinen Zettel aus auf dem gefragt wird ob du dein Kennzeichen freigeben willst oder für 7Tage reservieren möchtest um es für eine Neu-Anmeldung für ein anderes Auto deiner Wahl nutzen willst.

Wenn du dann das neue Auto anmeldest, kannst du die alten Kennzeichen, sofern schon Euro-Kennzeichen, weiter nutzen. Du kriegst dann einfach neue Plaketten drauf geklebt und sparst dir somit gute 40€ für Neu gedruckte Kennzeichen.

Themenstarteram 15. Oktober 2013 um 16:24

Vielen Dank.

Bei uns geht das sogar 3 Monate. Solange werden die Kennzeichen reserviert. 18 EUR Kosten.

Ich möchte aber nicht mehr die alten an das neue Auto, sondern natürlich frisch geprägte Kennzeichen haben - man gönnt sich ja sonst nichts. :)

Warum so umständlich? Ich besorge mir immer fürs neue Auto Kurzzeitkennzeichen (gibts umsonst bei meiner Versicherung wenn man das Auto danach normal anmeldet) und fahre dann mit dem neuen Wagen zur Zulassungsstelle! Dann wird der Alte abgemeldet und der Neue angemeldet! Das Kennzeichen bleibt und gut ists!

Und zum Abmelden des Alten braucht man Schein, Brief und Kennzeichen! Um den Neuen anzumelden bauchst du Pin der Versicherung (ehemals Doppelkarte), die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (also den Brief) und Tüv/AU Bescheinigung, Ausweis und Bankkarte (Zwingend notwendig zum Einzug der Steuern!!) Da du ja das Kennzeichen ja behälst, wird nur noch die Plakette für die AU entfernt. Die muss ja fürs neue Auto entsprechend geklebt werden! Oder ebend wenn du neue Schilder haben willst komplett neu geklebt! Dann muss am alten Kennzeichen alles runter! Wird dir aber erklärt! Genauso der ganze Vorgang eigentlich vom Versicherungfritzen der da nunmal die erste Anlaufstelle wäre!

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