Ganzjahresreifen ja oder nein ?

Seid ihr der meinung ein ganzjahresreifen reicht aus weil in berlin hat man eh nur so ein misch wetter und der verbrauch steigt auch kaum oder?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ganzjahresreifen? ja / Nein' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hjluecke schrieb am 24. März 2017 um 22:04:49 Uhr:


TE, ein Reifen bei dem ich nur Kompromisse eingehen muss, fahre ich nicht!

Jedes Bauteil an Deinem Fahrzeug ist ein Kompromiss... laß die Karre stehen. ;-)

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Haben deine Sandkastenfreunde heute keine Zeit?

Fahrspaß ist, wenn nichts kaputt geht.

Mille Grazie @new-rio-ub

Zitat:

@markuc schrieb am 20. April 2017 um 13:42:29 Uhr:


Fahrspaß ist, wenn nichts kaputt geht.

Über 20 Jahre Fahrspaß und unfallfrei 🙂

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Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 20. April 2017 um 14:00:24 Uhr:


Mille Grazie @new-rio-ub

Hat das der Azubi geschrieben oder verstehe nur ich das nicht?

"Fahrzeuge mit Frontantrieb neigen in Kurven schnell zum Untersteuern. Das heißt, das Fahrzeug lenkt zu weit ein. Ab einem gewissen Punkt ist es den Hinterreifen nicht mehr möglich, den auftretenden Kräften mittels der Traktion entgegenzuwirken. Das bedeutet, dass das Fahrzeug spontan und heftig ausbrechen kann, wenn die Kurve zu schnell und zu eng genommen wurde."

Ich kenne keinen heftig ausbrechenden Fronttriebler.
Welches Auto sollte das sein?

"Die Verteilung der Achslasten bei Fronttrieblern ist so gestaltet, dass relativ wenig Gewicht auf der vorderen Achse ruht. Bei einer hecklastigen Beladung bedeutet das, dass die Traktion darunter leiden kann. Daher werden oftmals Traktionskontrollen verbaut, um den Schlupf zu mindern."

Gewichtsverteilung ist doch eher 60/40. 😕

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 20. April 2017 um 08:55:05 Uhr:


Fakt ist folgendes.
...und eben auch die Anschaffung des 2. Reifensatzes.

Dass 2 Reifensätze nicht nur 2x kosten, sondern auch 2x so lange halten, bedenkst du aber hoffentlich schon...

Wobei es richtiger eher 3x so lange heißen muss, s.u., jedenfalls wenn du nicht gerade nur ein 2000km Gelegenheitsfahrer bist. Womit das Geld für die Felgen schon im ersten Jahr wieder drin wäre und die weiteren Jahre auch noch die Kosten für die angeblich wg. Faulheit zu bezahlenden Reifenwechsel locker einspielen.

Gern befeuere ich hier noch einmal die Diskussion mit folgendem Link für die These, dass es unter rechtlichen Aspekten keinesfalls empfehlenswert ist, seine GJR bis unter die 4mm-Marke heruter zu fahren, sofern man auf eine Winternutzung nicht ausnahmslos verzichten kann.
Was für Reifen mit 1,6mm gilt, was von manchen hier behauptet wird als "in jeder Hinsicht voll zulässig", Gegenbeweis s. Urteil, kann ein Gericht mindestens genau so streng oder mit gutem Grund sogar noch strenger auch bei einem 1,6mm - 4 mm Restprofil auf Schnee urteilen - das dürfte wohl klar sein.

Grob fahrlässig trotz Mindestprofil

Also immer schön ca. die Hälfte des GJR -Profils wegschmeißen...😁

Zitat:

@Multilo schrieb am 20. April 2017 um 20:43:12 Uhr:


Dass 2 Reifensätze nicht nur 2x kosten, sondern auch 2x so lange halten, [...] Wobei es richtiger eher 3x so lange heißen muss, ...

Doppelter Reifensatz hält 3x so lange? Gilt das auch, wenn ich 2 Sätze GJR habe?

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 20. April 2017 um 08:55:05 Uhr:


Fakt ist folgendes.

Wenn ich nicht auf das Auto angewiesen bin, es überwiegend für kurze Strecken nutze und es auch mal stehen lassen kann sind GJR eine gute Alternative.

Wieso sollte das "Fakt" sein? Die These ist völlig unlogisch.

Ganzjahresreifen fahre ich, weil ich das ganze Jahr auf das Auto angewiesen bin und mich darauf verlassen kann, niemals die falschen Reifen drauf zu haben. Meine Standardstrecke ist 240 km, davon der größte Teil Autobahn, und ich fahre, sofern möglich, mit gemütlichen 160-180 km/h als Reisetempo, gelegentlich auch mit > 200 km/h. Die ersten Goodyear Vector habe ich im Oktober 2003 gekauft.

Wenn man auch mal den Wagen stehen lassen kann, dann fährt man ganz gewiss keine Ganzjahresreifen, sondern Sommerreifen.

MfG, Tazio1935

Im Sommer die Michelin CC+ und im Winter den Nokian Weatherproof... ;-)

Macht welchen Sinn?

Zitat:

@Multilo schrieb am 20. April 2017 um 20:43:12 Uhr:


Gern befeuere ich hier noch einmal die Diskussion mit folgendem Link für die These, dass es unter rechtlichen Aspekten keinesfalls empfehlenswert ist, seine GJR bis unter die 4mm-Marke heruter zu fahren, sofern man auf eine Winternutzung nicht ausnahmslos verzichten kann.

Grob fahrlässig trotz Mindestprofil

Also immer schön ca. die Hälfte des GJR -Profils wegschmeißen...😁

Du kennst offensichtlich nicht mal den Inhalt Deines eigenen Links. Da steht nämlich:

Zitat:

Experte Lars Döhmann vom Reifenhersteller Continental empfiehlt daher dringend, "Sommerreifen bei einer Restprofiltiefe von unter vier Millimetern zu erneuern, um auch bei einem sommerlichen Platzregen sicher unterwegs zu sein". Schon bei drei Millimetern gebe es deutlich längere Bremswege.

JEDER Reifen sollte bei einem Restprofil von 3-4 mm entsorgt werden: Sommerreifen (wie der Conti-Experte aus Deinem Link rät), Winterreifen und natürlich auch Ganzjahresreifen.

Außerdem hast Du das Urteil, auf das Du Dich beziehst, vermutlich gar nicht gelesen. Aus der Urteilsbegründung:

Zitat:

Damit überschritt er die (...) noch gefahrlos zu fahrende Geschwindigkeit schon objektiv erheblich,

Er wusste auch bzw. musste wissen, dass zumindest die Reifen an der Hinterachse bis zur noch zugelassenen Verschleißgrenze abgefahren waren. Wenngleich das Fahren mit derartigen Reifen auch noch keine Ordnungswidrigkeit darstellte, so war die vom Kläger gefahrene hohe Geschwindigkeit deutlich unangemessen zu hoch.

Da steht ja nun explizit drin, was ich in diesem Thread schon mehrmals geschrieben habe: Die unangemessene Geschwindigkeit ist die Grundlage der Verurteilung – und allein die unangemessene Geschwindigkeit. Zu den Reifen an der Verschleißgrenze sagt das Gericht, dass die Reifen nicht zu beanstanden seien ("keine Ordnungswidrigkeit"😉.

Zitat:

@Multilo schrieb am 20. April 2017 um 20:43:12 Uhr:


Was für Reifen mit 1,6mm gilt, was von manchen hier behauptet wird als "in jeder Hinsicht voll zulässig", Gegenbeweis s. Urteil, kann ein Gericht mindestens genau so streng oder mit gutem Grund sogar noch strenger auch bei einem 1,6mm - 4 mm Restprofil auf Schnee urteilen - das dürfte wohl klar sein.

Wieso sollte das Urteil der "Gegenbeweis" sein? Laut Urteil waren diese Reifen völlig okay. DAS steht im Urteil. Nichts anderes. Weil die Rechtslage nicht anderes hergibt. Die StVZO ist in der Hinsicht glasklar: 1,6 mm. Kein Gericht wird sich darüber hinwegsetzen und ein Profil > 1,6 mm für unzulässig erklären. Stattdessen steht im Urteil:

Zitat:

Dem Kläger musste sich daher die Gefahr, in der er sich aufgrund der von ihm gewählten Fahrgeschwindigkeit befand, geradezu aufdrängen.

Er hätte mit den Reifen einfach langsamer fahren sollen.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. April 2017 um 21:31:46 Uhr:



Zitat:

@Multilo schrieb am 20. April 2017 um 20:43:12 Uhr:


Gern befeuere ich hier noch einmal die Diskussion mit folgendem Link für die These, dass es unter rechtlichen Aspekten keinesfalls empfehlenswert ist, seine GJR bis unter die 4mm-Marke heruter zu fahren, sofern man auf eine Winternutzung nicht ausnahmslos verzichten kann.

Grob fahrlässig trotz Mindestprofil

Also immer schön ca. die Hälfte des GJR -Profils wegschmeißen...😁

Du kennst offensichtlich nicht mal den Inhalt Deines eigenen Links. Da steht nämlich:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. April 2017 um 21:31:46 Uhr:



Zitat:

Experte Lars Döhmann vom Reifenhersteller Continental empfiehlt daher dringend, "Sommerreifen bei einer Restprofiltiefe von unter vier Millimetern zu erneuern, um auch bei einem sommerlichen Platzregen sicher unterwegs zu sein". Schon bei drei Millimetern gebe es deutlich längere Bremswege.

JEDER Reifen sollte bei einem Restprofil von 3-4 mm entsorgt werden: Sommerreifen (wie der Conti-Experte aus Deinem Link rät), Winterreifen und natürlich auch Ganzjahresreifen.

Außerdem hast Du das Urteil, auf das Du Dich beziehst, vermutlich gar nicht gelesen. Aus der Urteilsbegründung:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. April 2017 um 21:31:46 Uhr:



Zitat:

Damit überschritt er die (...) noch gefahrlos zu fahrende Geschwindigkeit schon objektiv erheblich,

Er wusste auch bzw. musste wissen, dass zumindest die Reifen an der Hinterachse bis zur noch zugelassenen Verschleißgrenze abgefahren waren. Wenngleich das Fahren mit derartigen Reifen auch noch keine Ordnungswidrigkeit darstellte, so war die vom Kläger gefahrene hohe Geschwindigkeit deutlich unangemessen zu hoch.

Da steht ja nun explizit drin, was ich in diesem Thread schon mehrmals geschrieben habe: Die unangemessene Geschwindigkeit ist die Grundlage der Verurteilung – und allein die unangemessene Geschwindigkeit. Zu den Reifen an der Verschleißgrenze sagt das Gericht, dass die Reifen nicht zu beanstanden seien ("keine Ordnungswidrigkeit"😉.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. April 2017 um 21:31:46 Uhr:



Zitat:

@Multilo schrieb am 20. April 2017 um 20:43:12 Uhr:


Was für Reifen mit 1,6mm gilt, was von manchen hier behauptet wird als "in jeder Hinsicht voll zulässig", Gegenbeweis s. Urteil, kann ein Gericht mindestens genau so streng oder mit gutem Grund sogar noch strenger auch bei einem 1,6mm - 4 mm Restprofil auf Schnee urteilen - das dürfte wohl klar sein.
Wieso sollte das Urteil der "Gegenbeweis" sein? Laut Urteil waren diese Reifen völlig okay. DAS steht im Urteil. Nichts anderes. Weil die Rechtslage nicht anderes hergibt. Die StVZO ist in der Hinsicht glasklar: 1,6 mm. Kein Gericht wird sich darüber hinwegsetzen und ein Profil > 1,6 mm für unzulässig erklären. Stattdessen steht im Urteil:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 20. April 2017 um 21:31:46 Uhr:



Zitat:

Dem Kläger musste sich daher die Gefahr, in der er sich aufgrund der von ihm gewählten Fahrgeschwindigkeit befand, geradezu aufdrängen.

Er hätte mit den Reifen einfach langsamer fahren sollen.

MfG, Tazio1935

Es ging von Anfang an immer nur um unangemessenes Verhalten, und, jedenfalls von meiner Argumentation her, auch stets nur um solches Verhalten, bei dem es zu einem Schadensfall kommt. Und genau darum geht es ja auch in dem Urteil. Was hier im Forum ja nun bis zum Gehnichtmehr behauptet wurde, ist, dass man nichts zu befürchten habe, solange man nur die gesetzliche Mindestprofiltiefe einhielte - und das stimmt eben nicht, wenn etwas passiert. Mit 2mm Restprofil auf Schnee kann auch das Fahren z.B. mit Tempo 50 als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden, wenn der Richter eine Vermeidbarkeit des Unfalles wegen des Bremsweges erkennt. Wer nur mit 6 km/h über den Schnee gondelt, der muss solche Folgen vermutlich nicht fürchten, ist aber auch in den meisten Fällen nicht realistisch. Bei Tempo 50 auf Regen mit 1,8mm dürfte dagegen kaum ein erheblich zu nennender Bremswegunterschied darstellbar sein - insofern ist es schon ein Unterschied und das Herunterfahren von Reifen im Sommer ist eher vertretbar, bzw. die notwendige Geschwindigkeitsdrosselung fällt erträglicher aus.

Zitat:

@markuc schrieb am 20. April 2017 um 20:54:11 Uhr:



Zitat:

@Multilo schrieb am 20. April 2017 um 20:43:12 Uhr:


Dass 2 Reifensätze nicht nur 2x kosten, sondern auch 2x so lange halten, [...] Wobei es richtiger eher 3x so lange heißen muss, ...
Doppelter Reifensatz hält 3x so lange? Gilt das auch, wenn ich 2 Sätze GJR habe?

Wenn du einen davon nur im Winter fährst, dann kannst du mit deiner Spitzfindigkeit punkten. Mit Sinnhaftigkeit aber eher nicht, denn bei gleichem Wechselaufwand in der Saisonfahrweise auf die unbestreitbaren Vorteile der Saisonreifen zu verzichten, wäre wohl ziemlich unsinnig.

Zitat:

@markuc schrieb am 20. April 2017 um 20:54:11 Uhr:



Zitat:

@Multilo schrieb am 20. April 2017 um 20:43:12 Uhr:


Dass 2 Reifensätze nicht nur 2x kosten, sondern auch 2x so lange halten, [...] Wobei es richtiger eher 3x so lange heißen muss, ...
Doppelter Reifensatz hält 3x so lange? Gilt das auch, wenn ich 2 Sätze GJR habe?

Wie sieht es mit 3 GJR Sätzen aus und einmal Sommer? Wie viel länger hält das? 5 Mal oder?

Zahle 2, nutze 3 ...

Und Felgen kosten ja auch nichts 🙄

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