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Abt Motortuning 2.0 TDI - Erfahrungen

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 24. Januar 2017 um 6:22

Hallo,

ich würde meinen Golf 7, 2.0 TDi, 150 PS, Schalter, gerne bei der Firma Abt einer Leistungssteigerung unterziehen.

Gibt es Erfahrungen mit dem Golf 7?

Es wird ein Leistungsplus von 20PS bzw. 40 Nm versprochen, also auf 170PS bzw. 380Nm.

Mir geht es nicht um eine höhere Endgeschwindigkeit oder bessere 0-100 Zeiten sondern um das Drehmoment.

Sind die 40Nm mehr denn "spürbar"?

Lohnt sich wohl eine vorher-nachher-Messung? Abt verlangt hierfür € 178,50. Im Endeffekt komme ich doch auf 170PS, egal ob ich meinen Golf wegen Serienstreuung dort mit 144 oder 155 PS abgebe. Sehe ich das richtig?

Über den Preis von 2795,- inkl. Montage, TÜV und 3 Jahren Anschlussgarantie muss man wohl nicht reden, da gibt es günstigere Alternativen (aber eben ohne verlängerte "Werksgarantie" bzw. von Abt übernommene Garantie).

Beste Grüße....bin dankbar für jede Antwort :)

Timo

Beste Antwort im Thema
am 26. Januar 2017 um 15:51

Ich schließe mich dem voll und ganz an. Es ist unverantwortlich. Eigentlich gehören all die Tunerbuden dicht gemacht, die Leistungssteigerungen ohne Eintragung verkaufen. Es ist auch ein Unding, dass unsere Behörden hier vollkommen untätig bleiben. Einige ganz schlimme Volldeppen bauen ja sogar Katalysatoren und Partikelfilter aus. Solchen Leuten gehört auf Lebenszeit die Fahrerlaubnis entzogen, schon weil die charakterliche Eignung offensichtlich nicht gegeben ist, ganz ähnlich wie bei notorischen Alkoholikern.

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Die Garantie von Abt klingt natürlich bei oberflächlicher Betrachtung beruhigend. In der Praxis ist der Ärger für den Kunden trotzdem vorprogrammiert: Die Inanspruchnahme der Garantie hat zur Voraussetzung, dass auch tatsächlich ein Mangel aus dem Verantwortungsbereich des Garantiegebers vorliegt. Und da fangen für den Kunden bereits die Schwierigkeiten an. Kommt es bspw. zu einem Motorschaden, wird Volkswagen sicherlich als Ursache auf die Leistungssteigerung und auf Abt verweisen. Der Kunde ist aber nicht davor gefeit, dass Abt plötzlich unter Hinweis auf ein Verschulden Volkswagens ebenfalls Garantieansprüche von sich weist. Und plötzlich steht man als Kunde in der Beweislast da und muss in einem Zivilprozess mehrere tausend Euro für ein Gutachten und die sonstige Beweisführung ggf. erfolglos aufwenden.

Themenstarteram 25. Januar 2017 um 8:01

...Bruce, hier der Auszug aus den Garantiebedingungen. Wo wäre denn das Kleingedruckte, das einen skeptisch machen sollte?

 

(Thema GTD: vom Grunde her stimme ich dir voll und ganz zu, möchte aber bei meinem TDI bleiben)

 

"ABT GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR DIE ABT ANSCHLUSSGARANTIE

GÜLTIG AB 01.01.2016

Für Fahrzeuge, die bereits werksseitig eine Anschlussgarantie über Audi und VW besitzen, übernimmt ABT seit 1.1.2016 diese Gewährleistung gemäß den ABT Garantiebedingungen. Voraussetzung ist die nach Installation der Leistungssteigerung unmittelbare Entrichtung des vereinbarten Preisaufschlages.

 

Zeitraum der ABT Garantie ist wahlweise 1, 2 oder 3 Jahre im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie, jedoch nicht länger als die bereits vorliegende werkseitig abgeschlossene Garantieverlängerung.

 

ABT übernimmt die Leistungen der Garantieverlängerung des Herstellers AUDI (Stand: 01.08.2009) und VW gemäß eigener Richtlinien ohne die Mobilitätsgarantie bis zu einer Gesamtfahrleistung analog der Herstellergarantie, jedoch max. bis 120.000 km. Die Reparaturhöhe ist auf 10.000,- Euro pro Schadensfall begrenzt. Die verlängerte ABT Garantie erlischt bei Erreichen einer kumulierten max. Schadenshöhe von 13.000,- Euro während Ihrer Laufzeit.

 

Die ABT Garantie kann nur gewährt werden, wenn das Fahrzeug innerhalb der ersten zwei Jahre nach Neuzulassung mit einer Leistungssteigerung versehen wird.

 

Die Abwicklung eines Garantiefalles erfolgt über den Technischen Kundendienst der ABT Sportsline GmbH analog der ABT Garantiebedingungen. Voraussetzung ist die Vorlage der werksseitig abgeschlossenen Garantieverlängerung.

 

1. Damit im Garantiefall die unkomplizierte Abwicklung gewährleistet werden kann, melden Sie sich bitte bei Ihrem ausliefernden AUDI-Partner oder beim Technischen Kundendienst der ABT Sportsline (Telefon 0831-57140-905 und Fax -860). Die verbindliche Beauftragung von Reparaturarbeiten oder Erstellung eines kostenpflichtigen Angebots bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von ABT Sportsline (Formular im Serviceheft oder beim Technischen Kundendienst erhältlich). Ein vom Kunden unterschriebener Auftrag ersetzt diese Genehmigung nicht. Die Abrechnung hat gemäß unseren Richtlinien zur Garantieabwicklung zu erfolgen.

 

2. Die Leistungssteigerung muss direkt bei ABT Sportsline oder über einen autorisierten Handelspartner innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder in Österreich durchgeführt worden sein.

 

3. Sofern der Fahrzeughersteller ein Update zur Einspielung bereithält, kann ABT Sportsline keine Fremdkosten (z.B. Aus-/Einbau Steuergerät, Versandkosten, Mietwagen, etc.) übernehmen.

 

4. Verschleißteile (z.B. Bremsscheiben, Beläge, Kupplungen, Reifen etc.) sind grundsätzlich von der Garantie ausgenommen.

 

5. ABT Sportsline behält sich das Recht einer Schadensfeststellung oder einer Reparatur im eigenen Hause vor. Auf Verlangen sind uns Ersatzteile zur Prüfung einzusenden.

 

6. Bei berechtigtem Anspruch kann für max. 3 Tage ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt werden. Die Erstattung der Kosten ist je nach Fahrzeugtyp gemäß unseren Richtlinien zur Garantieabwicklung begrenzt. Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten für Rücküberführung des Fahrzeuges oder mitgeführter Anhänger, Heimreise, Unterbringung, Verdienstausfall und anderer mittelbarer Kosten besteht nicht.

 

7. Die für jedermann jederzeit unter www.abt-sportsline.de einsehbaren AGBs und die Garantiebedingungen bleiben unverändert gültig bzw. sind Bestandteil dieser verlängerten Garantiebedingung."

Zitat:

@The Bruce schrieb am 25. Januar 2017 um 08:09:56 Uhr:

Bei Abt gibt es keine "Werksgarantie". Sie wird lediglich über den VVD abgewickelt. Lies einfach das Kleingedruckte. Natürlich widerspricht Abt nicht der populären Fehlannahme einiger Interessenten, ihre Garantie hätte etwas mit der Werksgarantie zu tun. Ein Schelm, wer da böses denkt.

Rund drei Mille für das Aufspielen von ein bisschen TDI-Software? Das grenzt an Nepp. Ich schließe mich dem Rat an: Besorg dir einen GTD. Der fährt sich nicht nur besser und sieht 1000 x besser aus, sondern da hält auch die Kupplung eine Weile. Deine wird mit einem Tuning nämlich mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit bald rutschen.

Meiner (ABT) ist letzte Woche mit Zündaussetzern liegen geblieben.

Kein Problem zwecks Mobilitätsgarantie oder Reparatur.

Auch kleine Mängel wurden bisher immer anstandslos behoben.

am 25. Januar 2017 um 22:22

Präzise bitte. Von wem wurden Mob.-garantie und Reprature übernommen, von VW oder von Abt?

Timo, das ist nur ein Auszug und auch nur auf die Anschlussgarantie bezogen. Da gibt es mehr. Ich kann dir jetzt aber auch keine Rechtsberatung geben, und für dich seitenweise Garantiebedingungen lesen. Ich will es auch gar nicht. Ich hab das alles schon getan und es ist eindeutig. Darum habe ich dir empfohlen selbst zu vergleichen.

Aber auch so schon ist denke ich mittlerweile klar, dass es sich eben nicht um die Herstellergarantie handelt. Sie erlischt mit dem Tuning auf Motor, Getriebe und Antriebswellen. Was an ihre Stelle tritt - die von Abt - und was diese taugt, das steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@The Bruce schrieb am 25. Januar 2017 um 23:22:19 Uhr:

Präzise bitte. Von wem wurden Mob.-garantie und Reprature übernommen, von VW oder von Abt?

Das kann ich garnicht mit Gewissheit beantworten.

Habe bisher noch keinen Brief oä dazu bekommen.

Bei VW angerufen und 30min später zur Werkstatt gebracht worden.

3 Tage später konnte ich ihn wieder abholen, musste mich um nichts weiter kümmern.

Es war allerdings auch die Werkstatt welche das Tuning eingebaut hatte; möglicherweise relevant.

 

am 25. Januar 2017 um 23:39

Ja, das ist immer hilfreich. Alles aus einer Hand ist schon ein Vorteil.

Themenstarteram 26. Januar 2017 um 6:06

Ok. Danke für die Antworten.

 

Vielleicht könnt ihr mir noch eure Meinung sagen, was für oder gegen eine Eintragung in die Papiere spricht.

Besteht ohne Eintragung Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls?

Die Hersteller, die ich kontaktiert habe, behaupten, das Chiptuning würde eh niemand sehen bzw. nicht überprüft werden und somit kann man auf den TÜV verzichten...

 

Danke!

Das klingt für mich schlichtweg kriminell! Um jemanden der dir soetwas "empfiehlt" würde ich einen ganz großen Bogen machen.

Wenn du die Eigenschaften (wie z.B. die Motorleistung) deines Fahrzeuges änderst, auf welchem weg auch immer, dann ist das abnhame- und eintragungspflichtig! (Sowohl beim TÜV als auch bei deiner KfZ-Versicherung)

Tust du das nicht, so ist die Zulassung schlicht weg nicht gültig und damit besteht auch automatisch kein Verischerungsschutz mehr.

Weiterhin machst du dich persönlich natürlich durch soetwas strafbar.

Mahlzeit!

Eine Leistungssteigerung lässt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, wenn keine TÜV-Freigabe dabei ist.

Wenn Du das also nicht eintragen lässt

- fährst Du ohne gültige Fahrerlaubnis

- fährst du ohne Versicherungsschutz

- und Du bewegst ein nicht für den Strassenverkehr zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen.

Das können unter Umständen sogar Straftaten werden - ich würde mir das gut überlegen. Auch wenn hier viele sagen werden - eine Box ist ja gleich wieder ausgebaut. Problem: bei einem schweren Unfall wirst Du daran nicht denken und kommst anschließend nicht mehr an Dein Fahrzeug!

Gruß aus München,

SasV40

am 26. Januar 2017 um 15:51

Ich schließe mich dem voll und ganz an. Es ist unverantwortlich. Eigentlich gehören all die Tunerbuden dicht gemacht, die Leistungssteigerungen ohne Eintragung verkaufen. Es ist auch ein Unding, dass unsere Behörden hier vollkommen untätig bleiben. Einige ganz schlimme Volldeppen bauen ja sogar Katalysatoren und Partikelfilter aus. Solchen Leuten gehört auf Lebenszeit die Fahrerlaubnis entzogen, schon weil die charakterliche Eignung offensichtlich nicht gegeben ist, ganz ähnlich wie bei notorischen Alkoholikern.

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