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  5. alufelgen eintragen lassen mit teilgutachen WELCHE VORRAUSEZUNG ?

alufelgen eintragen lassen mit teilgutachen WELCHE VORRAUSEZUNG ?

Themenstarteram 4. April 2010 um 9:58

hallo miteinander

also undzwar habe ich nen 2ergolf und wollte jetzt für den sommer meine alus eintragen lassen die ein teilgutachen haben

mit distanzscheiben

1. frage

hatte eine felge vorn montiert und maximal eingelenkt in beide richtungen mit men 12cm klotz drunter

ist 12cm genug und WIE VIEL LUFT muss zum radkasten sein

2. frage

wie ist es mit dem überstand zum radkasten die felgen mit reifen sind meinermeinung bündig

wie kann ich das in vorhinein testen

schon mal vielen dank

wünsche viele erfahrungen und antworten

 

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13 Antworten

Hier mal ein intressanter Blogartikel dazu: http://www.motor-talk.de/.../...g-am-fahrzeug-zu-pruefen-t2634705.html

 

Stell dir erstmal ein paar Fragen:

1) Steht mein Fahrzeugtyp im Teilegutachten drin?

2) Ist die Reifengröße und Felgengröße kombinierbar und in der Kombination für mein Fahrzeug im Gutachten aufgeführt?

3) Welche Auflagen stehen bei dieser Kombination, und erfülle ich die Auflagen alle?

4) Habe ich ein Sportfahrwerk verbaut?

5) Teilegutachten für die Distanzscheiben? Kombination mit den Felgen zulässig/passend?

6) Schauen dass es nirgendwo schleift, beim voll einfedern, voll einlenken usw...

Themenstarteram 4. April 2010 um 10:20

orginal fahrwerk

und die reifen sind im gutachten vom astra mit drinnen

also die felgen waren von meinem astra g dafür ahbe ich ein teilgutachten genua für das auto

aber bei RH

kann ich es auf den golf auch ausdrucken

RH schreibt mir

Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung der Felge auf Ihrem Fahrzeug

die Angaben im TÜV-Gutachten maßgeblich sind.

was bedeutet das

und das gutachten is das diesige

http://www.rh-alurad.de/gutachten/RZ99-48215-A-41.pdf

ich weis nicht so genau was ich dir in deinen fragen antworten soll

währ super wenn du dir das mal alsehen könntest bin

in der sache sehr unerfahren

danke

 

 

Das heisst auf Gut Deutsch, dass die Angaben für den Astra andere sind, als für den Golf.

Hat der G-Astra nicht 5-Loch und dein 2er Golf 4-Loch??

Zum Gutachten: In deinem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht unter Feld "K" eine Bezeichnung. (EG-Genehmigung) Du schaust nun wo diese Bezeichnung im Gutachten zu finden ist. Anschliessend schaust du nach der Handelsbezeichnung die im Fahrzeugschein drin steht. (Unter D.1 bis D.3 irgendwo) und suchst nach dieser im Gutachten. Zu guter letzt schaust du noch auf deine KW-Zahl (steht unter P.2/P.4 die erste Zahl) und suchst nach dieser im Gutachten. Dann hast du die Spalte gefunden, die für dein Fahrzeug maßgeblich ist. Die Auflagen und Hinweise werden unten alle erklärt.

Themenstarteram 4. April 2010 um 10:33

Stell dir erstmal ein paar Fragen:

1) Steht mein Fahrzeugtyp im Teilegutachten drin?

JA

2) Ist die Reifengröße und Felgengröße kombinierbar und in der Kombination für mein Fahrzeug im Gutachten aufgeführt?

wenn ich das richtig sehe ja die reifengröße steht im gutachten drinn 215/40R16-82

3) Welche Auflagen stehen bei dieser Kombination, und erfülle ich die Auflagen alle?

????????

4) Habe ich ein Sportfahrwerk verbaut?

nein

5) Teilegutachten für die Distanzscheiben? Kombination mit den Felgen zulässig/passend?

ich glaube nicht ich habe 30 mm

(aus dem gutachten seite 3 oben http://www.rh-alurad.de/gutachten/RZ99-48215-A-41.pdf )

Verwendungsbereich und Auflagen

Fahrzeughersteller: Volkswagen - VW

Spurweitenerhöhung: bis zu 26 mm

 

6) Schauen dass es nirgendwo schleift, beim voll einfedern, voll einlenken usw...

hier werde ich am besten mal diagonal auf klötze stellen und damit ich das auto voll auf belastung habe oder wie mach ich das am besten

Themenstarteram 4. April 2010 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Das heisst auf Gut Deutsch, dass die Angaben für den Astra andere sind, als für den Golf.

Hat der G-Astra nicht 5-Loch und dein 2er Golf 4-Loch??

Zum Gutachten: In deinem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht unter Feld "K" eine Bezeichnung. (EG-Genehmigung) Du schaust nun wo diese Bezeichnung im Gutachten zu finden ist. Anschliessend schaust du nach der Handelsbezeichnung die im Fahrzeugschein drin steht. (Unter D.1 bis D.3 irgendwo) und suchst nach dieser im Gutachten. Zu guter letzt schaust du noch auf deine KW-Zahl (steht unter P.2/P.4 die erste Zahl) und suchst nach dieser im Gutachten. Dann hast du die Spalte gefunden, die für dein Fahrzeug maßgeblich ist. Die Auflagen und Hinweise werden unten alle erklärt.

 

DAS HABE ICH GEMACHT UND PASST ALLES

 

ZU DEN AUFLAGEN DAS DA STEHT ALS ERSTER PUNKT ENTFÄLLT FÜR DIESES GUTACHTEN

 

Themenstarteram 4. April 2010 um 11:14

Zitat:

Original geschrieben von sjetz iser kaputt

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Das heisst auf Gut Deutsch, dass die Angaben für den Astra andere sind, als für den Golf.

Hat der G-Astra nicht 5-Loch und dein 2er Golf 4-Loch??

Zum Gutachten: In deinem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht unter Feld "K" eine Bezeichnung. (EG-Genehmigung) Du schaust nun wo diese Bezeichnung im Gutachten zu finden ist. Anschliessend schaust du nach der Handelsbezeichnung die im Fahrzeugschein drin steht. (Unter D.1 bis D.3 irgendwo) und suchst nach dieser im Gutachten. Zu guter letzt schaust du noch auf deine KW-Zahl (steht unter P.2/P.4 die erste Zahl) und suchst nach dieser im Gutachten. Dann hast du die Spalte gefunden, die für dein Fahrzeug maßgeblich ist. Die Auflagen und Hinweise werden unten alle erklärt.

ASTRA MIT 75 PS HAT 4 WIE DER GOLF

DAS HABE ICH GEMACHT UND PASST ALLES

 

ZU DEN AUFLAGEN DAS DA STEHT ALS ERSTER PUNKT ENTFÄLLT FÜR DIESES GUTACHTEN

 

WIE SCHAUT ES MIT DEM ÜBERSTAND DER FELGE aus

am 4. April 2010 um 11:30

OK, es geht um einen VW Golf II Typ 19E, richtig?

Zuerst sollte geprüft werden, ob das Gutachten zur Felge passt. Dazu auf der Felge die Typbezeichnung AE 756455 suchen, sowie die Dimensionen. Auf der Distanzscheibe muss 25224641 stehen. Der Zentrierring dürfte aber nicht passen, Felgen für einen Astra G haben einen kleineren Mittenlochdurchmesser. Dieses Kunststoffteil muss ersetzt werden.

Die Auflagen 2 bis 10 und 55 müssen zwar erfüllt werden, sind aber harmlos und hier erstmal nicht so wichtig.

Auflage 13 fordert eine Radabdeckung mit Kotflügelverbreiterungen vom GTI. Es kann sein, dass die Abdeckung auch ohne das ausreicht. Da muss aber der Prüfer einverstanden sein. Ich empfehle ein Vorgespräch.

Auflage 19 betrifft die Freigängigkeit an der Hinterachse. Hier muss in jedem Einfederungszustand ein Mindestabstand von 5-6 mm zu allen Fahrzeugteilen eingehalten werden. Eventuell sind die Kotflügelkanten umzulegen (bördeln).

Prüf' also, ob und wie Auflagen 13 und 19 erfüllt werden können.

Noch etwas: Es ist nur eine Änderungsabnahme erforderlich, keine Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 4. April 2010 um 11:49

cool danke schon mal

also er ist ein golf 2 19 E bj 87

die kennummern stimmen mit dem teilgutachten überein

punkt 13 ist dan die vorderachse da muss das rad im radkasten verschwinden oder bündig sein nur oben am radkasten weil das auto ja nach unten schmäler wird ODER ?

da hatte ich die felge drauf und sie ist zum boden gesehen mit 90° zum kotflügel bündich (also ich habe die felge montiert und nen langen winkel auf den boden gestellt und die felge so wie der kotflügel liegen an ist das ok

trotz der 30 mm scheibe weil nach dem gutachten beim golf des tüps ja nur 26 drauf dürfen oder

das VERSTEHE ICH NICHT SO RECHT

 

zu punkt 19 heißt ich mach die felge hinten mal drauf und leg was unter (langen da 12cm ) lass es ab und sehe ob ich die 6 mm überall als abstand habe oder

was meinst mit den farzeugpapieren das die nur geändert werden müsse nicht erstzt oder wie darf ich das verstehen

 

am 4. April 2010 um 12:33

Zitat:

punkt 13 ist dan die vorderachse da muss das rad im radkasten verschwinden oder bündig sein nur oben am radkasten weil das auto ja nach unten schmäler wird ODER ?

da hatte ich die felge drauf und sie ist zum boden gesehen mit 90° zum kotflügel bündich ...

Dein Messwerkzeug ist in Ordnung, aber die Auflage 13 betrifft beide Achsen. Aufgrund von evtl. vorhandenen Fertigungstoleranzen solltest Du aber an allen Rädern messen. Das aber nicht nur in der Mitte. Was genau erforderlich ist, entscheidet in diesem Fall der Prüfer. Deshalb empfehle ich dringend ein Vorgespräch. Er hat diese drei Möglichkeiten zur Abnahme:

  • Auflage 13 Es müssen Kotflügelverbreiterungen montiert werden.
  • StVZO §36a Die Lauffläche des Reifens muss im Bereich 15 cm oberhalb der Radmitte vollständig abgedeckt sein. Also der Teil des Profils, der beim Fahren Staub ansetzt.
  • Richtlinie 78/549/EWG Das gesamte Rad muss im Bereich 30° vor und 50° hinter der Mitte abgedeckt sein.

Zitat:

trotz der 30 mm scheibe weil nach dem gutachten beim golf des tüps ja nur 26 drauf dürfen oder

Die 26 mm sind die maximale Spurweitenerhöhung, nicht die Dicke der Adapterscheibe. Das passt schon.

Zitat:

zu punkt 19 heißt ich mach die felge hinten mal drauf und leg was unter (langen da 12cm ) lass es ab und sehe ob ich die 6 mm überall als abstand habe oder

Ganz richtig. 12 cm sind ganz in Ordnung, ein Bordstein tut da auch gute Dienste. Wenn ein oder zwei Helfer dann noch etwas wippen würden, wäre es noch besser.

Zitat:

was meinst mit den farzeugpapieren das die nur geändert werden müsse nicht erstzt oder wie darf ich das verstehen

Im Teilegutachten gibt es keine Auflage zur Berichtigung von Fahrzeugbrief/-schein bzw. Zulassungsbescheinigungen. Sie werden weder getauscht, noch schreibt jemand etwas hinein. Das Wort "Eintragung" trifft also nicht zu. Du bekommst nur eine Anbaubestätigung, die im Fahrzeug mitzuführen ist.

 

Hast Du eigentlich schon die passenden Zentrierringe Ø64/Ø57,1 Farbe beige, oder hast Du die Felgen auf die Radnabe "gewürgt"?

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 4. April 2010 um 12:51

vielen dank jetzt werde ich am dienstag mal zur dekra fahren und mal mit einem prüfer reden (kann bzw sollte man einen termin für so was ausmachn )sollte ich die felgen zur anschauung draufmachen oder nur 1 mit nehmen und evtl dan vorort aufziehen

eig habe ich ja bei der fahr dan kein versicherungsschutz ..

 

also ich habe nicht drauf herumgeschlagen um sie drauf zu bekomen aber es ging auch nicht von selbst aber ich bekomme sie eig relertief leicht drauf und ab änlich wie bei meinem astra

habe sie aufgesetzt und die 4 schrauebn nach und nach angezogen das war jezt nicht so der riesen krauftaufwand ab ginge sie auch

am 4. April 2010 um 13:16

Ich denke, es würde reichen, kurz vorher bei der Prüfstelle anzurufen und zu fragen, ob viel Betrieb ist bzw. ob jemand Zeit hat. Ich bin immer einfach hingefahren und musste maximal eine Viertelstunde warten.

Ich würde nur mit dem Gutachten und der Zulassungsbescheinigung hinfahren, das ist genug. Normalerweise wollen Prüfer bei solchen Anfragen nur "Papier" sehen.

Da der Zentrierring im Gutachten ausdrücklich erwähnt wird, muss auch genau diese Ausführung montiert sein. Er sollte auch keine Beschädigungen aufweisen. Der Unterschied im Durchmesser zwischen Astra und Golf ist zwar gering, muss aber beachtet werden. Es kann durchaus sein, dass bei der Abnahme ein Rad abgeschraubt wird, um alle Daten und den Zustand zu prüfen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 4. April 2010 um 13:27

ja dan vieln dank dan hab ich ja jetzt schoneinmal nen guten ablauf was ich noch erfüllen muss

am 4. April 2010 um 13:36

Berichte doch dann 'mal, wie es gelaufen ist.

Viel Erfolg!

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