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ALWR elektronische Leuchtweiten Regulierung W208 bj 1999 nachrüsten

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 5:41

Schönen guten tag,

Mein CLK bj 1999 vor mopf hat keine ELWR ab Werk verbaut, um nun tuning xenon Scheinwerfer zu verbauen, musste ich die SRA und die ELWR nachrüsten.

Die SRA habe ich selbst montiert, von Hella gekauft. Universal mit E1 Prüfzeichen (in Deutschland gepr. Und der gesamten EU zugelassen ohne eintragungspflicht) so, das läuft, die Scheinwerfer hab ich von ebay, diese sind mir der original Leuchtweiten Motoren Stecker des CLK, diese leuchten sind für den CLK gepr. E4 (in Niederlande gepr. Und der gesamten EU zugelassen ohne eintragungspflicht) sie sind auch für gasentladungs leuchten zugelassen, hatte mein Fahrzeug ab Werk xenon, hätte ich meine alten Scheinwerfer rausnehmen können und die tuning reinsetzen können, die Ansteuerung der leuchten und der ALWR würde passen, habe ich aber nicht, also bin ich zu MB und habe sie mir nachrüsten lassen und um TÜV Eintragung gebeten, die teile der ALWR sind zugelassen und gepr. Für. Den W208. Also sei keine Eintragung notwendig, nachdem ich das alles fertig hatte wurde ich von der Polizei angehalten, meine Scheinwerfer waren ein Tick zu hoch, ich hatte sie am Samstag eingebaut, habe leider kein Messgerät bzgl der Höhe / Scheinwerfer einstellen. Musste am Sonntag ins Nachbar Dorf wo die Polizei wartete und sagt, "bla blendet, ist das nachträglich eingebaut? Ist das eingetragen? " der gute Mann hat leider irgendwie die e Prüfzeichen nicht sehen wollen... Ich bin am Montag morgen zu MB und habe die Einstellungen korrigieren lassen, nun sitzt alles gut.... Das Bußgeld Bescheid habe ich trotzdem noch... Auch noch nicht bezahlt, bin noch im Einspruch.

"Bußgeld wegen gefährlichen eingriff in Straßenverkehr, (nicht eingetragenes Xenon -Kit) "

Die Scheinwerfer haben e Prüfzeichen, die SRA hat e Prüfzeichen und die ALWR ist original von Mercedes für diese Baureihe zugelassen und von Mercedes nachträglich verbaut und eingestellt.

Genau so, bzw ähnlich habe ich die Begründung für den Einspruch dargelegt. Mit Bildern der e Prüfzeichen sowie die Rechnung von Mercedes und wie das alles verbaut ist, ich habe für die SRA auch den original Schalter im Cockpit für die Ansteuerung der SRA.

Leider kann ich hier irgendwie keine Bilder hinzufügen, ich probiere dies später über den Laptop nochmal.

Ich bin der Meinung ich muss die Anlage nicht eintragen lassen.

Vielen dank für eure Meinungen!!!!

Beste Antwort im Thema

Wenn Du den Auftrag mit dem entsprechenden Vermerk zur Eintragung noch hast, wirst Du sicher den schwarzen Peter an die Werkstatt, respektive an den TÜV-Beauftragten, abgeben können. Du hast nach meinem Verständnis alles getan, dass der STVZO genüge getan wird. Es ist einem Laien nicht zuzumuten, sich über derart komplexe Dinge bis ins Kleinste stichhaltig zu informieren. Dafür sind schließlich Fachhändler mit ihren eingebundenen KFZ-Sachverständigen (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) da.

Nach meinem Rechtsverständnis geht die Verantwortung, mit dem im Auftrag angegebenen Wunsch zur Eintragung, auf die Werkstatt über. Ich würde das auch auf keinen Fall auf sich beruhen lassen, sondern sowohl die Werkstatt zur Stellungnahme auffordern, als auch einen Rechtsbeistand mit der Wahrung Deiner Interessen bemühen.

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Moin, falsch, diese bautechnische Veränderung MUSS eingetragen, respektive, die Arbeiten von einem TÜV Prüfer begutachtet und abgenommen werden. Auf gut Deutsch, Du bist ohne gültige allgemeine Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr unterwegs gewesen! Und das wird nun teuer, da wird mit ziemlicher Sicherheit kein Einspruch helfen!

Gruß Andreas

Hi,

die Naivität mancher Autofahrer ist wirklich erstaunlich.

1. Seit wann kann man sich auf mündliche Aussagen der Autohersteller verlassen? Warum bist du nicht zum TÜV gefahren. Du bist doch sonst echt gut!

2. Andreas hat nur zu recht mit seiner Aussage. Beiliegend die Stafe von 1,6 Millionen Euro für H. Stoschek, nur weil er mit einem Klebe-Kennzeichen gefahren ist. Ich hoffe du kommt besser weg, obwohl dein "Vergehen" als höher einzustufen ist. Denn wäre H. Stoschek ohne Nummernschild gefahren, wäre das nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen.

Grüße waltgey

2015-10-11-14-13-33
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:22

Danke, ich hatte bei Mercedes um eine Eintragung gebeten und stand mit auf dem Auftrag drauf, die haben ihren TÜV Prüfer geholt und der hat gesagt das muss nicht eingetragen werden, sonst wäre ich ja so nicht gefahren. :( ist das nun mein versäumniss? Danke für die schnelle Antwort,. Bist du der Meinung auch wenn es alles original für dieses Modell zugelassen ist? Die Arbeit des TÜV stelle ich sicher nicht in frage :)

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 14:19

Bedarf es einer sonder Eintragung wenn ich meine el. Verstellbaren Spiegel, sowie beheizt und nicht abbkendbar und nicht el. Ranklappbar. Tausche und mir das automatische abblenden sowie das el. Ranklappen nachrüste?!?

Zitat:

@W208Coupe schrieb am 11. Oktober 2015 um 16:19:58 Uhr:

Bedarf es einer sonder Eintragung wenn ich meine el. Verstellbaren Spiegel, sowie beheizt und nicht abbkendbar und nicht el. Ranklappbar. Tausche und mir das automatische abblenden sowie das el. Ranklappen nachrüste?!?

...nein warum? Es sei denn Du stellst die Spiegelscheiben nach vorne:D :D:D

Wenn Du den Auftrag mit dem entsprechenden Vermerk zur Eintragung noch hast, wirst Du sicher den schwarzen Peter an die Werkstatt, respektive an den TÜV-Beauftragten, abgeben können. Du hast nach meinem Verständnis alles getan, dass der STVZO genüge getan wird. Es ist einem Laien nicht zuzumuten, sich über derart komplexe Dinge bis ins Kleinste stichhaltig zu informieren. Dafür sind schließlich Fachhändler mit ihren eingebundenen KFZ-Sachverständigen (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) da.

Nach meinem Rechtsverständnis geht die Verantwortung, mit dem im Auftrag angegebenen Wunsch zur Eintragung, auf die Werkstatt über. Ich würde das auch auf keinen Fall auf sich beruhen lassen, sondern sowohl die Werkstatt zur Stellungnahme auffordern, als auch einen Rechtsbeistand mit der Wahrung Deiner Interessen bemühen.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 18:21

Dies ist der Auftrag den ich an MB erteilt habe.

Mfg

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 18:38

Meine email an die Bußgeld stelle 1/3

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 18:43

Und noch ein paar weitere Bilder hatte ich der email hinzugefügt, auch Bilder von einen fahrzeugschein eines baugleichen Modells mit xenon ab Werk wo auch nichts eingetragen ist vorwegen xenon...

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 18:54

...und weiter, die email in Wortlaut....

Ok, wenn Du etwas Schriftliches hast, sieht das anders aus, dann würde ich den Auftrag in Kopie zu deinem Einspruch beifügen. Dann dürftest Du gute Chancen haben das Du aus der Nummer ohne Konsequenzen raus kommst. Denn als "dummer" Autofahrer kannst und mußt Du dich wohl auf die Werkstatt und den TÜV verlassen können.

Gruß Andreas

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 19:04

Moin Andreas, ja, das habe auch per Foto dem Einspruch an die Bußgeld stelle so weiter gegeben. Leider habe ich nur die mündliche aussage, von MB, dass es nicht eingetragen werden muss und somit wurde die Eintragung nicht gemacht... Den Auftrag dazu habe ich aber erteilt... Wurde schriftlich ja auch so festgehalten.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 19:09

Wie wäre es, wenn ich ein Schreiben von einem TÜV Prüfer bekomme, dass die Anlage nicht eingetragen werden muss? Das wäre doch genau das was ich brauche... Oder?!?

Nächsten Freitag treffe ich mich mit einem TÜV Prüfer... Er will sich das angucken und wenn es auch seiner Meinung entspricht stellt er mir ein solches schreiben aus.... <:-)

Wenn Du was Schriftliches vom TÜV bekommst bist Du aus dem Schneider, das ist richtig. Da würde ich mir dann keine Sorgen machen. Leider kam das im Eingangsthread nicht rüber das Du einen Auftrag an MB mit TÜV gegeben hattest...

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